Betreff
Fahrplananpassungen im Zuge der Sperrung der A 544
Vorlage
305/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.       Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung der im Zuge der Sperrung der A 544 geplanten Umleitungsstrecke der Buslinie 52 (Eschweiler Bushof-Aachen Bushof) zu veranlassen.

 

3.       Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Einrichtung einer Direktbuslinie zwischen dem Eschweiler Bushof und dem Eschweiler Hauptbahnhof zu veranlassen.

 


Mit dem Abriss der Haarbachtalbrücke steht die A 544 als direkte und schnelle Verbindung in die Aachener Innenstadt sowie für die Anbindung der östlichen Stadt- und Gewerbegebiete über die Ausfahrt Rothe Erde für ca. zwei Jahre nicht zur Verfügung. Hiervon ist auch die Buslinie 52 vom Eschweiler-Bushof nach Aachen-Bushof über Ausfahrt Rothe Erde unmittelbar betroffen. Für den Zeitraum der Sperrung muss diese über eine Alternativstrecke umgeleitet werden.

 

Von Seiten der ASEAG wurden Umleitungsvarianten für die Buslinie 52 (siehe Anlage 1) herausgearbeitet. Auch wenn derzeit die jeweiligen Fahrzeitverlängerungen durch die stärkere verkehrliche Belastung der Ausweichrouten nicht bekannt sind, wird für die Linie 52 in Fahrtrichtung Aachen eine Umleitung über Merzbrück und Vorweiden und weiter über die Alt-Haarener-Str. nach Haaren favorisiert (Variante 1, siehe Anlage 1). Dies entspricht auch der offiziellen Umleitungsstrecke bei einer unfallbedingten Autobahnsperrung. In Fahrtrichtung Eschweiler ist vorgesehen, die Buslinie 52 ab Gewerbegebiet Aachener Kreuz nicht über Weiden und Merzbrück sondern über die Autobahnanschlussstelle Würselen und die Autobahn A4 bis Ausfahrt Raststätte Aachener Land zu führen (Variante 2, siehe Anlage 1).

Wie von der ASEAG dargestellt, besteht grundsätzlich die Option – je nachdem wie sich das tatsächliche Verkehrsaufkommen mit der Sperrung der A 544 verteilt – die Umleitungsstrecke für die Buslinie 52 ggf. auch kurzfristig anzupassen. Je nach gewählter Umleitungsstrecke kann die Haltestelle Glücksburg an der Aachener Straße weiter bedient werden.

 

In Aachen wird am Prager Ring in Fahrtrichtung Eschweiler ersatzweise die Haltestelle der 1er-Linien auf der Jülicher Straße bedient.

 

Die Fahrzeitverlängerung wird in beiden Richtungen auf ca. 10 min geschätzt. Hierbei sind noch keine Verspätungen aufgrund der überlasteten Hauptzufahrtsstraßen nach Aachen – zumindest zu den Hauptverkehrszeiten – miteingerechnet.  Die fahrplanmäßige Ankunftszeit der Buslinie 52 in Aachen ist deshalb ca. 10 Minuten später. In Gegenrichtung wird die Buslinie 52 früher in Aachen abfahren, um den „Blockverkehr“ in Eschweiler am Bushof weiterhin pünktlich erreichen und Umstiege gewährleisten zu können.

 

Derzeit wird der Eschweiler Hauptbahnhof über die Linie 48 nach Stolberg angebunden, die in den Blockverkehr am Bushof eingebunden ist und den Hauptbahnhof planmäßig alle 30 Minuten jeweils zur Minute ´07 und `37 erreicht. Bei den planmäßigen Zugabfahrten in Richtung Aachen jeweils zur Minute ´54 (RE 1) bzw. ´26 (RE 9) entstehen dabei jeweils längere Umsteigezeiten von 17 bzw. 19 Minuten. Dies stellt insbesondere für Berufspendler*innen keine attraktive (Alternativ-)Verbindung zur Buslinie 52 und zum motorisierten Individualverkehr (MIV) zwischen Eschweiler und Aachen dar. Geplant ist deshalb, mit der Sperrung der A 544 eine zusätzliche schnelle Direktbusverbindung zwischen Busbahnhof und Hauptbahnhof über Talbahnhof und Röthgener Straße einzurichten, die dann kürzere Umsteigezeiten zulässt.

 

Dazu ist geplant, die Buslinie EW 4 nicht mehr über Inde- und Marienstraße zum Hauptbahnhof sondern auf kürzerem Weg über Talbahnhof und Röthgener Str. zu führen.

