Betreff
Einrichtungen der offenen Jugendarbeit, Optimierung der Finanzierungsstruktur und Zukunftswerkstatt
Vorlage
260/23
Art
Kenntnisgabe öffentlich

 

Der Jugendhilfeausschuss begrüßt die Überlegungen und beauftragt das Jugendamt der Stadt Eschweiler, gemeinsam mit der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul und der Evangelischen Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß noch im Kalenderjahr 2023 mit einer gemeinsamen Zukunftswerkstatt zur Gestaltung der offenen Jugendarbeit in Eschweiler zu beginnen. Zweck ist ein gemeinsam tragfähiges gesamtstädtisches Konzept – in Bezugnahme auf den effektiven Personaleinsatz, der Standorte unter Berücksichtigung der Bedarfe – zur zukünftigen Gestaltung der offenen Jugendarbeit in Eschweiler zu erarbeiten.

 

Hierbei werden die folgenden bestehenden Einrichtungen beteiligt und berücksichtigt:

 

-          Der Städtische Jugendtreff „Check in“

-          Das Kinder- und Jugendzentrum St. Peter und Paul

-          Die Jugendeinrichtungen der Evangelischen Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß.

 

 


 

 Mit Schreiben vom 08.11.2022, bei der Stadt Eschweiler eingegangen am 16.11.2022, beantragt die Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul Eschweiler, vertreten durch Herrn Pfarrer Hannokarl Weishaupt, den Abschluss einer Vereinbarung neuer Förderkriterien zur Refinanzierung der Personal- und Betriebskosten mit öffentlichen Mitteln und die Refinanzierung einer zweiten pädagogischen Fachkraftstelle (Anlage).

 

Im Rahmen der Verwaltungsvorlage „Haushalt 2023 – Jugendhilfeetat“ (vgl. VV Nr. 011/23) hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 08.03.2023 über den Antrag beraten und folgenden Beschluss einstimmig gefasst: „Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses beschlossen einstimmig, dass die Finanzierung der Personalkosten der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul im Haushaltsjahr 2023 über Projektmittel erfolgen soll. Darüber hinaus wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, mit beiden Kirchengemeinden in 2023 Gespräche zu führen, um eine gemeinsame und dauerhafte finanzielle Unterstützung für beide Kirchengemeinden zu erarbeiten.“

 

Sowohl die Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul als auch die Evangelische Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß wurden mit Schreiben des Jugendamtes vom 03.04.2023 über den o.g. Beschluss des Jugendhilfeausschusses informiert.

 

Nachdem zwischenzeitlich für das Kalenderjahr 2023 eine Vereinbarung zur Förderung der offenen Jugendarbeit zwischen der Stadt Eschweiler und der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul sowie der Evangelischen Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß abgeschlossen wurde, haben beide Träger einen neuen Antrag, ab dem Kalenderjahr 2024, gestellt (Anlagen).

 

Die Betriebskostenzuschüsse für die Kirchlichen Träger in der offenen Jugendarbeit sind in kommunale Zuschüsse und Zuschüsse vom Land im Jahr 2023 wie folgt aufgeteilt:

 

Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul:

 

Landesmittel:               29.852,70 €

Kommunale Mittel:       36.712,00 €

Gesamt:                       66.564,70 €

 

Evangelische Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß:

 

Landesmittel:               29.852,70 €

Kommunale Mittel:      20.580,00 €

Gesamt:                      50.432,70 €

 

 

Am 11.05.2023 und am 27.07.2023 haben intensive und konstruktive Austauschtreffen im Rathaus Eschweiler stattgefunden. Dabei wurde herausgestellt, dass die Ausrichtung der Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit zum einen auf eine einheitliche, transparente und dynamische Finanzierungssystematik umgestellt werden und zum anderen die verschiedenen Angebote in Bezug auf Synergien und Optimierungspotenziale sowie intensivere Zusammenarbeit gemeinsam betrachtet werden sollen.

 

Die Personalsituation bei der Stadt Eschweiler (Jugendtreff Check in) und bei der Evangelischen Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß stellt sich ähnlich wie in der Jugendeinrichtung Peter und Paul dar. Auch hier steht nur jeweils eine Fachkraft zur Bewältigung der Aufgaben zur Verfügung, wobei sogar bei der Evangelischen Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß zwei Einrichtungen von einer Fachkraft betreut werden. Insoweit wird das Erfordernis zur Aufstockung der Personalstellen beim KiJuZe derzeit nicht gesehen. Im Übrigen sollen durch die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes Synergieeffekte für alle drei Träger bzw. Jugendeinrichtungen erzielt werden.

 

Um eine Gleichbehandlung aller Träger im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit zu erzielen und die Angebote der offenen Jugendarbeit für zukünftige Entwicklungen abzusichern, wird die Umstellung der Finanzierungssystematik von Pauschalen auf eine anteilige Finanzierung angestrebt. Nach erfolgter Abstimmung mit den Trägern wird vorgeschlagen, dass die Stadt Eschweiler (inklusive weitergeleiteter Landesmittel) ab 2024 bei beiden Kirchengemeinden jeweils 85 % der Personalkosten für jeweils 1 Fachkraft (max. TVÖD SuE 12) sowie 50 % der lfd. Betriebs- und Sachkosten der Einrichtungen ab dem Jahr 2024 übernimmt. Damit wäre zukünftig eine automatische Dynamisierung der Zuschüsse gegeben. Diese Empfehlung steht unter dem Haushaltsvorbehalt.

 


 

Die entsprechenden Mehrkosten werden zur Haushaltsaufstellung angemeldet. Es gilt der Haushaltsvorbehalt.

 


 

Die Abwicklung erfolgt über vorhandenes Personal beim Jugendamt der Stadt Eschweiler.