Betreff
Straßen- und Wegekonzept (SWK) der Stadt Eschweiler; hier: 2. Fortschreibung für den Zeitraum 2024 - 2028
Vorlage
477/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der 2. Fortschreibung des beigefügten Straßen- und Wegekonzepts für den Zeitraum von 2024 bis 2028 beauftragt.


 

Ausgangslage

 

Bei der Ausführung von Straßenbauarbeiten wird zwischen Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf der einen und dem so genannten „beitragspflichtigen Vollausbau“ auf der anderen Seite unterschieden.

Das Ziel der Straßenunterhaltung und –instandsetzung besteht im Erhalt der Gebrauchstauglichkeit der Straßen, so dass dem Verkehr eine entsprechende Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird. Während die Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten ausschließlich über den städtischen Haushalt finanziert werden, erfolgte in der Vergangenheit beim „beitragspflichtigen Vollausbau“ eine teilweise Refinanzierung über die Erhebung von Anliegerbeiträgen (nach §8 Kommunalabgabengesetz NRW).

 

Gemäß der Erweiterung des kommunalen Abgabengesetzes (§8a – Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen) haben die Städte und Kommunen ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden.

Dieses Straßen- und Wegegesetz ist über den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Stadt Eschweiler anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben. Die Beschlussfassung zum Straßen- und Wegekonzept ist zudem zwingend erforderlich, um die nicht mehr bei den Anliegern erhobenen Straßenausbaubeiträge über das entsprechende Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) zu refinanzieren. Diese Regelung greift für Maßnahme die nach dem 01.01.2018 beschlossen wurden.

Für Straßenbaumaßnahmen die nach dem 01.01.2024 durch den zuständigen Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss beschlossen werden erfolgt keine Erhebung von Anliegerbeiträgen mehr, da dem am 26.10.2023 in den Landtag eingebrachten „Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KAG-ÄG NRW)“ in der 2. Lesung am 28.02.2024 mehrheitlich zugestimmt wurde.

Den beschriebenen rechtlichen Vorgaben folgend wurde erstmals 2020 ein Straßen- und Wegekonzept aufgestellt (vgl. VV 363/20 – Vorstellung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021-2025 unter Berücksichtigung des § 8a KAG), die 1. Fortschreibung erfolgte 2022 (vgl. VV301/22 – Straßen- und Wegekonzept, 1. Fort-schreibung 2023-2027), mit dieser Vorlage wird die 2. Fortschreibung vorgelegt.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Diese 2. Fortschreibung folgt – unverändert - weiterhin im Wesentlichen äußeren Einflüssen, z.B. der Umsetzung gemeinsamer Kanal- und Straßenbaumaßnahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes (vgl. VV 462/23 – Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Stadt Eschweiler; hier: 7. Fortschreibung des ABK für den Zeitraum 2024 – 2029), der Fahrbahninstandsetzung nach Kanalbaumaßnahmen, vereinzelt noch der Beseitigung von Hochwasserschäden (Wiederaufbauplan) oder Maßnahmen die geplante Hochwasserschutzmaßnahmen Dritter ggf. sinnvoll ergänzen (z.B. Hospitalgasse) sowie geplanter Leitungsverlegungen der Versorgungsträger (z.B. beim Glasfaserausbau). Im Umfeld dieser Trassen wird angestrebt schadhafte Abschnitte die über die geplanten Trassen hinausgehen möglichst zu sanieren.

Der Spielraum zur Durchführung separater Unterhaltungsmaßnahmen, d.h. ausschließlich aufgrund des schlechten Zustands der Verkehrsflächen initiierten Maßnahmen ist demzufolge außerordentlich gering, hierfür stehen auch weiterhin weder ausreichend finanzielle noch personelle Kapazitäten zur Verfügung.

Bedingt durch die Vielzahl von Akteuren die Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum auslösen können ist eine regelmäßige Koordinierung der Aktivitäten aller Beteiligten erforderlich, hierzu finden halbjährlich Koordinierungsrunden statt zu denen die Stadt Eschweiler alle Akteure einlädt. Ziel dieser Koordinierungsrunden ist die räumliche und zeitliche Bündelung der Arbeiten durch die Durchführung gemeinsamer Baumaßnahmen.

