Die Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Entwicklung der Fallzahlen im Bereich des Forderungsmanagements in der Zahlungsabwicklung der Stadt Eschweiler werden zur Kenntnis genommen.
In der Sitzung des Stadtrates am 14.11.2011 wurde mit Verwaltungsvorlage Nr. 364/11 das Konzept zur Einrichtung eines Forderungsmanagements vorgestellt und zur Kenntnis genommen.
Seitdem berichtet die Verwaltung turnusmäßig in den Sitzungen des Stadtrates -zuletzt in der Sitzung am 28.04.2015 mit VV 105/15- über die aktuellen Verfahrensstände bzw. umgesetzten Maßnahmen.
Die Entwicklung der Fallzahlen mit Stand 04.09.2015 stellt sich wie
folgt dar:
Zeitraum |
Stand 2010 |
Stand 2011 |
Neue Ersuch-en 2012 |
Erled. Ersuch-en 2012 |
Stand 2012 |
Neue Ersuch-en 2013 |
Erled. Ersuch-en 2013 |
Stand 2013 |
Neue Ersuch-en 2014 |
Erled. Ersuch-en 2014 |
Stand 2014 |
Neue Ersuch-en 2015 |
Erled. Ersuch-en 2015 |
Stand 04.09. 2015 |
Eigene Ersuchen Anzahl |
10732 |
13291 |
7526 |
6917* |
13900 |
6652 |
10949 |
9603 |
6836 |
9315 |
7124 |
3986 |
6063 |
5047 |
Fremde Ersuchen Anzahl |
5666 |
6608 |
3817 |
4324 |
6101 |
3956 |
5576 |
4481 |
3667 |
5247 |
2901 |
3469 |
3139 |
3231 |
Eigene Ersuchen an
fremde Kommunen Anzahl |
3280 |
4356 |
2046 |
1347 |
5055 |
1674 |
2028 |
4701 |
1491 |
1999 |
4193 |
800 |
1496 |
3497 |
Grundsätzliche
Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem
jeweiligen Stichtag dar. Änderungen in den Schuldnerposten (z.B. Wohnortwechsel)
die Ersuchen aus vorherigen Jahren betreffen, werden aktualisiert. Der Bericht
ist somit ständigen Änderungen unterworfen.
Die Nachhaltigkeit bei der
Rückstandsbearbeitung im Bereich der Vollstreckung ist weiterhin deutlich
festzustellen. So konnten im laufenden Jahr
bisher bereits 2.443 rückständige
Fälle abschließend bearbeitet werden.
Wertmäßige Darstellung der erledigten Ersuchen:
(Stand: 01.09. 2015)
|
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
09/2015 |
eigene |
1.730.413,64 € |
2.677.873,84 € |
2.119.129,54
€ |
2.895.504,59
€ |
3.451.762,23
€ |
4.464.291,63
€ |
2.223.437,12
€ |
fremde |
920.333,62 € |
1.361.517,97 € |
912.756,27
€ |
1.206.098,44 € |
1.840.576,33
€ |
1.527.847,26 € |
1.060.206,08
€ |
Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen
stellen stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die durch Zahlung, Stundung, Niederschlagung oder
Absetzung vollstreckbaren Haupt- und Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht
ist insofern ständigen Änderungen unterworfen, insbesondere im Hinblick auf
aufgehobene Stundungsvereinbarungen bzw. befristete Niederschlagungen.
