Überarbeitung des Gesamtförderantrags auf Basis des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes Eschweiler-West (ISTEK);
hier: Aktualisierter Zeit-/Maßnahmenplan sowie Programmantrag 2023
- Die als Anlage 1 beigefügte Kosten- und Finanzierungsübersicht der aus dem Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Eschweiler-West (ISTEK) hervorgegangenen Maßnahmen wird als Grundlage für den aktualisierten Gesamtantrag sowie die erforderlichen Programmanträge in den Jahren 2023 – 2027 beschlossen.
- Für die in der Anlage 2
beschriebenen Maßnahmen aus dem ISTEK Eschweiler-West werden der
Bezirksregierung Köln ein aktualisierter Gesamtantrag sowie
Programmanträge für die Aufnahme der Maßnahmen in das Städtebauförderungsprogramm
vorgelegt.
Die Stadt Eschweiler hat für das in der Anlage 3 dargestellte
Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“ durch umfangreiche
Untersuchungen, die seit 2011 durchgeführt wurden, einen
stadtentwicklungspolitischen Handlungsbedarf identifiziert. So wurde für den
Bereich bereits 2012 ein Integriertes Handlungskonzept erstellt, das 2016 und
2018 aktualisiert und ergänzt wurde.
Mit Schreiben vom 25.02.2019 legte die Stadt Eschweiler der
Bezirksregierung Köln erstmals einen Zuwendungsantrag für das
Stadterneuerungsprojekt Eschweiler-West (Gesamtantrag) sowie einen
Programmantrag für erste Maßnahmen im Jahr 2019 vor. Grundlage des Antrags
bildete das Integrierte Handlungskonzept [= Integrierte
Stadtteilentwicklungskonzept Eschweiler West (ISTEK)]; diesem Konzept (mit
Stand vom November 2018) hatte der Stadtrat zuvor einstimmig zugestimmt
(Sitzungsvorlage Nr. 410/18).
Programmantrag 2019
Der Programmantrag der Stadt Eschweiler vom 25.02.2019 wurde durch die
Bezirksregierung Köln am 30.09.2019 beschieden. Dem Zuwendungsbescheid mit der
Nr. 05/04/19 ist eine baufachliche Stellungnahme beigefügt, in dem die
Bezirksregierung Köln grundsätzlich feststellt, dass
·
aufgrund
der Defizite im Bereich des Wohnens und des Wohnumfeldes und der
sozialräumlichen Struktur mit einer multiethnischen Bevölkerung eine Aufnahme
in das Programm „Soziale Stadt“ gemäß den Städtebauförderrichtlinien des Landes
NRW sinnvoll und geboten erscheint,
·
die
Stadt Eschweiler nicht in der Lage ist, die Gesamtmaßnahme ohne öffentliche
Förderung umzusetzen und
·
an der
Projektumsetzung erhebliches Landesinteresse besteht.
Für das Programmjahr 2019 bewilligte die Bezirksregierung Köln mit dem
Bescheid Nr. 05/04/19 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 203.769,00 € für die
Durchführung von Vorbereitungsmaßnahmen und städtebaulichen Planungen. Die
Maßnahmen und Projekte wurden 2019/2020 abgeschlossen, die Zuwendungen wurden
vollständig abgerufen, sie sind in der als Anlage 1 beigefügten
tabellarischen Aufstellung hellblau hinterlegt:
Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln erfolgt zunächst keine
Rückzahlung der Überzahlung der Stadt Eschweiler. Diese Überzahlung soll in
Maßnahmen und Projekten folgender Programmanträge berücksichtigt werden.
Gesamtantrag 2019
Der mit dem Programmantrag 2019 zeitgleich vorgelegte Gesamtantrag konnte
nicht beschieden werden: Die Bezirksregierung Köln forderte eine Überarbeitung
des Gesamtantrags bzw. eine Einarbeitung der Anregungen des Ministeriums für
Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD).
