Betreff
Bebauungsplan 205 - Industrie- und Gewerbepark VI -
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses sowie erneuter Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung
Vorlage
029/16
Aktenzeichen
610.22.10-205
Art
Beschlussfassung öffentlich
  1. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes 205 - Industrie- und Gewerbepark VI - vom 10.12.2009 (VV 353/09) mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird aufgehoben.

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes 205 - Industrie- und Gewerbepark VI - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 

  1. Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


Das Plangebiet befindet sich nord-östlich der Autobahnanschlussstelle Eschweiler-Ost und bildet den 6. Bauabschnitt des Industrie- und Gewerbeparks Eschweiler, der inzwischen einen hohen Belegungsgrad erreicht hat. Wesentliches Ziel des Bebauungsplanentwurfes ist die Entwicklung weiterer Gewerbeflächen in Ergänzung zum bestehenden Gewerbepark. Diese Angebotsplanung soll zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur der Region beitragen.

Der Planungs-, Umwelt und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 10.12.2009 (VV 353/09) die Aufstellung des Bebauungsplanes 205 - Industrie- und Gewerbepark - mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 25.01. bis 09.02.2010 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen bei der Stadt eingegangen. Stellungnahmen einiger Behörden liegen der Verwaltung vor.

Das im Jahre 2009 mit dem Projektentwickler RWE Power AG begonnene Bauleitplanverfahren verzögerte sich jedoch u.a. aufgrund von Grunderwerbsverhandlungen und aufgrund der eingegangenen Bedenken des LVR, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland zum Thema Archäologie. Im Rahmen der seit 2010 durchgeführten Untersuchungen wurden eindeutige Hinweise auf mittelneolithische (Jungsteinzeit) und römische Bodendenkmäler gefunden, welche die Erarbeitung eines Grabungskonzeptes erforderten. Da die Fläche seitens des LVR nach Abschluss der Anfang Dezember 2015 begonnenen Grabungen und Dokumentationen zur Bebauung freigegeben werden soll, wird das Bebauungsplanverfahren wieder aufgenommen.

Aktuell soll der Geltungsbereich nordöstlich des ursprünglichen Plangebietes um eine ca. 8,5 ha große Fläche auf insgesamt 23,7 ha erweitert werden, um auch im Bereich des dortigen Bestandes und der westlich der derzeitigen Verwaltungszufahrt der RWE Power AG eine geordnete Entwicklung sicherstellen zu können. Aufgrund dieser großflächigen Erweiterung werden die Aufhebung des 2009 gefassten Aufstellungsbeschlusses, die erneute Aufstellung des Bebauungsplans mit neuem, erweitertem Geltungsbereich (Anlage 2) und die erneute frühzeitige Beteiligung erforderlich.

Auf die Auflistung und Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung 2010 eingegangenen Anregungen und Bedenken wird verzichtet, da das Bauleitplanverfahren neu begonnen und dementsprechend im weiteren Verfahren die Öffentlichkeit und die Behörden erneut zur aktuellen Planung beteiligt werden.

Erkenntnisse aus den im Rahmen der 2010 eingegangenen Stellungnahmen im Bereich des alten Geltungsbereiches wurden im Bebauungsplanentwurf bereits berücksichtigt, infolgedessen weist dieser im ursprünglichen Geltungsbereich und im Bereich der Erweiterung unterschiedliche Detaillierungsgrade auf, die im weiteren Verfahren angepasst werden. Demzufolge beziehen sich auch die textlichen Festsetzungen derzeit nur auf die Flächen des bisherigen Geltungsbereiches, eine entsprechende Ergänzung erfolgt im weiteren Verfahren unter Berücksichtigung eingehender Stellungnahmen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes 205 - Industrie- und Gewerbepark VI - vom 10.12.2009 (VV 353/09) aufzuheben (Anlage 1) sowie die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes 205 - Industrie- und Gewerbepark VI - mit dem geänderten Geltungsbereich (Anlage 2) zu beschließen. Gleichzeitig soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung beschlossen werden.

 

 

 

Gutachten

Der Verwaltung liegen aus dem bisherigen Bauleitplanverfahren Gutachten (beispielsweise zu Baugrund, Verkehr oder Archäologie) vor, die aufgrund der Geltungsbereichserweiterung überarbeitet werden. Im Anschluss daran werden sie im weiteren Verfahren zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

 


Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant.

Ggf. anfallende Kosten für Gutachten, Planungen, Erschließungsmaßnahmen etc. trägt der Projektentwickler gemäß Rahmenvereinbarung vom 04.03.2010.

 


Die Aufstellung des o.g. Bauleitplanes bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.