Hierdurch sollen unnötige Belastungen für die Anwohner und auch unnötige Kosten vermeiden werden. Leider ist festzustellen, dass nicht alle Akteure an diesen Koordinierungsrunden teilnehmen und infolgedessen auch Maßnahmen ausgeführt werden, die im Vorfeld nicht abgestimmt werden konnten.

 

Für das SWK ist ein Zeitraum von fünf Jahren zu betrachten, an dieser Stelle ergibt sich eine Abweichung zum Abwasserbeseitigungskonzept (ABK), welches einen Zeitraum von sechs Jahren betrachtet und dessen Maßnahmen auch im SWK zu berücksichtigen sind. Durch die spätestens nach zwei Jahren erforderliche Fortschreibung des SWK wird sichergestellt, dass neue Erkenntnisse in das Konzept einfließen können.

 

Die im Anhang aufgeführten Maßnahmen wurden an die momentan zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Kapazitäten angepasst. Hiermit und im Zusammenhang mit den durch den Baubetriebshof durchgeführten Reparaturmaßnahmen kann lediglich die Verkehrssicherheit aufrechterhalten werden. Eine nachhaltige Verbesserung des Zustandes der Straßen, Wege und Plätze oder auch nur eine Beibehaltung des aktuellen Straßenzustands ist aufgrund der geschilderten Randbedingungen momentan nicht zu erreichen.

 

Zur Ermittlung des Finanz- und Personalbedarfs für die Straßenerhaltung kann das „Merkblatt über den Finanzbedarf der Straßenerhaltung in den Kommunen (MFinStraKom)“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) herangezogen werden.

Demnach kann der jährliche Finanzbedarf für die Straßenerhaltung mit ca. 1,30 €/m² [brutto] Gesamtstraßenfläche abgeschätzt werden. (Stand 2019). Dieser Ansatz beinhaltet neben Baukosten auch Personalkosten zur Abwicklung und Aufsicht der Maßnahmen für die Straßenerhaltung. Bezogen auf Eschweiler wäre demnach bei einer Gesamtstraßenfläche von ca. 1.960.000 m² (entspricht ca. 274 Fußballfeldern) eine Summe in Höhe von ca. 2.540.000,-€/a für den Straßenerhalt zu veranschlagen.

Bezogen auf das Jahr 2023 stand dem ein Betrag in Höhe von ca. 1.300.000,- €/a gegenüber. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den im Haushalt veranschlagten Mittel zur Straßenunterhaltung zzgl. den bei der Abteilung für Straßenbau und Verkehr sowie beim Baubetriebshof anfallenden Personalkosten der mit dem Straßenerhalt befassten Mitarbeiter und den jährlich beim Baubetriebshof zur Verfügung stehenden Finanzmittel für Material und Geräte.

Momentan fehlen demnach jährlich neben den heute zur Verfügung stehenden, den Finanzen angepassten Personalkapazitäten, Finanzmittel in Höhe von 1.240.000,- € für den Straßenerhalt, die letztlich zu einem Verzehr des Infrastrukturvermögens und einem sich stetig verschlechternden Straßenzustand führen.

 


 

Für die Planung und Durchführung der Maßnahmen innerhalb des Straßen- und Wegekonzeptes stehen bei den bei Produkt 125410101-Gemeindestraßen geführten Sachkonten:

 

-          52420100 Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze,

-          52420120 Unterhaltung Radverkehrsanlagen

-          52420130 Unterhaltung barrierearme Verkehrsflächen

-          52430190  Unterhaltung Straßenwegeränder

 

jährlich Finanzmittel zur Durchführung nicht beitragspflichtiger Straßenbaumaßnahmen zur Verfügung. Weiterhin stehen investive Finanzmittel bei dem bei Produkt 125410101 - Gemeindestraßen geführten Sachkonto:

 

-           09110002 - IV 00AIB017 – Erneuerung von Straßenkomponenten,

 

sowie für die Erneuerung von Fahrbahndecken bei Kanalbaumaßnahmen bei dem bei Produkt 115380201 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung geführten Sachkonto:

 

-           09110002 - IV 00AIB006 – Straßeninstandsetzung nach Kanalbaumaßnahmen

 

zur Verfügung.

 

 


Die Planung und Durchführung der einzelnen Baumaßnahmen wird durch Mitarbeiter der Abteilung für Straßenbau - und Verkehr bearbeitet.