Gesamtantrag 2020 und Programmantrag 2021
Ende September 2020 legte die Stadt Eschweiler der Bezirksregierung Köln
eine Überarbeitung des Gesamtantrages sowie einen Programmantrag für 2021 vor.
U. a. wurden in dem Gesamtantrag die darin dargestellte Kassenwirksamkeit
überprüft sowie die Verlängerung des geschätzten Durchführungszeitraums (bis
2027) eingearbeitet. Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen der
Maßnahmen wurden innerhalb des Gesamtantragsformulars bzw. des Programmantrags
2021 dargestellt. Den Gesamtantrag konnte die Bezirksregierung Köln auch in der
überarbeiteten Fassung bisher nicht bescheiden.
Durch die Hochwasserkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 waren über 50 % des
Gebietes „Soziale Stadt Eschweiler-West“ betroffen.
Die Bewältigung der Folgen dieser Katastrophe und die außerordentlichen
Kostensteigerungen im Bausektor erfordern nunmehr eine weitere Aktualisierung
des Gesamtantrages und des Programmantrags 2021. In einem Gespräch mit der
Bezirksregierung am 14.06.2022 wurden Maßgaben und Ziele für eine erfolgreiche
Einreichung des Gesamtprojektes definiert:
1.
Berücksichtigung
der Kostensteigerung bei laufenden Projekten aus dem Programmjahr 2021
Für das Programmjahr 2021 bewilligte die
Bezirksregierung mit Bescheid Nr. 05/28/21 vom 16.06.2021 Zuwendungen in Höhe
von insgesamt 2.272.245,00 € für die Durchführung folgender Maßnahmen:
Erstellung eines
Parkraumkonzeptes |
29.600,00 € |
Öffentlichkeitsarbeit
04/2021-12/2025 |
190.000,00 € |
Sanierungsbeauftragter/Kommunale
Beratung 07/2021 - 12/2025 |
319.822,00 € |
Quartiersmanagement/-büro
07/2021 - 12/2025 |
734.500,00 € |
Aktivierende
Immobilienberatung 07/2021 - 06/2025 |
199.572,00 € |
Quartierseingänge und
–plätze |
92.000,00 € |
Spielelandschaft Inde |
711.312,00 € |
Hof- und Fassadenprogramm |
200.000,00 € |
Städtebaulicher
Mehraufwand Fassadensanierung Grundschule Karlstraße |
245.500,00 € |
Verfügungsfonds 2021 –
2024 |
118.000,00 € |
Summe der
zuwendungsfähigen Ausgaben |
2.840.306,00
€ |
Mit Bescheid Nr. 05/28/21 vom 16.06.2021 bewilligte
Zuwendung (80 %) |
2.272.245,00
€ |
Die Anpassung der Zuwendungen an die
Kostensteigerung bei den bewilligten Maßnahmen erfordert eine teilweise
Änderung der Zweckbestimmung der bewilligten Mittel. In der Folge führt dies
auch zu einer Verschiebung bzw. erneuten Beantragung von zwei bewilligten
Maßnahmen in 2023 und 2025. In der nachfolgenden Tabelle sind die Auswirkungen
der Kostensteigerung auf die bewilligten Maßnahmen dargestellt:
Erstellung eines
Parkraumkonzeptes (Kostensteigerung ca. 43 %) |
42.393,00
€ |
Öffentlichkeitsarbeit
04/2021-12/2025 |
190.000,00 € |
Sanierungsbeauftragter/Kommunale
Beratung 07/2021 - 12/2025 Änderung des Durchführungszeitraums:
01/2023 – 12/2025 |
213.214,00
€ |
(erneute Beantragung: Programmantrag 2023) |
0,00
€ |
Aktivierende
Immobilienberatung 07/2021 - 06/2025 Änderung des Durchführungszeitraums:
01/2023 – 06/2025 |
124.732,00
€ |
|
0,00
€ |
Spielelandschaft Inde (Kostensteigerung ca. 116 %) |
1.538.267,00
€ |
Hof- und Fassadenprogramm |
200.000,00 € |
Städtebaulicher Mehraufwand Fassadensanierung
Grundschule Karlstraße (Kostensteigerung ca. 69 %) |
413.700,00
€ |
Verfügungsfonds 2021 –
2024 |
118.000,00 € |
Summe der zuwendungsfähigen
Ausgaben |
2.840.306,00
€ |
Mit Bescheid Nr. 05/28/21 vom 16.06.2021 bewilligte
Zuwendung (80 %) |
2.272.245,00
€ |
In der Anlage 1 sind die o. a.
