hier: Antrag der CDU Fraktion vom 12.09.2023
A) Die Roteinfärbung von Radverkehrsanlagen wird
nur in Einzelfällen eingesetzt, sie bleibt somit der Kennzeichnung potentieller
Gefahrenstellen vorbehalten. Von einer generellen Roteinfärbung von
Fahrradstraßen wird abgesehen.
B) Am Knoten Talstraße, Bourscheidtstraße und
Franzstraße soll die zur Veloroute 1 vorgestellte Planung umgesetzt werden.
C) Auf die Einrichtung einer Querungshilfe wird
verzichtet, da hierfür nicht die erforderlichen Querschnittsbreiten zur
Verfügung stehen.
D) Auf Maßnahmen zur Verdeutlichung der
vorgeschriebenen Fahrtrichtung bei Verlassen des Talbahnhofs auf die
Franzstraße wird zunächst verzichtet.
Gemäß der
Ankündigung in der Vorlage 358/23 wird nunmehr zu den verschiedenen Punkten des
Antrags der CDU-Fraktion seitens der Fachabteilung wie folgt ausgeführt:
A) Antrag auf Roteinfärbung der Fahrradstraßen
Mit den Vorlagen
432/21 und 164/23 wurden die Velorouten 1, 2 und 4 vorgestellt und die
Gestaltungsprinzipien erläutert. Demnach soll, anders als in manch anderer
Kommune derzeit, keine kostenintensive vollflächige Markierung der Fahrbahn
erfolgen. Für die Beschichtung ist derzeit mit 40 €/m² (netto) zu kalkulieren.
Rot eingefärbter Asphalt schlägt mit Mehrkosten in Höhe von 55 €/m² zu Buche.
Insbesondere Beschichtungen haben eine verkürzte Standzeit und müssen –
gegenüber Asphaltfahrbahnen – in deutlich kürzeren Intervallen saniert werden.
Bei der Entsorgung
des Fräsgutes sind dann deutlich gestiegene Preise zu berücksichtigen. Mit der
Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (August 2023) ist der Preis für die
Entsorgung von Markierungsfräsgut von rd. 16 €/t auf 192 €/t gemäß
telefonischer Preisanfrage bei einem Markierungsunternehmen gestiegen.
Von daher war und
ist die Empfehlung der Verwaltung eine Roteinfärbung nur bei begründeten
Fällen, etwa zur Verdeutlichung schwer einsehbarer Knotenpunkte, zu verwenden.
Dies ist beispielsweise am Knoten Bourscheidtstraße, Burgstraße oder am Knoten
Bergrather Straße, Uferstraße geplant.
Abb. 1:
Knotenpunktbereich Burgstraße, Bourscheidtstraße
Abb. 2:
Knotenpunktbereich Bergrather Straße, Uferstraße
Die für die Planung
von Straßenverkehrseinrichtung mit Richtlinienkompetenz versehene
Forschungsgesellschaft Straßenverkehr hat in ihrem Arbeitspapier „Einfärbungen,
linienhafte Kennzeichnungen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der
Fahrbahn für den Radverkehr“ (AP VFR 21) die folgende Empfehlung des Arbeitsausschusses
3.6 „Fahrbahnmarkierungen“ ausgesprochen: „Der Einsatz roter Einfärbungen soll
auf die eng umrissenen Anwendungsfälle gem. Regelwerk (RMS, ERA) beschränkt
werden. Insbesondere großflächige, exzessive Einfärbungen, beispielsweise die
Einfärbung ganzer Knotenpunkte, sind zu vermeiden.“
Die Wirkung von
Roteinfärbungen sollte auch nicht überschätzt werden. Sie lässt aufgrund von
Reifenabrieb schnell nach. Abbildung 3 zeigt den im Sommer 2023 im Auftrag der
StädteRegion Aachen hergestellten Radschutzstreifen der Jülicher Straße in
Dürwiß. Während die Beschichtung der Nebenanlage noch frisch wirkt, ist der
Farbunterschied zwischen dem Schwarz der Asphaltfahrbahn und der roten
Beschichtung bereits nach wenigen Monaten kaum noch wahrnehmbar. Aus Sicht der
Stadtverwaltung erscheint hier der finanzielle Mehraufwand gemessen an der
bescheidenen Optik nicht angemessen.
