Betreff
Erschließung OBI-Markt Dürener Straße hier: Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen über die Optimierung der Einmündung L 223 / Saarstraße undÄnderung in einen vierarmigen Knotenpunkt in Eschweiler
Vorlage
116/16
Art
Beschlussfassung öffentlich

Dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung wird zugestimmt und die Verwaltung wird mit der Durchführung der weiteren Verfahrensschritte beauftragt.


 

Seitens der Triwo AG, Trier wird das ehemalige Prysmian-Gelände an der Dürener Straße erschlossen. Auf dem Gelände soll u. a. ein neuer OBI-Bau- und Heimwerkermarkt mit Gartencenter entstehen. Die Eröffnung soll bereits in diesem Jahr erfolgen.

 

Gegenstand dieser Vorlage ist die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Stadt Eschweiler zur Anbindung des Bebauungsplangebietes an die L 223, Dürener Straße. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird bezüglich der Details auf den Text der Vereinbarung verwiesen (Anlage 0). Diese wird mit der Stadt Eschweiler abgeschlossen, weil der Landesbetrieb Straßenbau NRW solche Vereinbarungen generell nicht mit Privaten abschließt. Die in der Verwaltungsvereinbarung enthaltenen Auflagen und Vorgaben an die Stadt Eschweiler werden über entsprechende städtebauliche Verträge an die Triwo AG, Trier weitergegeben (siehe Verwaltungsvorlage 112/16, Sitzung des Rates der Stadt Eschweiler am 27.04.2016).

 

Die vorliegenden Planunterlagen (Anlagen 3 und 4) sind grundsätzlich mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abgestimmt, lediglich hinsichtlich der Radwegeführung wurde noch keine endgültige Klärung erzielt. Daher ist hier nur der aktuelle Planungsstand dargestellt, als Anlage zu der unterschriftsreifen Verwaltungsvereinbarung werden sowohl von der Stadt Eschweiler als auch vom Landesbetrieb Straßenbau NRW freigegebene Pläne beigefügt.

 


 

Sämtliche Kosten für die Anbindung des Bebauungsplangebietes bzw. des geplanten OBI-Marktes an die Dürener Straße werden von der Triwo AG, Trier übernommen. Insofern hat dies keine finanziellen Auswirkungen auf die Stadt Eschweiler.

 


 

Die Umsetzung (Abstimmung, Bauüberwachung etc.) der Baumaßnahme bindet Arbeitskraft bei der Stadt Eschweiler.