Der Ausschuss stimmt der geänderten Planung zur Kanalsanierung und zum Straßenausbau der Straße „Im Hag“ zu.

 

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

 


Die Planung zum Straßenausbau „Im Hag“ wurde dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 10.09.2015 (Vorlagen Nummer 152/15 - Anlage 1-3) zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, im Rahmen einer Bürgerversammlung den Anliegern und Interessierten die Planung vorzustellen. Zu der am 30.09.2015 in der Bürgerversammlung vorgestellten Planung gab es aufgrund des schon in der Bürgerversammlung vorgetragenen Wunsches und einer Umfrage (siehe Anlage 3) die Änderung, dass auf die ursprünglich beabsichtigte Umgestaltung der Straße in einen „verkehrsberuhigten Bereich“ verzichtet und die Straße künftig als Tempo 20-Zone ausgewiesen wird. Demzufolge entfällt die Anordnung von Parkständen im Straßenraum. Darüber hinaus wurde dem Wunsch einiger Anlieger entsprochen, die Oberflächenbefestigung der öffentlichen Verkehrsflächen nicht in Betonsteinpflaster, sondern in Asphalt auszuführen. Aufgrund der Ergebnisse aus den im Vorfeld getätigten Untersuchungen auf das Vorhandensein statischer Wurzeln von Bäumen im Bereich des geplanten Kanal- und Straßenbaus müssen insgesamt 26 Bäume entfernt werden. Dort, wo es möglich und sinnvoll ist, werden Ersatzbäume (insgesamt 8 Stück) im künftigen Straßenraum eingeplant. Weitere Ersatzpflanzungen sind außerhalb des Wohngebietes vorgesehen. Auf die beiden geplanten barrierefreien Übergänge in der Wilhelminenstraße soll aufgrund geringer Frequentierung verzichtet werden. Im Übrigen wurde die Ausführungsplanung zur Straßenerneuerung unter Berücksichtigung der o.a. Modifikationen fortgeschrieben.

 

Die schriftlich und persönlich vorgebrachten Fragen und Anregungen aus der Bürgerversammlung und im Nachgang hierzu hat die Verwaltung aufgenommen und die Ergebnisse in einer Synopse zusammengefasst (siehe Anlage 4).

 


Es ergeben sich keine zu berücksichtigenden Änderungen bei den finanziellen Auswirkungen.

 


Es ergeben sich keine Änderungen bei den personellen Auswirkungen.