1. Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Einrichtung der im Zuge der Sperrung der A 544 geplanten Umleitungsstrecke der
Buslinie 52 (Eschweiler Bushof-Aachen Bushof) zu veranlassen.
3. Darüber hinaus wird die Verwaltung
beauftragt, die Einrichtung einer Direktbuslinie zwischen dem Eschweiler Bushof
und dem Eschweiler Hauptbahnhof zu veranlassen.
Mit dem Abriss der Haarbachtalbrücke steht die A 544 als direkte und
schnelle Verbindung in die Aachener Innenstadt sowie für die Anbindung der
östlichen Stadt- und Gewerbegebiete über die Ausfahrt Rothe Erde für ca. zwei
Jahre nicht zur Verfügung. Hiervon ist auch die Buslinie 52 vom
Eschweiler-Bushof nach Aachen-Bushof über Ausfahrt Rothe Erde unmittelbar
betroffen. Für den Zeitraum der Sperrung muss diese über eine Alternativstrecke
umgeleitet werden.
Von Seiten der ASEAG wurden Umleitungsvarianten für die Buslinie 52
(siehe Anlage 1) herausgearbeitet. Auch wenn derzeit die jeweiligen
Fahrzeitverlängerungen durch die stärkere verkehrliche Belastung der
Ausweichrouten nicht bekannt sind, wird für die Linie 52 in Fahrtrichtung
Aachen eine Umleitung über Merzbrück und Vorweiden und weiter über die
Alt-Haarener-Str. nach Haaren favorisiert (Variante 1, siehe Anlage 1). Dies
entspricht auch der offiziellen Umleitungsstrecke bei einer unfallbedingten
Autobahnsperrung. In Fahrtrichtung Eschweiler ist vorgesehen, die Buslinie 52
ab Gewerbegebiet Aachener Kreuz nicht über Weiden und Merzbrück sondern über
die Autobahnanschlussstelle Würselen und die Autobahn A4 bis Ausfahrt
Raststätte Aachener Land zu führen (Variante 2, siehe Anlage 1).
Wie von der ASEAG dargestellt, besteht grundsätzlich die Option – je
nachdem wie sich das tatsächliche Verkehrsaufkommen mit der Sperrung der A 544
verteilt – die Umleitungsstrecke für die Buslinie 52 ggf. auch kurzfristig
anzupassen. Je nach gewählter Umleitungsstrecke kann die Haltestelle Glücksburg
an der Aachener Straße weiter bedient werden.
In Aachen wird am Prager Ring in Fahrtrichtung Eschweiler ersatzweise die
Haltestelle der 1er-Linien auf der Jülicher Straße bedient.
Die Fahrzeitverlängerung wird in beiden Richtungen auf ca. 10 min
geschätzt. Hierbei sind noch keine Verspätungen aufgrund der überlasteten
Hauptzufahrtsstraßen nach Aachen – zumindest zu den Hauptverkehrszeiten –
miteingerechnet. Die fahrplanmäßige
Ankunftszeit der Buslinie 52 in Aachen ist deshalb ca. 10 Minuten später. In
Gegenrichtung wird die Buslinie 52 früher in Aachen abfahren, um den
„Blockverkehr“ in Eschweiler am Bushof weiterhin pünktlich erreichen und
Umstiege gewährleisten zu können.
Derzeit wird der Eschweiler Hauptbahnhof über die Linie 48 nach Stolberg
angebunden, die in den Blockverkehr am Bushof eingebunden ist und den
Hauptbahnhof planmäßig alle 30 Minuten jeweils zur Minute ´07 und `37 erreicht.
Bei den planmäßigen Zugabfahrten in Richtung Aachen jeweils zur Minute ´54 (RE
1) bzw. ´26 (RE 9) entstehen dabei jeweils längere Umsteigezeiten von 17 bzw.
19 Minuten. Dies stellt insbesondere für Berufspendler*innen keine attraktive
(Alternativ-)Verbindung zur Buslinie 52 und zum motorisierten Individualverkehr
(MIV) zwischen Eschweiler und Aachen dar. Geplant ist deshalb, mit der Sperrung
der A 544 eine zusätzliche schnelle Direktbusverbindung zwischen Busbahnhof und
Hauptbahnhof über Talbahnhof und Röthgener Straße einzurichten, die dann
kürzere Umsteigezeiten zulässt.
Dazu ist geplant, die Buslinie EW 4 nicht mehr über Inde- und
Marienstraße zum Hauptbahnhof sondern auf kürzerem Weg über Talbahnhof und
Röthgener Str. zu führen.
