Hier: Herstellung des Benehmens gemäß § 55 Kreisordnung NRW zur Festsetzung der Allgemeinen Regionsumlage sowie der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV
- Das im Rahmen der Benehmensherstellung
gemäß § 55 Kreisordnung NRW von der StädteRegion Aachen am 09.08.2022 zur
Verfügung gestellte Eckdatenpapier zum städteregionalen Haushalt 2023
(Anlage II) und die im weiteren Planungsverlauf mit Schreiben vom 06.09.2022
nochmals modifizierte Haushalts- und Finanzplanung 2023 bis 2026 (Anlagen
III bis VIII) werden zur Kenntnis genommen.
- Den Ausführungen zur Gestaltung des
Haushaltsentwurfes der StädteRegion Aachen für das Haushaltsjahr 2023, der
kritischen Bewertung der Eckdaten sowie den daraus hergeleiteten
Handlungsfeldern für die StädteRegion Aachen wird zugestimmt.
- Auf der Grundlage der vorgenannten
Erläuterungen stellt die Stadt Eschweiler das Benehmen für die Allgemeine
Städteregionsumlage 2023 her. Zugleich wird die StädteRegion Aachen
aufgefordert,
a.
weitere,
sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2023 gegenüber den
Eckdaten verlässlich ergebende, positive Entwicklungen bei den Haushaltsdaten
gleichermaßen regionsumlagesenkend zu berücksichtigen. Sich ggf. gegenüber dem
aktualisierten Eckdatenpapier für den Haushalt 2023 ergebende
Verschlechterungen sind über entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen, hier
insbesondere durch Aufwandsreduzierungen, zu kompensieren;
b.
dringend
auf den LVR Rheinland dahingehend einzuwirken, auf die sich aus der
Arbeitskreisrechnung zum GFG 2023 ergebenden positiven Entwicklungen bei den
Umlagegrundlagen und Schlüsselzuweisungen mit einer deutlichen Senkung des
LVR-Umlagesatzes für 2023 zu reagieren;
c.
die von der
Landesregierung NRW angekündigten Möglichkeiten für eine weitergehende
Isolierung von pandemie- und kriegsbedingten Haushaltsbelastungen im Rahmen der
noch ausstehenden gesetzlichen Regelungen zur weiteren Reduzierung der
Regionsumlage zu nutzen;
d.
mit Blick
auf die mit der Haushaltsplanung 2023 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung
bis 2026 einhergehenden besonderen Risiken den fortschreitenden (freiwilligen)
Aufgabenzuwachs und den damit verbundenen stetigen Anstieg der Personal- und
Sachkosten zu beenden.
- Das Benehmen zur Festsetzung der
Regionsumlage „Mehrbelastung ÖPNV“ wird auf Basis des Umlagevolumens in
Höhe von 19.461.000 Euro hergestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im
Rahmen des Benehmensverfahrens zur Festsetzung der Regionsumlagen 2023
gemäß § 55 Kreisordnung NRW eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der
StädteRegion Aachen abzugeben und den Rat der Stadt Eschweiler über den
weiteren Prozess zur Festsetzung der Regionsumlagen fortlaufend zu
informieren.
Gemäß § 55 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) erfolgt die Festsetzung der
Regionsumlage im Benehmen mit den regionsangehörigen Gemeinden. Das Benehmen
ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung
einzuleiten. Stellungnahmen der regionsangehörigen Gemeinden im Rahmen der
Benehmensherstellung werden dem Städteregionstag mit der Zuleitung des
Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den
Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen
der Gemeinden beschließt der Städteregionstag in öffentlicher Sitzung. Die
StädteRegion Aachen
teilt anschließend das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.
Mit diesem Verfahren soll erreicht werden, dass die betroffenen
städteregionsangehörigen Kommunen in einem frühen Stadium vor Aufstellung des
Entwurfes des Städteregionshaushaltes in den politischen Prozess der
Festsetzung der Regionsumlage involviert werden und somit die Möglichkeit
erhalten, in erweitertem Umfang auf die kommunalpolitischen Bewertungen des
Städteregionstages Einfluss nehmen zu können.
