Betreff
Kanal- und Straßenbau in der Moltkestraße zwischen Kaiserstraße und Bismarckstraße
Vorlage
154/23
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Ausschuss nimmt den Planungsstand zum Ausbau der Moltkestraße zwischen der Kaiserstraße und der Bismarckstraße zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Anliegern und Interessierten die Planung im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorzustellen und zu erläutern.

Unter Berücksichtigung der in der Informationsveranstaltung vorgetragenen Anregungen erfolgt die erneute Vorstellung der Planung, über die der Ausschuss dann abschließend berät.

 

 


Ausgangslage

Die Moltkestraße liegt im südlichen Bereich der Eschweiler Innenstadt. Sie führt von der Marienstraße bis zur Bismarckstraße und ist sowohl hinsichtlich ihrer städtebaulichen als auch ihrer verkehrlichen Bedeutung zweigeteilt. Der nördliche Teil zwischen Marienstraße und Kaiserstraße weist alten Baumbestand auf, die Bebauung besteht zu einem großen Teil aus alten Villen, in denen sich Rechtsanwälte, Steuerberater sowie Praxen aus dem medizinischen Bereich angesiedelt haben. Sie ist dem Innenstadtbereich der Stadt Eschweiler zuzuordnen und wurde bereits im Rahmen der Umgestaltung der Innenstadt in den 2000-er Jahren umgebaut.

Der jetzt projektierte südliche Teil der Moltkestraße zwischen Kaiserstraße und Bismarckstraße weist auf der gesamten Länge eine Randbebauung aus 3 bis 4-stöckigen Wohnhäusern auf. Wie der nördliche Teil ist auch sie als Einbahnstraße ausgewiesen, jedoch in südliche Richtung. Sie ist auf beiden Seiten durchgehend beparkt, Bäume oder ähnliche unterteilende Elemente sind nicht vorhanden, so dass hier eher ein Charakter als Parkplatz denn als Wohnstraße gegeben ist. Öffentliche Einrichtungen, Praxen oder Geschäfte gibt es hier nicht.

 

Der vorhandene Mischwasserkanal in der südlichen Moltkestraße weist im Bestand einen Durchmesser 250 mm auf und stammt aus dem Jahre 1906. Die TV-Untersuchung der bestehenden Entwässerung zeigt eine Vielzahl von Schäden wie Rissbildungen, Versätze, Scherbenbildungen, schadhafte Anschlussstutzen sowie sichtbaren Boden, die eine dringende Sanierung erfordern. Zudem ist aus betrieblicher Sicht und auf Grundlage der hydraulischen Berechnung die Nennweite anzupassen.

Die vorhandenen Grundstücksanschlussleitungen wurden ebenfalls im Vorfeld größtenteils untersucht. Die Untersuchung ergab, dass eine Vielzahl der Grundstücksanschlussleitungen ebenfalls die zuvor genannten Schäden des Hauptkanals aufweisen und eine Erneuerung der Leitungen erforderlich ist.

Die Erneuerung des Mischwasserkanals in der Moltkestraße ist bereits im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2012 verzeichnet und ist dort in der 6. Fortschreibung auf 2018 verschoben worden.

 

Wie bereits in der Verwaltungsvorlage VV 332/21 – Neuausrichtung in der Straßenplanung im Sinne einer nachhaltigen Neugestaltung und Entwicklung städtischer Verkehrsflächen in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 04.11.2021 dargelegt, so wurde auch bei der Planung der Moltkestraße der Fokus bei der Planung erweitert und die nachfolgend aufgeführten Themenfelder betrachtet:

 

1.     Durchgangsverkehr

Die südliche Moltkestraße ist aufgrund ihrer Lage im Straßennetz als Wohnstraße zu betrachten. Die Verkehrsbelastung ist gering, hier ist hauptsächlich Anliegerverkehr vorhanden, Durchgangsverkehr existiert hier kaum.

