Betreff
Gesetz zur Reform des Vormundschafts- u. Betreuungsrechts; hier:Einrichtung einer gemeinsamen Koordinierungsstelle der Jugendämter im Altkreis Aachen (Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath, Würselen, Stolberg, Jugendamt der Städteregion Aachen) zur Akquise
Vorlage
361/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Teilnahme der Stadt Eschweiler an der Einrichtung einer gemeinsamen Koordinierungsstelle der Jugendämter im Altkreis Aachen zur Akquise, Qualifizierung und Begleitung ehrenamtlicher Vormundschaften und Pflegschaften.

 

 


 

Am 01.01.2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Ein wesentliches Ziel der Reform ist neben der Stärkung der Subjektstellung des Mündels der Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft. Für die Jugendämter ist damit die gesetzliche Pflicht verbunden, aktiv ehrenamtliche Personen zu finden, diese zu schulen, zu beraten und zu beaufsichtigen.

 

Das Jugendamt hat dem Familiengericht Personen vorzuschlagen, die sich im Einzelfall zur Bestellung als Vormund eignen. Dieser Vorschlag ist zu begründen. Insbesondere ist dazulegen, welche Maßnahmen das Jugendamt zur Ermittlung des am besten geeigneten Vormunds unternommen hat.

 

Um dieser Verpflichtung nachzukommen, ergeben sich eine Vielzahl von erweiterten Koordinationsaufgaben, u.a. müssen die Jugendämter aktiv ehrenamtliche Vormünder akquirieren, schulen und begleiten. Es ist ein Pool an interessierten Personen aufzubauen, die bereit und in der Lage sind, auf ehrenamtlicher Basis Vormundschaften oder Pflegschaften zu führen. Daneben gibt es auch Personen aus dem familiär-verwandtschaftlichen Umfeld von Mündeln, die speziell für diese Kinder Verantwortung in Form einer Vormundschaft oder Pflegschaft übernehmen wollen, dafür aber eine Qualifizierung und Begleitung benötigen.

 

Durch die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften und Pflegschaften soll erreicht werden, dass auch nicht-verwaltungsgebundene Personen die Vormundschaft bzw. Pflegschaft für Kinder übernehmen können. Hierdurch kann insbesondere in einfacheren Verfahren eine deutlich engere und persönlichere Beziehung zwischen dem Vormund bzw. Pfleger*in und dem Kind erreicht werden.

 

Nach der Orientierungshilfe zur Personalbemessung im Jugendamt für den Bereich der Förderung ehrenamtlich geführter Einzelvormundschaften, Stand 03.04.2022 (Landesarbeitsgruppe Amtsvormundschaften und -pflegschaften Baden-Württemberg) würde bei den einzelnen Jugendämtern im Altkreis folgender Personalmehrbedarf entstehen (Fallzahlen der einzelnen Jugendämter Stand 10/22)

 

Jugendamt

Fallzahlen

10/22

Personalbedarf

(VzÄ)

Kosten/Jahr ohne gemeinsame Lösung

(73.687 €/Stelle

EG 10/A 10)

Aufteilung Kosten

allg. Umlage bei

gemeinsamer                                                                                                                                                                                                                                                                Koordinierungs-

stelle (Die Beträge sind hilfsweise auf Grundlage des Umlageschlüssels 2023 erstellt.)

Alsdorf

80

0,65

47.896 €

24.214 €

Eschweiler

120

0,80

58.950 €

28.929 €

Herzogenrath

85

0,67

49.370 €

21.000 €

Stolberg

100

0,72

53.055 €

29.534 €

Würselen

50

0,54

39.791 €

18.068 €

Städteregion Aachen

100

0,72

53.055 €

25.629 €

 

 

 

 

 

insgesamt

 

4,10

302.117 €

147.374 €

 

 

 

 

 

gemeinsame Koordinierungsstelle

535

2,33

abgerundet:        2

 

147.374 €

 

147.374 €

 

Zur Umsetzung dieser Aufgabe würde in jedem der sechs Jugendämter im Altkreis je nach Fallzahlen ein zusätzlicher Stellenbedarf von 0,5 – 1,0 Stellen entstehen. Indem eine gemeinsame Koordinierungsstelle die Akquirierung, Schulung und Begleitung ehrenamtlicher Vormundspersonen für die o.g. Jugendämter übernimmt, ergibt sich durch Synergieeffekte ein Personalbedarf von insgesamt zwei Vollzeitstellen (Fachkräfte der Sozialen Arbeit und/oder Verwaltung).

 

Die Finanzierung dieser Koordinierungsstelle erfolgt über die allgemeine Städteregionsumlage (ohne Stadt Aachen). Aus der dargestellten Tabelle wird deutlich, dass sich die Kosten für jede Kommune bei Einrichtung einer gemeinsamen Koordinierungsstelle im Vergleich zu eigenen Lösungen um ca. 50 % und mehr reduzieren.

 

Für die räumliche Unterbringung wird die Städteregion Aachen Sorge tragen. Eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung aller Jugendämter im Altkreis hat einvernehmlich die als Anlage 1 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beigefügte Aufgabenaufstellung für die Koordinierungsstelle erarbeitet.

 

Ein Konzept sowie eine Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit der Koordinierungsstelle mit den anderen Arbeitsbereichen der Jugendämter wird nach Besetzung der Stellen gemeinsam erstellt.

 

Zur Einrichtung der Koordinierungsstelle soll zwischen den beteiligten Kommunen bzw. ihren Jugendämtern eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen werden. Ein Entwurf dafür ist als Anlage beigefügt.

 

Im Stellenplan 2023 der Städteregion Aachen ist die Einrichtung von zwei Stellen für die Koordinierungsstelle bereits eingeplant.


 

Die Finanzierung dieser Koordinierungsstelle erfolgt über die allgemeine Städteregionsumlage (ohne Stadt Aachen). Da die Umlagegrundlage für das Jahr 2024 (z.B. die Schlüsselzuweisungen) zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht feststeht, kann der konkrete Anteil der Stadt Eschweiler für das Jahr 2024 noch nicht beziffert werden. Hilfsweise kann aber mitgeteilt werden, dass sich fiktiv für das Jahr 2023 ein Umlagebetrag- auf Grundlage des Umlageschlüssels für das Jahr 2023- von 28.929 € ergeben hätte.