Die Kommunale Pflegeplanung für die StädteRegion Aachen 2015 sowie die hierauf fußenden Beschlüsse des Städteregionstages vom 10. Dezember 2015, hier insbesondere die Einführung einer verbindlichen Bedarfsplanung für die vollstationären Pflegeeinrichtungen ab dem Jahr 2016, werden zur Kenntnis genommen.

 


 

Mit Schreiben vom 07. Oktober 2015 (Anlage I A) hat die StädteRegion Aachen  die von ihr erstellte Kommunale Pflegeplanung 2015 (Anlage I B) an die regionsangehörigen Kommunen übersandt. Die StädteRegion weist darauf hin, dass sie nach dem neuen Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) als Träger der  Sozialhilfe die Möglichkeit hat, eine verbindliche Bedarfsplanung einzuführen und sie beabsichtigt, beginnend mit dem Jahr 2016 eine solche verbindliche Bedarfsplanung - zunächst - für den Bereich der vollstationären Pflegeeinrichtungen einzuführen.

 

Diese hat zur Konsequenz, dass, sofern ein Bedarf an vollstationären Pflegeplätzen festgestellt wird, dieser auszuschreiben ist oder, sofern die Pflegeplanung keinen Bedarf ausweist, keine neuen Einrichtungen entstehen können, die einen Anspruch auf Pflegewohngeld haben. Ohne verbindliche Bedarfsplanung haben die Träger von Pflegeeinrichtungen einen Anspruch auf Pflegewohngeld, soweit die Einrichtungen die baulichen Voraussetzungen erfüllen.

 

Insgesamt kommt die StädteRegion Aachen in der Kommunalen Pflegeplanung zu dem Ergebnis, dass im Jahr 2016 für den vollstationären Bereich kein Bedarf an zusätzlichen Pflegeplätzen gesehen wird und, trotz einer rechnerischen Unterdeckung in 2 Kommunen, durch den vorhandenen, städteregionsweiten Überhang von 481 Plätzen die Versorgung auf jeden Fall gesichert ist. Auf die weiteren Ausführungen im vorgenannten Schreiben der StädteRegion wird Bezug genommen.

 

Vor dem Hintergrund, dass die städteregionsangehörigen Kommunen in den Planungsprozess mit einzubeziehen sind (§ 7 Absatz 2 APG NRW) hat die Stadt Eschweiler mit Schreiben vom 10. November 2015 zur vorgelegten Kommunalen Pflegeplanung für die Städteregion Aachen 2015 sowie zur dortigen Absicht, ab dem Jahr 2016 eine verbindliche Bedarfsplanung für den vollstationären Bereich einzuführen, Stellung genommen. Die Stellungnahme ist als Anlage II beigefügt.

 

Unter Einbezug der Rückäußerungen aller regionsangehörigen Städte und Gemeinden haben der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel am 18. November, der Städteregionsausschuss am 03. Dezember und der Städteregionstag am 10. Dezember 2015 die Fortschreibung der Kommunalen Pflegeplanung und die Einführung einer verbindlichen Bedarfsplanung nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW beraten. Die entsprechenden Sitzungsvorlagen für die vorgenannten Gremien (VV Nr. 2015/0420 und 2015/0420 - E 1 vom 03. bzw. 13. November 2015) sind als Anlagen III A und III B ebenfalls beigefügt.

 

Der StädteRegionstag hat in der o.a. Sitzung abschließend folgende Entscheidungen getroffen:

 

1.       Er beschließt, von seinem Recht gemäß § 11 Absatz 7 Alten- und Pflegegesetz NRW Gebrauch zu machen und eine verbindliche Bedarfsbestätigung für die vollstationären Pflegeeinrichtungen einzuführen.

2.       Er nimmt die Fortschreibung der Kommunalen Pflegeplanung zur Kenntnis und beschließt, dass für das Jahr 2016 kein Bedarf an zusätzlichen vollstationären Pflegeplätzen in der StädteRegion Aachen gesehen wird.

3.       Er beauftragt die Verwaltung, die Kommunale Pflegeplanung gemäß § 7 Absatz 6 Satz 1 APG NRW und den Beschluss nach § 11 Absatz 7 APG NRW öffentlich bekannt zu machen.

4.       Er beauftragt die Verwaltung in 2016, insbesondere die Kommunen, die einen rechnerischen Bedarf haben, im Hinblick auf die Auslastung der stationären Einrichtungen und Inanspruchnahme von alternativen Wohnangeboten zu untersuchen und im Hinblick auf die Entscheidung für das Jahr 2017 den Dialog mit den betroffenen Kommunen zu suchen.

5.       Er beauftragt die Verwaltung zu überprüfen, ob eine Fortschreibung der Kommunalen Pflegeplanung unter Berücksichtigung sozialräumiger Bedarfe erfolgen kann.

 

Mit Schreiben vom 28. Dezember 2015 (siehe Anlage IV) hat die Städteregionsverwaltung die Stadt Eschweiler über die vorgenannte Beschlussfassung des Städteregionstages informiert und gleichzeitig mitgeteilt, dass dem diesseits unterbreiteten Vorschlag, die neuen Regelungen erst zur Jahresmitte 2016 einzuführen nicht gefolgt wurde. Darüber hinaus hat die StädteRegion Aachen im Nachgang verbindlich bestätigt, dass die in der Stellungnahme der Stadt Eschweiler aufgeführten Bauvorhaben (Bonifatius Seniorendienste GmbH, Bismarckstraße 29 – 35 sowie Itertalklinik Seniorenzentrum Weisweiler, Lindenallee 15) aufgrund der bereits vor der Verabschiedung der verbindlichen Bedarfsplanung gestellten Anträge wie geplant umgesetzt werden können.

 

 


 

Keine

 


 

Keine