Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt die Ausführungen im Sachverhalt zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,
1.) im Hinblick auf eine weitere Verbesserung der Sauberkeit der Eschweiler Innenstadt die Möglichkeiten einer Erhöhung der vorhandenen Müllgefäß-Reinigungsintervalle für den Bereich zwischen Markt, Inde- und Uferstraße bis einschließlich der Einkaufsstraßen sowie
2.) die Einführung eines aktiven Beschwerdemanagementsystems für die Stadt Eschweiler zu prüfen
und die Ergebnisse dem Rat der Stadt Eschweiler in einer der nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorzulegen.
Mit Schreiben vom 27.04.2023 (s. Anlage) beantragte die CDU-Fraktion im
Rat der Stadt Eschweiler, über den im Antrag genannten Beschlussvorschlag zu
beraten und abzustimmen. Der Antrag wird im Wesentlichen mit der durch die
mangelnde Sauberkeit verursachten, sinkenden Attraktivität der Eschweiler
Innenstadt begründet.
Die Sauberkeit im Stadtgebiet ist bereits seit Jahren Gegenstand von
politischen Anfragen, Anträgen und Beratungen in politischen Gremien.
Diesbezüglich wird beispielhaft auf die Verwaltungsvorlage Nr. 035/20
verwiesen.
Zu den einzelnen Aspekten des Antrags vom 27.04.2023 wird von Seiten der
Verwaltung nachfolgend Stellung genommen:
Erhöhung des
Reinigungsintervalls der Müllgefäße
Es wird beantragt, das Reinigungsintervall in der Innenstadt,
insbesondere im Bereich der Einkaufsstraßen und der anschließenden
Zubringerstraßen zu erhöhen.
Die ca. 90 Müllgefäße, auch Iglus genannt, im Bereich der Innenstadt
werden werktags (Montag bis Samstag) morgens von einem Mitarbeiter des
Baubetriebshofes geleert. Der Mitarbeiter bedient sich hierbei eines auf die
Arbeiten zugeschnittenen, speziellen elektrischen Einsatzfahrzeuges. Sowohl der
Mitarbeiter wie auch das Fahrzeug sind voll ausgelastet.
Um mit möglichst geringem Kostenaufwand eine Verbesserung der Situation
herbeizuführen, wäre ein Zweischichtsystem denkbar. Der Mitarbeiter des
Baubetriebshofes würde nach wie vor morgens die Müllgefäße leeren. Ein zweiter
Mitarbeiter könnte dann, nachdem der erste Mitarbeiter seinen Dienst verrichtet
hat, von 15.30 Uhr bis ca. 18:30 Uhr eine zweite Leerungsrunde fahren. Der
Zeitaufwand des zweiten Mitarbeiters wäre leicht erhöht, da er zum einen eine
zweite An- und Abfahrt hätte und zum anderen dann natürlich auch in dem Bereich
sonstigen Unrat (abseits der Mülleimer) mitnehmen sollte. Ggf. wäre es dann
auch noch möglich -je nach Müllaufkommen- andere Stellen in der Stadt, z.B. die
Bereiche Markt, Skaterpark, Bushof, Stadtpark, Talbahnhof usw. nach Bedarf
anzufahren. So könnte ein zusätzlich einzustellender Mitarbeiter in Teilzeit,
welcher diese Arbeitszeit vertraglich festgeschrieben bekommt, die zweite
Leerung durchführen. Die zusätzlichen Betriebskosten und die Kosten für die
Abnutzung des Fahrzeugs wären aus Sicht der Fachdienststelle vernachlässigbar.
Allerdings würde hierdurch –wie vorstehend dargestellt- ein personeller
Mehrbedarf beim Baubetriebshof im Team "Müllentsorgung" ausgelöst.
