Der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der
Stadt Eschweiler von Juni 2013 bis Juli 2014 vom 29.01.2015 sowie die
Stellungnahmen der Fachdienststellen werden zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltungsleitung wird beauftragt, die Einzelergebnisse in ihre
Entscheidungen im Rahmen der ganzheitlichen Verwaltungs- und Finanzsteuerung
einzubeziehen.
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW als überörtlicher Teil der allgemeinen
Aufsicht des Landes über die Gemeinden hat gemäß § 105 Gemeindeordnung NRW (GO)
die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Eschweiler geprüft und die
Ergebnisse des Prüfungszeitraumes von Juni 2013 bis Juli 2014 im Bericht vom
29.01.2015 zusammengefasst.
Gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW legt der Bürgermeister den Prüfbericht dem
Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss
unterrichtet den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichts sowie über
das Ergebnis seiner Beratungen.
Der Bericht der GPA NRW wurde in seiner Endfassung den
Stadtratsfraktionen sowie dem Einzelvertreter am 22.04.2015 zur Verfügung
gestellt. Das formelle Beteiligungsverfahren nach § 105 Abs. 5 GO NRW wurde mit
Verwaltungsvorlage Nr. 171/15 vom 07.05.2015 für die Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses am 19.05.2015 eingeleitet.
Zu den im GPA-Prüfbericht getroffenen Feststellungen und Empfehlungen,
insbesondere zu den sich hieraus für die Verwaltungs- und Finanzsteuerung
ergebenden Konsequenzen wird in der als Anlage beigefügten synoptischen Aufarbeitung
der Prüfvermerke Stellung genommen.