Betreff
Forderungsmanagement in der Zahlungsabwicklung der Stadt Eschweiler; Aktuelle Entwicklung
Vorlage
258/15
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Entwicklung der Fallzahlen im Bereich des Forderungsmanagements in der Zahlungsabwicklung der Stadt Eschweiler werden zur Kenntnis genommen.

 


In der Sitzung des Stadtrates am 14.11.2011 wurde mit Verwaltungsvorlage Nr. 364/11 das Konzept zur Einrichtung eines Forderungsmanagements vorgestellt und zur Kenntnis genommen.

Seitdem berichtet die Verwaltung turnusmäßig in den Sitzungen des Stadtrates -zuletzt in der Sitzung am 28.04.2015 mit VV 105/15- über die aktuellen Verfahrensstände bzw. umgesetzten Maßnahmen.

 

Die Entwicklung der Fallzahlen mit Stand 04.09.2015 stellt sich wie folgt dar:

 

Zeitraum

Stand

 

 

 

2010

 

Stand

 

 

 

2011

Neue Ersuch-en

 

2012

Erled. Ersuch-en

 

2012

Stand

 

 

 

2012

Neue Ersuch-en

 

2013

Erled. Ersuch-en

 

2013

Stand

 

 

 

2013

Neue Ersuch-en

 

2014

Erled. Ersuch-en

 

2014

Stand

 

 

 

2014

Neue Ersuch-en

 

2015

Erled. Ersuch-en

 

 2015

Stand

 

 

04.09.

2015

Eigene Ersuchen

Anzahl

10732

13291

7526

6917*

13900

6652

10949

9603

6836

9315

    7124

3986

6063

5047

Fremde Ersuchen

Anzahl

5666

6608

3817

4324

6101

3956

5576

4481

3667

5247

2901

3469

3139

3231

Eigene Ersuchen an fremde Kommunen Anzahl

3280

4356

2046

1347

5055

1674

2028

4701

1491

1999

4193

800

1496

3497

Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Änderungen in den Schuldnerposten (z.B. Wohnortwechsel) die Ersuchen aus vorherigen Jahren betreffen, werden aktualisiert. Der Bericht ist somit ständigen Änderungen unterworfen.

 

Die Nachhaltigkeit bei der Rückstandsbearbeitung im Bereich der Vollstreckung ist weiterhin deutlich festzustellen. So konnten im laufenden Jahr  bisher bereits  2.443 rückständige Fälle abschließend bearbeitet werden.

 

Wertmäßige Darstellung der erledigten Ersuchen:

(Stand: 01.09. 2015)

 

 

2009

2010

2011

2012

2013

2014

09/2015

eigene
Forderungen

  1.730.413,64 €

   2.677.873,84 €

   2.119.129,54 €

  2.895.504,59 €

  3.451.762,23 €

   4.464.291,63 €

  2.223.437,12 €

fremde
 Forderungen

     920.333,62 €

   1.361.517,97 €

      912.756,27 €

  1.206.098,44 €

  1.840.576,33 €

   1.527.847,26 €

  1.060.206,08 €

Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die  durch Zahlung, Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren Haupt- und Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen bzw. befristete Niederschlagungen.

 

Jahr

Gesamtforderung

durch Zahlung erledigt

prozentualer Anteil

durch Stundung bzw. Niederschlagung erledigt

prozentualer Anteil

 

Euro

Euro

 

Euro

 

2009

        1.730.413,64  

       1.027.824,10  

59,40

          702.589,54  

40,60

2010

        2.677.873,84  

       2.085.978,63  

77,90

          591.895,21  

22,10

2011

        2.119.129,54  

       1.777.436,37  

83,88

          341.693,17  

16,12

2012

        2.895.505,09  

       2.072.757,37  

71,59

          822.747,72  

28,41

2013

        3.451.762,23  

       2.039.727,15  

59,09

       1.412.035,08  

40,91

2014

        4.464.291,63  

       2.674.895,63  

59,92

       1.789.396,00  

40,08

2015/09

        2.223.437,12  

       1.153.025,23  

51,86

       1.070.411,89  

48,14

 

 

 

 

Summe

     19.562.413,09  

     12.831.644,48  

65,59

       6.730.768,61  

34,41

 

Die Entwicklung der sich in der Vollstreckung befindlichen Haupt- und Nebenforderungen stellt sich wie folgt dar:

 

Stand 09.01.2013 (VV 022/13): 4.005.727,00 €

Stand 01.07.2013 (VV 226/13): 3.332.000,00 €

Stand 20.11.2013 (VV 378/13): 3.109.000,00 €

Stand 25.09.2014 (VV 390/14): 2.565.850,07 €

Stand 23.03.2015 (VV 105/15): 2.401.343,43 €

Stand 01.09.2015                    : 2.033.984,29 €

 

 

 

Im Laufe des 1.Halbjahres 2015 erhielt die Verwaltung  von zwei Inkassodienstleistern  unaufgefordert Angebote für die Übernahme der Vollstreckung von niedergeschlagenen Forderungen.

 

Mehrere Landesregierungen, darunter auch Nordrhein-Westfalen haben sich aus verfassungsrechtlichen Gründen klar gegen eine Übertragung der Vollstreckung öffentlich- rechtlicher Forderungen ausgesprochen.  Diese Thematik wurde in 2010 im Stadtrat über die als Anlage nochmals beigefügte Verwaltungsvorlage 209/10 eingehend erörtert.

 

Nach Auffassung des Hessischen Datenschutzbeauftragten stellt die Vollstreckungshilfe kein Problem dar, wenn alle datenschutzrechtlichen Aspekte berücksichtigt werden. Dem Inkassodienst darf danach lediglich der rückständige Betrag, jedoch nicht die Forderungsart mitgeteilt werden. Nach § 11 a des Rechtsdienstleistungsgesetzes müssen registrierte Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen, wenn sie eine Forderung gegen eine Privatperson geltend machen, u.a. den Forderungsgrund benennen. Allein aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist deshalb die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen durch Private ausgeschlossen.

Verstöße gegen den Datenschutz sind Straftaten, die im Zweifel nicht dem Inkassodienst, sondern dem Auftraggeber (Kommune) zur Last gelegt werden.

 

Trotz entsprechender Regelung sind Inkassounternehmen als „Vollstreckungshelfer“ für diverse Kommunen zur Beitreibung von bereits unbefristet niedergeschlagenen Forderungen (faktischer Erlass) im Einsatz.

 

In einer Umfrage wurden 13 hessische Kommunen nach dem Erfolg durch den Einsatz von Inkassounternehmen befragt. Es wurden insgesamt 691.138,12 € an private Inkassodienstleister zum Einzug gegeben. Davon wurden 4.273,91 €, also 0,62 % durch Zahlung erledigt. Bei der Anzahl der Fälle wurden insgesamt 479 Aufträge erteilt, von denen 17 erledigt wurden. Dies entspricht einer Quote von 3,55 %.

 

Nach eingehender Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere zum Datenschutz, sowie der Wirtschaftlichkeit (u.a. Erfolgsquote) wurde daher bisher von der  Beauftragung eines Inkassounternehmens  für den Bereich der privatrechtlichen Forderungen abgesehen.

 


Auf die Ausführungen im Sachverhalt wird verwiesen.


Das Sachgebiet Vollstreckung ist mit insgesamt 9 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern besetzt; davon sind 3 Mitarbeiter regelmäßig im Außendienst tätig. Die veranschlagten Personalaufwendungen belaufen sich in 2015 auf insgesamt 393.950 Euro.