Bericht über die derzeitigen Verwarn- und Bußgeldsätze
der Stadt Eschweiler, aktuelle Würdigung der derzeitigen Eurobeträge aus
ordnungsbehördlicher Sicht und möglicher Anpassungsbedarf
Hinsichtlich der hier thematisierten Ahndung von Verstößen im Hinblick
auf die unsachgemäße Müllentsorgung wurde im Jahr 2009 die ordnungsbehördliche
Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Eschweiler (Eschweiler
Straßenverordnung) angepasst. Die Geldbuße beträgt gemäß §17 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zwischen 5,00 € und 1.000,00 €. Zur Ahndung von
Verstößen, z.B. Wegwerfen von Unrat, Lebensmittelresten pp., wurden seinerzeit
Richtwerte für die Höhe von Verwarnungsgeldern beschlossen.
In der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 05.03.2020
wurde die Thematik neu aufgegriffen (vgl. Verwaltungsvorlage Nr. 035/20, Seite
3) und beschlossen, Verstöße im Regelfall zukünftig mit einem Bußgeld i.H.v. in
der Regel mindestens 80,00 € zu ahnden. Die Höhe der Geldbuße wird von hier,
auch im Hinblick auf die notwendigerweise angepasste Priorisierung der
Ordnungsamt-Aufgaben infolge der Corona-Pandemie und des Hochwasserereignisses
2021 und die hiermit verbundenen, derzeit noch geringen Erfahrungswerte, als
angemessen angesehen, zumal hierbei weiterhin ein entsprechendes Ermessen
auszuüben ist, um die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls zu
berücksichtigen; eine Abweichung ist also weiterhin möglich.
Entwicklung der
Bußgeldverfahren im Sachgebiet „Allgemeine Ordnung“
Im Jahr 2021 wurden
109 Bußgeldverfahren durchgeführt:
- 48 Verfahren aufgrund von Verstößen
gegen Regelungen der Coronaschutzverordnung
- 35 Verfahren aufgrund von Verstößen
gegen Regelungen der Landeshundeverordnung
- 9 Verfahren aufgrund von Verstößen
gegen die Eschweiler Straßenverordnung (Leinenzwang für
Hunde)
- 4 Verfahren aufgrund von Verstößen
gegen das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(falsche Namensangabe)
- 4 Verfahren aufgrund von Verstößen
gegen das Landesimmissionsschutzgesetz (Lärm)
- 3 Verfahren aufgrund von Verstößen
gegen die geltende Quarantäneverordnung
- 3 Verfahren aufgrund von Verstößen
gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz
- 3 Verfahren aufgrund von Verstößen
gegen die Nichtraucherschutzverordnung
Im Jahr 2022 wurden
62 Bußgeldverfahren durchgeführt:
- 45 Verfahren aufgrund von Verstößen
gegen Regelungen der Landeshundeverordnung
- 6 Verfahren aufgrund von Verstößen
gegen das Landesimmissionsschutzgesetz (Lärm)
- 5 Verfahren aufgrund von Verstößen
gegen das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(falsche Namensangabe)
- 4 Verfahren aufgrund von Verstößen
gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz
- 2 Verfahren aufgrund von Verstößen
gegen die Eschweiler Straßenverordnung
(Leinenzwang für Hunde)
Im Jahr 2023 wurden
bislang (Stand 24.05.2023) 31 Bußgeldverfahren durchgeführt:
- 21 Verfahren aufgrund von Verstößen
gegen Regelungen der Landeshundeverordnung
- 7 Verfahren aufgrund von Verstößen
gegen die Eschweiler Straßenverordnung (Notdurftverrichtung)
- 1 Verfahren aufgrund von Verstößen
gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz
- 1 Verfahren aufgrund von Verstößen
gegen das Landesimmissionsschutzgesetz (Lärm)
- 1 Verfahren aufgrund von Verstößen
gegen das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(falsche Namensangabe)
Bericht zur derzeitigen Bestreifung des Stadtgebiets /
Möglichkeiten einer weiteren Verstärkung
Für die Aufgabenwahrnehmung durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD)
wurde das Stadtgebiet Eschweiler in fünf Bezirke unterteilt, die von jeweils
zwei KOD-Mitarbeitenden betreut werden. Im Falle der Abwesenheit eines
Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin (z.B. Urlaub, vorübergehende
Dienstunfähigkeit usw.) verrichten die im Dienst befindlichen Mitarbeitenden
aus Sicherheitsgründen einen gemeinsamen Dienst in zwei Bezirken.
