Betreff
Bebauungsplan 207 - IGP VIII - Rettungswache Langgasse -;
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung
Vorlage
458/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

I.                     Die Aufstellung des Bebauungsplans 207 - IGP VIII - Rettungswache Langgasse - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 

II.                   Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung (Anlagen 2 und 3) mit Begründung (Anlage 4) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


 

Aufgrund der hohen Auslastung der Hauptfeuerwache und der Notwendigkeit der Verbesserung der rettungstechnischen Abdeckung des nördlichen Stadtgebietes soll zeitnah ein ergänzender Standort für eine neue Rettungswache entwickelt werden.

 

Für den Neubau bieten sich zwei städtische Grundstücke westlich der Langgasse im nordöstlichen Teil des Eschweiler Stadtgebietes nahe des Industrie- und Gewerbeparks (IGP) an.

 

Das Plangebiet umfasst eine ca. 5.700 m² große Fläche an der Langgasse, nördlich des Ortsteils Weisweiler und südlich des Industrie- und Gewerbeparks. Die Erschließung der geplanten Rettungswache südlich der vorhandenen Wohnbebauung erfolgt über die Langgasse, welche zurzeit im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans 206 - Industrie- und Gewerbepark VII - ausgebaut wird. Durch die Lage nördlich der Autobahn, der Nähe zu den bestehenden Industrie- und Gewerbestandorten sowie der guten Erreichbarkeit der nördlichen und östlichen Stadtteile ist das Plangrundstück zur Errichtung einer Rettungswache prädestiniert. Mit dem Projekt kann eine wesentliche Verbesserung des Rettungsnetzes im Stadtgebiet erreicht werden.

 

Wesentliches Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer zusätzlichen Rettungswache bei gleichzeitiger Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Einklang mit den übergeordneten Planungen, dem Gesamtkonzept des Industrie- und Gewerbeparks und den Gestaltungsstandards der bereits entwickelten Bereiche.

 

Die Verwaltung empfiehlt, als ersten Verfahrensschritt die Aufstellung des Bebauungsplan 207 - IGP VIII - Rettungswache Langgasse - zu beschließen. Gleichzeitig soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB an dieser Bauleitplanung auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfs mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung (Anlagen 2, 3 und 4) beschlossen werden.

 


Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens müssen ggf. externe Gutachten vergeben werden. Die Notwendigkeit ergibt sich aus den Stellungnahmen der Fachbehörden im weiteren Aufstellungsverfahren.

 

Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem Produkt 095110101 - Räumliche Planung und Entwicklung - geführten Sachkonto 52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - zur Verfügung.

 


Die Aufstellung des Bebauungsplans 207 bindet als kommunale Pflichtaufgabe Arbeitskapazitäten im Baudezernat.