Abb. 3: K33-Jülicher
Straße, Höhe Heinrich-Heine-Straße, Fahrtrichtung Süd
Wie sich der Zustand
der Beschichtung über die Zeit entwickelt, mag anhand der Abbildung 4 und 5
deutlich werden. Auf der L223 – Dürener Straße wurde im Zuge der Ansiedlung des
OBI-Baumarktes der Knotenpunkt mit der Saarstraße zu einem 4-armigen Knoten mit
LSA-Regelung ausgebaut. Hier fand auch eine Beschichtung des Radfahrstreifens
im Auftrag des Landesbetriebs Straßen NRW bzw. des Vorhabenträgers statt. Die
Arbeiten wurden im Frühjahr 2017 abgeschlossen.
Abb. 4:
Radfahrstreifen auf der L223-Dürener Straße, Nähe Einmündung Saarstraße
Abb. 5:
Detailaufnahme Beschichtung
Nach rd. 6,5 Jahren
hat die Beschichtung nahezu vollständig ihre Farbigkeit eingebüßt. In der
Detailaufnahme ist zu erkennen, dass nur noch fleckhaft die rote Abstreuung
besteht. Dominierend ist hier der körnige Mineralstoff der eine innige Verklebung
mit dem Haftgrund aufweist. Dieser ist anhand der gräulichen Färbung zu
erkennen. Außerdem zeigt sich nach der kurzen Liegezeit ein ausgeprägtes
Rissbild mit einer Reihe von kleineren Abplatzungen. Die rot beschichteten
Flächen sind als Sanierungsfall zu bezeichnen.
B) Errichtung einer fahrradfreundlichen
Verkehrsberuhigung, bevorzugt Kreisverkehr, im Knotenpunkt K17-Talstraße,
Bourscheidtstraße, Franzstraße
Die Planung der
Veloroute 1 wurde mit der Vorlage 164/23 in der Sitzung vom 13.06.2023 dem
Ausschuss vorgestellt. Zum angesprochenen Knotenpunkt wurde das Folgende
festgehalten: „Der Abschnitt der Franzstraße zwischen Bismarckstraße und
Talstraße wird nicht als Fahrradstraße betrieben. Hier überlagern sich eine
Vielzahl anderer Nutzungen, etwa der Busverkehr rund um den Talbahnhof, der
Bahnübergang der euregiobahn und die
Kreisstraße K 17 – Talstraße mit Ihren vergleichsweise hohen Verkehrsmengen.
Nach Abwägung von Für und Wider konnte keine Lösung gefunden werden, die eine
sichere Radverkehrsführung erlaubt und gleichsam den Sicherheitsanforderungen
etwa des Schienenverkehrs gerecht wird.“ Zu diesem Sachstand hat sich seit Juni
2023 in der Verwaltung keine neue Einschätzung ergeben. Der Umbau des Knotens
zu einem Kreisverkehr würde selbst bei angenommenen geringsten Dimensionen den
Erwerb einer größeren privaten Grundstücksfläche von rd. 75 m²
erforderlich machen.
Abb. 6: Abschätzung
des Flächenbedarfs eines Kreisverkehrs im Knotenunkt K17-Talstraße,
Franzstraße, Bourscheidtstraße
Neben dem
Grunderwerb ist der Bau eines Kreisverkehrs in unmittelbarer Nachbarschaft zu
einem Bahnübergang aus (bahn-) sicherheitstechnischen Gründen als nahezu
undurchführbar einzustufen. Ein vergleichbarer Planungsprozess wurde durch die
Stadt am Knoten Talstraße, Röthgener Straße, Langwahn initiiert und nach
mehreren Jahren erfolglos abgebrochen. Stattdessen wurde die Ertüchtigung des
bestehenden Knotenpunktes als allein zielführend durch den Ausschuss gesehen
und ein entsprechender Beschluss gefasst.