Maßnahmen des Programmjahres 2021 blau hinterlegt. Die erforderlichen
Veränderungen durch die Kostensteigerungen wurden in dieser Tabelle
berücksichtigt. In der Anlage 4 werden die Maßnahmen aus dem
Programmantrag 2021 sowie deren Umsetzungsverlauf vorgestellt.
2.
Berücksichtigung
der Kostensteigerung im Programmantrag 2022
Neben einer Zweckbestimmungsänderung für die
Maßnahmen aus dem Programmantrag 2021 beantragte die Stadt Eschweiler im
September 2021 mit dem Programmantrag 2022 Zuwendungen für folgende Maßnahmen:
Umgestaltung
Hüttenstraße/Tunnelweg (zuwendungsfähige Ausgaben) Beantragte Zuwendung (80 %) |
460.000,00 € 368.000,00 € |
Umgestaltung Schulhof
Barbaraschule / Karlstraße (zuwendungsfähige Ausgaben) Beantragte Zuwendung (80 %) |
434.100,00 € 347.280,00 € |
Summe der
zuwendungsfähigen Ausgaben |
894.100,00 € |
Eine Entscheidung über die
Zweckbestimmungsänderung für die Maßnahmen aus dem Programmantrag 2021 (in
aktualisierter Form: siehe Punkt 1) wird die Bezirksregierung Köln im
Zusammenhang mit dem überarbeiteten Gesamtantrag fällen.
Mit der Planung der Maßnahme Umgestaltung
Hüttenstraße/Tunnelweg wird erst 2023 begonnen (siehe Punkt 4. Programmantrag
2023). Daher wird in der Programmveröffentlichung des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW (12.08.2022) auf Seite 16
nur die Umgestaltung des Schulhofs der Barbaraschule in der Karlstraße mit
Zuwendungen in Höhe von 347.000 € berücksichtigt. Ein offizieller
Zuwendungsbescheid liegt der Stadt Eschweiler noch nicht vor.
Mit der Konkretisierung der Planung, der
Auftragserteilung und dem Start der Umgestaltungsmaßnahme Schulhof
Barbaraschule/Karlstraße mussten die nachfolgenden, für die Umsetzung der
Maßnahme zwingend erforderlichen Ergänzungen und Änderungen in der
Kostenberechnung berücksichtigt werden:
·
Anpassung
der Kosten an das vorhandene Preisniveau;
·
Einarbeitung
der Ergebnisse der Bodenuntersuchungen (abgeschlossen Juli 2022) in die Planung
(zu geringe Tragschichten auf nicht tragfähigen Lehmschichten = Ausbau und
Neuaufbau der Tragschicht erforderlich, festgestellte Bodenbelastung = kein
Wiedereinbau des Erdaushubs möglich + erforderlicher tieferer Erdaushub =
erhöhte Entsorgungskosten);
·
Verzicht
auf eingefärbten Asphaltbelag als Oberfläche und Wahl einer nachhaltigen
Alternative;
·
Anpassung
der Ausstattung an den Bedarf (keine Versetzung der vorh. Spielgeräte möglich =
Neuanschaffung erforderlich + Änderung der Ausstattung Pausenhalle);
·
Ergänzung
von Gehölz- und Staudenpflanzungen als Schattenspender und als klimatischer
Ausgleich sowie Schaffung naturnaher unversiegelter Bereiche im Sinne des
Artenschutzes und der Nachhaltigkeit (vorher: Rasenflächen);
·
Erforderliche
Umplanung der Entwässerung nach Kanalbefahrung im Juli 2022.
