Der Ausschuss stimmt der geänderten Planung zur Umgestaltung der Mittelstraße und der Karlstraße (z. T.) zu und beauftragt die Verwaltung, die Planung fortzuführen und die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 


 

Die Planung zur Umgestaltung der Mittelstraße und der Karlstraße (zum Teil) wurde dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 02.06.2022 unter der Vorlagen Nummer 201/22 vorgelegt. Diese ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planung des Straßenzuges im Rahmen einer Informationsveranstaltung den Anliegern und Interessierten vorzustellen. Die Informationsveranstaltung fand am 24.08.2022 um 18:00 Uhr im Rathaus der Stadt Eschweiler statt. Die Ergebnisniederschrift ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Unter Berücksichtigung der in dieser Versammlung vorgetragenen Anregungen erfolgt nun die erneute Vorstellung der Planung. Eine Zusammenfassung ist in der als Anlage 3 beigefügten Synopse enthalten. Weitere Eingaben von Anliegern und Anwohnern erfolgten nicht.

 

Weiterhin wurde die in der o. g. Vorlage vorgestellte Planung in Details unter städtebaulichen Gesichtspunkten angepasst (Verschiebung der Fahrbahn Mittelstraße im Bereich der Häuser 16-30 um ca. 40 cm, Neuordnung Baumstandorte, Änderung der Baumbeete um den Platz Mittelstraße / Karlstraße). Die geänderte Planung (Anlagen 4, 5 und 7) wurde bereits in der Informationsveranstaltung vorgestellt.

Zwischenzeitlich wurde mit Vertretern der Kirchengemeinde St. Marien eine Einigung über den Ausbau der beiden Plätze vor und hinter der Kirche erzielt. Der Entwurf der Abteilung für Planung und Denkmalpflege ist als Anlage 6 beigefügt. Hier ist noch ein Gestattungsvertrag mit der Kirchengemeinde abzuschließen. Dieser wird dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eschweiler in einer separaten Vorlage vorgelegt.

 


 

Durch die Änderungen der Planung im öffentlichen Bereich ergeben sich keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen. Die Einbeziehung der beiden Plätze vor und hinter der Kirche ist nunmehr kostenmäßig erfasst. Der Ausbau erfolgt auf Kosten der Stadt Eschweiler. Der Ausbau wird zu 80 % mit Mitteln des Städtebaus gefördert, ein Verzicht auf den Ausbau würde die Gesamtförderung der Baumaßnahme Mittelstraße / Karlstraße gefährden.

 

 

Straßenbau

 

Die Projektkosten für die Straßenerneuerung einschließlich der beiden Plätze vor und hinter der Kirche mit Beleuchtung, Planung und Ingenieurkosten belaufen sich nach der derzeitigen Kostenschätzung auf rd. 1.600.000 €.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erneuerung der Mittelstraße stehen bei Produkt 125410101 - Gemeindestraßen -, Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV20AIB018 - Mittelstraße – im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 96.522,09 € sowie in Form einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.218.000 € zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2023 wurden 1.150.000 €, für das Jahr 2024 340.000 € und für das Jahr 2025 15.000 € angemeldet.

 

Dem gegenüber stehen Einnahmen aus den Ersatzleistungen des Landes für die Einnahmen gemäß Kommunalabgabengesetz in Höhe von ca. 650.000 € im Jahr 2025 sowie aus der Städtebauförderung im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISTEK) Eschweiler-West in Höhe von insgesamt 565.500 € (2023: 439.500 €; 2024: 120.500 €; 2025: 5.500 €).

 

Gegebenenfalls werden Anpassungen bei der Mittelbereitstellung erforderlich, die dann bei den Haushaltsanmeldungen 2024 ff. berücksichtigt werden.

 

 

 

 

 

 

Kanalbau

 

Die Erneuerung erfolgt gebührenfinanziert durch die Stadt Eschweiler.

 

Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die anfallenden Projektkosten einschließlich der Ingenieurkosten für die Kanalerneuerung auf ca. 450.000 € sowie für die Grundstücksanschlussleitungen auf ca. 215.000 €.

Diese Kostenschätzung liegt bereits –aufgrund der aktuellen Marktlage mit stetig steigenden Rohstoff- und Energiepreisen- über den zum Haushalt 2022 angemeldeten Mitteln.

Im Haushaltsplan 2022 stehen bisher für die Erneuerung der Kanäle unter der Kostenstelle 660 000 00 bei dem im Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung geführten Sachkonto 09110002 – Kanal Mittelstraße, IV20AIB040, für das Jahr 2022 Mittel in Höhe von 10.000 € sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 360.000 € zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2023 wurden 400.000 € und für das Haushaltsjahr 2024 140.000 € angemeldet.

 

 

Die erforderlichen Mittel für die Erneuerung der Grundstückanschlussleitungen wurden beim Haushaltsansatz bei dem Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung – geführten Sachkonto 52350100 – Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse – in den jeweiligen Jahren entsprechend berücksichtigt.

 

Erst im Rahmen der fortschreitenden Planung und nach Vorlage der Kostenberechnung ist eine Konkretisierung der Höhe der Ausgaben möglich. Ggfls. werden dann noch Anpassungen bei der Mittelbereitstellung erforderlich, die dann bei den Haushaltsanmeldungen 2024 ff. berücksichtigt werden.


 

Es ergeben sich keine Änderungen bei den personellen Auswirkungen.