1. Das im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 55 Kreisordnung NRW von der StädteRegion Aachen am 09.08.2022 zur Verfügung gestellte Eckdatenpapier zum städteregionalen Haushalt 2023 (Anlage II) und die im weiteren Planungsverlauf mit Schreiben vom 06.09.2022 nochmals modifizierte Haushalts- und Finanzplanung 2023 bis 2026 (Anlagen III bis VIII) werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Den Ausführungen zur Gestaltung des Haushaltsentwurfes der StädteRegion Aachen für das Haushaltsjahr 2023, der kritischen Bewertung der Eckdaten sowie den daraus hergeleiteten Handlungsfeldern für die StädteRegion Aachen wird zugestimmt.

 

  1. Auf der Grundlage der vorgenannten Erläuterungen stellt die Stadt Eschweiler das Benehmen für die Allgemeine Städteregionsumlage 2023 her. Zugleich wird die StädteRegion Aachen aufgefordert,

 

a.       weitere, sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2023 gegenüber den Eckdaten verlässlich ergebende, positive Entwicklungen bei den Haushaltsdaten gleichermaßen regionsumlagesenkend zu berücksichtigen. Sich ggf. gegenüber dem aktualisierten Eckdatenpapier für den Haushalt 2023 ergebende Verschlechterungen sind über entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen, hier insbesondere durch Aufwandsreduzierungen, zu kompensieren;

b.       dringend auf den LVR Rheinland dahingehend einzuwirken, auf die sich aus der Arbeitskreisrechnung zum GFG 2023 ergebenden positiven Entwicklungen bei den Umlagegrundlagen und Schlüsselzuweisungen mit einer deutlichen Senkung des LVR-Umlagesatzes für 2023 zu reagieren;

c.       die von der Landesregierung NRW angekündigten Möglichkeiten für eine weitergehende Isolierung von pandemie- und kriegsbedingten Haushaltsbelastungen im Rahmen der noch ausstehenden gesetzlichen Regelungen zur weiteren Reduzierung der Regionsumlage zu nutzen;

d.       mit Blick auf die mit der Haushaltsplanung 2023 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 einhergehenden besonderen Risiken den fortschreitenden (freiwilligen) Aufgabenzuwachs und den damit verbundenen stetigen Anstieg der Personal- und Sachkosten zu beenden.

 

  1. Das Benehmen zur Festsetzung der Regionsumlage „Mehrbelastung ÖPNV“ wird auf Basis des Umlagevolumens in Höhe von 19.461.000 Euro hergestellt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Benehmensverfahrens zur Festsetzung der Regionsumlagen 2023 gemäß § 55 Kreisordnung NRW eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der StädteRegion Aachen abzugeben und den Rat der Stadt Eschweiler über den weiteren Prozess zur Festsetzung der Regionsumlagen fortlaufend zu informieren. 

 

 


Gemäß § 55 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) erfolgt die Festsetzung der Regionsumlage im Benehmen mit den regionsangehörigen Gemeinden. Das Benehmen ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten. Stellungnahmen der regionsangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden dem Städteregionstag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Städteregionstag in öffentlicher Sitzung. Die StädteRegion Aachen

teilt anschließend das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.

 

Mit diesem Verfahren soll erreicht werden, dass die betroffenen städteregionsangehörigen Kommunen in einem frühen Stadium vor Aufstellung des Entwurfes des Städteregionshaushaltes in den politischen Prozess der Festsetzung der Regionsumlage involviert werden und somit die Möglichkeit erhalten, in erweitertem Umfang auf die kommunalpolitischen Bewertungen des Städteregionstages Einfluss nehmen zu können.

 

Der in § 55 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW verwendete Begriff „im Benehmen“ weist auf eine Beteiligungsform hin, deren Qualität über eine „schlichte Anhörung“ deutlich hinausgehen soll. Allerdings reicht sie nicht so weit wie ein

vorgeschriebenes „Einvernehmen“, d.h. die Erklärung des Einverständnisses. Die im Zuge des Benehmensherstellungsverfahrens seitens der Gemeinde abzugebende Stellungnahme muss aber durch den Städteregionstag wenigstens zur Kenntnis genommen und in die Entscheidungsfindung zur Festsetzung der Regionsumlage einbezogen werden. Insgesamt ist an die StädteRegion Aachen die Erwartung einer gesteigerten Rücksichtnahme gegenüber den umlagepflichtigen Kommunen zu richten, die sich im Verfahren durch ein ernsthaftes Bemühen um die Herstellung eines Einvernehmens widerspiegeln soll.

