Betreff
Kanal- und Straßenbaumaßnahme "Hompeschstraße"
hier: Vorstellung der Planung
Vorlage
208/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Ausschuss nimmt den derzeitigen Planungsstand zur Erneuerung der „Hompeschstraße“ zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Anliegern und Interessierten die Planung im Rahmen einer Bürgerversammlung voraussichtlich am 27. Oktober 2016 vorzustellen und zu erläutern.

 

Unter Berücksichtigung der in der Bürgerversammlung vorgetragenen Anregungen erfolgt die erneute Vorstellung der Planung, über die der Ausschuss dann abschließend berät.

 

 


 

Die „Hompeschstraße“ ist eine im südlichen Zentrum der Stadt Eschweiler gelegene Anliegerstraße, die im Wesentlichen der Erschließung der vorhandenen Wohnbebauung sowie als Zufahrtstraße zum öffentlichen Parkplatz des Talbahnhofs an der südlichen Kreuzung „Bismarckstraße“ dient. Im Kreuzungsbereich „Hompeschstraße/Martin-Luther-Straße“ befindet sich ein städtischer Kindergarten, am südlichen Ende der „Hompeschstraße“ auf der Höhe der „Bismarckstraße“ die rückwärtige Feuerwehrzufahrt eines Gießereibetriebes, der ansonsten von der Bergrather Straße her angefahren wird.

 

 

Veranlassung:

 

Die Erneuerung der Kanäle in Teilen der „Hompeschstraße“ ist eine Maßnahme des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Eschweiler und als solche der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2017 zur Realisierung gemeldet.

 

Die Kanalsanierung der „Hompeschstraße“ gliedert sich in den nördlichen Abschnitt zwischen „Martin-Luther-Straße“ und „Kaiserstraße“ sowie den südlichen Abschnitt zwischen „Kaiserstraße“ und „Bismarckstraße“.

 

Im Vorfeld der Baumaßnahme wurden die Kanäle sowie der in der öffentlichen Verkehrsfläche liegende Teil der Grundstücksentwässerungsleitungen mit einer Kanal-TV-Kamera befahren. Die Untersuchung ergab, dass die aus dem Jahr 1906 (nördlicher Abschnitt) und 1940 (südlicher Abschnitt) stammenden Kanäle eine Vielzahl starker Schäden, überwiegend in Form von Rissen und Scherben, schadhaften Anschlussstutzen und verschobenen Rohrverbindungen aufweisen und saniert werden müssen. Auf der Grundlage von hydraulischen Berechnungen sind die Nennweiten des geplanten Mischwasserkanals dimensioniert.

 

Im nördlichen Abschnitt ist teilweise noch ein altes Trennsystem vorhanden. Dieses ist im weiteren Verlauf Richtung Inde zu einem früheren Zeitpunkt bereits zurückgebaut worden. Jetzt erfolgt in dieser Maßnahme der Rückbau des verbliebenen Trennsystems auch aufgrund des vorhandenen Schadensbildes.

Im südlichen Bereich muss der vorhandene Mischwasserkanal aufgrund des Schadensbildes und hydraulischer Erfordernisse erneuert werden.

 

Das ca. 140 m lange südlich gelegene Teilstück der „Hompeschstraße“ zwischen „Bismarckstraße“ und „Kaiserstraße“ ist aufgrund einer Vielzahl von Schäden im Fahrbahn- und Gehwegbereich abgängig und muss komplett erneuert werden. Auf der Fahrbahn sind in weiten Teilen Risse, Ausbrüche und Absackungen vorhanden, die auf einen nicht ausreichend tragfähigen Untergrund und eine fehlende Frostsicherheit hindeuten und nur durch eine komplette Erneuerung der Straße behoben werden können.

 

Die Schwarzdecken sind durch den natürlichen Alterungsprozess versprödet und brüchig und können mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht mehr instand gesetzt werden. Tiefgreifende Schäden findet man auch in den mit Platten, Beton- und Natursteinpflaster oder Asphalt befestigten Gehwege. Die Bord- und Rinnenanlagen befinden sich altersgemäß in einem ähnlich schlechten Zustand. Exemplarische Bilder der Schäden werden dem Ausschuss und den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Power-Point-Präsentation gezeigt.

 

Für den Bereich der „Hompeschstraße“ zwischen „Kaiserstraße“ und „Martin-Luther-Straße“ ist im Zuge der Kanalerneuerung lediglich die Straßenwiederherstellung und keine grundhafte Erneuerung der Verkehrsflächen vorgesehen (Anlage 1).