Der in § 55 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW verwendete Begriff „im Benehmen“ weist
auf eine Beteiligungsform hin, deren Qualität über eine „schlichte Anhörung“
deutlich hinausgehen soll. Allerdings reicht sie nicht so weit wie ein
vorgeschriebenes „Einvernehmen“, d.h. die Erklärung des
Einverständnisses. Die im Zuge des Benehmensherstellungsverfahrens seitens der
Gemeinde abzugebende Stellungnahme muss aber durch den Städteregionstag
wenigstens zur Kenntnis genommen und in die Entscheidungsfindung zur
Festsetzung der Regionsumlage einbezogen werden. Insgesamt ist an die
StädteRegion Aachen die Erwartung einer gesteigerten Rücksichtnahme gegenüber
den umlagepflichtigen Kommunen zu richten, die sich im Verfahren durch ein
ernsthaftes Bemühen um die Herstellung eines Einvernehmens widerspiegeln soll.
Die Beteiligungs- und Verfahrensrechte der städteregionsangehörigen
Gemeinden führen jedoch nicht zu einer Verlagerung der
Entscheidungszuständigkeit. Diese bleibt beim Städteregionstag, der nach
eigenem politischen Ermessen und frei darin, die von gemeindlicher Seite
gegebenen Hinweise und vorgebrachten Einwendungen zu berücksichtigen oder diese
zu verwerfen, über seine Haushaltssatzung und damit über die Festsetzung der
Regionsumlage beschließt. Obwohl die Benehmensherstellung den Städteregionstag
rechtlich nicht bindet, so unterliegt er bei seinem Handeln hierbei dennoch den
Geboten der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Rücksichtnahme auf die
wirtschaftlichen Kräfte der regionsangehörigen Kommunen.
Die Frage, ob es sich bei der im Rahmen des
Benehmensherstellungsverfahrens nach § 55 KrO NRW abzugebenden Stellungnahme um
ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ handelt, das nach § 41 Absatz 3 Satz 1
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in die Zuständigkeit der Hauptverwaltungsbeamtin
(Bürgermeisterin)fällt, oder die Zuständigkeit des Stadtrates gegeben ist, ist
bisher rechtlich nicht abschließend geklärt, kann aber nach bisher geübter
Praxis auch offenbleiben. Zum einen hätte der Stadtrat gemäß § 41 Absatz 3 Satz
2 GO NRW die Möglichkeit, die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich zu
ziehen. Zum anderen vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass mit Blick auf
die grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit und die aus der Festsetzung der
Regionsumlage resultierenden, enormen finanziellen Konsequenzen für den
städtischen Haushalt eine Beratung und Beschlussfassung durch den Stadtrat auf
jeden Fall angezeigt ist.
Mit Schreiben vom 09.08.2022 hat die StädteRegion Aachen das
Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2023 an die regionsangehörigen Kommunen
übersandt und mit Wirkung vom gleichen Tag das Benehmensverfahren gemäß § 55
KrO NRW zur Festsetzung
• der Allgemeinen Regionsumlage
• der Regionsumlage Mehrbelastung Stadt Aachen (differenzierte Umlage)
• der Regionsumlage Mehrbelastung Jugendhilfe (für die Stadt Eschweiler nicht relevant)
• der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV
eingeleitet. Die seitens der StädteRegion Aachen zur Benehmensherstellung
übersandten Unterlagen wurden den Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen mit
E-Mail vom 11.08.2022 zur Verfügung gestellt, sie sind als Anlagen I – II
dieser Verwaltungsvorlage beigefügt.
