Die Ausführungen im Sachverhalt
dieser Verwaltungsvorlage und der als Anlage beigefügte Qualitätsbericht werden
zur Kenntnis genommen.
Mit dem Schulgesetz (SchulG) vom 27.06.2006 wurde die
Qualitätsanalyse (QA) NRW als Instrument zur Sicherung und Entwicklung der
Qualität von Schulen in NRW landesweit eingeführt. Die QA entspricht dem
Anliegen, alle Schulen in NRW in ihrer Eigenverantwortung zu stärken,
detaillierte Informationen als Planungsgrundlage bereitzustellen und damit
nachhaltige Impulse zur Weiterentwicklung zu geben.
Die im abschließend verfassten Qualitätsbericht vorliegenden Informationen zeigen die bestehenden Stärken und Entwicklungsbereiche der Schule auf.
Der Schulträger hat einen Anspruch auf Kenntnis des Ergebnisses; er erhält aufgrund der Bestimmungen des DSG NRW und des § 62 Abs. 5 SchulG keine Informationen zu der im Qualitätstableau NRW ausgewiesenen Dimension 5.1 „Pädagogische Führung“.
Im Jahr 2023 fand in der Schule mit Vertreter*innen der schulischen Gruppen das Abstimmungsgespräch statt, in dem gemeinsam die Schwerpunkte der QA thematisiert und vereinbart wurden. Folgende Leitthemen wurden festgelegt:
· Schule als Lebensraum und Lernraum am Vor- und Nachmittag gestalten
· Kinder befähigen, begleiten und bestärken – Individuelle Förderung in der KGS Bergrath
· Schule und Unterricht gemeinsam weiterentwickeln – Die KGS Bergrath als „lernendes System“
Analog zu dem Umgang mit den Ergebnissen der QA an anderen städt. Schulen werden nachfolgend aus dem als Anlage beigefügten Qualitätsbericht die wesentlichen Ergebnisse zusammenfassend dargestellt.
Auf den Seiten 29 ff. im Bericht ist eine Zusammenfassung der Daten und Bewertungen zu finden. Es gibt fünf Stufen der Bewertung:
· Die Qualitätsmerkmale des Analysekriteriums sind noch nicht im Blick der schulischen Entwicklungsprozesse.
· Schulische Entwicklungsprozesse zur Umsetzung der Qualitätsmerkmale des Analysekriteriums sind erkennbar eingeleitet.
· Die Schule hat im Hinblick auf die Qualitätsmerkmale des Analysekriteriums einen tragfähigen Entwicklungsstand erreicht.
· Der Stand der Schulentwicklung ist durch eine gesicherte Umsetzung der Qualitätsmerkmale des Analysekriteriums gekennzeichnet.
· Die Qualitätsmerkmale dieses Analysekriteriums sind umfassend und nachhaltig in schulischer Praxis etabliert.
Nachfolgend ist eine Zusammenfassung der Ergebnisse aufgeteilt nach den o.g. Stufen dargestellt:
1. Folgende Qualitätsmerkmale des Analysekriteriums sind noch nicht im Blick der schulischen Entwicklungsprozesse:
- Systematische Förderung und Koordinierung des Erwerbs der Bildungssprache
- Nutzung von Feedback der Schüler*innen zur Verbesserung der Lehr- und Lernprozesse
- Nutzung des Schulprogramms im Rahmen der Qualitätsentwicklung als wesentliches Steuerungsinstrument
- Verbindliche Umsetzung des Medienkonzepts
2. Folgende schulischen Entwicklungsprozesse sind zur Umsetzung der Qualitätsmerkmale des Analysekriteriums erkennbar eingeleitet:
- Die Schule handelt bei Regelverstößen gem. den getroffenen Vereinbarungen konsequent
- Die Schule eröffnet den Erziehungsberechtigten angemessene Möglichkeiten der partizipativen Gestaltung des Schullebens und der Schulentwicklung
- Die Schule fördert Methodenkompetenzen und Lernstrategien
- Lehr- und Lernprozesse sind herausfordernd und kognitiv aktivierend angelegt.
- Lehr – und Lernprozesse ermöglichen selbstständiges Arbeiten mit eigenständigen Planungs- und Reflexionsprozessen
- Lehr- und Lernprozesse werden systematisch an Voraussetzungen und Lernausgangslagen der Schüler*lnnen angebunden
- Lernentwicklungs- und Leistungsrückmeldungen sind systematisch in Feedbackprozesse eingebunden.
- Die Fortbildungsplanung ist systematisch an den Zielsetzungen, Aufgabenstellungen und fachlichen Bedarfen der Schule ausgerichtet.
