hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses sowie erneuter Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung
- Der Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplanes 205 - Industrie- und Gewerbepark VI - vom 10.12.2009 (VV
353/09) mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird
aufgehoben.
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes 205
- Industrie- und Gewerbepark VI - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Sinne des § 30
Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich
wird beschlossen.
- Gleichzeitig wird die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1
BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der
Stadt Eschweiler beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich nord-östlich
der Autobahnanschlussstelle Eschweiler-Ost und bildet den 6. Bauabschnitt des
Industrie- und Gewerbeparks Eschweiler, der inzwischen einen hohen
Belegungsgrad erreicht hat. Wesentliches Ziel des Bebauungsplanentwurfes ist
die Entwicklung weiterer Gewerbeflächen in Ergänzung zum bestehenden
Gewerbepark. Diese Angebotsplanung soll zur Verbesserung der
Wirtschaftsstruktur der Region beitragen.
Der Planungs-, Umwelt und Bauausschuss hat in
seiner Sitzung am 10.12.2009 (VV 353/09) die Aufstellung des Bebauungsplanes
205 - Industrie- und Gewerbepark - mit dem in der Anlage 1 dargestellten
Geltungsbereich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
beschlossen.
Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 25.01.
bis 09.02.2010 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1
BauGB beteiligt. Aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine
Stellungnahmen bei der Stadt eingegangen. Stellungnahmen einiger Behörden
liegen der Verwaltung vor.
Das im Jahre 2009 mit dem Projektentwickler
RWE Power AG begonnene Bauleitplanverfahren verzögerte sich jedoch u.a.
aufgrund von Grunderwerbsverhandlungen und aufgrund der eingegangenen Bedenken
des LVR, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland zum Thema Archäologie. Im
Rahmen der seit 2010 durchgeführten Untersuchungen wurden eindeutige Hinweise
auf mittelneolithische (Jungsteinzeit) und römische Bodendenkmäler gefunden,
welche die Erarbeitung eines Grabungskonzeptes erforderten. Da die Fläche
seitens des LVR nach Abschluss der Anfang Dezember 2015 begonnenen Grabungen
und Dokumentationen zur Bebauung freigegeben werden soll, wird das
Bebauungsplanverfahren wieder aufgenommen.
Aktuell soll der Geltungsbereich nordöstlich des ursprünglichen Plangebietes
um eine ca. 8,5 ha große Fläche auf insgesamt 23,7 ha erweitert werden, um auch
im Bereich des dortigen Bestandes und der westlich der derzeitigen
Verwaltungszufahrt der RWE Power AG eine geordnete Entwicklung sicherstellen zu
können. Aufgrund dieser großflächigen Erweiterung werden die Aufhebung des 2009
gefassten Aufstellungsbeschlusses, die erneute Aufstellung des Bebauungsplans
mit neuem, erweitertem Geltungsbereich (Anlage 2) und die erneute
frühzeitige Beteiligung erforderlich.
Auf die Auflistung und Behandlung der im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung 2010 eingegangenen Anregungen und Bedenken
wird verzichtet, da das Bauleitplanverfahren neu begonnen und dementsprechend
im weiteren Verfahren die Öffentlichkeit und die Behörden erneut zur aktuellen
Planung beteiligt werden.
Erkenntnisse aus den im Rahmen der 2010
eingegangenen Stellungnahmen im Bereich des alten Geltungsbereiches wurden im
Bebauungsplanentwurf bereits berücksichtigt, infolgedessen weist dieser im
ursprünglichen Geltungsbereich und im Bereich der Erweiterung unterschiedliche
Detaillierungsgrade auf, die im weiteren Verfahren angepasst werden. Demzufolge
beziehen sich auch die textlichen Festsetzungen derzeit nur auf die Flächen des
bisherigen Geltungsbereiches, eine entsprechende Ergänzung erfolgt im weiteren
Verfahren unter Berücksichtigung eingehender Stellungnahmen.
Die Verwaltung empfiehlt, den Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplanes 205 - Industrie- und Gewerbepark VI - vom 10.12.2009 (VV
353/09) aufzuheben (Anlage 1) sowie die erneute Aufstellung des
Bebauungsplanes 205 - Industrie- und Gewerbepark VI - mit dem geänderten
Geltungsbereich (Anlage 2) zu beschließen. Gleichzeitig soll die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung beschlossen
werden.
Gutachten
Der Verwaltung liegen aus dem bisherigen Bauleitplanverfahren Gutachten
(beispielsweise zu Baugrund, Verkehr oder Archäologie) vor, die aufgrund der
Geltungsbereichserweiterung überarbeitet werden. Im Anschluss daran werden sie
im weiteren Verfahren zur Einsicht zur Verfügung gestellt.
Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant.
Ggf. anfallende Kosten für Gutachten, Planungen,
Erschließungsmaßnahmen etc. trägt der Projektentwickler gemäß
Rahmenvereinbarung vom 04.03.2010.
Die Aufstellung des
o.g. Bauleitplanes bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten in
der Abteilung 610.