Der Sachverhalt wird zur Kenntnis
genommen.
Die Planung zur Umgestaltung der Mittelstraße und der Karlstraße (zum Teil) wurde dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in seinen Sitzungen am 02.06.2022 unter der Vorlagen Nummer 201/22 (Anlage 1) und die nach der Bürgerinformationsveranstaltung überarbeitete Planung am 20.10.2022 unter der Vorlagen Nummer 341/22 (Anlage 0) vorgelegt.
Im Hinblick auf die Straßenbauplanung hat sich im Vergleich zur Vorlage Nummer 341/22 keine Veränderung ergeben. Aufgrund erforderlicher Abstimmungen mit übergeordneten Behörden konnte jedoch die ursprünglich vorgesehene Zeitschiene nicht eingehalten werden; die Arbeiten haben sich um 1 Jahr nach hinten verschoben. Dementsprechend muss im Rahmen dieser Vorlage die finanzielle Betrachtung angepasst werden.
Straßenbau
Die Kosten für die Straßenerneuerung einschließlich der beiden Plätze
vor und hinter der Kirche mit Beleuchtung und Planung belaufen sich nach der
derzeitigen Kostenschätzung auf rd. 1.600.000 €.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erneuerung der
Mittelstraße stehen bei Produkt 125410101 - Gemeindestraßen -, Sachkonto
09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV20AIB018 -
Mittelstraße – in 2023 in Höhe von 1.100.000,00 € sowie in Form einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 340.000 € zur
Verfügung. Die noch benötigten Mittel in Höhe von 160.000 € werden,
vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt 2024, bereitgestellt.
Dem
gegenüber stehen Einnahmen aus den Ersatzleistungen des Landes für die
Einnahmen gemäß Kommunalabgabengesetz in Höhe von ca. 650.000 € im Jahr 2025
sowie aus der Städtebauförderung im Rahmen des integrierten
Stadtentwicklungskonzepts (ISTEK) Eschweiler-West in Höhe von insgesamt 565.500
€ (2024: 439.500 €; 2025: 120.500 €; 2026: 5.500 €).
Kanalbau
Die Erneuerung erfolgt
gebührenfinanziert durch die Stadt Eschweiler.
Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die anfallenden Projektkosten einschließlich der Ingenieurkosten für die Kanalerneuerung auf ca. 500.000 € sowie für die Grundstücksanschlussleitungen auf ca. 215.000 €.
Diese Kostenschätzung liegt bereits –aufgrund der aktuellen Marktlage mit stetig steigenden Rohstoff- und Energiepreisen- über den zuvor kalkulierten Projektkosten.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erneuerung des
Kanals in der Mittelstraße stehen bei Produkt 115380201 - Entwässerung
und Abwasserbeseitigung -,
Sachkonto 09110002, IV20AIB040 – Kanal Mittelstraße – in 2023 in Höhe von
100.000,00 € sowie in Form einer Verpflichtungsermächtigung von 140.000,00 €
zur Verfügung. Die noch benötigten Mittel in Höhe von 260.000 € werden,
vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt 2024, bereitgestellt.
Die erforderlichen Mittel für die Erneuerung der Grundstückanschlussleitungen wurden beim Haushaltsansatz bei dem Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung – geführten Sachkonto 52350100 – Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse – in den jeweiligen Jahren entsprechend berücksichtigt.
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Es ergeben sich keine Änderungen bei den personellen
Auswirkungen.