hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden
nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe
der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).
III.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
IV.
Die 12.
Änderung des Flächennutzungsplans – Dürener Straße / Hovermühle - (Anlage 3)
mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 4) wird beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der
Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 27.11.2014 (VV 448/14) die
Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans – Dürener Straße /
Hovermühle - sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit beschlossen.
Ziel der Planung ist die städtebauliche
Neuordnung für den Bereich zwischen dem Gewerbegebiet Königsbenden und dem
ehemaligen Industriestandort des Prysmianwerkes. Für den nördlichen Teil des
Prysmian-Geländes wird der Bebauungsplan 287 A – Dürener Straße / Hovermühle –
im Parallelverfahren aufgestellt. Zur Steuerung
der Entwicklung im Gewerbegebiet Königsbenden soll zeitnah die Änderung des
dort geltenden Bebauungsplans in einem nachgeordneten Verfahren erfolgen.
Der Planentwurf der 12. Änderung des
Flächennutzungsplans wurde in der Zeit vom 12.01.2015 bis zum 26.01.2015 zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Während der frühzeitigen Beteiligung sind von der Öffentlichkeit keine Bedenken
und Anregungen eingegangen.
In seiner Sitzung am 10.09.2015 hat der
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler die öffentliche
Auslegung beschlossen (VV 238/15). Der Entwurf der 12. Änderung des
Flächennutzungsplans – Dürener Straße / Hovermühle - hat in der Zeit vom
24.09.2015 bis 26.10.2015 öffentlich ausgelegen. Die Behörden wurden von der
öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung
beteiligt. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der öffentlichen Auslegung
sind als Anlage 5 und die Stellungnahme der Verwaltung zu diesen
Stellungnahmen als Anlage 1 beigefügt.
Die Stellungnahmen der Behörden aus den
Beteiligungen sind, sofern sie Anregungen und Hinweise enthalten, als Anlage
6 beigefügt. Die eingegangenen Stellungnahmen betreffen im Wesentlichen Bedenken
und Anregungen zu Grundwasser, Bergbau, Boden, Immissionsschutz,
Verkehrsanbindung und zur Einzelhandelsansiedlung. Die Stellungnahme der
Verwaltung zu diesen Stellungnahmen ist als Anlage 2 beigefügt. Zur
Klärung der unterschiedlichen Fragestellungen wurde auch, soweit für diese
Flächennutzungsplanänderung erforderlich, auf die entsprechenden Fachgutachten,
die im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans 287 A (s.o.) erstellt wurden,
zurückgegriffen. Vorgetragene Belange, die nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung
sind bzw. für die Flächennutzungsplanänderung nicht relevant sind, werden im
nachgelagerten Bebauungsplanverfahren weitergehend behandelt.
Der unveränderte Entwurf der 12. Änderung des
Flächennutzungsplans – Dürener Straße / Hovermühle - ist als Anlage 3,
seine Begründung mit Umweltbericht als Anlage 4 beigefügt.
Zur Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde die Bezirksregierung Köln gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) um Bestätigung der Anpassung an die Ziele der Raumordnung gebeten.
Nach Einschätzung der Verwaltung
wird die Bestätigung der Bezirksregierung bis zur Ratssitzung vorliegen.
Andernfalls muss der Ratsbeschluss bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt
werden.
Die Verwaltung empfiehlt, die 12. Änderung
des Flächennutzungsplans – Dürener Straße / Hovermühle – mit Begründung
einschließlich Umweltbericht zu beschließen.
Gutachten:
Folgende Gutachten liegen dem Bauleitplanverfahren zugrunde und können
bei der Verwaltung eingesehen werden:
-
Auswirkungsanalyse
zur Verlagerung / Erweiterung eines OBI Bau-, Heimwerker- und Gartenmarktes in
Eschweiler, Dürener Straße/Hovermühle, GMA, Köln, 26. Juni 2015
-
Ausweisung
eines Gewerbegebiets südlich der Dürener Straße in Eschweiler – Faunistische
und floristische Untersuchungen, Gebäudeuntersuchungen, Eingriffs-/
Ausgleichsbilanz, Weluga Umweltplanung, Bochum, 27. Juli 2015
-
Stadt
Eschweiler – Bebauungsplan 287 A Dürener Straße / Hovermühle –
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag nach § 44 BNatSchG - hier: Vorprüfung, Stufe
I der ASP, Weluga Umweltplanung, Bochum 27. Juli 2015
-
Schalltechnische
Untersuchung zum Bebauungsplan Baumarkt und Gewerbegebiet in Eschweiler, FIRU
GfI mbH, Kaiserslautern, 05. August 2015
-
Verkehrsplanerische
Begleituntersuchung und Verkehrssimulation Bebauungsplan 287 A – Dürener Straße/Hovermühle
– der Stadt Eschweiler, VERTEC, Koblenz, 10. Juli 2015 und 10. November 2015
-
TRIWO
Gewerbepark Eschweiler Bebauungsplan Nr. 287 Fachbericht Entwässerung; BFT
Planung GmbH, Aachen, 03. August 2015
-
Bericht
zu Boden- und Grundwasseruntersuchung auf dem Prysmian-Standort in Eschweiler,
URS, Essen, 03. November 2008
-
Kurzbericht
Grundwassermonitoring 2014 TRIWO Gewerbepark Eschweiler GmbH (ehemals PRYSMIAN
Kabel und Systeme GmbH), Standort Eschweiler, ahu AG, Aachen, 15. Mai 2014
Das Planverfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans wird vom Vorhabenträger durchgeführt und ist daher haushaltsrechtlich nicht relevant.
Die Aufstellung der
12. Änderung des Flächennutzungsplans bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde
Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.