In der Summe ergibt sich eine
Kostensteigerung von 434.100,00 € auf 1.048.100,00 € (ca. 140 %). Für diese
Mehrkosten sollen Zuwendungen im Programmantrag 2023 bei der Bezirksregierung
Köln beantragt werden:
Umgestaltung Schulhof
Barbaraschule / Karlstraße (zuwendungsfähige Ausgaben) Programmantrag 2022 – beantragte Zuwendung |
434.100,00 € 347.280,00 € |
Mehrkosten: Umgestaltung Schulhof
Barbaraschule / Karlstraße (zuwendungsfähige Ausgaben) Programmantrag 2023 – beantragte Zuwendung |
614.000,00 € 491.200,00 € |
Summe der
zuwendungsfähigen Ausgaben (2022 + 2023) |
1.048.100,00 € |
Die Mehrkosten der Maßnahme werden im Rahmen
des Programmantrags 2023 beantragt (siehe Punkt 4.).
3.
Berücksichtigung
der Kostensteigerung der Maßnahmen im Gesamtantrag
In dem erstmals im Jahr 2019 gestellten und
zuletzt im August 2021 aktualisierten Gesamtantrag wurden für die Maßnahmen im
Gebiet Soziale Stadt Eschweiler-West zuwendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe
von ca. 9,656 Mio. € veranschlagt. Die Höhe der beantragten Zuwendung betrug
7,725 Mio. € (max. 80 % der zuwendungsfähigen Kosten).
Durch die Hochwasserkatastrophe vom 14./15.
Juli 2021 verzögerten sich Beginn und Durchführung einzelner Maßnahmen im
Fördergebiet. Begründet war und ist dies u. a. in der fehlenden Verfügbarkeit
der Handwerker und in der Prioritätenverschiebung zugunsten der Bewältigung der
Hochwasserschäden.
Der Förderzeitraum für das Gebiet Soziale
Stadt Eschweiler-West wird voraussichtlich 2027 enden. Im Rahmen der
Aktualisierung wurde die Umsetzbarkeit der bisher im Gebiet geplanten
Umbaumaßnahmen für die Jahre 2023 – 2027 geprüft. Berücksichtigt wurde
insbesondere, dass in den überfluteten Gebieten zunächst auf bauliche Maßnahmen
im öffentlichen Raum verzichtet werden soll, um den Eigentümer*innen vorrangig
die Sanierung der eigenen Immobilie zu ermöglichen.
Die Maßnahmen
·
Aufwertung
des öffentlichen Raums Jahnstraße sowie
·
Aufwertung
des öffentlichen Raums August-Thyssen-Straße
können wegen der erheblichen Schäden im
Gebäudebestand (u. a. Schulen, Schwimmhalle, Kindergärten, private
Baumaßnahmen) im geplanten Umsetzungszeitraum bis Ende 2027 nicht realisiert
werden.
Ab Ende 2025 sollen Ziele und Maßnahmen im
Fördergebiet durch eine Fortschreibung des ISTEK überprüft werden. Die im
Umsetzungszeitraum 2019 – 2027 nicht realisierten Projekte sowie die im Rahmen
einer Fortschreibung des ISTEK ggf. neu definierten Maßnahmen und Projekte
könnten Gegenstand einer weiteren Förderung für die Jahre 2028 ff. werden.
