Betreff
Haushaltssatzung 2016 sowie 6. Fortschreibung HSK 2010 - 2017;
Genehmigungsverfügung vom 22.02.2016
Vorlage
069/16
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die als Anlage beigefügte Genehmigungsverfügung des Städteregionsrates der Städteregion Aachen als Untere Kommunalaufsicht vom 22.02.2016 wird  zur Kenntnis genommen.

 


Die als Anlage beigefügte Genehmigung der Haushaltssatzung 2016 der Stadt Eschweiler sowie der 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) durch den Städteregionsrat der Städteregion Aachen vom 22.02.2016 ist am 24.02.2016 per Fax bei der Verwaltung eingegangen.

 

Am gleichen Tage wurden die Fraktionsvorsitzenden und Einzelvertreter im Rat durch den Stadtkämmerer per Mail informiert.

 

Die erteilte Genehmigung vom 22.02.2016 fußt auf § 76 Abs. 2 GO NRW und dem Erlass des MIK NRW vom 07.03.2013 und ist mit der Oberen Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Köln abgestimmt.

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW erfolgte im Amtsblatt Nr. 4 der Stadt Eschweiler am 03.03.2016.

 

Mit dem Vollzug der öffentlichen Bekanntmachung wird die Haushaltssatzung 2016 rückwirkend zum 01.01.2016 bestandskräftig.

 

Anmerkungen zur Genehmigungsverfügung:

 

Die Auflagen und Hinweise der Genehmigungsverfügung entsprechen im Wesentlichen den Genehmigungsverfügungen der Vorjahre.  Diejenigen Auflagen und Hinweise, die keiner weiteren Erläuterung und Kommentierung bedürfen,  finden in den nachfolgenden Ausführungen keine Berücksichtigung.

 

Beide Aufsichtsbehörden konnten sich der seitens der Verwaltung dargelegten Argumentation über die besondere Lage aufgrund der erheblichen Gewerbesteuernachzahlung vollinhaltlich anschließen.

Der beantragten Ausweitung des Konsolidierungszeitraumes bis 2017 wurde daher unter Zugrundelegung des Erlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 07.03.2013 zu § 76 GO NRW entsprochen.

 

Auflage 3 - Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage

 

Wie bereits in den Vorjahren seitens der Kommunalaufsicht verfügt wurde, sind auch im laufenden Haushaltsjahr eventuelle Mehrerträge grundsätzlich zur Reduzierung des Jahresfehlbedarfes und nicht zur Finanzierung von Mehraufwendungen einzusetzen.

 

Auflage 4 - Freiwillige Leistungen

 

Die Auflage der Aufsichtsbehörde, sämtliche freiwilligen  Leistungen auf den Prüfstand zu stellen, mit der Intention der Aufwandsreduzierung bzw. des vollständigen Verzichtes,  wurde bisher seitens der Verwaltung während der jeweiligen Haushaltsausführungsphasen stringent praktiziert.

Die im Vergleich zur 5. Fortschreibung  zu verzeichnende, minimale Steigerung in Höhe von 58.450 Euro für 2016 begründet sich insbesondere mit Mehraufwendungen in Höhe von 40.000 Euro für im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht notwendige Kontrollen auf Kinderspiel- und Bolzplätzen.

 

Seitens der Verwaltung wird davon ausgegangen und darauf hingewirkt, dass durch eine restriktive Haushaltsausführung auch im Bereich der freiwilligen Leistungen mindestens die Vorgabe aus der 5. Fortschreibung des HSK’s erreicht wird und die entsprechende, positive Entwicklung aus den Vorjahren fortgesetzt werden kann.

 

Auflage 7 - Wirtschaftliche Beteiligungen und Gesamtabschlüsse

 

Die Ausführungen hinsichtlich der restriktiven Prüfung der wirtschaftlichen Beteiligungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sind grundsätzlich nachvollziehbar.

 

Wie bekannt,  führen entsprechende Erfolge bei den Betreuungseinrichtungen für Kinder & Jugendliche der Stadt Eschweiler (AöR BKJ) sowohl im laufenden Haushaltsjahr als auch in der mittelfristigen Finanzplanung zur Reduzierung der Fehlbedarfsabdeckung.

 

Seitens der Freizeitzentrum Blaustein-See GmbH wurde in 2015 der zugebilligte Zuschuss in Höhe von 150.000 Euro zur Unterhaltung und Pflege des Freizeitareals Blaustein-See nicht abgerufen.

 

Das aufgelegte Konsolidierungskonzept für die WBE GmbH zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage bzw. wirtschaftlicheren Betriebsführung der Gesellschaft wird von der Verwaltung eng begleitet.

In diesem Zusammenhang ist jedoch zu erwähnen, dass diejenigen Gemeinden, die das Aufgabenspektrum der WBE GmbH in herkömmlicher Organisationsform (Regiebetrieb, eigenbetriebsähnliche Einrichtung) betreiben, regelmäßig für den Haushalt einen abzudeckenden Fehlbetrag produzieren.

 

Die von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen erstellten prüffähigen Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 werden dem Stadtrat in gleicher Sitzung zur Kenntnis gegeben. Auf die Verwaltungsvorlage  Nr. 070/16  wird verwiesen.

 

 


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