 

Die Beleuchtungsanlage in der „Hompeschstraße“ zwischen „Bismarckstraße“ und „Kaiserstraße“ stammt aus dem Jahre 1959 und wird im Zuge der Straßenbaumaßnahme erneuert.

 

 

Planung Entwässerung

 

Nördlicher Abschnitt:

Hier wird das vorhandene Trennsystem aus dem Jahr 1906 aufgegeben und auf einer Länge von ca. 120 Metern ein neuer Mischwasserkanal DN 300 mit Anbindung an den Kanal in der Martin-Luther-Straße hergestellt (Anlage 4.1).

 

Südlicher Abschnitt:

Hier wird das vorhandene Mischwassersystem aus dem Jahr 1940 auf einer Länge von ca. 130 Metern durch einen neuen und größeren Kanal mit der Dimension DN 600 ersetzt. Hintergrund hierfür ist die Schaffung eines erforderlichen ausreichenden Rückhaltevolumens zum Anschluss von Erweiterungsflächen. Die Anbindung erfolgt an den Kanal in der „Kaiserstraße“. Die Kanalbauarbeiten erfolgen zusammen mit dem Vollausbau der Straße (Anlage 4.2).

 

Die vorhandenen Kanalgrundstücksanschlussleitungen werden zurzeit untersucht. Nach Auswertung der Untersuchung werden die hierbei ermittelten schadhaften Anschlüsse im Zuge der Baumaßnahme bis zur Grundstücksgrenze bzw. Straßenausbaugrenze erneuert. Im Vorfeld werden die konkret betroffenen Hauseigentümer durch die WBE Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH direkt über die Sanierungsnotwendigkeit informiert.

 

 

Planung Straßenbau

 

Für die südliche „Hompeschstraße“ wurde grundsätzlich der gleiche Straßenquerschnitt gewählt, wie er sich jetzt in der Örtlichkeit darstellt. Die Straße soll auch künftig im Trennungsprinzip ausgebaut werden und weiterhin Bestandteil der Tempo-30-Zone sein.

 

Mit einer Ausnahme am südlichen Bauende der „Hompeschstraße“ wurde für die gesamte Baulänge eine 6,00 m breite Fahrbahn geplant, die auch für den Begegnungsfall Pkw/Lkw ausreichend Platz bietet bzw. einseitiges Parken am Straßenrand ermöglicht. Die beidseitig mit Hoch- bzw. Rundbordsteinen abgetrennten Gehwege haben in der Regel eine Breite von mind. 2,00 m.

 

Am südlichen Ende der Hompeschstraße wird, orientiert am Bestand, auf einer Länge von ca. 18 m beidseitiges Parken in der Fahrbahn ermöglicht. Der westliche Gehweg hat in diesem Bereich eine Breite von ca. 1,80 m und die Restfahrbahnbreite beträgt zwischen den Parkständen noch 3,50 m.

 

Die Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand werden wie bisher durch die vorhandenen Grundstückszufahrten eingeschränkt.

 

Weitere Details der Straßenplanung können der Anlage 2 und der Anlage 3 entnommen werden.

 

 

Baumbilanz

 

Aufgrund des insgesamt recht engen Querschnittes der „Hompeschstraße“ und des hohen Parkraumbedarfs eröffnen sich keine weiteren Gestaltungsmöglichkeiten für die Anordnung von Bäumen im öffentlichen Verkehrsraum.

 

 

Parkraumbilanz

 

Die Parkraumsituation in der „Hompeschstraße“ ist aufgrund der Nähe zur Innenstadt und fehlender Stellplätze und Garagen auf den Privatgrundstücken recht angespannt und kann auch künftig nicht verändert werden.

 

Das Parken ist unter Berücksichtigung der vorhandenen Grundstückszufahrten in markierten Parkständen auf der Fahrbahn erlaubt. Die drei bislang am südwestlichen Ende der „Hompeschstraße“ halbhüftig auf dem Gehweg angelegten Parkstände werden künftig unter Einengung des Gehweges und der Unterbindung des Begegnungsverkehrs in die Fahrbahn integriert.

 

In der Vergangenheit wurden darüber hinaus Sperrflächen zur Freihaltung der Grundstückszufahrten insbesondere auch für Lieferfahrzeuge der ansässigen Gewerbebetriebe angelegt, die nach Bedarf wieder aufgebracht werden können.