In der Zusammenkunft der Kämmerer der städteregionsangehörigen Städte und
Gemeinden am 08.09.2022 erfolgte eine Vorstellung und Diskussion des
Eckdatenpapiers und der Haushaltsplanung unter Beteiligung des
Städteregionskämmerers. In diesem
Gremium informierte der Städteregionskämmerer über die gegenüber den mitgeteilten
Eckdaten positive Entwicklung aufgrund der Arbeitskreisrechnung zum
Finanzausgleich 2023 vom 30.08.2022. Die
für das Haushaltsjahr 2023 entsprechenden Aktualisierungen des Eckdatenpapiers
sind als Anlagen III - VIII beigefügt. Die in diesem Gremium besprochenen
Aspekte zur Regionsumlageplanung finden ihren Niederschlag in den im
Beschlussentwurf formulierten Erwartungen und Forderungen gegenüber der
StädteRegion Aachen.
Die Zeitplanung für das weitere Verfahren bis zur Beschlussfassung über
den Städteregionshaushalt 2023 sieht wie folgt aus:
- Frist zur Abgabe
der Stellungnahme im Rahmen des Benehmensverfahrens 20. September 2022
- Versand des
Haushaltsentwurfs 05. Oktober 2022
- Beratung im
Städteregionsausschuss 24. November 2022
- Beschlussfassung
im Städteregionstag 08.12.2022
Die Frist zur Einreichung der Stellungnahmen bis 20.09.2022 ist aufgrund
der Terminierung der Ratssitzung nicht einzuhalten. Seitens der StädteRegion
Aachen wurde im Rahmen der Zusammenkunft der Kämmerer der
städteregionsangehörigen Städte und Gemeinden erneut zugesichert, dass auch
Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Frist des Benehmensverfahrens, aber
innerhalb der 14-Tages-Frist nach Einbringung und öffentlichen Bekanntmachung
des Entwurfes am 05.10.2022 eingehen, als Einwendungen gewertet und im weiteren
Haushaltsaufstellungsverfahren entsprechend berücksichtigt werden.
Zusammenfassung der
wesentlichen Eckpunkte:
1. Der Jahresabschluss 2021 der StädteRegion Aachen lag zum Zeitpunkt der
Erstellung des Eckpunktepapiers noch nicht vor. Im Rahmen der Erörterung in der
Zusammenkunft der Kämmerer bekräftigte der Städteregionskämmerer jedoch die
Aussage im Eckpunktepapier, dass der im Haushaltsplan 2021 veranschlagte
Fehlbedarf und die damit einhergehende geplante Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage von rd. 5,4 Mio, Euro nicht eintreten wird. Insoweit wird
der Bestand der Ausgleichsrücklage weiter anwachsen und steht mindestens in
künftigen Haushaltsjahren zur Verfügung, um die Zahllast der regionsangehörigen
Kommunen (Altkreis) für die Allgemeine Regionsumlage zu begrenzen.
2. Bei der Bewirtschaftung des Haushaltes 2022 zeichnet sich nach dem
Stand des Budgetberichtes zum 30.06.2022 eine Verbesserung des veranschlagten
Fehlbedarfes in Höhe von rd. 2,76 Mio. Euro ab.
3. Sowohl für das Haushaltsjahr 2023 als auch für die weitere
mittelfristige Finanzplanung bis 2026 ist jeweils eine regionsumlagesenkende
Entnahme aus der Ausgleichsrücklage vorgesehen. Auf die als Anlage VIII
beigefügte Darstellung wird ergänzend verwiesen.
4. Bei der Landschaftsverbandsumlage 2022 an den LVR Landschaftsverband
Rheinland berücksichtigt die Städteregion in ihrem Eckdatenpapier den im
LVR-Doppelhaushalt 2022/2023 vorgesehenen Umlagesatz von 16,65 % ab dem
Haushaltsjahr 2023. Auf Basis der aktuellen (verbesserten) Umlagegrundlagen
(Stand 1. Arbeitskreisrechnung zum GFG 2023 vom 30.08.2022 ergeben sich für den
LVR deutlich höhere Umlagegrundlagen und Schlüsselzuweisungen, als der LVR in
seiner Haushaltsplanung für 2023 zugrunde gelegt hat. Demnach wäre seitens der
StädteRegion Aachen eine Landschaftsverbandsumlage an den LVR in Höhe von rund
200,34 Mio. Euro abzuführen, gegenüber der LVR-Umlage 2022 ein Mehraufwand von
ca. 31,45 Mio. Euro.
