Auf Grundlage der Landeskontingentierung zur Förderung neuer Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/2023 wird die Kindertageseinrichtung Grüner Weg, Grüner Weg 35, des Trägers BKJ der Stadt Eschweiler als zehntes Familienzentrum in Eschweiler entwickelt.
Das
Landesprogramm der Familienzentren besteht seit dem Kindergartenjahr 2006/2007.
Der flächendeckende Ausbau begann im Kindergartenjahr 2007/2008 auf der Basis
des Kinderbildungsgesetzes und der Verteilung der Kontingente auf die örtlichen
Jugendamtsbezirke.
Folgende
Träger haben ihr Interesse bekundet, eine Kindertageseinrichtung im
Kindergartenjahr 2022/2023 zum Familienzentrum weiterzuentwickeln:
Ø Kath.
Kirchengemeinde St. Peter und Paul für die Kath. Kindertageseinrichtung „St.
Antonius von Padua“, Auf dem Ellerberg 1 (Stadtteil Röhe)
Ø BKJ
der Stadt Eschweiler für die Kindertageseinrichtung „Grüner Weg“, Grüner Weg 35
(Innenstadt)
Ø AWO-KiSA
gUG für die Kindertageseinrichtung „Regenbogen“, Konrad-Adenauer-Straße 16 a
(Stadtteil Dürwiß)
Die
Bewerbungsschreiben sind als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.
Das
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes
Nordrhein-Westfalen empfiehlt, Standorte für neue Familienzentren auf der
Grundlage der „Kleinräumigen Auswahlkriterien zur Förderung von
Familienzentren“ (Anlage 4) auszusuchen.
Kernindikator
ist die Anzahl der Kinder unter 7 Jahren in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II.
Weitere
Indikatoren sind:
Ø Anteil
Arbeitsloser - Anteil arbeitsloser Eltern
Ø Anteil
von Menschen mit Migrationshintergrund
Ø Anteil
von Hilfen zur Erziehung
Ø Anteil
Eltern mit Beitragsbefreiung/durchschnittliches
Elternbeitragsaufkommen/Sprachförderbedarf
Die
BKJ-Kindertageseinrichtung „Grüner Weg“ erfüllt im Vergleich zu den beiden
anderen Kindertageseinrichtungen den überwiegenden Teil der vorgenannten
Indikatoren:
Ø Sie
hat im Bereich des SGB-II-Bezuges den höchsten Anteil.
Ø Die
Kindertageseinrichtung ist bereits im Rahmen der Jugendhilfeplanung als plus
Kita eingestuft.
Ø Der
Anteil von Eltern, die von einer Beitragszahlung befreit sind, ist erheblich
höher als bei den beiden anderen Kindertageseinrichtungen.
Abgesehen
von den o.a. Indikatoren sprechen weitere Punkte für die Kindertageeinrichtung
„Grüner Weg“:
Ø Die
BKJ der Stadt Eschweiler hat bereits drei Kindertageseinrichtungen in
Eschweiler zu Familienzentren weiterentwickelt und verfügt daher über
umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen.
Ø Der
Träger weist in seinem Bewerbungsschreiben darauf hin, dass durch die
derzeitige Standortverschiebung des Familienzentrums Jahnstraße der Bedarf in
der Innenstadt nicht abgedeckt werden kann. Auch könnte die
Kindertageseinrichtung „Indestrolche“, Dechant-Kirschbaum-Straße 1, die
ebenfalls in Trägerschaft der BKJ der Stadt Eschweiler geführt wird, mit
entsprechenden niedrigschwelligen Angeboten bedient werden, da diese von der
Kindertageseinrichtung „Grüner Weg“ aus einfach fußläufig zu erreichen ist.
Ø Zudem
wird gerade nach der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 aus Sicht des
Jugendamtes Eschweiler ein stark angestiegener Bedarf an Unterstützungsangeboten
im Innenstadtbereich für erforderlich gehalten.
Gemäß
§ 43 Absatz 2 Kinderbildungsgesetz NRW erhalten Kindertageseinrichtungen, die im Rahmen
der örtlichen Jugendhilfeplanung auf Vorschlag des Jugendamtes zu
Familienzentren weiterentwickelt werden, eine zusätzliche finanzielle Förderung
des Landes.
Gemäß §
8 Absatz 1 Ziffer 2 Buchstabe d) der Satzung für das Jugendamt der Stadt
Eschweiler hat der Jugendhilfeausschuss die Aufgabe, die Entscheidung über die
Entwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren NRW gemäß § 42
KiBiz NRW zu treffen.
Der
Antrag für das neue Familienzentrum muss bis zum 15.06.2022 an den
Landschaftsverband Rheinland gestellt werden. Laut Mitteilung vom
Landschaftsverband Rheinland kann die entsprechende Beschlussfassung im Rahmen
der örtlichen Jugendhilfeplanung auch nach der Antragstellung erfolgen, sofern
dies zeitnah geschieht.
Die
Standortvergabe zur Entwicklung eines neuen Familienzentrums wurde mit den
betreffenden Trägern im Vorfeld zur Jugendhilfeausschusssitzung abgestimmt.
Vor
dem o.g. Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die BKJ-Kindertageseinrichtung
„Grüner Weg“, Grüner Weg 35, im Kindergartenjahr 2022/2023 zu einem
Familienzentrum weiterzuentwickeln.
Zur
Fristwahrung wird die entsprechende Antragstellung vor der
Jugendhilfeausschusssitzung und die entsprechende Beschlussfassung im Rahmen
der Jugendhilfeplanung im Anschluss erfolgen.
Im Kindergartenjahr 2022/2023 erhält das Jugendamt Eschweiler zur Weiterleitung an den Träger einen Förderbetrag des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 20.371,69 Euro (§ 43 Abs. 1 KiBiz NRW).
Die Landeszuweisung für die Familienzentren werden vereinnahmt unter dem Ertragskonto 41413400 – Landeszuweisungen Kitaförderung – im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege.
Die Landeszuweisungen werden an die Träger von Kindertageseinrichtungen über das Aufwandskonto 53118230 – Weiterleitung Landeszuweisungen Kitaförderung – im gleichen Produkt weitergeleitet.
Die Abwicklung
erfolgt über Personal der Abteilung 510.