Betreff
Integration geflüchteter Menschen in den Arbeitsmarkt;
hier: Sachstandsbericht "Integration Point"
Vorlage
271/16
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der als Anlage beigefügte Sachstandsbericht zur Integration geflüchteter Menschen in den Arbeitsmarkt über die im Zuständigkeitsbereich der Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Aachen-Düren - und des Jobcenters StädteRegion Aachen eingerichteten „Integration Points“ wird zur Kenntnis genommen.

 


 

In der Sitzung des Integrationsrates der Stadt Eschweiler am 20.01.2015  wurde das Thema „Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt“ anhand einer Verwaltungsvorlage (VV Nr. 006/2016) sowie durch einen ergänzenden Folienvortrag (Anlage zur Niederschrift) von Vertretern der Agentur für Arbeit Aachen-Düren und des Jobcenters StädteRegion Aachen umfassend dargestellt und diskutiert. Der Schwerpunkt der Ausführungen lag dabei auf dem damals in der Startphase stehenden Konzept der „Integration Points“.

 

In der Sitzung der Sozialdezernenten aus den regionsangehörigen Kommunen sowie der StädteRegion Aachen am 22.09.2016 in Aachen hat der Geschäftsführer des Jobcenters StädteRegion, Herr Stefan Graaf, mit dem als Anlage beigefügten Sachstandsbericht über die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und die Arbeit der seit Jahresbeginn 2016 eingerichteten „Integration Points“ berichtet.

 


 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich beim Wechsel des Leistungsberechtigten aus dem Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) in den Rechtskreis des Sozialgesetzbuches II (SGB II). Bisherige, durch die Stadt Eschweiler gezahlte und durch das Land NRW über das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) z.T. erstatte Leistungen, entfallen zugunsten von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten der Unterkunft und der Heizung müssen durch die regionsangehörigen Kommunen über die Städteregionsumlage refinanziert werden.

 


 

Die Heranführung von Flüchtlingen zu Arbeitsmarktintegrationsmaßnahmen (SGB III) bzw. der vollständige Wechsel in den Rechtskreis des SGB II sowie auch die Durchführung von Integrationskursen und Kursen zum Spracherwerb erfordert eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung der Beteiligten (BA, Jobcenter, 50/Amt für Soziales, Senioren und Integration, VHS u.a.)