Hintergrund der
seinerzeitigen Probleme sind die Abwicklung der Verkehre im Kreisverkehr. Damit
ein störungsfreier und damit sicherer Bahnverkehr gewährleistet werden kann,
ist es zwingend erforderlich alle Zufahrten eines Kreisverkehrs mit
Lichtsignalanlagen zu versorgen. Diese werden dann durch einen Kontakt am Gleis
auf Rot geschaltet, wenn ein Zug diesen passiert. Zwischen dem Auslösen des
Kontaktes vergeht eine geraume Zeit ehe die Schranke am Bahnübergang
geschlossen ist, weil
·
zunächst
die Zufahrten zum Kreisverkehr, die nicht über den Bahnübergang führen, auf Rot
geschaltet werden,
·
dann
alle Fahrzeuge (und hier wird davon ausgegangen, dass es sich um Lkw handelt)
den Kreiverkehr verlassen und dabei auch querenden Fußgängern noch den Vorrang
zu gewähren haben,
·
dann die
bis dahin wartepflichtigen Fahrzeuge vor dem Kreisverkehr und die auf dem
Bahnübergang über den Kreisverkehr abfahren und erst
·
dann
nach einer ggf. erforderlichen Gefahrraumüberwachung des beschrankten Bereichs
eine Schließung erfolgen darf.
Bis zu diesem
Betriebszustand darf sich die Bahn nur so weit dem Bahnübergang nähern, dass
bei Ausbleiben einer Schrankenschließung, zum Beispiel weil sich noch ein
Fahrzeug auf den Gleisen befindet, der Zug an einem Hauptsignal noch gestoppt
werden kann. Für die Bemessung der Anfahrstrecke des Zuges ist davon
auszugehen, dass dieser mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und ohne Halt
an den Bahnsteigen auf den Bahnübergang zufährt. Dieser Fall ist – bisher –nur
theoretischer Natur, tatschlich Halten die Züge der euregiobahn innerhalb der
Anfahrstrecke an bis zu zwei Haltepunkten, wenn sie von Düren kommend an den
Haltepunkten Nothberg und Talbahnhof Fahrgäste aufnehmen. In den beschriebenen
erforderlichen betrieblichen Abläufen ist auch begründet, warum bereits heute
am BÜ Franzstraße und Langwahn lange Schließzeiten zu beobachten sind. Mit der
Einrichtung eines Kreisverkehrs werden sich diese Schließzeiten erheblich
vergrößern, was bisher nicht im Sinne der Stadt Eschweiler war.
Mit dem Bau eines
Kreisverkehrs geht nicht automatisch eine Erhöhung des Sicherheitsniveaus
einher. So hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. in
seiner Veröffentlichung „Verkehrssicherheit innerörtlicher Kreisverkehre“
(Sep.2012) festgestellt, dass Kreisverkehre die Unfallschwere betreffend,
geringfügig positiv gegenüber anderen Knotenpunktformen zu bewerten sind, dass
aber auch „Radfahrer an Kreisverkehren doppelt so häufig in Unfälle mit
Personenschaden verwickelt werden wie bei signalgeregelten Knotenpunkten. Auch
im Vergleich zu vorfahrtgeregelten Knotenpunkten ist der Anteil der
Radfahrerbeteiligungen an Unfällen mit Personenschaden um ein Drittel höher.“
Kreisverkehre sind also zwar positiv auf das Unfallgeschehen im Gesamtverkehr
zu betrachten, allein für den Radverkehr lassen sich keine eindeutigen Vorteile
dadurch erzielen.
Insofern wird
seitens des Fachamtes empfohlen von der Planung eines Kreisverkehrs an dieser
Stelle abzusehen und die diesem Knoten vorliegende Planung umzusetzen.
