Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Nach dem Hochwasserereignis vom
14. und 15.07.2021 wurde mit Beschlussfassung am 03.02.2022 im Rat der Stadt
Eschweiler der Wiederaufbauplan zur Beantragung der entsprechenden Aufbauhilfen
für die Maßnahmen zur Schadensbeseitigung einstimmig beschlossen. Im
Wiederaufbauplan ist die temporäre Überdachung des Freibades zur ganzjährigen
Nutzung als benötigte Ausgleichsmaßnahme für das geschädigte Hallenbad zur
Nutzung des verpflichtenden städtischen Schulsportangebots enthalten (Vorlage
013/22). In der Sitzung am 10.03.2022 wurde die Maßnahme dem Rat detailliert
vorgestellt (Vorlage 085/22). Der
Auftrag an die Firma Paranet für die Hallenkonstruktion wurde im Rat am
18.05.2022 ebenfalls einstimmig beschlossen (Vorlage 166/22). Auf die Inhalte
der genannten Verwaltungsvorlagen wird an dieser Stelle verwiesen.
Mit Schreiben vom 24.08.2022 (s. Anlage) stellten die Stadtratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag über die Baumaßnahme zu berichten und speziell die im Schreiben genannten Fragestellungen hinsichtlich des Energieverbrauchs und der Energiekosten zu beantworten.
Aktueller Sachstand:
Nach der Beauftragung der Firma Paranet im Mai dieses Jahres ist umgehend die technische Klärung erfolgt. Der Bauantrag wurde in der Folge eingereicht. Die Baugenehmigung wurde mit Datum vom 31.08.2022 erteilt. Derzeit werden die vorbereitenden Arbeiten geplant und vergeben, die nach Ende der Freibadsaison ab Oktober 2022 erfolgen sollen. Die Produktion der Halle durch die Fa. Paranet läuft. Die Aufstellung der Halle soll im November/Dezember 2022 erfolgen. Mit der Inbetriebnahme wird voraussichtlich Anfang 2023 gerechnet.
Die Gesamtkosten für die Errichtung der Halle wurden im Rahmen der Erstellung des Wiederaufbauplanes auf 2,9 Mio geschätzt. Die Mittel sind im Haushaltplan 2022 unter Produkt 011111203 Sachkonto 59300000 IV21WAP111 eingeplant. Nach derzeitigem Kostenstand werden die eingeplanten Mittel als auskömmlich angesehen. Die Kosten für den Betrieb der Halle sind nicht durch den Wiederaufbauplan abgedeckt. Seinerzeit wurde davon ausgegangen, dass diese durch entsprechende Einsparungen der Betriebskosten für das stillgelegte Hallenbad gedeckt werden können.
Bei der Betrachtung der Traglufthalle wurde
diese hinsichtlich des Energieverbrauchs mit dem bisherigen Betrieb des
Hallenbades verglichen. Für die vorgesehenen Betriebszeiten von Freibad und
Traglufthalle im Vergleich zum bisherigen Betrieb von Hallenbad und Freibad ist
zukünftig mit einem geringeren Gesamtenergieverbrauch zu rechnen. Die damalige
Kostenbetrachtung beruhte auf Vergleichswerten aus den Vorjahren. Der
Energiebedarf für den ganzjährigen Betrieb von Freibad und Traglufthalle wird
mit 2.102.000 kWh/a Wärme und 345.000 kWh/a Strom berechnet. Der
Wasserverbrauch wird mit 18.100 m³/a angegeben.
Bei der Gas- und Energiepreisentwicklung
ist bereits seit Herbst letzten Jahres ein extremer Preisanstieg zu
verzeichnen. Zusammenhängend mit dem Ukrainekonflikt und dem Kriegsbeginn Ende
Februar 2022 hat sich die Situation am Markt noch einmal deutlich verschärft.
Die aktuelle Marktlage ist sehr dynamisch. In der als Anlage beigefügten
„Darstellung der Energie- und Wasserkostenentwicklung auf Grundlage der
erwartenden Verbrauchsmengen“ werden die derzeitigen Annahmen zur
Preisentwicklung der Energiekosten für den Betrieb dargestellt. Beim Ausblick
auf das Jahr 2023 handelt es sich dabei unter Berücksichtigung der dynamischen
Marktlage um eine Schätzung auf Basis der zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung
vorliegenden Erkenntnisse.
Beantwortung der Fragen aus dem Antrag vom 24.08.22:
1)
Wie wird der Betrieb der Traglufthalle, auch mit Blick auf
die neuen Preisentwicklungen sichergestellt und welche Beträge für die
Energieträger wurden in der aktuellen Kostenkalkulation zugrunde gelegt?