Im Rahmen der Erörterung in der Zusammenkunft der Kämmerer am 08.09.2022
bestand absoluter Konsens darüber, dass sowohl seitens der StädteRegion als
auch seitens der umlageverpflichteten Kommunen die deutliche Erwartung an den
LVR gestellt wird, dass diese positive Entwicklung mit einer deutlichen Senkung
des LVR-Umlagesatzes für 2023 einhergehen muss.
Sofern sich hier im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung über den
städteregionalen Haushalt 2023 bis zur geplanten Verabschiedung am 08.12.2022
konkrete Veränderungen abzeichnen, wurde seitens der StädteRegion Aachen
bereits zugesagt, dies regionsumlagesenkend zu berücksichtigen.
5. Die Schlüsselzuweisungen an die StädteRegion Aachen steigen im
Haushaltsjahr 2023 um rund 4,25 Mio. Euro auf rund 53,3 Mio. Euro.
6. Der Ansatz der Netto-Personal-/Versorgungsaufwendungen der
StädteRegion, d.h. ohne Berücksichtigung der entsprechenden Aufwendungen für
das Jobcenter, die Kinderbetreuungseinrichtungen und die Geschäftsführung
Energeticon, steigen im Planjahr 2023 gegenüber dem prognostizierten Ergebnis
für 2022 um rd. 4,91 Mio.Euro (= 5,87 %), gegenüber dem Planansatz 2022 um rd.
5,05 Mio. € (= 6,04 %). Der Stellenplan sieht für 2023 einen Stellenzuwachs von
netto 38,5 Stellen vor.
7. Als Auswirkung des russischen Angriffskriegs in der Ukraine wurden
u.a. erhebliche Kostensteigerungen bei der Bewirtschaftung und Unterhaltung der
Bürogebäude, Schulen, KiTa’s pp. eingeplant, welche in Summe mehr als 6 Mio.
Euro ausmachen.
8. Im Bereich der Sozialleistungen ist für das Haushaltsjahr 2023 mit
einem Zuschussbedarf von rund 132,98 Mio. Euro zu rechnen. Im Vergleich zum
Planansatz 2022 bedeutet dies eine Verschlechterung um rd. 4,2 Mio Euro. Grund
für diese Entwicklung ist der Wegfall des Einmaleffekts im Bereich der Hilfe
zur Pflege. Auf die Ausführungen unter Nr. 2.1.8 des Eckpunktepapiers vom
09.08.2022 wird Bezug genommen.
9. Im Haushaltsjahr 2022 erzielte die StädteRegion bei einem Umlagesatz
von 37,3 % einen Ertrag bei der Allgemeinen Regionsumlage (ohne Stadt Aachen)
in Höhe von rd.197,63 Mio. Euro. Insbesondere auf Basis der unter 3. bis 8.
dargestellten Planungsgrundlagen beabsichtigt die Städteregion, den Umlagesatz
der Allgemeinen Regionsumlage im kommenden Jahr mit 37,3 % beizubehalten. Unter
Berücksichtigung der aktuellen Umlagegrundlagen gemäß 1. Arbeitskreisrechnung
zum GFG 2023 in Höhe von 570.032.104 Euro erhöht sich trotz Beibehaltung des
Umlagesatzes die Zahllast der regionsangehörigen Kommunen gegenüber 2023 um rd.