C) Einrichtung von Querungshilfen für Fußgänger
Der Straßenraum
zwischen den Gebäuden ist auf Höhe des Hauses Nr. 3 der Dechant-Deckers-Straße
11,00 m breit. Für den dort stattfindenden Linienbusverkehr ist eine
Fahrbahnbreite von 6,50 m erforderlich. Für den Fußgängerverkehr sind
Gehwege mit einer Regelbreite von 2,50 m je Seite nach den Richtlinien für
die Gestaltung von Stadtstraße (RAST06) erforderlich. Für die Einrichtung einer
Überquerungsanlage für Fußgänger ist eine Breite von 2,0 m nach obiger
Richtlinie zu berücksichtigen. In Summe ergibt sich so ein Querschnittsbedarf
von 13,50 m, der mit den vorhandenen 11,00 m Breite nicht ansatzweise
gedeckt werden kann.
Abgesehen von diesem
Faktum ist auch zu festzuhalten, dass die Straße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit
von 30 km/h beschildert ist und auch aufgrund des geraden und unverbauten
Straßenraums keine Erschwernisse für querende Fußgänger bestehen. Für
mobilitätsbeeinträchtigte Menschen bestehen signalisierte und barrierearme
Querungsstellen an den beiden Enden der Straße.
D) Erhalt der Ampelanlage
Unter Hinweis auf
die Vorlage 164/23 Seite 3, Absatz 7 (Beschluss im Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss am 13.06.2023) ist festzuhalten, dass nie die Absicht bestand die
LSA entfallen zu lassen. Vielmehr soll geprüft werden, ob durch eine Änderung
des Signalprogramms eine Verbesserung für den Radverkehr auf der
Veloroute 1 erzielt werden kann. Auf die Herbeiführung eines Beschlusses
zum Erhalt dieser Lichtsignalanlage kann daher verzichtet werden.
E) Abbiegeverhalten von Linienbussen am
Talbahnhof
Der Hinweis auf
Fehlverhalten von Busfahrern bei Verlassen des Talbahnhofs unmittelbar nach
links in die Franzstraße abzubiegen, wurde der ASEAG mit der Bitte um weitere
Bearbeitung in eigener Zuständigkeit weitergeleitet.
Abb. 7: Lageplan
Talbahnhof [Quelle: AVV]
Nach den in
Abbildung 7 dokumentierten Vorgaben kann – eigentlich – das festgestellte
Fehlverhalten nicht geschehen, da andernfalls die dem Linienweg zugeordnete
Halteposition nicht angefahren werden kann. Bei Busfahrern handelt es sich um
Berufskraftfahrer; ihr Handeln ist weisungsgebunden. Insofern ist davon
auszugehen, dass das Fehlverhalten seitens der ASEAG abgestellt wird und auf
eine weitere Verdeutlichung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung verzichtet
werden kann. Eine entsprechende Rückmeldung der ASEAG liegt vor.
Zu A): Die bisher drei vorgestellten Fahrradstraßen haben
eine Gesamtlänge von rd. 5.400 m. Bei einer durchschnittlichen Breite der
zu beschichtenden Fahrbahn von 4,0 m und Kosten von 40 €/m² [netto]
wären Mehrkosten von 1.028.000 € [brutto] zu berücksichtigen, die aufgrund
des bisher geplanten Gestaltungsprinzips nicht veranschlagt wurden.
Zu B) Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen, da die bisher vorliegende Planung umgesetzt werden soll.
Zu C) Die Voraussetzungen zum Bau der Querungsstelle im Straßenraum sind nicht gegeben. Insofern sind keine finanziellen Auswirkungen in diesem Fall zu betrachten.
Zu D) Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen, weil das Problem seitens der ASEAG bereits organisatorisch angegangen wurde.
Planung und
Realisierung der Fahrradstraßen werden durch die Abteilung 660 betreut.