Wie bereits dargestellt wird der
Realverbrauch beim Betrieb der Traglufthalle niedriger sein als beim Betrieb
von Hallenbad und Freibad. Die bisherigen Kostenannahmen beruhten auf den
Energiekosten der Vorjahre, wobei in 2021 und 2022 kein durchgängiger Betrieb
der Bäder stattgefunden hat. Bei der Kalkulation wurde auf der Grundlage der
bisherigen Kosten für den parallelen Betrieb von Freibad und Hallenbad nicht
mit Mehrkosten im Kostenvergleich gerechnet. Momentan läuft die
Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2023, in der die Kostenansätze für die
Energiekosten insgesamt aufgrund der Preisentwicklung deutlich erhöht werden
müssen. In welchem Umfang dies geschieht, wird derzeit noch geklärt. Eine
Vorhersage der zukünftigen Preisentwicklung und des tatsächlichen Energieverbrauchs,
der auch wetterabhängig ist, kann hierbei jedoch nur wie in der Anlage
dargestellt geschätzt werden.
2)
Mit welcher Wassertemperatur in den verschiedenen Becken soll
das Schwimmbad betrieben werden und mit welcher Lufttemperatur in der
Traglufthalle?
Die
Norm-Wassertemperaturen für Hallenbäder betragen 28°C. Für Sportbecken kann
diese Temperatur reduziert werden, für Schulschwimmbecken jedoch nicht. Die
Lufttemperatur muss zwingend 2°C über der Wassertemperatur liegen
(Schwitzwasserbildung).
3)
Werden für den städtischen Haushalt weitere Belastungen
bezüglich Finanzierung der Energiekosten erwartet?
Die weitere
Preisentwicklung am Energiemarkt ist derzeit nicht absehbar. Unstrittig ist
jedoch auch mittelfristig mit weiter steigenden Energiekosten zu rechnen.
Möglichkeiten zur Energieeinsparung werden daher in allen Bereichen derzeit
geprüft. Unzweifelhaft werden die mit dem Krieg in der Ukraine einhergehenden
Auswirkungen auf das Wirtschaftsgeschehen und auf die Kosten der
Energieversorgung die kommunalen Haushalte zusätzlich erheblich belasten. Das
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW hat
mit Schreiben vom 05.09.2022 mitgeteilt, dass die Landesregierung NRW im Rahmen
einer neuen gesetzlichen Reglung beabsichtigt, das bisherige
NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) nicht nur zu verlängern, sondern noch
durch eine Änderung zu erweitern. Im Rahmen dieser Gesetzesänderung soll neben
der Ausweitung der Isolierung auf die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 auch die Möglichkeit
geschaffen werden, die in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 entstehenden
Belastungen der kommunalen Haushalte durch den Krieg in der Ukraine –
einschließlich der Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen für die
Energieversorgung - entsprechend durch eine Nebenrechnung zu isolieren. Insoweit bleibt abzuwarten, inwieweit die
zuvor beschriebenen, aufwandssteigernden Auswirkungen durch diese angekündigte
Gesetzesregelung abgemildert werden können.
4)
Werden zurzeit Risiken oder Einschränkungen bei der Verfügbarkeit
der Energieträger erwartet in den nächsten Wochen und Monaten soweit jetzt
absehbar?
Die Verfügbarkeit der
Energieträger ist abhängig von der deutschlandweiten Versorgungssituation und
diese in erster Linie abhängig von der weiteren Entwicklung in der Ukraine und
der Aufrechterhaltung der Gaslieferungen durch Russland. Hier kann die
zukünftige Entwicklung nicht vorhergesagt werden, ebenso wenig wie weitere
Einschränkungen oder staatliche Auflagen für die Kommunen zur Energieeinsparung
vorhergesehen werden können.
5)
Wird bei weiter steigenden Energiekosten eine Änderung der
täglichen Öffnungszeiten Beginn bzw. Ende vorgesehen? Wird ein späterer Aufbau
(ab nächstes Jahr) bzw. ein früherer Abbau im Frühjahr bei weiter steigenden
Energiekosten in Betracht gezogen?
Die Maßnahmen und
Möglichkeiten zur Energieeinsparung werden derzeit geprüft. Eine Möglichkeit
wäre z.B. ein unbeheizter Freibadbetrieb im Sommer. Ein früherer Abbau und
späterer Aufbau wären auch von den tatsächlichen Witterungsverhältnissen
abhängig.
6) Wird
ein Szenario berücksichtigt, ob und inwieweit unter den gegebenen Umständen
zumindest im kommenden Winterhalbjahr 2022/23 eine Nutzung der Traglufthalle im
Vollbetrieb überhaupt noch möglich bzw. noch sinnvoll erscheint?
