Betreff
Bebauungsplan 290 - Auf den Hufen -
hier: Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
169/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des Bebauungsplans 290 – Auf den Hufen – (Anlage 1) gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler wird beschlossen.

 


 

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes 290 wurden Varianten einer möglichen Nachverdichtung innerhalb des Baugebietes erarbeitet.

 

Als Ergebnis dieser Untersuchungen wurde dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 18.02.2016 ein Entwurf vorgelegt, der u. a. für sehr tiefe Grundstücke im Plangebiet in den rückwärtigen Grundstücksbereichen eine zusätzliche Möglichkeit der baulichen Nutzung vorsieht (Sitzungsvorlage Nr. 026/16). Diese Baugrundstücke sollen durch einen Stichweg erschlossen werden.

 

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss beschloss in seiner Sitzung am 18.02.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanentwurfs.

 

Nach der Bekanntmachung dieses Beschlusses wendeten sich die Grundstückseigentümer an die örtliche Presse um zu verdeutlichen, dass sie mehrheitlich nicht an der Möglichkeit einer baulichen Nutzung ihrer Gartengrundstücke interessiert sind. Als weitere Anregung ging ein Antrag des Eigentümers der Gebäude Am Maxweiher 1, 3 und 5 an, durch die Vergrößerung der überbaubaren Fläche auf seinem Grundstück bauliche Erweiterungen an seinem Gebäudebestand zu ermöglichen.

 

Beschreibung: VV_169_16_Anlage_02

Abb.1 : Auszug aus dem Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans 290 – Auf den Hufen –

 

Beide Anregungen wurden berücksichtigt und in den Planentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in den Entwurf eingearbeitet (Anlage 1).

 

Die Verwaltung empfiehlt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung zu beschließen.

 

 


Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant.

 


Die Aufstellung des o. a. verbindlichen Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.