hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung
I.
Die
Aufstellung des Bebauungsplans 207 - IGP VIII - Rettungswache Langgasse - gemäß
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage
1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.
II.
Gleichzeitig
wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung (Anlagen
2 und 3) mit Begründung (Anlage 4) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler
beschlossen.
Aufgrund der hohen Auslastung der Hauptfeuerwache und der Notwendigkeit
der Verbesserung der rettungstechnischen Abdeckung des nördlichen Stadtgebietes
soll zeitnah ein ergänzender Standort für eine neue Rettungswache entwickelt
werden.
Für den Neubau bieten sich zwei städtische Grundstücke westlich der
Langgasse im nordöstlichen Teil des Eschweiler Stadtgebietes nahe des
Industrie- und Gewerbeparks (IGP) an.
Das Plangebiet umfasst eine ca. 5.700 m² große Fläche an der Langgasse,
nördlich des Ortsteils Weisweiler und südlich des Industrie- und Gewerbeparks.
Die Erschließung der geplanten Rettungswache südlich der vorhandenen
Wohnbebauung erfolgt über die Langgasse, welche zurzeit im Zuge der Umsetzung
des Bebauungsplans 206 - Industrie- und Gewerbepark VII - ausgebaut wird. Durch
die Lage nördlich der Autobahn, der Nähe zu den bestehenden Industrie- und
Gewerbestandorten sowie der guten Erreichbarkeit der nördlichen und östlichen
Stadtteile ist das Plangrundstück zur Errichtung einer Rettungswache
prädestiniert. Mit dem Projekt kann eine wesentliche Verbesserung des
Rettungsnetzes im Stadtgebiet erreicht werden.
Wesentliches Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer zusätzlichen
Rettungswache bei gleichzeitiger Gewährleistung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung im Einklang mit den übergeordneten Planungen, dem
Gesamtkonzept des Industrie- und Gewerbeparks und den Gestaltungsstandards der
bereits entwickelten Bereiche.
Die Verwaltung empfiehlt, als ersten Verfahrensschritt die Aufstellung
des Bebauungsplan 207 - IGP VIII - Rettungswache Langgasse - zu beschließen.
Gleichzeitig soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.
1 BauGB an dieser Bauleitplanung auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfs mit
den textlichen Festsetzungen und der Begründung (Anlagen 2, 3 und 4)
beschlossen werden.
Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens müssen ggf. externe Gutachten vergeben werden. Die
Notwendigkeit ergibt sich aus den Stellungnahmen der Fachbehörden im weiteren
Aufstellungsverfahren.
Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem Produkt 095110101 - Räumliche Planung und Entwicklung - geführten Sachkonto 52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - zur Verfügung.
Die Aufstellung des Bebauungsplans 207 bindet als kommunale
Pflichtaufgabe Arbeitskapazitäten im Baudezernat.