Die Stadt Eschweiler hat sich
durch die im Rat beschlossene Auftragsvergabe für die Errichtung der
Traglufthalle vertraglich gebunden. Eine generelle Nutzungsuntersagung im Zuge
der staatlichen Energieeinsparmaßnahmen für kommunale Hallenbäder oder
vergleichbare Anlagen besteht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Mit einer
Entspannung auf dem Energiemarkt ist perspektivisch nicht zu rechnen. Die
Kosten für die Erstellung der Halle werden zur Sicherstellung des
Schulsportangebotes durch den Fördergeber übernommen. Sollte die Stadt
Eschweiler diese nun nicht in Betrieb nehmen, wäre zu klären inwieweit dies
Auswirkungen auf die grundsätzliche Förderfähigkeit haben würde. Insoweit wird seitens der Verwaltung weiter
an den Ratsbeschlüssen und der bisherigen Planung festgehalten. Die weitere
Entwicklung muss jedoch beobachtet werden.
7)
Welche Schulen führen
aktuell noch Schulschwimmen außerhalb Eschweilers durch und wurden bereits
Rückmeldungen bezüglich Schwimmzeiten in der Traglufthalle angemeldet bzw. von
der Verwaltung eingeplant?
Nach § 29 Abs. 1 Schulgesetz NRW erlässt das Ministerium
schulformspezifische Vorgaben für den Unterricht (Richtlinien, Rahmenvorgaben,
Lehrpläne). Diese legen insbesondere die Ziele und Inhalte für die
Bildungsgänge, Unterrichtsfächer und Lernbereiche fest und bestimmen die
erwarteten Lernergebnisse (Bildungsstandards). Die stufenübergreifenden
Unterrichtsvorgaben für alle Schulstufen sehen die Erteilung von Schulsport
vor. Der lehrplanmäßige Schulsport beinhaltet auch die Schwimmausbildung der
Schülerinnen und Schüler.
Zur Sicherstellung der Schwimmfähigkeit der Kinder und zur Einhaltung der schulrechtlichen Vorgaben des Lehrplans ist die Durchführung von Schwimmunterricht im Rahmen des Schulsports zwingend notwendig. Infolge der Hochwasserkatastrophe steht das Hallenbad der Stadt Eschweiler bis auf Weiteres nicht zur Verfügung. Das Freibad kann nur temporär zur Sommerzeit für den Schwimmunterricht zur Verfügung gestellt werden. Ein Ausweichen der jeweiligen Schulen auf die Nachbarkommunen wird derzeit zwar praktiziert, jedoch sind die verfügbaren Schwimmzeiten in den Nachbarkommunen nicht ausreichend, um den Bedarf der Eschweiler Schulen decken zu können. Hierdurch ist eine Erfüllung des vorgegebenen Lehrplans nicht möglich. Die Umsetzung der vorgegebenen Lehrpläne ist für die Schulen verbindlich. Die Zurverfügungstellung entsprechender Sportstätten für den Schulsport ist eine Pflichtaufgabe, die dem Schulträger obliegt.
Bei Heranziehung des in 2019 tatsächlich durchgeführten Schwimmunterrichtes wurden die Bäder der Stadt Eschweiler von 24.592 Schüler*innen insgesamt im Rahmen des Schwimmunterrichtes besucht.
Neben den 15 städtischen Schulen hat auch die Bischöfliche Liebfrauenschule Schwimmunterricht in den städtischen Bädern wahrgenommen.
Hauptsächlich wird das Nichtschwimmerbecken für die Erteilung des Schwimmunterrichtes genutzt. Allerdings wird auch das Schwimmerbecken genutzt, da beispielsweise die Abnahme des Deutschen Schwimmabzeichens zum Teil im Schwimmerbereich stattfinden muss. Die Errichtung einer temporären Überdachung des Freibades bis zur Wiederinbetriebnahme des Hallenbades ist aus den vorgenannten Gründen zwingend notwendig.
Für die Durchführung des Schwimmunterrichtes nutzen die
Eschweiler Schulen derzeit das Freibad Dürwiß (städtisches Gymnasium, KGS
Eduard-Mörike, KGS Bergrath, EGS Stadtmitte, KGS Don-Bosco, Realschule
Patternhof, Bischhöfliche Liebfrauenschule), das Hallenbad der Stadt Stolberg
(Waldschule, städtisches Gymnasium, KGS Bergrath und KGS Röhe) und die
Elisabethhalle in Aachen (EGS Stadtmitte und Realschule Patternhof).
Hinsichtlich der geltenden Öffnungszeiten der Traglufthalle
ist die Verwaltung derzeit in Vorbereitung einer Verwaltungsvorlage für den
Sportausschuss und den Rat der Stadt Eschweiler. Innerhalb der Öffnungszeiten
werden dann auch Zeiten für das Schulschwimmen freigehalten. Eine
Bedarfsabfrage bei den Schulen wird zeitnah erfolgen.
siehe Sachverhalt
Die Bearbeitung der Baumaßnahme erfolgt weiterhin durch die
Mitarbeiter von Amt 65 und die beteiligten externen Planungsbüros.