15 Mio. Euro auf 212,63 Mio. Euro. Der zum Haushaltsausgleich darüber hinaus
erforderliche Bedarf wird über die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in
Höhe von ca. 9,69 Mio. Euro vorgesehen. Auf die in den beigefügten Anlagen III,
IV und VIII entsprechend dem Stand 06.09.2022 aktualisierten Darstellungen für
das Haushaltsjahr 2023 wird ergänzend verwiesen.
10. Der den städteregionsangehörigen Kommunen (ohne Stadt Aachen)
entstehende Aufwand für die Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV beträgt im
kommenden Jahr rund 19,46 Mio Euro. Dies
entspricht einer Mehrbelastung von rund 2,1 Mio. Euro gegenüber 2022.
11. Für die Mittelfristige Finanzplanung 2024 bis 2026 sieht die
StädteRegion mit 37,5 % gleichbleibende und im Vergleich zur Mittelfristplanung
2022 abgesenkte Umlagesätze vor. Die
Umlagesätze können jedoch nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind immer
auch in Relation zur Entwicklung der Umlagegrundlagen zu sehen. Hier sieht die
StädteRegion jährlich deutliche Anstiege vor, so dass sich die Zahllast
„Allgemeine Regionsumlage“ bei den Städten und Gemeinden von geplant 212,6 Mio.
Euro in 2023 hin zu 239,9 Mio. Euro in 2026 entwickeln würde. Für die Mittelfristplanung der Jahre 2024 –
2026 liegen derzeit noch keine aktuellen Orientierungsdaten vor. Der
entsprechende Erlass wird frühestens Ende September 2022 erwartet. Nicht
zuletzt vor diesem Hintergrund ist die Mittelfristige Finanzplanung mit großen
Unsicherheiten behaftet.
Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Eschweiler im
Haushaltsjahr 2023:
Bei gemeindlichen Umlagegrundlagen auf Basis dieser 1.
Arbeitskreisrechnung zum GFG 2023 (Steuerkraftmesszahl +Schlüsselzuweisung =
111.912.834 Euro) und dem geplanten Umlagesatz von 37,3 % wäre durch die Stadt
Eschweiler eine Allgemeine Regionsumlage in Höhe von 41.743.487 Euro
abzuführen. Dies bedeutet gegenüber dem Jahr 2022 eine Mehrbelastung in Höhe
von 2.914.037 Euro. Im Vergleich zur mittelfristigen Finanzplanung 2022 für
2023 beläuft sich die Mehrbelastung auf 2.007.387 Euro.
Durch die Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV entsteht für die Stadt
Eschweiler im Jahr 2023 ein Umlageaufwand in Höhe von 3.482.031 Euro, dies
bedeutet eine Mehrbelastung/Aufwandssteigerung von 434.153 Euro zu 2022.
Bewertung und Stellungnahme:
Die Beibehaltung des Umlagesatzes der Allgemeinen Regionsumlage von 37,3
% wird - trotz steigender Zahllast - ebenso begrüßt wie die für den gesamten
mittelfristigen Finanzplanungszeitraum vorgesehene Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage. Beim Blick auf die
Mittelfristige Finanzplanung bis 2026 ist jedoch festzustellen, dass sich die
Zahllast der Städte und Gemeinden weiterhin kontinuierlich erhöht. Die aufgrund
der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie eingebrochene, originäre
Steuerkraft der Kommunen hat sich in 2022 deutlich erholt. Dieser
Erholungseffekt und dessen weiteres Anwachsen im mittelfristigen
Finanzplanungszeitraum wird jedoch dringend zur Konsolidierung des eigenen
städtischen Haushaltes benötigt und sollte nicht durch erheblich steigende
Umlagezahlungen an die StädteRegion wieder abgeschöpft werden.