Der aktualisierte Gesamtantrag sieht für die
verbleibenden Maßnahmen im Gebiet Soziale Stadt Eschweiler-West
zuwendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von ca. 10,397 Mio. € vor. Die Höhe der
beantragten Zuwendung beträgt ca. 8,121 Mio. € (max. 80 % der zuwendungsfähigen
Kosten). Die Kosten- und Finanzierungsübersicht ist als Anlage 1, die
Maßnahmenübersicht ist als Anlage 2 beigefügt.
4.
Programmantrag
2023
Mit dem aktualisierten Gesamtantrag wird der
Bezirksregierung Köln der Programmantrag für 2023 vorgelegt. Für die in der Anlage
1 orange hinterlegten Maßnahmen
·
Quartiersmanagement/-büro
07/2023 – 12/2027,
·
Grundstückssicherung
Zugang zur „Spielelandschaft Inde“,
·
Berücksichtigung
der Kostensteigerung: Umgestaltung Schulhof Barbaraschule/Karlstraße,
·
Aufwertung
Wohnumfeld Mittelstraße/Karlstraße sowie
·
Aufwertung
Wohnumfeld Vulligstraße
werden zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe
von 2.442.865,00 € veranschlagt. Mit dem Programmantrag 2023 werden Zuwendungen
in Höhe von 1.954.292,00 € beantragt.
Als Anlage 5 ist eine Übersicht über
die bisher gestellten und geplanten Programmanträge beigefügt.
Das ISTEK ist auch weiterhin die Grundlage für den aktualisierten
Gesamtantrag. Der im ISTEK aufgeführte Handlungsbedarf ist für die darin
beschriebenen Maßnahmen und Projekte weiterhin gegeben. Aus dem ISTEK wurden
Maßnahmenblätter erarbeitet, die im Rahmen des Zuwendungsantrags auf ihre
Aktualität überprüft werden und dort der Erläuterung der in den Anlagen 1
und 2 aufgeführten Maßnahmen und Projekte dienen.
Dem Beschluss des Zeit- und Maßnahmenplans für die Gesamtmaßnahme im Jahr
2020 (Sitzungsvorlage Nr. 036/20) war bereits eine tabellarische Übersicht über
die im Bereich „Soziale Stadt Eschweiler-West“ notwendigen Maßnahmen, ihre
Schätzkosten, die Finanzierung und den Eigenanteil beigefügt. Die aktualisierte
Fassung dieser Übersicht ist der Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt.
Das Maßnahmenpaket wurde seit der Beschlussfassung u.a. durch Angebote
konkretisiert und durch die erforderlichen Anmeldungen im städtischen Haushalt
in der zeitlichen Umsetzung neu definiert.
Die als Anlage
1 beigefügte Kosten- und Finanzierungsübersicht zeigt in einer
tabellarischen Zusammenfassung die geplante Umsetzung der Maßnahmen in den
Jahren 2023 – 2027. Die Aufstellung
zur Veranschlagung der Haushaltsmittel für die Maßnahmen im Gebiet „Soziale
Stadt Eschweiler-West“ (Anlage 2) basiert auf überschlägigen Kosten- und Bedarfsschätzungen zu
den einzelnen Positionen. Im Rahmen des Haushaltsplans 2023 ff. wurden die
teilweise überschlägig ermittelten Kosten berücksichtigt.
Da für
die Inwertsetzung des Stadtteils Eschweiler-West durch die entwickelten
Maßnahmen ein erhöhter finanzieller Aufwand aufzubringen ist, ist die Stadt
Eschweiler auf Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes NRW
angewiesen (siehe Anlage 5: Für die Maßnahmen aus den Programmanträgen
2019 – 2022 insgesamt 2.823.294,00 €). Das ISTEK Eschweiler-West dient als
Grundlage für den aktualisierten Gesamtantrag und den Programmantrag 2023.
Die Projektbetreuung, -leitung und -durchführung der Maßnahmen bindet Arbeitskapazitäten in den Ämtern 61 (Planungsamt), 65 (Hochbauamt) und 66 (Tiefbau, Grünflächen und Baubetriebshof).