 

2.     Quell- und Zielverkehr

Aufgrund der Funktion als Wohnstraße überwiegt hier der Anliegerverkehr. Der öffentliche Raum ist durch die Unterbringung des ruhenden Verkehrs stark geprägt: Zusätzlich findet hier auch noch ein Parksuchverkehr statt.

 

3.     Grundversorgung

Die Versorgungs- und Telekommunikationsunternehmen wurden bereits im Rahmen der halbjährlich stattfindenden Koordinierungsgespräche, zuletzt am 28.02.2023, über die städtische Kanal- und Straßenbaumaßnahme informiert.

Die Regionetz GmbH beabsichtigt eine Mitverlegung von Gas- und Stromleitungen. Glasfaserleitungen werden hier voraussichtlich noch vor der Durchführung der Baumaßnahme durch die Telekom verlegt.

Eine Einrichtung von E-Ladesäulen ist derzeit nicht geplant, seitens der Stadt Eschweiler wird im Rahmen der Baumaßnahme auf jeder Straßenseite vorsorglich ein Leerrohr verlegt.

Im Vorfeld der Tiefbaumaßnahme werden die Versorgungs- und Telekommunikationsträger noch einmal gezielt angeschrieben, ob ihrerseits die Verlegung neuer Leitungen geplant ist. Gegebenenfalls werden diese Arbeiten im Zuge der Kanal- und Straßenbaumahme mit durchgeführt.

 

4.     Katastrophenvorsorge

Die Moltkestraße lag beim Indehochwasser 2021 im Überflutungsbereich. Laut Hochwasserrisiko- bzw. –gefahrenkarte ist die Moltkestraße bei einem Hochwasser mit mittlerer Auftrittswahrscheinlichkeit (HQ 100) nicht gefährdet und läge nur bei niedriger Auftrittswahrscheinlichkeit im Überschwemmungsgebiet. Dies sind aber außergewöhnliche Ereignisse, im Rahmen einer Straßenbaumaßnahme ist hier ein vorbeugender Schutz kaum möglich. Generell soll eine Niederschlagswassernutzung in Form von Baumrigolen eingebaut werden. Darüber hinaus soll durch eine geregelte und ausreichend dimensionierte Entwässerungsanlage ein den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechender Schutz vor Überflutungen durch Regenereignisse gewährleistet werden.

 

5.     Verkehrssicherheit

In der Moltkestraße weisen sowohl der Kanal als auch die Straße erhebliche Mängel auf. Diese haben sich durch das Indehochwasser dahingehend verschärft, dass die beschädigten Oberflächen in Anbetracht der geplanten Erneuerung der Moltkestraße nur provisorisch wiederhergestellt wurden.

Auf der Fahrbahn sind in großem Umfang (Netz-)Risse und Absackungen vorhanden. In den letzten Jahren wurden diese Schadstellen zwar regelmäßig punktuell im Rahmen der Straßenunterhaltung behoben, jedoch lässt sich hierdurch kein zufriedenstellender Straßenzustand erreichen. Da diese Schäden auf einen nicht ausreichend tragfähigen Untergrund bzw. auf eine mangelnde Frostsicherheit des Oberbaus hindeuten, kann ihnen nur durch eine grundhafte Erneuerung der Straße begegnet werden.

In den Nebenanlagen sind hauptsächlich Plattenbeläge vorhanden. Auch diese sind größtenteils in einem schlechten Zustand. 

Bedingt durch die relativ schmale Fahrbahn und die zum Teil bis in die Einmündungsbereiche abgestellten Fahrzeuge ist es in der Vergangenheit zu Problemen bei der Zufahrt durch Rettungsfahrzeuge gekommen.

 

6.     Aufenthaltsqualität

Eine nennenswerte Aufenthaltsqualität ist momentan in der südlichen Moltkestraße nicht gegeben. Die Straße ist nicht begrünt und wird auf der gesamten Länge auf beiden Seiten vollständig beparkt. Durch die dicht parkenden Fahrzeuge ist die Fahrbahn für Fußgänger nur schwer zu überqueren.

 

7.     Mikroklima und Ökologie

Im Straßenraum sind derzeit keine Bäume vorhanden. Zukünftig sollen im Straßenraum sechs schmalkronige Bäume gepflanzt werden.