Der unmittelbare Innenstadtkern stellt den Bezirk 1 dar; der
Aufgabenumfang der Mitarbeitenden umfasst neben anlassbezogenen Maßnahmen
(Aufträge des Innendienstes, z.B. Unterbringung psychisch kranker Personen,
Einwohnermeldeermittlungen usw.) zu einem gewissen Anteil auch den Streifen-
und Präsenzdienst. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die
Verkehrsüberwachungskräfte aufgrund Ihrer Tätigkeit ebenfalls häufig im Bereich
der Marienstraße sowie der Fußgängerzone präsent sind. Jedes Bezirksteam des
KOD übernimmt in der Zeit von Montag bis Freitag einen Spätdienst; in dieser
Zeit werden die entsprechenden Aufgaben im gesamten Stadtgebiet übernommen
(beispielsweise Einwohnermeldeermittlung aufgrund der berufsbedingten
Abwesenheit Betroffener während der Tageszeit). Zudem findet ein weiterer
Abend-/Nachdienst am Wochenende statt.
Seit kurzer Zeit erfolgt ein nahezu wöchentlicher Austausch zwischen den
Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des KOD und den Mitarbeitenden des
Bezirksdienstes der Polizei Eschweiler. Hierbei erfolgen auch Absprachen
hinsichtlich gemeinsamer Dienste; so fanden in der jüngsten Vergangenheit auf
Basis von Hinweisen eines Gewerbetreibenden über Diebstähle in der
Fußgängerzone während der Öffnungszeiten in kurzer Zeit drei gemeinsame
Präsenzdienste mit Kräften des KOD und der Polizei statt. Diese Kooperation
wurde auch im Rahmen mehrerer mehrstündiger, gezielter Einsätze in den
Abend-/Nachtstunden fortgeführt. Hieran waren Mitarbeitende des polizeilichen
Schwerpunktdienstes sowie Innen- und Außendienstmitarbeitende des Ordnungsamts
beteiligt.
Im Hinblick auf die erbetene, verstärkte Präsenz des KOD in der
Fußgängerzone ist vorgesehen, den angesprochenen Bereich insofern stärker zu
berücksichtigen, dass er in jedem Abenddienst für eine entsprechende
Präsenzzeit angefahren wird. Zudem ist vorgesehen, den Dienst im KOD-Bezirk 1
priorisiert sicherzustellen, wenn –wie derzeit– mehrere KOD-Mitarbeitende
krankheitsbedingt nicht im Dienst sind.
Einführung eines aktiven Beschwerdemanagementsystems
Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Eschweiler nutzen bereits heute die
zahlreichen Kommunikationswege, um z. B. wilden Müll, Beschädigungen im
öffentlichen Raum sowie weitere Missstände aktiv zu melden. Dies geschieht
beispielhaft über den bereits vorhandenen Mängelmelder (z. B. verlinkt auf der
Startseite der Internetseite) sowie über die Kanäle:
- Telefon
- Postweg
- E-Mail
- de-Mail
- soziale Medien (Facebook und
Instagram)
- Müllmelder
- Mängelmelder von Drittanbietern (z.B.
stoerung24.de)
Im Kontext der Strukturierung von Digitalisierungsprozessen schlägt die
Verwaltung vor, das Projekt „Einführung eines aktiven Beschwerdemanagements“
nach Neueinstellung des Digitalisierungsbeauftragten (m/w/d) zu prüfen und dem
Stadtrat eine geeignete Möglichkeit zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die finanziellen Auswirkungen sind zum jetzigen Stand der Prüfung noch nicht absehbar.
Durch eine Erhöhung des Reinigungsintervalls der städtischen Müllgefäße
würde ein noch nicht bezifferter personeller Mehrbedarf im Bereich des
Baubetriebshofes (663) ausgelöst. Im Übrigen können die dargestellten Maßnahmen
im Rahmen der allgemeinen Aufgabenzuweisung durch die Mitarbeitenden der
jeweiligen Dienststellen umgesetzt werden.