hier: Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Satzung über die
Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler wird beschlossen.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.06.2015 die Aufstellung des
Bebauungsplans 288 - Windpark Nördlich Fronhoven - beschlossen.
Grundlage für den Bebauungsplan 288 ist die 2. Änderung des
Flächennutzungsplans - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen -, die am
17.06.2015 vom Rat beschlossen und inzwischen der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung
vorgelegt wurde. Sobald diese Genehmigung erteilt ist, ist der Bebauungsplan
aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Für die Konzentrationszone „Nördlich Fronhoven“ aus dieser 2. Änderung
des Flächennutzungsplans gibt es konkrete Planungen des Vorhabenträgers RWE
Innogy GmbH, einen Windpark zu errichten. Hier beabsichtigt die Verwaltung eine
Feinsteuerung vorzunehmen, die über die Steuerungsmöglichkeiten der
Flächennutzungsplandarstellung und der nachgeordneten BImSchG-Genehmigungen
hinausgehen.
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan 288 - Windpark Nördlich Fronhoven - ist
in der Anlage 1 beigefügt und die Begründung dazu in der Anlage 2. Die
Verwaltung empfiehlt, mit diesem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung
mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler zu
beschließen.
Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Kosten für notwendige Gutachten und Planungen trägt der Vorhabenträger.
Das
Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten
in der Abteilung 610.