Dem Abriss des im
beiliegenden Plan gekennzeichneten Traktes der ehem. Hauptschule Dürwiß und der
Neuerrichtung einer 4-gruppigen Kindertagesstätte an gleicher Stelle wird
zugestimmt.
Es wird Bezug
genommen auf die als Anlage beigefügte Verwaltungsvorlage Nr. 322/13 für den
koordinierenden Haupt- und Finanzausschuss am 20.11.2013. Die hierin
geschilderte bauliche Herrichtung eines Teilbereiches der ehem. Hauptschule
Dürwiß als Erweiterungsfläche der offenen Ganztagsschule ist inzwischen
durchgeführt worden. Für die Errichtung der für Dürwiß noch erforderlichen
4-gruppigen Kindertagesstätte ist noch einmal versucht worden, einen geeigneten
Standort westlich der Jülicher Straße ausfindig zu machen. Das einzig hierfür
in Betracht kommende Grundstück an der Robert-Koch-Straße mußte aber wegen der
eingeschränkten baulichen Möglichkeiten und
im Hinblick auf mit dem Grundstückseigentümer geführte Gespräche
verworfen werden. Die Errichtung der neuen Kindertagesstätte auf dem hinter dem
Kindergartenstandort Schillerstraße gelegenen städt. Grundstück wurde nach
eingehender Prüfung ebenfalls verworfen, sodass letztlich wieder der
ursprünglich angedachte Standort auf dem Gelände der ehem. Hauptschule
verblieb. Eine Grobplanung aus dem Jahr 2010 hatte eine Unterbringungsmöglichkeit
in dem jetzt zum Abriss vorgeschlagenen Teilbereich der ehem. Hauptschule
Dürwiß dargestellt. Allerdings waren verschiedene Parameter wie große
Flurflächen, Verteilung auf 3 Geschosse, Feuchtigkeitprobleme im Kellergeschoss
nicht geeignet mit vertretbarem Aufwand eine dem Raumprogramm des LVR
entsprechende Raumlösung mit barrierefreiem Zugang zu erzielen. Es wird daher
vorgeschlagen, diesen Teil des ehem. Hauptschulgebäudetraktes abzureißen und an
dieser Stelle die neue Kindertagesstätte zu errichten. Lediglich die im Kellergeschoss
vorhandene Heizzentrale für den gesamten Trakt muss erhalten und baulich
abgesichert und umbaut werden. Letztlich soll die Wärmeversorgung der
Kindertagesstätte aus dieser Heizzentrale erfolgen.
Mit der Durchführung
der notwendigen Architektenleistungen möchte die Verwaltung das Büro Horbach +
Kleicker, Aachen, beauftragen. Das Büro verfügt über besondere Erfahrungen im
Bau von Kindertagesstätten, u.a. für die StädteRegion und ist insofern für die
Maßnahme, die zügig umgesetzt werden muss, geeignet.
Die Errichtung der
Kindertagesstätte soll als zu fördernde Maßnahme nach dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz angemeldet werden (ausgenommen
U-3-Förderanteile).
Für die Maßnahme Umnutzung Hauptschule Dürwiß stehen im Produkt 01 1111 203 – Technisches Gebäudemanagement – unter der Investitionsnummer IV 11AIB018 – in 2015 planmäßig Mittel in Höhe von 1.000.000 Euro zur Verfügung. Ebenso wurde aus 2014 eine Ermächtigungsübertragung in Höhe von 1.528.000 Euro vorgenommen.
Darüber hinaus sind im Haushaltsplanentwurf 2016 im gleichen Produkt unter der Investitionsnummer IV16AIB023, Bezeichnung: KG Dürwiß, Mittel in Höhe von 2.390.000 € vorgesehen.
Neben der Beauftragung des Architekturbüros
und entsprechender Fachplaner erfolgt die Projektbegleitung durch das Techn.
Gebäudemanagement