hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung
1. Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach
Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).
2. Der Entwurf des Bebauungsplans 302 – Am Grachtweg West – (Anlagen
2 und 3) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 4) wird
zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §
4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der
Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 20.09.2018
(Vorlagen-Nr. 243/18) die Aufstellung des Bebauungsplans 302 – Am Grachtweg
West – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung
der Stadt Eschweiler beschlossen.
Der Bebauungsplan grenzt unmittelbar
nordöstlich an das Kraftwerk Weisweiler und westlich an das Industriegebiet
– Am Grachtweg – an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst
eine Fläche von insgesamt etwa 13,9 ha. Es
handelt sich um eine Fläche der RWE Power AG, welche nicht mehr als
Betriebsfläche für den Tagebau oder für das Kraftwerk benötigt wird. Ziel des
Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Entwicklung eines Industriegebietes in Ergänzung zum Interkommunalen
Industriegebiet Inden/Eschweiler – Am Grachtweg –.
Der Entwurf des Bebauungsplans wurde in der Zeit vom 30.10.2018 bis zum
16.11.2018 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt. Im
Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Parallel wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die Stellungnahme
der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind, soweit sie Anregungen und Hinweise enthalten, als Anlage
1 beigefügt. Die zugrundeliegenden Stellungnahmen sind in Anlage 5
beigefügt.
Die Verwaltung
empfiehlt, den Entwurf des Bebauungsplanes 302 - Am Grachtweg West – (Anlagen
2 und 3) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 4) zum
Zweck der öffentlichen Auslegung zu beschließen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans 302 werden Eingriffe
in Natur und Landschaft ermöglicht, die nicht im Plangebiet ausgeglichen werden
können. Deswegen sollen gemäß der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung des
Landschaftspflegerischen Fachbeitrags 186.618 Biotopwertpunkte auf externen
Ausgleichsflächen kompensiert werden. Hierfür sind 4 Flächen vorgesehen, die am
südöstlichen Rand von Eschweiler bzw. Weisweiler, in Alsdorf und in
Herzogenrath liegen. Zusätzlich soll ein Restdefizit von 45.900
Biotopwertpunkten über das Ökokonto der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
ausgeglichen werden. Der Ausgleich wird durch einen städtebaulichen Vertrag mit
der Vorhabenträgerin RWE Power AG gesichert.
Gutachten:
Folgende Gutachten wurden erstellt und können
bei der Verwaltung eingesehen werden:
1. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Smeets
Landschaftsarchitekten Planungsgesellschaft mbH, Erftstadt, 09.08.2022
2. Stellungnahme zu möglichen Festsetzungen zum
Gewerbelärm im Bebauungsplan 302 „Am Grachtweg West“ in Eschweiler, Accon Köln
GmbH, Köln, 26.07.2022
3. Artenschutzrechtliche Prüfung nach §§ 44 ff.
BNatSchG (Artenschutzprüfung Stufe II), Kölner Büro für Faunistik, Köln,
28.06.2022
4. Verkehrsuntersuchung zur Erweiterung des
interkommunalen Industriegebiets Inden/Weisweiler, BSV Büro für Stadt- und
Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH, Aachen, November 2019
5. Orientierende Altlastenuntersuchung,
Geotechnisches Büro Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann GmbH, Bornheim, 01.07.2019
6. Entwässerungsstudie zur Erschließung des
Gewerbegebietes B-Plan 302 Am Grachtweg West, Dr. Jochims & Burtscheidt,
Düren, 13.06.2022
7. Orientierende Baugrundbeurteilung und
Gründungsberatung, Geotechnisches Büro Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann GmbH, Aachen,
21.06.2019
Das
Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Die
Vorhabenträgerin (RWE Power AG) übernimmt die anfallenden Kosten für ein
Planungsbüro, externe Gutachter, Erschließungsmaßnahmen usw.
Das Bauleitplanverfahren bindet als
Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.