Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Teilnahme der Stadt
Eschweiler an der Einrichtung einer gemeinsamen Koordinierungsstelle der
Jugendämter im Altkreis Aachen zur Akquise, Qualifizierung und Begleitung
ehrenamtlicher Vormundschaften und Pflegschaften.
Am 01.01.2023 ist das Gesetz zur Reform
des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Ein wesentliches
Ziel der Reform ist neben der Stärkung der Subjektstellung des Mündels der
Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft. Für die Jugendämter ist damit die
gesetzliche Pflicht verbunden, aktiv ehrenamtliche Personen zu finden, diese zu
schulen, zu beraten und zu beaufsichtigen.
Das Jugendamt hat dem Familiengericht
Personen vorzuschlagen, die sich im Einzelfall zur Bestellung als Vormund
eignen. Dieser Vorschlag ist zu begründen. Insbesondere ist dazulegen, welche
Maßnahmen das Jugendamt zur Ermittlung des am besten geeigneten Vormunds
unternommen hat.
Um dieser Verpflichtung nachzukommen,
ergeben sich eine Vielzahl von erweiterten Koordinationsaufgaben, u.a. müssen
die Jugendämter aktiv ehrenamtliche Vormünder akquirieren, schulen und
begleiten. Es ist ein Pool an interessierten Personen aufzubauen, die bereit
und in der Lage sind, auf ehrenamtlicher Basis Vormundschaften oder
Pflegschaften zu führen. Daneben gibt es auch Personen aus dem
familiär-verwandtschaftlichen Umfeld von Mündeln, die speziell für diese Kinder
Verantwortung in Form einer Vormundschaft oder Pflegschaft übernehmen wollen,
dafür aber eine Qualifizierung und Begleitung benötigen.
Durch die Einrichtung einer
Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften und Pflegschaften soll
erreicht werden, dass auch nicht-verwaltungsgebundene Personen die
Vormundschaft bzw. Pflegschaft für Kinder übernehmen können. Hierdurch kann insbesondere
in einfacheren Verfahren eine deutlich engere und persönlichere Beziehung
zwischen dem Vormund bzw. Pfleger*in und dem Kind erreicht werden.
Nach der Orientierungshilfe zur
Personalbemessung im Jugendamt für den Bereich der Förderung ehrenamtlich
geführter Einzelvormundschaften, Stand 03.04.2022 (Landesarbeitsgruppe
Amtsvormundschaften und -pflegschaften Baden-Württemberg) würde bei den
einzelnen Jugendämtern im Altkreis folgender Personalmehrbedarf entstehen
(Fallzahlen der einzelnen Jugendämter Stand 10/22)
Jugendamt |
Fallzahlen 10/22 |
Personalbedarf (VzÄ) |
Kosten/Jahr
ohne gemeinsame Lösung (73.687 €/Stelle EG
10/A 10) |
Aufteilung Kosten allg. Umlage bei gemeinsamer
Koordinierungs- stelle (Die Beträge sind
hilfsweise auf Grundlage des Umlageschlüssels 2023 erstellt.) |
Alsdorf |
80 |
0,65 |
47.896 € |
24.214 € |
Eschweiler |
120 |
0,80 |
58.950 € |
28.929 € |
Herzogenrath |
85 |
0,67 |
49.370 € |
21.000 € |
Stolberg |
100 |
0,72 |
53.055 € |
29.534 € |
Würselen |
50 |
0,54 |
39.791 € |
18.068 € |
Städteregion Aachen |
100 |
0,72 |
53.055 € |
25.629 € |
|
|
|
|
|
insgesamt |
|
4,10 |
302.117 € |
147.374 € |
|
|
|
|
|
gemeinsame Koordinierungsstelle |
535 |
2,33 abgerundet: 2 |
147.374 € |
147.374 € |
Zur Umsetzung dieser Aufgabe würde in
jedem der sechs Jugendämter im Altkreis je nach Fallzahlen ein zusätzlicher
Stellenbedarf von 0,5 – 1,0 Stellen entstehen. Indem eine gemeinsame
Koordinierungsstelle die Akquirierung, Schulung und Begleitung ehrenamtlicher
Vormundspersonen für die o.g. Jugendämter übernimmt, ergibt sich durch
Synergieeffekte ein Personalbedarf von insgesamt zwei Vollzeitstellen
(Fachkräfte der Sozialen Arbeit und/oder Verwaltung).
Die Finanzierung dieser
Koordinierungsstelle erfolgt über die allgemeine Städteregionsumlage (ohne
Stadt Aachen). Aus der dargestellten Tabelle wird deutlich, dass sich die
Kosten für jede Kommune bei Einrichtung einer gemeinsamen Koordinierungsstelle
im Vergleich zu eigenen Lösungen um ca. 50 % und mehr reduzieren.
Für die räumliche Unterbringung wird
die Städteregion Aachen Sorge tragen. Eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung
aller Jugendämter im Altkreis hat einvernehmlich die als Anlage 1 zur
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beigefügte Aufgabenaufstellung für die
Koordinierungsstelle erarbeitet.
Ein Konzept sowie eine
Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit der Koordinierungsstelle mit den
anderen Arbeitsbereichen der Jugendämter wird nach Besetzung der Stellen
gemeinsam erstellt.
Zur Einrichtung der
Koordinierungsstelle soll zwischen den beteiligten Kommunen bzw. ihren
Jugendämtern eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen werden. Ein
Entwurf dafür ist als Anlage beigefügt.
Im Stellenplan 2023 der Städteregion Aachen ist die Einrichtung von zwei Stellen für die Koordinierungsstelle bereits eingeplant.
Die Finanzierung dieser Koordinierungsstelle erfolgt über die allgemeine Städteregionsumlage (ohne Stadt Aachen). Da die Umlagegrundlage für das Jahr 2024 (z.B. die Schlüsselzuweisungen) zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht feststeht, kann der konkrete Anteil der Stadt Eschweiler für das Jahr 2024 noch nicht beziffert werden. Hilfsweise kann aber mitgeteilt werden, dass sich fiktiv für das Jahr 2023 ein Umlagebetrag- auf Grundlage des Umlageschlüssels für das Jahr 2023- von 28.929 € ergeben hätte.