 

Die Parkraumbilanz (21 Parkstände in der öffentlichen Verkehrsfläche vorher und nachher) ist ausgeglichen.

 

 

Baustoffe

 

Die Fahrbahn erhält einen Aufbau gemäß den „Richtlinien zur Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen“ (RStO 12). Aufgrund der bestehenden Belastung der Straße überwiegend durch Pkw-Verkehr wurde die Straße in die Belastungsklasse 1,0 (Wohnstraße) eingestuft.

 

Die Entwässerungsrinnen werden beidseitig als einzeilige Betonsteinrinnen in einer Breite von 16 cm hergestellt.

 

Als Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg ist ein Hochbordstein vorgesehen. Im Bereich von Zufahrten zu den privaten Stellplätzen und an Einfahrten wird ein abgesenkter Rundbordstein eingebaut.

 

Die Gehwege erhalten eine standardisierte Oberflächenbefestigung in Betonplatten 30x30x8 cm, Zufahrten werden mit Betonsteinpflaster 20x15x8 cm jeweils anthrazit wie in den benachbarten Straßen befestigt. Die Abgrenzung zu den Privatgrundstücken erfolgt in der Regel mit einem Tiefbordstein in 8 cm Breite.

 

 

Deckenaufbauten

 

Im Einzelnen sind folgende Deckenaufbauten vorgesehen:

 

Fahrbahn (Belastungsklasse 1,0):                      4    cm      Asphaltdeckschicht AC 11 DN

                                                                                 14    cm      Asphalttragschicht AC 32 TN

                                                                                 47    cm      Frostschutzschicht 0/56 mm

                                                                                ------------------------------------------------------------------

                                                                                 65    cm      Gesamtaufbau

 

Gehwege und Zufahrtsbereiche :                       8    cm      Betonplatten A 300 (30x30x8 cm) bzw.

                                                                                                      Betonsteinpflaster 20x15x8 cm

                                                                                   4    cm      Bettung aus Brechsand-Splitt-Gemisch

                                                                                 15    cm      Drainbetontragschicht

                                                                                 13    cm      Frostschutzschicht 0/32 mm

                                                                                ------------------------------------------------------------------

                                                                                 40    cm      Gesamtaufbau

 

 

Beleuchtung

 

Die vorhandene Straßenbeleuchtung stammt aus dem Jahre 1959. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters und der zu erwartenden Störanfälligkeit wird die Beleuchtungsanlage im Rahmen der Straßenbaumaßnahme erneuert.

 

Wie vom Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 27.11.2014 beschlossen (vgl. VV 417/14 – Straßenbeleuchtung der Stadt Eschweiler; hier Bemusterung einer LED-Standardleuchte und Darstellung der weiteren Vorgehensweise), kommt auch in der „Hompeschstraße“ die LED-Standardleuchte „TRILUX CUVIA“ zum Einsatz. Die Lage der Leuchtenstandorte wird entsprechend DIN-EN 13201 - Straßenbeleuchtung - ermittelt und den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Hiermit einher geht auch eine Erneuerung der Beleuchtungskabel und der Leuchtenfundamente.

 

 

Barrierefreiheit

 

Die Erfordernisse zur Barrierefreiheit wurden bereits beim Ausbau der „Kaiserstraße“ (nach altem Standard) berücksichtigt. Die Kreuzungsbereiche können demnach problemlos mit Rollatoren, Rollstühlen oder Kinderwagen gequert werden.

 

Auf den Einbau zusätzlicher taktiler Elemente nach dem neuesten Standard entsprechend der Vorlage Nr. 003/13 „Barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrsraum“ wird hier ausnahmsweise aus Gründen der Einheitlichkeit verzichtet, da im gesamten Umfeld der „Hompeschstraße“ bislang nur der „alte Standard“ umgesetzt wurde. Zudem befindet sich der angesprochene Querungsbereich in einem insgesamt guten baulichen Zustand.

 

 

Grunderwerb

 

Im Rahmen der Baumaßnahme ist Grunderwerb nicht erforderlich. Der geplante Ausbau erfolgt innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche.

 

 

Durchführung der Baumaßnahme

 

Es ist beabsichtigt, die Ausschreibung Ende des Jahres 2016 zu veröffentlichen. Nach erfolgter Submission und Vergabe sollen die Kanal- und Straßenbauarbeiten voraussichtlich direkt nach Karneval, Anfang März 2017 begonnen werden.