- Die Schule verfügt über ein strukturiertes Verfahren zur Steuerung der Prozesse der schulischen Qualitätsentwicklung.
- Die Schule sichert die Umsetzung der schuleigenen Unterrichtsvorgaben.
3. Folgende Qualitätsmerkmale des Analysekriteriums haben einen tragfähigen Entwicklungsstand erreicht:
- Die Schule fördert personale und soziale Kompetenzen.
- Die Schule fördert einen respektvollen und von gegenseitiger Unterstützung geprägten Umgang miteinander
- Die Schule nutzt Gestaltungsmöglichkeiten bezogen auf die Schulgebäude und das Schulgelände.
- Die Schule eröffnet den Schüler*innen angemessene Möglichkeiten der partizipativen Gestaltung des Schullebens und der Schulentwicklung.
- Die Schule sichert den Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten.
- In der Schule sind Kooperationsstrukturen verankert.
- Unterrichts- und Ganztagsangebote werden aufeinander abgestimmt und verzahnt.
- In der Schule wird professionsübergreifend systematisch kooperiert.
- Lehr- und Lernprozesse werden strukturiert, zielorientiert sowie transparent gestaltet und umgesetzt.
- Vereinbarte Routinen, Regeln und Verfahrensweisen ermöglichen die optimale Nutzung der Lernzeit.
- Die Anschlussfähigkeit der Lernzugänge und Inhalte wird gewährleistet.
- Die Schule gestaltet ein systematisches Übergangsmanagement für Schüler*innen.
- Die Schule unterstützt die Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken des digitalen Wandels.
- Die Gestaltung der Lehr- und Lernprozesse zielt auf die Förderung der Lernmotivation.
- Die Lehrkräfte erfassen systematisch die Lernstände und Lernentwicklungen der Schüler*innen als Grundlage für die weitere individuelle Förderung.
- Die durch Fortbildung erworbenen Kompetenzen werden von den Lehrkräften systematisch zur Weiterentwicklung der schulischen Qualität genutzt.
- Die Schule hat in ihrem Schulprogramm Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit festgelegt.
- Die Schule stellt sicher, dass die Verfahren und Kriterien zur Lernerfolgsüberprüfung und zur Leistungsbewertung eingehalten werden.
- Lehrkräfte arbeiten in Teams konstruktiv zusammen.
4. Bei folgenden Qualitätsmerkmalen des Analysekriteriums ist der Stand der Schulentwicklung durch eine gesicherte Umsetzung gekennzeichnet:
- Die Schule hat Regeln und Rituale für das schulische Zusammenleben auf der Grundlage reflektierter Werte entwickelt.
- Lehr- und Lernprozesse sind geprägt durch eine konstruktive Lernatmosphäre.
- Die Schule setzt die im Schulprogramm dokumentierten Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit um.
5. Folgende Qualitätsmerkmalen des Analysekriteriums sind umfassend und nachhaltig in schulischer Praxis etabliert:
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Hinsichtlich der Bilanzierung der Ergebnisse der QA wird auf die Seiten 12 und 13 des Berichts verwiesen. Danach hat die Schule folgende Stärken zu verzeichnen:
- gleichsinnige Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung des schulischen Miteinanders
- Verantwortungsübernahme der Kinder im Schulleben
- konstruktive Lernatmosphäre als Grundlage für erfolgreiche Lernprozesse
- ein Schulprogramm, dessen Schwerpunkte gelebt werden
- Bereitschaft zur gemeinsamen Weiterentwicklung des Unterrichts und zu mehr pädagogischer Geschlossenheit auf der Basis von Vereinbarungen.
Dem stehen folgende Entwicklungspotentiale gegenüber:
a) für eine gemeinsame und zielorientierte Unterrichtsentwicklung
- differenzierte Lernangebote für unterschiedliche Lernausgangslagen entwickeln
- den Kindern mehr Verantwortung für den eigenen Lernprozess übertragen
- vorhandene digitale Möglichkeiten lernförderlich nutzen
b) für eine ressourcenorientierte und nachhaltige Schulentwicklung
- perspektivische Planung mit konkreten Entwicklungszielen und Erfolgskriterien
- Vereinbarungs- und Vergewisserungskultur weiter ausbauen
Bei den untersuchten Handlungsfeldern handelt es sich grundsätzlich um innere Schulangelegenheiten, so dass der Schulträger hierfür keine Verantwortung trägt.
