Betreff
26. Änderung des Flächennutzungsplans – Hüchelner Straße / Stadionstraße –;
hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung
Vorlage
213/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.       Der Änderungsbereich der 26. Änderung des Flächennutzungsplans – Hüchelner Straße / Stadionstraße – gemäß der in der Anlage 1 dargestellten neuen Abgrenzung wird beschlossen.

2.       Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2) abgewogen.

3.       Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 3) abgewogen.

4.       Der Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplans – Hüchelner Straße / Stadionstraße – (Anlage 5) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 

 


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 04.11.2021 (VV 344/21) die Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

 

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Wohnbau­flächenarrondierung im Ortsteilt Hücheln geschaffen werden. Ergänzend soll im Nahbereich eine Versorgungsfläche für die Nutzung erneuerbarer Energien planungsrechtlich gesichert werden. Die im Flächennutzungs­plan 2009 bisher dargestellten Flächen für die Landwirtschaft (Anlage 4) stehen diesen Zielen entgegen, so dass eine Nutzungsänderung in „Wohnbaufläche“ (W) und „Fläche für Versorgungsanlagen“ (EE) erfolgen soll.

Die Versorgungsfläche soll ermöglichen, westlich der Wenauer Straße (K 23) eine Geothermie-Anlage zur Versorgung des Neubaugebietes mit erneuerbaren Energien zu realisieren. Zusätzlich kann auf dieser Fläche eine Photovoltaik-Anlage errichtet werden. Die Versor­gungsfläche ist zum Planentwurf neu hinzugekommen, im Aufstellungs­beschluss vom 04.11.2021 ist sie nicht enthalten. Deswegen ist hierfür eine Anpassung des Änderungsbereiches erforderlich. Eine Übersicht mit dem alten und neuen Änderungsbereich ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 06.12.2021 bis 17.12.2021 im Internet sowie durch Aushang im Rathaus durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahme aus der Öffentlichkeit ist als Anlage 7 und die zugehörige Stellungnahme der Verwaltung ist als Anlage 2 beigefügt.

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit sie Anregungen und Hinweise enthalten, als Anlage 8 beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen den Verkehrslärm, die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, das festgesetzte Landschaftsschutzgebiet, mögliche Kampfmittelreste im Plangebiet und die angrenzenden Verkehrsflächen. Hinweise sind vor allem zum Bergbau, zu den Boden- und Grundwasserverhältnissen und zur Erreichbarkeit mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vorgebracht worden. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist als Anlage 3 beigefügt.

Zur geplanten Versorgungsfläche werden die Öffentlichkeit und die Behörden im Rahmen der Beteiligung zum Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Zur Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplans – Hüchelner Straße / Stadionstraße – wurde die Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 20.05.2022 gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) um Bestätigung der Anpassung an die Ziele der Raumordnung gebeten. Eine positive Stellungnahme ist mit Schreiben vom 16.08.2022 eingegangen. Für die später einbezogene Versorgungsfläche muss eine erneute Abfrage durchgeführt werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den geänderten Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplans – Hüchelner Straße / Stadion­straße – (Anlage 5) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) zum Zweck der öffentlichen Auslegung zu beschließen.

 

Gutachten:

Folgende Gutachten liegen dem Planverfahren zu Grunde, sie können bei der Verwaltung eingesehen werden:

1.       Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung (ASP Stufe I) für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 305 von raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR, Aachen, Stand: 01.09.2021

2.       Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung (ASP Stufe II) für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 305 von raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR, Aachen, Stand: 27.07.2022

3.       Baugrund- und Versickerungsgutachten der Fa. HYDR.O. Geologen und Ingenieure Hartwig Reisinger und Timm Reisinger GbR, Aachen, vom 09.08.2021

4.       Bodenuntersuchung „Entnahme und Untersuchung von Oberflächenmischproben“ von HYDR.O. Geologen und Ingenieure Hartwig Reisinger und Timm Reisinger GbR, Aachen, 27.07.2022

5.       Schalltechnische Machbarkeitsuntersuchung zum Vorhaben Hüchelner Straße in Eschweiler, Peutz Consult GmbH, Düsseldorf, 09.11.2020

 

 


Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens müssen ggf. externe Gutachten vergeben werden. Die Notwendigkeit ergibt sich aus den Stellungnahmen der Fachbehörden im Änderungsverfahren. Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem im Produkt 095110101 – Räumliche Planung und Entwicklung – geführten Sachkonto 52910000 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen – zur Verfügung.

 


Die Änderung des Flächennutzungsplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.