hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss
I. Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 (2)
BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).
II. Die sonstigen öffentlichen und privaten
Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung
gewürdigt.
III. Die 1. Änderung des Bebauungsplans 297 -
Südlich Patternhof - (Anlagen 2 und 3) wird gemäß
§ 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4)
als Abschlussbegründung hierzu.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Teilfläche der ehemaligen
Sportanlage Patternhof zwischen Bergrather Straße und Ludwigstraße. Der
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans 297 – Südlich Patternhof
umfasst eine ca. 2.900 m² große Fläche, welche im Ursprungsplan als Allgemeines
Wohngebiet mit einer zwingenden III-Geschossigkeit festgesetzt wurde. Zur
Bedarfsdeckung der Kinderbetreuungsplätze für den innerstädtischen Bereich
sowie das neue Wohnquartier am Patternhof soll im Plangebiet eine
Kindertagesstätte errichtet werden. Die Art der Nutzung wird als Fläche für
Gemeinbedarf (Zweckbestimmung Kindertagesstätte) mit einer II- bis
III-Geschossigkeit und einem für die Nutzung angepassten Baufenster festgelegt.
Die textlichen Festsetzungen der 1. Änderung bauen auf den Festsetzungen des
Bebauungsplans 297 auf, diese werden um den Aspekt der Sicherstellung einer
nachhaltigen und klimaangepassten Bebauung im sensiblen Bereich der Indeaue
ergänzt.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
23.03.2023 (Vorlagen-Nr. 104/23) die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes 297 - Südlich Patternhof - gemäß § 2 (1) BauGB i.V.m. §13a
BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im Sinne des § 30 (1) BauGB und die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Der Planentwurf wurde mit der Begründung in der Zeit vom 02.05.2023 bis
07.06.2023 im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 3
(2) BauGB benachrichtigt und gemäß § 4 (2) BauGB um Stellungnahme zum
Planentwurf und zur Begründung gebeten.
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen
eingegangen.
Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange ist als Anlage 1 beigefügt. Die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher sofern sie
Anregungen und Hinweise enthalten, sind als Anlage 5 beigefügt.
Die textlichen Festsetzungen wurden redaktionell durch einen Auszug des
Altlastenkatasters aus dem Geoportal der StädteRegion Aachen ergänzt. Aufgrund
der sich überlagernden Altlastenflächen kann durch die Planübersicht eine
genaue Zuordnung der Altlasten Kataster-Nrn. und den dazugehörigen Hinweisen
erfolgen. Die Änderung wird durch den Hinweis ‚Roteintragung als Ergänzung nach
der öffentlichen Auslegung‘ in den Planunterlagen kenntlich gemacht.
Der Entwurf des Bebauungsplanes ist als Anlage 2, die textlichen
Festsetzungen als Anlage 3 und die Begründung als Anlage 4
beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans
297 - Südlich Patternhof - (Anlagen 2 und 3) gemäß § 10 (1)
BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung (Anlage 4) als Abschlussbegründung
hierzu.
Das Verfahren zur 1. Änderung zum Bebauungsplan 297 -
Südlich Patternhof - wurde von der Stadt Eschweiler durchgeführt, das
Bauleitplanverfahren hat keine finanziellen Auswirkungen ausgelöst.
Die 1. Änderung der
Bebauungsplans 297 bindet als kommunale Pflichtaufgabe Arbeitskapazitäten in
der Abteilung 610.