hier: Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. die Aufstellung eines Bebauungsplans – Verlängerter Buschweg – auf Grundlage der eingereichten Planung mit einem städtebaulich sinnvollen Geltungsbereich vorzubereiten und darüber hinaus
2. eine Informationsveranstaltung zur Abfrage der Entwicklungsbereitschaft der im Untersuchungsbereich (Anlage 2) ansässigen Grundstückseigentümer:innen durchzuführen.
Mit Schreiben vom
27.12.2023 hat die Dipl. Ing. Körfer Immobilienbau GmbH einen Antrag auf
Aufstellung eines Bebauungsplans sowie auf Abschluss eines damit verbundenen
städtebaulichen Vertrages gestellt (Anlage 1). Ziel ist die Entwicklung
von Wohnbauflächen im Bereich des verlängerten Buschwegs im Ortsteil Röthgen.
Das angehängte städtebauliche Konzept (Anlage 3) sieht eine offene
Bebauung der rückwärtigen Gartenbereiche der Bestandsbebauung zwischen
Matthiasweg, Heinrichsweg und dem östlich angrenzenden Graben vor. Auf ca. 0,68
ha sollen Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 18
Wohneinheiten entstehen; die Erschließung ist über den Heinrichsweg geplant.
Die von den
Antragstellenden überplante Fläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt
Eschweiler (FNP 2009) als Wohnbaufläche (W) dargestellt. Ein rechtskräftiger
Bebauungsplan liegt für diesen Bereich nicht vor. Um die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung i.S.v. § 1 (3)
Baugesetzbuch (BauGB) zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans
erforderlich.
Im Sinne einer
nachhaltigen Stadtentwicklung und dem gesetzlich geforderten schonenden Umgang
mit Grund und Boden, ist die Stadt Eschweiler bestrebt, Wohnbauflächen
vorrangig innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile zu entwickeln, um so
eine zusätzliche Inanspruchnahme von bislang unversiegelten Flächen so weit wie
möglich zu verringern. Hierfür sollen Potentiale der Innenentwicklung, bspw.
durch eine Nachverdichtung, genutzt werden. Vor diesem Hintergrund ist es nach
Auffassung der Verwaltung sinnvoll, den gesamten Bereich zwischen Matthiasweg,
Heinrichsweg, Alte Ziegelei und dem östlich angrenzenden Graben in die Planung
mit einzubeziehen und zu entwickeln. Dies bietet die Möglichkeit, die im
Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbauflächenentwicklung planungsrechtlich zu
ermöglichen, entsprechende Planverfahren (zum vorliegenden Antrag und eine
zukünftig ggf. geplante Erweiterung) gegebenenfalls zusammenzulegen und damit
zu vereinfachen bzw. zeitlich zu verkürzen sowie die notwendige Infrastruktur
von Anfang an aufeinander abgestimmt planen zu können.
Bereits im Jahr 2009
wurde für das Gebiet ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans
eingereicht. Daraufhin wurden die anliegenden Grundstückseigentümer:innen in
Form einer Informationsveranstaltung beteiligt, im Zuge derer die mögliche
Bebauung eines größeren Bereichs anhand eines Entwurfes vonseiten der
Verwaltung vorgestellt wurde (Anlage 4). Als Ergebnis aus den
Rückmeldungen der betroffenen Eigentümer:innen wurden über die dem Antrag
zugrundeliegenden Planungen hinaus nur eingeschränkt Entwicklungsmöglichkeiten
gesehen. Das Verfahren wurde damals nicht weiter fortgeführt.
Die Verwaltung geht davon aus, dass sich innerhalb der vergangenen 15 Jahre die Eigentumsverhältnisse oder die Interessen der Eigentümer:innen geändert haben können. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, die Bereitschaft der angrenzenden Grundstückseigentümer:innen (Anlage 2) auch ihre Grundstücke in ein Gesamtkonzept einzubringen erneut abzufragen. Hierfür ist eine Informationsveranstaltung im Rathaus vorgesehen, in der das eingereichte städtebauliche Konzept sowie potentielle darüber hinaus gehende Entwicklungsmöglichkeiten vorgestellt werden sollen.
Keine
Die Planung,
Durchführung und Nachbereitung der Bürgerinformationsveranstaltung bindet
Arbeitskapazitäten im Planungsamt (Amt 61).