Schulträgerrelevant sind lediglich die Aussagen in der QA zur Ausstattung und Beschaffenheit der Schule, für die der Schulträger verantwortlich ist. Hierzu sind zum einen Aussagen zur räumlichen Situation den Seiten 16 ff. zu entnehmen. Dort ist ausgeführt, dass die Schulhöfe insgesamt einen wenig ansprechenden und kindgerechten Eindruck erwecken. Der große Schulhof biete verschiedene Angebote zur Bewegung, aber wenig Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten. Der Schule wurde nahegelegt, die vorhandenen Initiativen zur Schulhofverschönerung aufzugreifen. Seitens der Verwaltung ist beabsichtigt, in 2025 vorübergehend Container auf dem großen Schulhof aufzustellen, so dass die Schulhoffläche temporär eingeschränkt wird. Sobald der beabsichtigte Neubau fertig gestellt ist, sind die Container entbehrlich, so dass dann wieder der Schulhof vollumfänglich zur Verfügung stehen wird. Inwieweit dort eine bauliche Attraktivierung möglich ist, ist von der damit verbundenen finanziellen Belastung der Stadt abhängig. In diesem Kontext ist dann auch die Aufwertung des Außengeländes zu prüfen.
Zudem wird auf den Seiten 72 bis 74 die digitale Ausstattung der Schule als verbesserungswürdig angesehen. Auf Nachfrage der Verwaltung, ob sich die Ausführungen in erster Linie auf die Bereitstellung der Ausstattung oder auf die Nutzung der vorhandenen Ausstattung bezieht, wurde mit „sowohl als auch“ geantwortet. Auf der Seite 13 des Berichts ist ausgeführt, dass es als Entwicklungspotenzial angesehen wird, die „vorhandene(n) digitale(n) Möglichkeiten lernförderlich (zu) nutzen. Auf den Seiten 72 und 74 ist unter Punkt 5.3 dargestellt, dass die äußere Qualität und Funktionsfähigkeit der eingesetzten Medien nur zu 4 % gewährleistet ist, ebenso soll der digitale Medieneinsatz das Lernen an der KGS Bergrath nur zu 4 % unterstützen.
Seitens der Verwaltung ist die Schule im Rahmen der Umsetzung des Digitalpakts wie in allen städt. Grundschulen digital neu aufgestellt worden. Auf Wunsch der Schule wurden 12 Klassen mit nicht-interaktiven Displays ausgestattet, 52 I-Pads wurden im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms für die Schülerinnen und Schüler als Kofferlösung zum mobilen Einsatz im Unterricht beschafft. Drei Rollkoffer wurden mit einer Kapazität von je 20 iPads beschafft, wobei zwei bereits bereitgestellt worden sind, der dritte steht unmittelbar zur Auslieferung bereit. Darüber hinaus ist vorgesehen, weitere i-Pads der Schule zuzuordnen.
In den Klassenräumen wurden vor der Zeit der digitalen Tafeln sog. Medienecken in den Klassenräumen eingerichtet. Diese wurden zwischenzeitlich bezüglich der dort eingesetzten Technik aufgelöst. Perspektivisch ist die Einbindung von Laptops in das pädagogische Netzwerk beabsichtigt. Die vorhandenen i-Pads sind bereits in das pädagogische WLAN eingebunden. Hinsichtlich der Verkabelung stehen noch Restarbeiten aus. Betroffen hiervon sind u. a. die eingesetzten Displays. Lösungsmöglichkeiten für den hieraus resultierenden fehlenden Internet-Zugang der Displays sind in Prüfung. Die endgültige Unterbringung der AccessPoints ist ebenso Klärung. Um städtische windowsfähige als auch private Endgeräte (BYoD), wie z.B. die privaten Geräte der Lehrkräfte oder pädagogischen Mitarbeiter*innen in der Schule online nutzen zu können, ist die Beschaffung eines weiteren Servers notwendig. Dies ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgesehen, so dass die Internetnutzung danach vollumfänglich möglich ist. Beim weiteren Ausbau des Digitalisierungsgrades in Bergrath ist allerdings der Neubau und die temporäre Containerlösung zu berücksichtigen.
Es ist insofern davon auszugehen, dass die Nutzung der digitalen Medien im Unterricht aufgrund der aktuell angestrebten Verbesserungen sich nach Einrichtung des Servers und der Nachbesserungen an der Verkabelung deutlich steigern wird. Sofern Lehrkräfte Schulungsbedarf zum Einsatz von digitalen Medien im Unterricht haben, bietet das Euregionale Zentrum geeignete Fortbildungen an. Ein Fortbildungsbudget steht den Schulen hierfür zur Verfügung.
Die QA selbst verursacht keine unmittelbaren finanziellen
Auswirkungen für den Schulträger.
Die QA selbst versursacht keine personellen Auswirkungen für
den Schulträger.