 

Als erster Bauabschnitt im Kanal ist der südliche Bereich der „Hompeschstraße“ vorgesehen, so dass anschließend der Straßenbau in diesem Bereich ausgeführt werden kann.

 

Die geschätzte Bauzeit beträgt insgesamt ca. 90 Arbeitstage, so dass die Arbeiten bis voraussichtlich vor den Sommerferien, Mitte Juli 2017, abgeschlossen werden können.

 

Die erforderlichen Kanal- und Straßenbauarbeiten werden in einer gemeinsamen Baumaßnahme durchgeführt. Aufgrund der beengten Verhältnisse und zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen Arbeitsweise können die Bauleistungen nur im Zuge einer Vollsperrung der „Hompeschstraße“ durchgeführt werden. Der direkte Anliegerverkehr und die Zufahrt der Rettungsdienste wird in Abstimmung mit den Beteiligten aufrecht erhalten; für die übrigen Verkehrsteilnehmer sind Umfahrungen des Baustellenbereiches erforderlich.

 

Die notwendige Abstimmung zur Verkehrsregelung während der Baumaßnahme erfolgt rechtzeitig vor Baubeginn mit der Polizei, der Feuerwehr und den zuständigen städtischen Dienststellen.

 

Des Weiteren wird den Anliegern und interessierten Bürgern die geplante Kanal- und Straßenbaumaßnahme in einer Bürgerversammlung vorgestellt. Es ist beabsichtigt, diese am 27. Oktober 2016 durchzuführen. Der Termin wird rechtzeitig in der örtlichen Presse, auf der städtischen Internetseite und im Amtsblatt bekanntgegeben.

 

 

Versorgungsträgerarbeiten

 

Die in dem Gebiet anzutreffenden Versorgungsträger wurden bereits frühzeitig bezüglich der Vorlage von Bestandsplänen und der ggf. geplanten Mitverlegungen von Versorgungsleitungen angeschrieben. Nach bisheriger Auswertung des Rücklaufs haben die Versorgungsträger keine Leitungserneuerungen - mit Ausnahme der regionetz - im Zuge der Kanal- und Straßenbaumaßnahme vorgesehen. Eine endgültige Entscheidung der regionetz über die Neuverlegung von Stromleitungen steht noch aus.

 


 

Einnahmen

 

Anliegerbeiträge

 

Für die Straßenbaumaßnahme wie auch für die Sanierung der Beleuchtungsanlagen in der südlichen „Hompeschstraße“ zwischen „Bismarckstraße“ und „Kaiserstraße“ sind die Voraussetzungen zur Erhebung von Anliegerbeiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW gegeben.

 

Die Berechnung der Anliegerbeiträge erfolgt gemäß der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz -KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler“.

 

Ausgaben

 

Straßenbau „Hompeschstraße“

 

Die Kosten für die Straßenerneuerung einschließlich Beleuchtung und Planung belaufen sich nach der derzeitig vorliegenden Kostenschätzung auf rd. 350.000,00 €.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erneuerung der „Hompeschstraße“ stehen bei Produkt 12 541 01 01 - Gemeindestraßen -, Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV16AIB013 - „Hompeschstraße“ – in 2016 in Höhe von 200.000,00 € zur Verfügung. Die restliche Summe von 150.000,00 € wurde für den Haushalt 2017 angemeldet.

 

Kanalbau „Hompeschstraße“

 

Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für die Kanalsanierung auf rd. 360.000,00 € sowie für die Kanalhausanschlüsse auf rd. 109.000,00 €.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erneuerung der Kanäle stehen bei Produkt 11 538 02 01 – Entwässe­rung und Abwasserbeseitigung -, Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV16AIB007 - Kanal „Hompeschstraße“ – in 2016 in Höhe von 100.000,00 € zur Verfügung. Die restliche Summe von 260.000,00 € wurde für den Haushalt 2017 angemeldet.

 

Für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse sind bei dem bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung -, Sachkonto 52350100 - Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse - entsprechende Mittel für 2017 in Höhe von 85.000,00 € und für 2018 in Höhe von 24.000,00 € vorgesehen.

 


 

Die Ingenieurleistungen zur Kanalsanierung und Straßenerneuerung „Hompeschstraße“ wurden an das Ingenieurbüro BFT in Aachen vergeben.

Für die Oberbauleitung und Koordination der Kanal- und Straßenbauarbeiten wird Arbeitskraft bei 660 gebunden.