hier: Vorstellung der Planung
Der Ausschuss nimmt
den derzeitigen Planungsstand zur Erneuerung der „Hompeschstraße“ zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Anliegern und Interessierten die Planung im Rahmen einer Bürgerversammlung voraussichtlich am 27. Oktober 2016 vorzustellen und zu erläutern.
Unter Berücksichtigung der in der
Bürgerversammlung vorgetragenen Anregungen erfolgt die erneute Vorstellung der
Planung, über die der Ausschuss dann abschließend berät.
Die „Hompeschstraße“ ist eine im südlichen Zentrum der Stadt Eschweiler
gelegene Anliegerstraße, die im Wesentlichen der Erschließung der vorhandenen
Wohnbebauung sowie als Zufahrtstraße zum öffentlichen Parkplatz des Talbahnhofs
an der südlichen Kreuzung „Bismarckstraße“ dient. Im Kreuzungsbereich
„Hompeschstraße/Martin-Luther-Straße“ befindet sich ein städtischer
Kindergarten, am südlichen Ende der „Hompeschstraße“ auf der Höhe der
„Bismarckstraße“ die rückwärtige Feuerwehrzufahrt eines Gießereibetriebes, der
ansonsten von der Bergrather Straße her angefahren wird.
Veranlassung:
Die Erneuerung der Kanäle in Teilen der „Hompeschstraße“ ist eine
Maßnahme des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Eschweiler und als solche
der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2017 zur Realisierung gemeldet.
Die Kanalsanierung der „Hompeschstraße“ gliedert sich in den nördlichen
Abschnitt zwischen „Martin-Luther-Straße“ und „Kaiserstraße“ sowie den
südlichen Abschnitt zwischen „Kaiserstraße“ und „Bismarckstraße“.
Im Vorfeld der Baumaßnahme wurden die Kanäle sowie der in der
öffentlichen Verkehrsfläche liegende Teil der Grundstücksentwässerungsleitungen
mit einer Kanal-TV-Kamera befahren. Die Untersuchung ergab, dass die aus dem
Jahr 1906 (nördlicher Abschnitt) und
1940 (südlicher Abschnitt) stammenden Kanäle eine Vielzahl starker Schäden,
überwiegend in Form von Rissen und Scherben, schadhaften Anschlussstutzen und
verschobenen Rohrverbindungen aufweisen und saniert werden müssen. Auf der
Grundlage von hydraulischen Berechnungen sind die Nennweiten des geplanten
Mischwasserkanals dimensioniert.
Im nördlichen Abschnitt ist teilweise noch ein altes Trennsystem
vorhanden. Dieses ist im weiteren Verlauf Richtung Inde zu einem früheren
Zeitpunkt bereits zurückgebaut worden. Jetzt erfolgt in dieser Maßnahme der
Rückbau des verbliebenen Trennsystems auch aufgrund des vorhandenen
Schadensbildes.
Im südlichen Bereich muss der vorhandene Mischwasserkanal aufgrund des
Schadensbildes und hydraulischer Erfordernisse erneuert werden.
Das ca. 140 m lange südlich gelegene Teilstück der „Hompeschstraße“
zwischen „Bismarckstraße“ und „Kaiserstraße“ ist aufgrund einer Vielzahl von
Schäden im Fahrbahn- und Gehwegbereich abgängig und muss komplett erneuert
werden. Auf der Fahrbahn sind in weiten Teilen Risse, Ausbrüche und Absackungen
vorhanden, die auf einen nicht ausreichend tragfähigen Untergrund und eine
fehlende Frostsicherheit hindeuten und nur durch eine komplette Erneuerung der
Straße behoben werden können.
Die Schwarzdecken sind durch den natürlichen Alterungsprozess versprödet
und brüchig und können mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht mehr
instand gesetzt werden. Tiefgreifende Schäden findet man auch in den mit
Platten, Beton- und Natursteinpflaster oder Asphalt befestigten Gehwege. Die
Bord- und Rinnenanlagen befinden sich altersgemäß in einem ähnlich schlechten
Zustand. Exemplarische Bilder der Schäden werden dem Ausschuss und den
Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Power-Point-Präsentation gezeigt.
Für den Bereich der „Hompeschstraße“ zwischen „Kaiserstraße“ und
„Martin-Luther-Straße“ ist im Zuge der Kanalerneuerung lediglich die Straßenwiederherstellung
und keine grundhafte Erneuerung der Verkehrsflächen vorgesehen (Anlage 1).