 

Die Beteiligungs- und Verfahrensrechte der städteregionsangehörigen Gemeinden führen jedoch nicht zu einer Verlagerung der Entscheidungszuständigkeit. Diese bleibt beim Städteregionstag, der nach eigenem politischen Ermessen und frei darin, die von gemeindlicher Seite gegebenen Hinweise und vorgebrachten Einwendungen zu berücksichtigen oder diese zu verwerfen, über seine Haushaltssatzung und damit über die Festsetzung der Regionsumlage beschließt. Obwohl die Benehmensherstellung den Städteregionstag rechtlich nicht bindet, so unterliegt er bei seinem Handeln hierbei dennoch den Geboten der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Kräfte der regionsangehörigen Kommunen.

 

Die Frage, ob es sich bei der im Rahmen des Benehmensherstellungsverfahrens nach § 55 KrO NRW abzugebenden Stellungnahme um ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ handelt, das nach § 41 Absatz 3 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in die Zuständigkeit der Hauptverwaltungsbeamtin (Bürgermeisterin)fällt, oder die Zuständigkeit des Stadtrates gegeben ist, ist bisher rechtlich nicht abschließend geklärt, kann aber nach bisher geübter Praxis auch offenbleiben. Zum einen hätte der Stadtrat gemäß § 41 Absatz 3 Satz 2 GO NRW die Möglichkeit, die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich zu ziehen. Zum anderen vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass mit Blick auf die grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit und die aus der Festsetzung der Regionsumlage resultierenden, enormen finanziellen Konsequenzen für den städtischen Haushalt eine Beratung und Beschlussfassung durch den Stadtrat auf jeden Fall angezeigt ist.

 

Mit Schreiben vom 09.08.2022 hat die StädteRegion Aachen das Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2023 an die regionsangehörigen Kommunen übersandt und mit Wirkung vom gleichen Tag das Benehmensverfahren gemäß § 55 KrO NRW zur Festsetzung

 

• der Allgemeinen Regionsumlage

• der Regionsumlage Mehrbelastung Stadt Aachen (differenzierte Umlage)

• der Regionsumlage Mehrbelastung Jugendhilfe (für die Stadt Eschweiler nicht relevant)

• der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV

 

eingeleitet. Die seitens der StädteRegion Aachen zur Benehmensherstellung übersandten Unterlagen wurden den Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen mit E-Mail vom 11.08.2022 zur Verfügung gestellt, sie sind als Anlagen I – II dieser Verwaltungsvorlage beigefügt.

 

In der Zusammenkunft der Kämmerer der städteregionsangehörigen Städte und Gemeinden am 08.09.2022 erfolgte eine Vorstellung und Diskussion des Eckdatenpapiers und der Haushaltsplanung unter Beteiligung des Städteregionskämmerers.  In diesem Gremium informierte der Städteregionskämmerer über die gegenüber den mitgeteilten Eckdaten positive Entwicklung aufgrund der Arbeitskreisrechnung zum Finanzausgleich 2023 vom 30.08.2022.  Die für das Haushaltsjahr 2023 entsprechenden Aktualisierungen des Eckdatenpapiers sind als Anlagen III - VIII beigefügt. Die in diesem Gremium besprochenen Aspekte zur Regionsumlageplanung finden ihren Niederschlag in den im Beschlussentwurf formulierten Erwartungen und Forderungen gegenüber der StädteRegion Aachen.

 

Die Zeitplanung für das weitere Verfahren bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2023 sieht wie folgt aus:

 

- Frist zur Abgabe der Stellungnahme im Rahmen des Benehmensverfahrens 20. September 2022

 

- Versand des Haushaltsentwurfs 05. Oktober 2022

 

- Beratung im Städteregionsausschuss 24. November 2022

 

- Beschlussfassung im Städteregionstag 08.12.2022

 

Die Frist zur Einreichung der Stellungnahmen bis 20.09.2022 ist aufgrund der Terminierung der Ratssitzung nicht einzuhalten. Seitens der StädteRegion Aachen wurde im Rahmen der Zusammenkunft der Kämmerer der städteregionsangehörigen Städte und Gemeinden erneut zugesichert, dass auch Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Frist des Benehmensverfahrens, aber innerhalb der 14-Tages-Frist nach Einbringung und öffentlichen Bekanntmachung des Entwurfes am 05.10.2022 eingehen, als Einwendungen gewertet und im weiteren Haushaltsaufstellungsverfahren entsprechend berücksichtigt werden.