Die Anbindung der Marienstraße mit der gleichnamigen Haltestelle kann dann künftig die Buslinie 48 übernehmen, die statt wie bisher vom Vöckelsberg über Rathaus zum Busbahnhof dann alternativ über die Marienstraße geführt würde (siehe Anlagen 2 und 3).

 

Derzeit wird die Inde- bzw. Dürener Straße zwischen der Einmündung Südstraße und dem Bushof zeitlich parallel durch die Buslinien 48 und 28 bedient. Hierfür würde dann zukünftig die Buslinie 28 ausreichen. Durch die frühere Ankunft der Buslinie 48 an der Haltestelle Südstraße in Richtung Bushof könnten Fahrgäste der Buslinie 48 mit dem Ziel Rathaus oder Marktplatz in die Buslinie 28 umsteigen.

Mit der neuen Linienführung der Buslinie 48 vom Vöckelsberg über Südstraße und Marienstraße zum Busbahnhof können Fahrgäste aus dem Bereich Vöckelsberg direkt in die südliche Innenstadt mit Zugang zu den Fußgängerzonen Grabenstraße und Neustraße gelangen.

Die Linie 48 bleibt weiterhin auch in das System des Blockverkehrs am Bushof eingebunden, so dass ein Umstieg in die anderen Linien zu den Blockabfahrtszeiten wie bisher möglich ist.

 

 

 


Für die Buslinie 52 entstehen aufgrund der notwendigen Umleitung über Haaren/Kaninsberg infolge der Autobahnsperrung A 544 Mehrleistungen in Höhe von insgesamt ca. 20.000 bis ca. 30.000 Nutzwagen-Kilometer/Jahr je nach gewählter Umleitungsstrecke. Zu der Frage der Übernahme der Kosten für diese Mehrleistung bzw. ggf. deren Aufteilung auf die beteiligten Kommunen wird aktuell eine Lösung erarbeitet.

 

Die Einrichtung der neuen Direktverbindung zwischen dem Bushof und dem Hauptbahnhof durch die Veränderung der Buslinie EW 4 auf dem südlichen Abschnitt zwischen Bushof und Hauptbahnhof lässt sich leistungsneutral umsetzen. Für die neue Strecke ist ein 30-Minuten-Takt geplant.

 

Die beschriebene Angebotsveränderung bei der Einrichtung einer Direktbusverbindung zwischen Eschweiler Bushof und Hauptbahnhof verursacht eine Mehrleistung für die Buslinie 48 in Höhe von ca. 1.800 Nutzwagen-Kilometer/Jahr sowie eine Zunahme von ca. 4.548 Linienminuten/Jahr auf dem Gebiet der Stadt Eschweiler. Hieraus resultiert eine rechnerische monetäre zusätzliche Belastung für die Stadt Eschweiler von ca. 4.850 €/Jahr.

Die möglichen Mehrkosten werden über den laufenden Haushaltsansatz der allgemeinen Städteregionsumlage-Mehrbelastung für die Kosten des ÖPNV gedeckt.

 

Zur Herleitung des Wertes wurde die Systematik des differenzierten Umlageschlüssels zur Abschätzung der Auswirkungen der Maßnahmen auf die ÖPNV-Umlage der StädteRegion Aachen verwendet. Dieser Umlageschlüssel wird zu 70 % aus den Linienzeiten und zu 30 % aus den Wege-Nutz-Kilometern in den jeweiligen Kommunen gebildet.

Zu berücksichtigen ist hierbei, dass es sich bei der Abschätzung um eine fiktive isolierte Betrachtung der Maßnahmen handelt. Das reale Ergebnis für das Jahr 2023 wird durch zahlreiche weitere Einflüsse und Wechselwirkungen durch weitere Maßnahmen geprägt sein und kann daher von den genannten Werten abweichen. Die vorgenannte Modellrechnung beruht auf den Fahrplandaten für das Jahr 2022 und einer vereinfachten Abschätzung des Aufwandes und der Erlöse für die Maßnahmen. So basiert die Schätzung des Ausgleichsbetrages – in Abstimmung mit der ASEAG - auf dem aktuellen mittleren auszugleichenden Fehlbetrag je Nutzwagen-Kilometer der ASEAG entsprechend des Verbundetats 2023, wobei vereinfachend unterstellt wird, dass dieser sich durch die Umsetzung der o.g. Maßnahmen nicht verändert. Die Modellrechnung ist daher mit Unsicherheiten behaftet. Das Realergebnis kann infolge der allgemeinen Kosten- und Erlösentwicklung und durch spezifische Entwicklungen vom Ergebnis der Modellrechnung abweichen.

 


keine