Die Beleuchtungsanlage in der „Hompeschstraße“ zwischen
„Bismarckstraße“ und „Kaiserstraße“ stammt aus dem Jahre 1959 und wird im Zuge
der Straßenbaumaßnahme erneuert.
Planung Entwässerung
Nördlicher Abschnitt:
Hier wird das vorhandene Trennsystem aus dem Jahr 1906
aufgegeben und auf einer Länge von ca. 120 Metern ein neuer Mischwasserkanal DN
300 mit Anbindung an den Kanal in der Martin-Luther-Straße hergestellt (Anlage 4.1).
Südlicher Abschnitt:
Hier wird das vorhandene Mischwassersystem aus dem Jahr 1940
auf einer Länge von ca. 130 Metern durch einen neuen und größeren Kanal mit der
Dimension DN 600 ersetzt. Hintergrund hierfür ist die Schaffung eines erforderlichen
ausreichenden Rückhaltevolumens zum Anschluss von Erweiterungsflächen. Die
Anbindung erfolgt an den Kanal in der „Kaiserstraße“. Die Kanalbauarbeiten
erfolgen zusammen mit dem Vollausbau der Straße (Anlage 4.2).
Die vorhandenen Kanalgrundstücksanschlussleitungen werden
zurzeit untersucht. Nach Auswertung der Untersuchung werden die hierbei
ermittelten schadhaften Anschlüsse im Zuge der Baumaßnahme bis zur
Grundstücksgrenze bzw. Straßenausbaugrenze erneuert. Im Vorfeld werden die
konkret betroffenen Hauseigentümer durch die WBE Wirtschaftsbetriebe Eschweiler
GmbH direkt über die Sanierungsnotwendigkeit informiert.
Planung Straßenbau
Für die südliche „Hompeschstraße“ wurde grundsätzlich der gleiche Straßenquerschnitt gewählt, wie er sich
jetzt in der Örtlichkeit darstellt. Die Straße soll auch künftig im
Trennungsprinzip ausgebaut werden und weiterhin Bestandteil der Tempo-30-Zone
sein.
Mit einer Ausnahme am südlichen Bauende der „Hompeschstraße“ wurde für
die gesamte Baulänge eine 6,00 m breite Fahrbahn geplant, die auch für den
Begegnungsfall Pkw/Lkw ausreichend Platz bietet bzw. einseitiges Parken am
Straßenrand ermöglicht. Die beidseitig mit Hoch- bzw. Rundbordsteinen
abgetrennten Gehwege haben in der Regel eine Breite von mind. 2,00 m.
Am südlichen Ende der Hompeschstraße wird, orientiert am Bestand, auf
einer Länge von ca. 18 m beidseitiges Parken in der Fahrbahn ermöglicht. Der
westliche Gehweg hat in diesem Bereich eine Breite von ca. 1,80 m und die
Restfahrbahnbreite beträgt zwischen den Parkständen noch 3,50 m.
Die Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand werden wie bisher durch die
vorhandenen Grundstückszufahrten eingeschränkt.
Weitere Details der Straßenplanung können der Anlage 2 und der Anlage 3
entnommen werden.
Baumbilanz
Aufgrund des insgesamt recht engen Querschnittes der „Hompeschstraße“ und
des hohen Parkraumbedarfs eröffnen sich keine weiteren Gestaltungsmöglichkeiten
für die Anordnung von Bäumen im öffentlichen Verkehrsraum.
Parkraumbilanz
Die Parkraumsituation in der „Hompeschstraße“ ist aufgrund der Nähe zur
Innenstadt und fehlender Stellplätze und Garagen auf den Privatgrundstücken
recht angespannt und kann auch künftig nicht verändert werden.
Das Parken ist unter Berücksichtigung der vorhandenen Grundstückszufahrten
in markierten Parkständen auf der Fahrbahn erlaubt. Die drei bislang am
südwestlichen Ende der „Hompeschstraße“ halbhüftig auf dem Gehweg angelegten
Parkstände werden künftig unter Einengung des Gehweges und der Unterbindung des
Begegnungsverkehrs in die Fahrbahn integriert.
In der Vergangenheit wurden darüber hinaus Sperrflächen zur Freihaltung
der Grundstückszufahrten insbesondere auch für Lieferfahrzeuge der ansässigen
Gewerbebetriebe angelegt, die nach Bedarf wieder aufgebracht werden können.