Die Bemühungen der StädteRegion Aachen, Verbesserungen für die
umlagezahlenden Kommunen zu generieren, dürfen sich nicht nur auf die
„Weitergabe“ von Ertragsverbesserungen bzw. Aufwandsreduzierungen erstrecken,
die sie selbst von Dritten erfährt (höhere Bundesbeteiligung KdU,
Bundesbeteiligung an der Grundsicherung, höhere Schlüsselzuweisung etc.). Es bedarf
darüber hinaus eigener Anstrengungen vor allem im Sach- und
Personalkostenbudget sowie beim fortschreitenden (freiwilligem)
Aufgabenzuwachs, um dauerhaft günstigere Strukturen zu etablieren.
Die Forderungen aus den vorangegangenen Benehmensherstellungen nach einer
konsequenteren Umsetzung des Strukturkonzeptes und hieraus nach einer
schnelleren Generierung von positiven finanziellen Ergebnissen, die auch auf
die Regionsumlagen wirken, bleiben daher bestehen.
Der Ansatz der Netto-Personal-/Versorgungsaufwendungen der Städteregion,
d.h. ohne Berücksichtigung der entsprechenden Aufwendungen für das Jobcenter,
die Kinderbetreuungseinrichtungen und die Geschäftsführung Energeticon, steigen
im Planjahr 2023 gegenüber dem prognostizierten Ergebnis für 2022 um 4,91 Mio.
€ (= 5,54 %), gegenüber dem Planansatz 2022 um 5,05 Mio. € (= 6,04 %).
Hinsichtlich der Bewirtschaftung des Personaletats bedarf das PBK daher einer
deutlich restriktiveren Fortschreibung und Anwendung.
Als Auswirkung des russischen Angriffskriegs in der Ukraine wurden u.a.
erhebliche Kostensteigerungen bei der Bewirtschaftung und Unterhaltung der
Bürogebäude, Schulen, KiTa’s pp. eingeplant, welche in Summe mehr als 6 Mio.
Euro ausmachen.
Hier wird seitens der Verwaltung erwartet, dass diese Auswirkungen durch
die seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 05.09.2022 angekündigte und
beabsichtigte Änderung des NKF-COVID.19-Isolierungsgesetzes deutlich abgemildert
werden können.
Beim Sozialetat handelt es sich um das größte Einzelbudget des
Städteregionshaushaltes. Insoweit bleibt auch hier die Forderung aus
vorangegangenen Benehmensherstellungen bestehen, die Entwicklungen im
Sozialetat, die Ermittlung der Aufwands- und Ertragspositionen transparenter
und umfassender darzustellen und zu erläutern.
Zusammenfassend wird an die StädteRegion Aachen erneut der grundsätzliche
und nachdrückliche Appell gerichtet, alle sich bietenden
Konsolidierungspotentiale konsequent zu verfolgen, größtmöglich auszuschöpfen
und zur Senkung des Umlagebedarfs einzusetzen. Ziel muss die deutliche und
dauerhafte Absenkung der Steigerungsraten bei den Regionsumlagen, sowohl bei
den Umlagesätzen, als auch bei den tatsächlich zu leistenden Umlagezahlungen
sein. Hierzu soll die StädteRegion Aachen auch die bei ihr bestehenden Möglichkeiten
zur Einwirkung auf den LVR im Rahmen dessen Umlagefestsetzung
(Benehmensverfahren) nutzen. Die deutlich positive Entwicklung der
Umlagegrundlagen und der Schlüsselzuweisungen für den LVR muss mit einer ebenso
deutlichen Senkung des LVR-Umlagesatzes für 2023 einhergehen.
Mit Blick auf die vorgenommene Bewertung der mit dem Eckdatenpapier zum
Haushaltsentwurf 2023 der StädteRegion Aachen vorgestellten Haushaltsplanung
und unter Berücksichtigung der daraus abgeleiteten und aufgezeigten Handlungsfelder
schlägt die Verwaltung vor, das Benehmen zur Festsetzung der Regionsumlagen
2023 grundsätzlich herzustellen, dies allerdings nur unter den im
Beschlussentwurf formulierten Forderungen.
Gemäß den Ausführungen im Sachverhalt.
Keine.