 

Zusammenfassung der wesentlichen Eckpunkte:

 

1. Der Jahresabschluss 2021 der StädteRegion Aachen lag zum Zeitpunkt der Erstellung des Eckpunktepapiers noch nicht vor. Im Rahmen der Erörterung in der Zusammenkunft der Kämmerer bekräftigte der Städteregionskämmerer jedoch die Aussage im Eckpunktepapier, dass der im Haushaltsplan 2021 veranschlagte Fehlbedarf und die damit einhergehende geplante Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage von rd. 5,4 Mio, Euro nicht eintreten wird. Insoweit wird der Bestand der Ausgleichsrücklage weiter anwachsen und steht mindestens in künftigen Haushaltsjahren zur Verfügung, um die Zahllast der regionsangehörigen Kommunen (Altkreis) für die Allgemeine Regionsumlage zu begrenzen. 

 

2. Bei der Bewirtschaftung des Haushaltes 2022 zeichnet sich nach dem Stand des Budgetberichtes zum 30.06.2022 eine Verbesserung des veranschlagten Fehlbedarfes in Höhe von rd. 2,76 Mio. Euro ab.

 

3. Sowohl für das Haushaltsjahr 2023 als auch für die weitere mittelfristige Finanzplanung bis 2026 ist jeweils eine regionsumlagesenkende Entnahme aus der Ausgleichsrücklage vorgesehen. Auf die als Anlage VIII beigefügte Darstellung wird ergänzend verwiesen.

 

4. Bei der Landschaftsverbandsumlage 2022 an den LVR Landschaftsverband Rheinland berücksichtigt die Städteregion in ihrem Eckdatenpapier den im LVR-Doppelhaushalt 2022/2023 vorgesehenen Umlagesatz von 16,65 % ab dem Haushaltsjahr 2023. Auf Basis der aktuellen (verbesserten) Umlagegrundlagen (Stand 1. Arbeitskreisrechnung zum GFG 2023 vom 30.08.2022 ergeben sich für den LVR deutlich höhere Umlagegrundlagen und Schlüsselzuweisungen, als der LVR in seiner Haushaltsplanung für 2023 zugrunde gelegt hat. Demnach wäre seitens der StädteRegion Aachen eine Landschaftsverbandsumlage an den LVR in Höhe von rund 200,34 Mio. Euro abzuführen, gegenüber der LVR-Umlage 2022 ein Mehraufwand von ca. 31,45 Mio. Euro.  

Im Rahmen der Erörterung in der Zusammenkunft der Kämmerer am 08.09.2022 bestand absoluter Konsens darüber, dass sowohl seitens der StädteRegion als auch seitens der umlageverpflichteten Kommunen die deutliche Erwartung an den LVR gestellt wird, dass diese positive Entwicklung mit einer deutlichen Senkung des LVR-Umlagesatzes für 2023 einhergehen muss.

Sofern sich hier im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung über den städteregionalen Haushalt 2023 bis zur geplanten Verabschiedung am 08.12.2022 konkrete Veränderungen abzeichnen, wurde seitens der StädteRegion Aachen bereits zugesagt, dies regionsumlagesenkend zu berücksichtigen.

 

5. Die Schlüsselzuweisungen an die StädteRegion Aachen steigen im Haushaltsjahr 2023 um rund 4,25 Mio. Euro auf rund 53,3 Mio. Euro. 

 

6. Der Ansatz der Netto-Personal-/Versorgungsaufwendungen der StädteRegion, d.h. ohne Berücksichtigung der entsprechenden Aufwendungen für das Jobcenter, die Kinderbetreuungseinrichtungen und die Geschäftsführung Energeticon, steigen im Planjahr 2023 gegenüber dem prognostizierten Ergebnis für 2022 um rd. 4,91 Mio.Euro (= 5,87 %), gegenüber dem Planansatz 2022 um rd. 5,05 Mio. € (= 6,04 %). Der Stellenplan sieht für 2023 einen Stellenzuwachs von netto 38,5 Stellen vor.

 

7. Als Auswirkung des russischen Angriffskriegs in der Ukraine wurden u.a. erhebliche Kostensteigerungen bei der Bewirtschaftung und Unterhaltung der Bürogebäude, Schulen, KiTa’s pp. eingeplant, welche in Summe mehr als 6 Mio. Euro ausmachen. 