Die Parkraumbilanz (21 Parkstände in der öffentlichen Verkehrsfläche
vorher und nachher) ist ausgeglichen.
Baustoffe
Die Fahrbahn erhält einen Aufbau gemäß den „Richtlinien zur
Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen“ (RStO 12). Aufgrund
der bestehenden Belastung der Straße überwiegend durch Pkw-Verkehr wurde die
Straße in die Belastungsklasse 1,0 (Wohnstraße) eingestuft.
Die Entwässerungsrinnen werden beidseitig als einzeilige
Betonsteinrinnen in einer Breite von 16 cm hergestellt.
Als Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg ist ein Hochbordstein
vorgesehen. Im Bereich von Zufahrten zu den privaten Stellplätzen und an
Einfahrten wird ein abgesenkter Rundbordstein eingebaut.
Die Gehwege erhalten eine standardisierte Oberflächenbefestigung in
Betonplatten 30x30x8 cm, Zufahrten werden mit Betonsteinpflaster 20x15x8 cm
jeweils anthrazit wie in den benachbarten Straßen befestigt. Die Abgrenzung zu
den Privatgrundstücken erfolgt in der Regel mit einem Tiefbordstein in 8 cm
Breite.
Deckenaufbauten
Im Einzelnen sind folgende Deckenaufbauten vorgesehen:
Fahrbahn (Belastungsklasse 1,0): 4 cm Asphaltdeckschicht AC 11 DN
14 cm Asphalttragschicht
AC 32 TN
47 cm Frostschutzschicht
0/56 mm
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65 cm Gesamtaufbau
Gehwege und Zufahrtsbereiche : 8 cm Betonplatten A 300 (30x30x8 cm) bzw.
Betonsteinpflaster
20x15x8 cm
4 cm Bettung
aus Brechsand-Splitt-Gemisch
15 cm Drainbetontragschicht
13 cm Frostschutzschicht
0/32 mm
------------------------------------------------------------------
40 cm Gesamtaufbau
Beleuchtung
Die vorhandene Straßenbeleuchtung stammt aus dem Jahre 1959.
Aufgrund des fortgeschrittenen Alters und der zu erwartenden Störanfälligkeit
wird die Beleuchtungsanlage im Rahmen der Straßenbaumaßnahme erneuert.
Wie vom Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 27.11.2014 beschlossen
(vgl. VV 417/14 – Straßenbeleuchtung der Stadt Eschweiler; hier Bemusterung
einer LED-Standardleuchte und Darstellung der weiteren Vorgehensweise), kommt
auch in der „Hompeschstraße“ die LED-Standardleuchte „TRILUX CUVIA“ zum
Einsatz. Die Lage der Leuchtenstandorte wird entsprechend DIN-EN 13201 -
Straßenbeleuchtung - ermittelt und den örtlichen Gegebenheiten angepasst.
Hiermit einher geht auch eine Erneuerung der Beleuchtungskabel und der
Leuchtenfundamente.
Barrierefreiheit
Die Erfordernisse zur Barrierefreiheit wurden bereits beim Ausbau der
„Kaiserstraße“ (nach altem Standard) berücksichtigt. Die Kreuzungsbereiche
können demnach problemlos mit Rollatoren, Rollstühlen oder Kinderwagen gequert
werden.
Auf den Einbau zusätzlicher taktiler Elemente nach dem neuesten Standard
entsprechend der Vorlage Nr. 003/13 „Barrierefreies Bauen im öffentlichen
Verkehrsraum“ wird hier ausnahmsweise aus Gründen der Einheitlichkeit
verzichtet, da im gesamten Umfeld der „Hompeschstraße“ bislang nur der „alte
Standard“ umgesetzt wurde. Zudem befindet sich der angesprochene Querungsbereich
in einem insgesamt guten baulichen Zustand.
Grunderwerb
Im Rahmen der Baumaßnahme ist Grunderwerb nicht erforderlich. Der
geplante Ausbau erfolgt innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche.
Durchführung der Baumaßnahme
Es ist beabsichtigt, die Ausschreibung Ende des Jahres 2016 zu
veröffentlichen. Nach erfolgter Submission und Vergabe sollen die Kanal- und
Straßenbauarbeiten voraussichtlich direkt nach Karneval, Anfang März 2017 begonnen
werden.