In diesem Themenfeld sind auch langanhaltende Hitze- und Dürreperioden in den Sommermonaten zu berücksichtigen (Stichwort: „Schwammstadt“). Hierzu soll auch Vorsorge für eine ausreichende Speicherung von Wasser geschaffen werden, so dass durch die Straßenbäume und deren Verdunstung ein kühlender Effekt eintreten kann.

 

Planung

 

Straßenbau

Der heute vorhandene Ausbau mit einer Fahrbahn als Einbahnstraße mit beidseitigem Parken und Gehwegen soll prinzipiell beibehalten werden. Ein Befahren der Moltkestraße für Radfahrer im Gegenverkehr ist nicht vorgesehen, da dies durch den begrenzten Straßenraum nur bei Wegfall eines Parkstreifens möglich wäre. Dies wäre aber in Anbetracht der in nur 70 m Entfernung parallel verlaufenden und in beide Richtungen zu befahrenden Hompeschstraße unverhältnismäßig. Zudem ist die Moltkestraße nicht Bestandteil des im Rahmen des Esklimo geplanten Fahrradstraßennetzes. Die Route 1 verläuft ca. 260 m westlich über die Franzstraße.

Im Vorfeld wurden Varianten untersucht (einseitiges Schrägparken, beidseitiges Schrägparken mit Fahrbahnversatz, Verkehrsberuhigter Bereich). Letztendlich wurden diese aber wieder verworfen, da dem grundsätzlichen Nachteil wegfallender Parkstände kein adäquater Vorteil gegenüberstand und durch die Tatsache, dass die Moltkestraße Teil des Rosenmontagszugweges ist, nur begrenzte Möglichkeiten für Fahrbahnversätze gegeben sind.

Das Trennprinzip in der Moltkestraße bleibt demzufolge bestehen, die heute auf der Fahrbahn parkenden Fahrzeuge erhalten jedoch baulich von der Fahrbahn getrennte Parkstreifen. Diese werden durch Baumpflanzungen bzw. Beete aufgelockert. Diese Grünflächen sollen auch das auf Gehweg und Parkstreifen anfallende Niederschlagswasser auffangen und im Untergrund speichern. Das gespeicherte Wasser soll dann auch der Bewässerung der Grünflächen dienen („Schwammstadt“). Die Moltkestraße ist als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Bismarckstraße ausgewiesen, dies soll auch zukünftig so bleiben. Das beidseitige Parken auf fast der gesamten Länge erschwert das Queren der Fahrbahn. Deshalb wird zusätzlich zu den barrierefreien Querungen in den Einmündungsbereichen eine allerdings nicht barrierefreie Querungsmöglichkeit mittig in diesem Teil der Moltkestraße im Bereich der Zufahrt zu Haus 50 eingerichtet. Die Moltkestraße befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Radfahrer können konfliktarm die Fahrbahn nutzen, allerdings aufgrund der geringen Fahrbahnbreite wie schon oben beschrieben nicht entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße.

 

Querschnittsgestaltung

Bedingt durch den Zufahrtsbereich mit Rechts-vor-Links-Regelung ist das Geschwindigkeitsniveau im Ausbaubereich niedrig. Damit dies auch nach dem Umbau so bleibt, soll die Fahrbahnbreite zukünftig 3,50 m, betragen. Es folgen auf beiden Seiten jeweils 2,20 m breite Längsparkstreifen, der auf der westlichen Seite durch die Pflanzung von insgesamt 6 Bäumen aufgelockert wird. Baumpflanzungen auf der Ostseite sind wegen der dort verlegten Versorgungsleitungen nicht möglich. Die beidseitig geplanten Gehwege sind mindestens 2,00 m breit.