 

8. Im Bereich der Sozialleistungen ist für das Haushaltsjahr 2023 mit einem Zuschussbedarf von rund 132,98 Mio. Euro zu rechnen. Im Vergleich zum Planansatz 2022 bedeutet dies eine Verschlechterung um rd. 4,2 Mio Euro. Grund für diese Entwicklung ist der Wegfall des Einmaleffekts im Bereich der Hilfe zur Pflege. Auf die Ausführungen unter Nr. 2.1.8 des Eckpunktepapiers vom 09.08.2022 wird Bezug genommen.

 

9. Im Haushaltsjahr 2022 erzielte die StädteRegion bei einem Umlagesatz von 37,3 % einen Ertrag bei der Allgemeinen Regionsumlage (ohne Stadt Aachen) in Höhe von rd.197,63 Mio. Euro. Insbesondere auf Basis der unter 3. bis 8. dargestellten Planungsgrundlagen beabsichtigt die Städteregion, den Umlagesatz der Allgemeinen Regionsumlage im kommenden Jahr mit 37,3 % beizubehalten. Unter Berücksichtigung der aktuellen Umlagegrundlagen gemäß 1. Arbeitskreisrechnung zum GFG 2023 in Höhe von 570.032.104 Euro erhöht sich trotz Beibehaltung des Umlagesatzes die Zahllast der regionsangehörigen Kommunen gegenüber 2023 um rd. 15 Mio. Euro auf 212,63 Mio. Euro. Der zum Haushaltsausgleich darüber hinaus erforderliche Bedarf wird über die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von ca. 9,69 Mio. Euro vorgesehen. Auf die in den beigefügten Anlagen III, IV und VIII entsprechend dem Stand 06.09.2022 aktualisierten Darstellungen für das Haushaltsjahr 2023 wird ergänzend verwiesen.

 

10. Der den städteregionsangehörigen Kommunen (ohne Stadt Aachen) entstehende Aufwand für die Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV beträgt im kommenden Jahr rund 19,46 Mio Euro.  Dies entspricht einer Mehrbelastung von rund 2,1 Mio. Euro gegenüber 2022.

 

11. Für die Mittelfristige Finanzplanung 2024 bis 2026 sieht die StädteRegion mit 37,5 % gleichbleibende und im Vergleich zur Mittelfristplanung 2022 abgesenkte Umlagesätze vor.  Die Umlagesätze können jedoch nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind immer auch in Relation zur Entwicklung der Umlagegrundlagen zu sehen. Hier sieht die StädteRegion jährlich deutliche Anstiege vor, so dass sich die Zahllast „Allgemeine Regionsumlage“ bei den Städten und Gemeinden von geplant 212,6 Mio. Euro in 2023 hin zu 239,9 Mio. Euro in 2026 entwickeln würde.  Für die Mittelfristplanung der Jahre 2024 – 2026 liegen derzeit noch keine aktuellen Orientierungsdaten vor. Der entsprechende Erlass wird frühestens Ende September 2022 erwartet. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund ist die Mittelfristige Finanzplanung mit großen Unsicherheiten behaftet.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Eschweiler im Haushaltsjahr 2023:

 

Bei gemeindlichen Umlagegrundlagen auf Basis dieser 1. Arbeitskreisrechnung zum GFG 2023 (Steuerkraftmesszahl +Schlüsselzuweisung = 111.912.834 Euro) und dem geplanten Umlagesatz von 37,3 % wäre durch die Stadt Eschweiler eine Allgemeine Regionsumlage in Höhe von 41.743.487 Euro abzuführen. Dies bedeutet gegenüber dem Jahr 2022 eine Mehrbelastung in Höhe von 2.914.037 Euro. Im Vergleich zur mittelfristigen Finanzplanung 2022 für 2023 beläuft sich die Mehrbelastung auf 2.007.387 Euro.

 

Durch die Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV entsteht für die Stadt Eschweiler im Jahr 2023 ein Umlageaufwand in Höhe von 3.482.031 Euro, dies bedeutet eine Mehrbelastung/Aufwandssteigerung von 434.153 Euro zu 2022.

 

Bewertung und Stellungnahme:

 

Die Beibehaltung des Umlagesatzes der Allgemeinen Regionsumlage von 37,3 % wird - trotz steigender Zahllast - ebenso begrüßt wie die für den gesamten mittelfristigen Finanzplanungszeitraum vorgesehene Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage.  Beim Blick auf die Mittelfristige Finanzplanung bis 2026 ist jedoch festzustellen, dass sich die Zahllast der Städte und Gemeinden weiterhin kontinuierlich erhöht. Die aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie eingebrochene, originäre Steuerkraft der Kommunen hat sich in 2022 deutlich erholt. Dieser Erholungseffekt und dessen weiteres Anwachsen im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum wird jedoch dringend zur Konsolidierung des eigenen städtischen Haushaltes benötigt und sollte nicht durch erheblich steigende Umlagezahlungen an die StädteRegion wieder abgeschöpft werden.