Als erster Bauabschnitt im Kanal ist der südliche Bereich der
„Hompeschstraße“ vorgesehen, so dass anschließend der Straßenbau in diesem
Bereich ausgeführt werden kann.
Die geschätzte Bauzeit beträgt insgesamt ca. 90 Arbeitstage, so dass die
Arbeiten bis voraussichtlich vor den Sommerferien, Mitte Juli 2017,
abgeschlossen werden können.
Die erforderlichen Kanal- und Straßenbauarbeiten werden in einer
gemeinsamen Baumaßnahme durchgeführt. Aufgrund der beengten Verhältnisse und
zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen Arbeitsweise können die Bauleistungen
nur im Zuge einer Vollsperrung der „Hompeschstraße“ durchgeführt werden. Der
direkte Anliegerverkehr und die Zufahrt der Rettungsdienste wird in Abstimmung
mit den Beteiligten aufrecht erhalten; für die übrigen Verkehrsteilnehmer sind
Umfahrungen des Baustellenbereiches erforderlich.
Die notwendige Abstimmung zur Verkehrsregelung während der Baumaßnahme
erfolgt rechtzeitig vor Baubeginn mit der Polizei, der Feuerwehr und den zuständigen
städtischen Dienststellen.
Des Weiteren wird den Anliegern und interessierten Bürgern die geplante
Kanal- und Straßenbaumaßnahme in einer Bürgerversammlung vorgestellt. Es ist
beabsichtigt, diese am 27. Oktober 2016 durchzuführen. Der Termin wird rechtzeitig
in der örtlichen Presse, auf der städtischen Internetseite und im Amtsblatt
bekanntgegeben.
Versorgungsträgerarbeiten
Die in dem Gebiet anzutreffenden Versorgungsträger wurden bereits
frühzeitig bezüglich der Vorlage von Bestandsplänen und der ggf. geplanten
Mitverlegungen von Versorgungsleitungen angeschrieben. Nach bisheriger Auswertung
des Rücklaufs haben die Versorgungsträger keine Leitungserneuerungen - mit
Ausnahme der regionetz - im Zuge der Kanal- und Straßenbaumaßnahme vorgesehen.
Eine endgültige Entscheidung der regionetz über die Neuverlegung von
Stromleitungen steht noch aus.
Einnahmen
Anliegerbeiträge
Für die
Straßenbaumaßnahme wie auch für die Sanierung der Beleuchtungsanlagen in der
südlichen „Hompeschstraße“ zwischen „Bismarckstraße“ und „Kaiserstraße“ sind
die Voraussetzungen zur Erhebung von Anliegerbeiträgen gemäß § 8
Kommunalabgabengesetz NRW gegeben.
Die Berechnung
der Anliegerbeiträge erfolgt gemäß der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz -KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt
Eschweiler“.
Ausgaben
Straßenbau „Hompeschstraße“
Die Kosten für die Straßenerneuerung einschließlich Beleuchtung und
Planung belaufen sich nach der derzeitig vorliegenden Kostenschätzung auf rd.
350.000,00 €.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erneuerung der
„Hompeschstraße“ stehen bei Produkt 12 541 01 01 - Gemeindestraßen
-, Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -,
IV16AIB013 - „Hompeschstraße“ – in 2016 in Höhe von 200.000,00 € zur Verfügung.
Die restliche Summe von 150.000,00 € wurde für den Haushalt 2017 angemeldet.
Kanalbau „Hompeschstraße“
Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für die
Kanalsanierung auf rd. 360.000,00 € sowie für die Kanalhausanschlüsse auf rd.
109.000,00 €.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erneuerung der Kanäle stehen
bei Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung -,
Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV16AIB007
- Kanal „Hompeschstraße“ – in 2016 in Höhe von 100.000,00 € zur Verfügung. Die
restliche Summe von 260.000,00 € wurde für den Haushalt 2017 angemeldet.
Für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse sind bei dem bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung -, Sachkonto 52350100 - Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse - entsprechende Mittel für 2017 in Höhe von 85.000,00 € und für 2018 in Höhe von 24.000,00 € vorgesehen.
Die Ingenieurleistungen zur Kanalsanierung und Straßenerneuerung „Hompeschstraße“ wurden an das Ingenieurbüro BFT in Aachen vergeben.
Für die Oberbauleitung und Koordination der Kanal- und
Straßenbauarbeiten wird Arbeitskraft bei 660 gebunden.