Jahr |
Gesamtforderung |
durch
Zahlung erledigt |
prozentualer
Anteil |
durch
Stundung bzw. Niederschlagung erledigt |
prozentualer
Anteil |
|
Euro |
Euro |
|
Euro |
|
2009 |
1.730.413,64 |
1.027.824,10 |
59,40 |
702.589,54 |
40,60 |
2010 |
2.677.873,84 |
2.085.978,63 |
77,90 |
591.895,21 |
22,10 |
2011 |
2.119.129,54 |
1.777.436,37 |
83,88 |
341.693,17 |
16,12 |
2012 |
2.895.505,09 |
2.072.757,37 |
71,59 |
822.747,72 |
28,41 |
2013 |
3.451.762,23 |
2.039.727,15 |
59,09 |
1.412.035,08 |
40,91 |
2014 |
4.464.291,63 |
2.674.895,63 |
59,92 |
1.789.396,00 |
40,08 |
2015/09 |
2.223.437,12 |
1.153.025,23 |
51,86 |
1.070.411,89 |
48,14 |
|
|
|
|
||
Summe |
19.562.413,09 |
12.831.644,48 |
65,59 |
6.730.768,61 |
34,41 |
Die Entwicklung der sich in der Vollstreckung befindlichen Haupt- und
Nebenforderungen stellt sich wie folgt dar:
Stand 09.01.2013 (VV
022/13): 4.005.727,00 €
Stand 01.07.2013 (VV
226/13): 3.332.000,00 €
Stand 20.11.2013 (VV
378/13): 3.109.000,00 €
Stand 25.09.2014 (VV
390/14): 2.565.850,07 €
Stand 23.03.2015 (VV
105/15): 2.401.343,43 €
Stand 01.09.2015 : 2.033.984,29 €
Im Laufe des 1.Halbjahres 2015 erhielt die
Verwaltung von zwei
Inkassodienstleistern unaufgefordert
Angebote für die Übernahme der Vollstreckung von niedergeschlagenen Forderungen.
Mehrere Landesregierungen, darunter auch
Nordrhein-Westfalen haben sich aus verfassungsrechtlichen Gründen klar gegen
eine Übertragung der Vollstreckung öffentlich- rechtlicher Forderungen
ausgesprochen. Diese Thematik wurde in
2010 im Stadtrat über die als Anlage nochmals beigefügte Verwaltungsvorlage
209/10 eingehend erörtert.
Nach Auffassung des Hessischen
Datenschutzbeauftragten stellt die Vollstreckungshilfe kein Problem dar, wenn
alle datenschutzrechtlichen Aspekte berücksichtigt werden. Dem Inkassodienst
darf danach lediglich der rückständige Betrag, jedoch nicht die Forderungsart
mitgeteilt werden. Nach § 11 a des Rechtsdienstleistungsgesetzes müssen
registrierte Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen, wenn sie eine
Forderung gegen eine Privatperson geltend machen, u.a. den Forderungsgrund
benennen. Allein aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist deshalb die
Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen durch Private ausgeschlossen.
Verstöße gegen den Datenschutz sind
Straftaten, die im Zweifel nicht dem Inkassodienst, sondern dem Auftraggeber
(Kommune) zur Last gelegt werden.
Trotz entsprechender Regelung sind
Inkassounternehmen als „Vollstreckungshelfer“ für diverse Kommunen zur Beitreibung
von bereits unbefristet niedergeschlagenen Forderungen (faktischer Erlass) im
Einsatz.
In einer Umfrage wurden 13 hessische
Kommunen nach dem Erfolg durch den Einsatz von Inkassounternehmen befragt. Es
wurden insgesamt 691.138,12 € an private Inkassodienstleister zum Einzug
gegeben. Davon wurden 4.273,91 €, also 0,62 % durch Zahlung erledigt. Bei der
Anzahl der Fälle wurden insgesamt 479 Aufträge erteilt, von denen 17 erledigt
wurden. Dies entspricht einer Quote von 3,55 %.
Nach eingehender Prüfung der rechtlichen
Rahmenbedingungen, insbesondere zum Datenschutz, sowie der Wirtschaftlichkeit
(u.a. Erfolgsquote) wurde daher bisher von der
Beauftragung eines Inkassounternehmens
für den Bereich der privatrechtlichen Forderungen abgesehen.
Auf die Ausführungen im Sachverhalt wird verwiesen.
Das Sachgebiet Vollstreckung ist mit insgesamt 9 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern besetzt; davon sind 3 Mitarbeiter regelmäßig im Außendienst tätig. Die veranschlagten Personalaufwendungen belaufen sich in 2015 auf insgesamt 393.950 Euro.