 

Parkstandbilanz

Anhand einer Befahrung sowie von Luftbildern wurde die Anzahl der derzeit vorhandenen Parkstände zu 45 Stück ermittelt. Das Parken erfolgt allerdings ohne jegliche Regelung auf beiden Seiten der Fahrbahn. Lediglich im Bereich der beiden Grundstückszufahrten ist es durch eine Markierung untersagt. Zukünftig reduziert sich die Anzahl der Parkstände wegen der Unterteilung durch Grünbeete auf 37 Stück. Durch die beiden Grünbeete im Bereich der Zufahrt von der Kaiserstraße wird das Parken hier verhindert, so dass die Zufahrtsmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge sowie für das Müllfahrzeug sichergestellt wird.

 

Fußgängerverkehr

Die Fußgänger erhalten, bis auf wenige punktuelle Ausnahmen, durchgehend mindestens 2,00 m breite Gehwege. In den Anschlussbereichen an die Kaiserstraße und die Bismarckstraße entstehen barrierefreie Querungsmöglichkeiten. Deren Gestaltung berücksichtigt die in der Sitzungsvorlage Nr. 003/13 „Barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrsraum“ vorgestellten Standards.

 

Straßenbeleuchtung

Die vorhandene Straßenbeleuchtung stammt aus dem Jahr 1968 und besteht aus insgesamt vier Peitschenmasten mit Langfeldleuchten, von denen einer zwischenzeitlich ausgetauscht wurde. Mit den vorhandenen Leuchten ist keine DIN-EN gerechte Ausleuchtung des öffentlichen Verkehrsraumes gegeben. Aus diesen Gründen wird die Beleuchtungsanlage erneuert. Es kommt die Leuchte Philips Iridium gen4 (mit Telemanagement) mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m zum Einsatz. Die Leuchten werden wie bisher im westlichen Teil der Moltkestraße aufgestellt. Das Raster beträgt ca. 35 m. Die genauen Lampenstandorte werden in der Örtlichkeit festgelegt. Durch die Verwendung von LED-Leuchten wird eine deutlich bessere Energieeffizienz erzielt, zudem sinkt der Aufwand für die Unterhaltung der Beleuchtungsanlage.

 

Entwässerung

Entsprechend der betrieblichen und hydraulischen Vorgaben wird der neue Mischwasserkanal in der Moltkestraße in der Nennweite von DN 300 erneuert. Die Kanalerneuerung wird in offener Bauweise in gleicher Trasse ausgeführt. Die Gesamtlänge des zu erneuernden Mischwasserkanals beträgt ca. 140 m.

 

Die vorab inspizierten und als schadhaft eingestuften Grundstückanschlussleitungen werden im Rahmen der Baumaßnahme i.d.R. bis zur Grundstücksgrenze saniert. Bestehende Kandelleitungen, die das Niederschlagswasser direkt in die Entwässerungsrinne der Fahrbahn führen, werden an den neuen Hauptkanal angeschlossen. Ggfs. wird das Niederschlagswasser dieser Leitungen zu Bewässerung von Baumrigolen genutzt. Vorab zur Baumaßnahme werden die betroffenen Hauseigentümer durch die Abteilung Kanalbau über die Sanierungsnotwendigkeit der Grundstücksanschlussleitung bzw. der Notwendigkeit des Neuanschlusses von Kandelleitungen an den Hauptkanal informiert.

 

Grunderwerb

Im Rahmen der Baumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.

 

Projektablauf

 

Der weitere Ablauf des Vorhabens wird an den folgenden zeitlichen Meilensteinen orientiert:

Beschluss im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss 13.06.2023

Bürgerinformationsveranstaltung August 2023 (nach den Sommerferien)

Beschluss der Planung im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss 19.10.2023

Beteiligung des Beirats für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe 31.10.2023

Ausschreibungsphase Oktober 2023 – Dezember 2023

Submission Dezember 2023

Vergabe im Januar 2024, entweder im Haupt- und Finanzausschuss oder im Rat

Baubeginn Februar 2024 (nach Karneval)

Fertigstellung im 4. Quartal 2024

Bedingt durch die teilweise geringe Straßenbreite müssen die Arbeiten überwiegend unter abschnittsweiser Vollsperrung durchgeführt werden, da nur so den Vorgaben des Arbeitsschutzes gefolgt werden kann. Die notwendige Abstimmung zur Verkehrsregelung während der Baumaßnahme erfolgt rechtzeitig vor Baubeginn mit der Verkehrsbehörde unter Beteiligung von Polizei und Feuerwehr.

