hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung
1.
Der Änderungsbereich
der 26. Änderung des Flächennutzungsplans – Hüchelner Straße / Stadionstraße –
gemäß der in der Anlage 1 dargestellten neuen Abgrenzung wird
beschlossen.
2.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage
2) abgewogen.
3.
Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1
BauGB werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage (Anlage 3) abgewogen.
4.
Der Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplans –
Hüchelner Straße / Stadionstraße – (Anlage 5) mit Begründung
einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) wird zum Zweck der öffentlichen
Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung
der Stadt Eschweiler beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler hat in
seiner Sitzung am 04.11.2021 (VV 344/21) die Aufstellung der 26. Änderung des
Flächennutzungsplans sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit beschlossen.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll die planungsrechtliche
Voraussetzung für eine Wohnbauflächenarrondierung im Ortsteilt Hücheln
geschaffen werden. Ergänzend soll im Nahbereich eine Versorgungsfläche für die
Nutzung erneuerbarer Energien planungsrechtlich gesichert werden. Die im
Flächennutzungsplan 2009 bisher dargestellten Flächen für die Landwirtschaft (Anlage
4) stehen diesen Zielen entgegen, so dass eine Nutzungsänderung in
„Wohnbaufläche“ (W) und „Fläche für Versorgungsanlagen“ (EE) erfolgen soll.
Die Versorgungsfläche soll ermöglichen, westlich der Wenauer Straße (K
23) eine Geothermie-Anlage zur Versorgung des Neubaugebietes mit erneuerbaren
Energien zu realisieren. Zusätzlich kann auf dieser Fläche eine
Photovoltaik-Anlage errichtet werden. Die Versorgungsfläche ist zum
Planentwurf neu hinzugekommen, im Aufstellungsbeschluss vom 04.11.2021 ist sie
nicht enthalten. Deswegen ist hierfür eine Anpassung des Änderungsbereiches
erforderlich. Eine Übersicht mit dem alten und neuen Änderungsbereich ist der Anlage
1 zu entnehmen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom
06.12.2021 bis 17.12.2021 im Internet sowie durch Aushang im Rathaus
durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden
parallel gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Zur frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahme aus
der Öffentlichkeit ist als Anlage 7 und die zugehörige Stellungnahme der
Verwaltung ist als Anlage 2 beigefügt.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind, soweit sie Anregungen und Hinweise enthalten, als Anlage 8
beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen den
Verkehrslärm, die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, das
festgesetzte Landschaftsschutzgebiet, mögliche Kampfmittelreste im Plangebiet
und die angrenzenden Verkehrsflächen. Hinweise sind vor allem zum Bergbau, zu
den Boden- und Grundwasserverhältnissen und zur Erreichbarkeit mit dem Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) vorgebracht worden. Die Stellungnahme der Verwaltung
zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
ist als Anlage 3 beigefügt.
Zur geplanten Versorgungsfläche werden die Öffentlichkeit und die
Behörden im Rahmen der Beteiligung zum Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 und § 4
Abs. 2 BauGB beteiligt.
Zur Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplans – Hüchelner Straße / Stadionstraße – wurde die Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 20.05.2022 gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) um Bestätigung der Anpassung an die Ziele der Raumordnung gebeten. Eine positive Stellungnahme ist mit Schreiben vom 16.08.2022 eingegangen. Für die später einbezogene Versorgungsfläche muss eine erneute Abfrage durchgeführt werden.
Die Verwaltung empfiehlt, den geänderten Entwurf der 26. Änderung des
Flächennutzungsplans – Hüchelner Straße / Stadionstraße – (Anlage 5) mit Begründung
einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) zum Zweck der öffentlichen
Auslegung zu beschließen.
Gutachten:
Folgende
Gutachten liegen dem Planverfahren zu Grunde, sie können bei der Verwaltung
eingesehen werden:
1. Fachbeitrag
zur Artenschutzprüfung (ASP Stufe I) für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
305 von raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR, Aachen, Stand: 01.09.2021
2. Fachbeitrag
zur Artenschutzprüfung (ASP Stufe II) für die Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 305 von raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR, Aachen, Stand:
27.07.2022
3. Baugrund-
und Versickerungsgutachten der Fa. HYDR.O. Geologen und Ingenieure Hartwig
Reisinger und Timm Reisinger GbR, Aachen, vom 09.08.2021
4. Bodenuntersuchung
„Entnahme und Untersuchung von Oberflächenmischproben“ von HYDR.O. Geologen und
Ingenieure Hartwig Reisinger und Timm Reisinger GbR, Aachen, 27.07.2022
5. Schalltechnische
Machbarkeitsuntersuchung zum Vorhaben Hüchelner Straße in Eschweiler, Peutz
Consult GmbH, Düsseldorf, 09.11.2020
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens müssen ggf. externe
Gutachten vergeben werden. Die Notwendigkeit ergibt sich aus den Stellungnahmen
der Fachbehörden im
Änderungsverfahren. Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem im Produkt
095110101 – Räumliche Planung und Entwicklung – geführten Sachkonto 52910000 –
Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen – zur Verfügung.
Die Änderung des
Flächennutzungsplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der
Abteilung 610.