Betreff
Bebauungsplan 288 - Windpark Nördlich Fronhoven -
hier: Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
248/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler wird beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.06.2015 die Aufstellung des Bebauungsplans 288 - Windpark Nördlich Fronhoven - beschlossen.

 

Grundlage für den Bebauungsplan 288 ist die 2. Änderung des Flächennutzungsplans - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen -, die am 17.06.2015 vom Rat beschlossen und inzwischen der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt wurde. Sobald diese Genehmigung erteilt ist, ist der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Für die Konzentrationszone „Nördlich Fronhoven“ aus dieser 2. Änderung des Flächennutzungsplans gibt es konkrete Planungen des Vorhabenträgers RWE Innogy GmbH, einen Windpark zu errichten. Hier beabsichtigt die Verwaltung eine Feinsteuerung vorzunehmen, die über die Steuerungsmöglichkeiten der Flächennutzungsplandarstellung und der nachgeordneten BImSchG-Genehmigungen hinausgehen.

 

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan 288 - Windpark Nördlich Fronhoven - ist in der Anlage 1 beigefügt und die Begründung dazu in der Anlage 2. Die Verwaltung empfiehlt, mit diesem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler zu beschließen.

 

 


Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Kosten für notwendige Gutachten und Planungen trägt der Vorhabenträger.

 


Das Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.