Des Weiteren wird den Anliegern und interessierten Bürgern die geplante Kanal- und Straßenbaumaßnahme in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt. Der Termin der Veranstaltung wird rechtzeitig in der örtlichen Presse, auf der städtischen Internetseite und im Amtsblatt bekanntgegeben.

 


 

Ausgaben

Straßenbau

Im Rahmen der Vorentwurfsplanung wurden die Baukosten ermittelt. Diese stellen sich unter Berücksichtigung der allgemeinen Kostenentwicklung wie folgt dar:

Für die Moltkestraße zwischen Kaiserstraße und Bismarckstraße wird einschließlich Beleuchtung und Planung von Baukosten in Höhe von 560.000 € ausgegangen.

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei dem Produkt 125410101 - Gemeindestraßen -, Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV18AIB009 - Moltkestraße – bisher in Höhe von insgesamt 490.000 € zur Verfügung. In 2023 stehen 80.000 € sowie eine Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 370.000 € zur Verfügung. Die Zahlungswirksamkeit der VE erstreckt sich über die Planjahre 2024 (300.000 €) sowie 2025 (70.000 €). Zudem sind im Haushaltsjahr 2025 weitere 40.000 € ohne VE budgetiert.

Der gegebenenfalls erforderliche Mehrbedarf in Höhe von derzeit 70.000 € kann in der mittelfristigen Planung mit einer überplanmäßigen VE im Budget gedeckt werden.

 

Kanalbau

Die Erneuerung erfolgt gebührenfinanziert durch die Stadt Eschweiler.

Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die anfallenden Projektkosten einschließlich der Ingenieurkosten für die Kanalerneuerung auf ca. 200.000 € sowie für die Erneuerung der Grundstücksanschlussleitungen auf ca. 95.000 €.

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Produkt 115380201 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung -, Sachkonto 09110002 - Anlagen im Bau -, IV18AIB004 - Kanal Moltkestraße - in Höhe von insgesamt 224.000 € zur Verfügung. In 2023 stehen 13.000 € sowie eine VE in Höhe von 211.000 € zur Verfügung. Die Zahlungswirksamkeit der VE ist für das Planjahr 2024 vorgesehen.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erneuerung der Grundstücksanschlussleitungen wurden bei Produkt 115380201 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung –, Sachkonto 52350100 – Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse – in den jeweiligen Jahren entsprechend im Aufwand und Ertrag berücksichtigt.

Sollte sich im Rahmen der fortschreitenden Planung und nach Vorlage der Kostenberechnung eine Konkretisierung der Ausgabenhöhe abzeichnen, kann ggf. eine unterjährige überplanmäßige Mittelbereitstellung im Budget vorgenommen werden

Einnahmen

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 24. März 2022 beschlossen, dass die von den Beitragspflichtigen zu zahlenden Straßenbaubeiträge zu 100 Prozent gefördert werden. Dieser Beschluss wurde zwischenzeitlich entsprechend umgesetzt. Die neue Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) ist am 12. Mai 2022 in Kraft getreten. Sie sieht eine Förderung von Straßenbaumaßnahmen vor, die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden. Hierunter fällt auch die aktuelle Straßenbaumaßnahme.

Unabhängig davon ist die verbindliche Anliegerbeteiligung nach § 8a Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen durchzuführen.

 


 

Die Ingenieurleistungen zur Kanalerneuerung in der Moltkestraße wurden an das Ingenieurbüro bft Planung GmbH in Aachen vergeben. Die Planung der Straßenerneuerung erfolgt durch das Fachamt.

Für die Oberbauleitung und Koordination der Kanalbauarbeiten sowie der Ingenieur- und  Koordinationsleistungen für den Straßenbau wird Arbeitskraft bei 660 und 661 gebunden.