 

Die Bemühungen der StädteRegion Aachen, Verbesserungen für die umlagezahlenden Kommunen zu generieren, dürfen sich nicht nur auf die „Weitergabe“ von Ertragsverbesserungen bzw. Aufwandsreduzierungen erstrecken, die sie selbst von Dritten erfährt (höhere Bundesbeteiligung KdU, Bundesbeteiligung an der Grundsicherung, höhere Schlüsselzuweisung etc.). Es bedarf darüber hinaus eigener Anstrengungen vor allem im Sach- und Personalkostenbudget sowie beim fortschreitenden (freiwilligem) Aufgabenzuwachs, um dauerhaft günstigere Strukturen zu etablieren.

 

Die Forderungen aus den vorangegangenen Benehmensherstellungen nach einer konsequenteren Umsetzung des Strukturkonzeptes und hieraus nach einer schnelleren Generierung von positiven finanziellen Ergebnissen, die auch auf die Regionsumlagen wirken, bleiben daher bestehen.

 

Der Ansatz der Netto-Personal-/Versorgungsaufwendungen der Städteregion, d.h. ohne Berücksichtigung der entsprechenden Aufwendungen für das Jobcenter, die Kinderbetreuungseinrichtungen und die Geschäftsführung Energeticon, steigen im Planjahr 2023 gegenüber dem prognostizierten Ergebnis für 2022 um 4,91 Mio. € (= 5,54 %), gegenüber dem Planansatz 2022 um 5,05 Mio. € (= 6,04 %). Hinsichtlich der Bewirtschaftung des Personaletats bedarf das PBK daher einer deutlich restriktiveren Fortschreibung und Anwendung.

 

Als Auswirkung des russischen Angriffskriegs in der Ukraine wurden u.a. erhebliche Kostensteigerungen bei der Bewirtschaftung und Unterhaltung der Bürogebäude, Schulen, KiTa’s pp. eingeplant, welche in Summe mehr als 6 Mio. Euro ausmachen. 

Hier wird seitens der Verwaltung erwartet, dass diese Auswirkungen durch die seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 05.09.2022 angekündigte und beabsichtigte Änderung des NKF-COVID.19-Isolierungsgesetzes deutlich abgemildert werden können.

 

Beim Sozialetat handelt es sich um das größte Einzelbudget des Städteregionshaushaltes. Insoweit bleibt auch hier die Forderung aus vorangegangenen Benehmensherstellungen bestehen, die Entwicklungen im Sozialetat, die Ermittlung der Aufwands- und Ertragspositionen transparenter und umfassender darzustellen und zu erläutern.

 

Zusammenfassend wird an die StädteRegion Aachen erneut der grundsätzliche und nachdrückliche Appell gerichtet, alle sich bietenden Konsolidierungspotentiale konsequent zu verfolgen, größtmöglich auszuschöpfen und zur Senkung des Umlagebedarfs einzusetzen. Ziel muss die deutliche und dauerhafte Absenkung der Steigerungsraten bei den Regionsumlagen, sowohl bei den Umlagesätzen, als auch bei den tatsächlich zu leistenden Umlagezahlungen sein. Hierzu soll die StädteRegion Aachen auch die bei ihr bestehenden Möglichkeiten zur Einwirkung auf den LVR im Rahmen dessen Umlagefestsetzung (Benehmensverfahren) nutzen. Die deutlich positive Entwicklung der Umlagegrundlagen und der Schlüsselzuweisungen für den LVR muss mit einer ebenso deutlichen Senkung des LVR-Umlagesatzes für 2023 einhergehen.

 

Mit Blick auf die vorgenommene Bewertung der mit dem Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2023 der StädteRegion Aachen vorgestellten Haushaltsplanung und unter Berücksichtigung der daraus abgeleiteten und aufgezeigten Handlungsfelder schlägt die Verwaltung vor, das Benehmen zur Festsetzung der Regionsumlagen 2023 grundsätzlich herzustellen, dies allerdings nur unter den im Beschlussentwurf formulierten Forderungen.

  


Gemäß den Ausführungen im Sachverhalt.

 


Keine.