Die Anbindung der Marienstraße mit der gleichnamigen Haltestelle kann
dann künftig die Buslinie 48 übernehmen, die statt wie bisher vom Vöckelsberg
über Rathaus zum Busbahnhof dann alternativ über die Marienstraße geführt würde
(siehe Anlagen 2 und 3).
Derzeit wird die Inde- bzw. Dürener Straße zwischen der Einmündung
Südstraße und dem Bushof zeitlich parallel durch die Buslinien 48 und 28
bedient. Hierfür würde dann zukünftig die Buslinie 28 ausreichen. Durch die
frühere Ankunft der Buslinie 48 an der Haltestelle Südstraße in Richtung Bushof
könnten Fahrgäste der Buslinie 48 mit dem Ziel Rathaus oder Marktplatz in die
Buslinie 28 umsteigen.
Mit der neuen Linienführung der Buslinie 48 vom Vöckelsberg über
Südstraße und Marienstraße zum Busbahnhof können Fahrgäste aus dem Bereich
Vöckelsberg direkt in die südliche Innenstadt mit Zugang zu den Fußgängerzonen
Grabenstraße und Neustraße gelangen.
Die Linie 48 bleibt weiterhin auch in das System des Blockverkehrs am
Bushof eingebunden, so dass ein Umstieg in die anderen Linien zu den
Blockabfahrtszeiten wie bisher möglich ist.
Für die Buslinie 52 entstehen
aufgrund der notwendigen Umleitung über Haaren/Kaninsberg infolge der
Autobahnsperrung A 544 Mehrleistungen in Höhe von insgesamt ca. 20.000 bis ca.
30.000 Nutzwagen-Kilometer/Jahr je nach gewählter Umleitungsstrecke. Zu der Frage
der Übernahme der Kosten für diese Mehrleistung bzw. ggf. deren Aufteilung auf
die beteiligten Kommunen wird aktuell eine Lösung erarbeitet.
Die Einrichtung der neuen Direktverbindung zwischen dem Bushof und dem Hauptbahnhof durch die Veränderung der Buslinie EW 4 auf dem südlichen Abschnitt zwischen Bushof und Hauptbahnhof lässt sich leistungsneutral umsetzen. Für die neue Strecke ist ein 30-Minuten-Takt geplant.
Die beschriebene Angebotsveränderung bei der Einrichtung einer Direktbusverbindung zwischen Eschweiler Bushof und Hauptbahnhof verursacht eine Mehrleistung für die Buslinie 48 in Höhe von ca. 1.800 Nutzwagen-Kilometer/Jahr sowie eine Zunahme von ca. 4.548 Linienminuten/Jahr auf dem Gebiet der Stadt Eschweiler. Hieraus resultiert eine rechnerische monetäre zusätzliche Belastung für die Stadt Eschweiler von ca. 4.850 €/Jahr.
Die möglichen Mehrkosten werden über den laufenden Haushaltsansatz der allgemeinen Städteregionsumlage-Mehrbelastung für die Kosten des ÖPNV gedeckt.
Zur Herleitung des Wertes wurde die Systematik des differenzierten Umlageschlüssels zur Abschätzung der Auswirkungen der Maßnahmen auf die ÖPNV-Umlage der StädteRegion Aachen verwendet. Dieser Umlageschlüssel wird zu 70 % aus den Linienzeiten und zu 30 % aus den Wege-Nutz-Kilometern in den jeweiligen Kommunen gebildet.
Zu berücksichtigen ist hierbei, dass es sich bei der Abschätzung um eine fiktive isolierte Betrachtung der Maßnahmen handelt. Das reale Ergebnis für das Jahr 2023 wird durch zahlreiche weitere Einflüsse und Wechselwirkungen durch weitere Maßnahmen geprägt sein und kann daher von den genannten Werten abweichen. Die vorgenannte Modellrechnung beruht auf den Fahrplandaten für das Jahr 2022 und einer vereinfachten Abschätzung des Aufwandes und der Erlöse für die Maßnahmen. So basiert die Schätzung des Ausgleichsbetrages – in Abstimmung mit der ASEAG - auf dem aktuellen mittleren auszugleichenden Fehlbetrag je Nutzwagen-Kilometer der ASEAG entsprechend des Verbundetats 2023, wobei vereinfachend unterstellt wird, dass dieser sich durch die Umsetzung der o.g. Maßnahmen nicht verändert. Die Modellrechnung ist daher mit Unsicherheiten behaftet. Das Realergebnis kann infolge der allgemeinen Kosten- und Erlösentwicklung und durch spezifische Entwicklungen vom Ergebnis der Modellrechnung abweichen.
keine