Betreff
Förderung von Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/2023
Vorlage
182/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Auf Grundlage der Landeskontingentierung zur Förderung neuer Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/2023 wird die Kindertageseinrichtung Grüner Weg, Grüner Weg 35, des Trägers BKJ der Stadt Eschweiler als zehntes Familienzentrum in Eschweiler entwickelt.


 

Das Landesprogramm der Familienzentren besteht seit dem Kindergartenjahr 2006/2007. Der flächendeckende Ausbau begann im Kindergartenjahr 2007/2008 auf der Basis des Kinderbildungsgesetzes und der Verteilung der Kontingente auf die örtlichen Jugendamtsbezirke.

 

Folgende Träger haben ihr Interesse bekundet, eine Kindertageseinrichtung im Kindergartenjahr 2022/2023 zum Familienzentrum weiterzuentwickeln:

 

Ø  Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul für die Kath. Kindertageseinrichtung „St. Antonius von Padua“, Auf dem Ellerberg 1 (Stadtteil Röhe)

Ø  BKJ der Stadt Eschweiler für die Kindertageseinrichtung „Grüner Weg“, Grüner Weg 35 (Innenstadt)

Ø  AWO-KiSA gUG für die Kindertageseinrichtung „Regenbogen“, Konrad-Adenauer-Straße 16 a (Stadtteil Dürwiß)

 

Die Bewerbungsschreiben sind als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.

 

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen empfiehlt, Standorte für neue Familienzentren auf der Grundlage der „Kleinräumigen Auswahlkriterien zur Förderung von Familienzentren“ (Anlage 4) auszusuchen.

 

Kernindikator ist die Anzahl der Kinder unter 7 Jahren in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II.

Weitere Indikatoren sind:

 

Ø  Anteil Arbeitsloser - Anteil arbeitsloser Eltern

Ø  Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund

Ø  Anteil von Hilfen zur Erziehung

Ø  Anteil Eltern mit Beitragsbefreiung/durchschnittliches Elternbeitragsaufkommen/Sprachförderbedarf

 

Die BKJ-Kindertageseinrichtung „Grüner Weg“ erfüllt im Vergleich zu den beiden anderen Kindertageseinrichtungen den überwiegenden Teil der vorgenannten Indikatoren:

 

Ø  Sie hat im Bereich des SGB-II-Bezuges den höchsten Anteil.

Ø  Die Kindertageseinrichtung ist bereits im Rahmen der Jugendhilfeplanung als plus Kita eingestuft.

Ø  Der Anteil von Eltern, die von einer Beitragszahlung befreit sind, ist erheblich höher als bei den beiden anderen Kindertageseinrichtungen.

 

 

Abgesehen von den o.a. Indikatoren sprechen weitere Punkte für die Kindertageeinrichtung „Grüner Weg“:

 

Ø  Die BKJ der Stadt Eschweiler hat bereits drei Kindertageseinrichtungen in Eschweiler zu Familienzentren weiterentwickelt und verfügt daher über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen.

Ø  Der Träger weist in seinem Bewerbungsschreiben darauf hin, dass durch die derzeitige Standortverschiebung des Familienzentrums Jahnstraße der Bedarf in der Innenstadt nicht abgedeckt werden kann. Auch könnte die Kindertageseinrichtung „Indestrolche“, Dechant-Kirschbaum-Straße 1, die ebenfalls in Trägerschaft der BKJ der Stadt Eschweiler geführt wird, mit entsprechenden niedrigschwelligen Angeboten bedient werden, da diese von der Kindertageseinrichtung „Grüner Weg“ aus einfach fußläufig zu erreichen ist.

Ø  Zudem wird gerade nach der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 aus Sicht des Jugendamtes Eschweiler ein stark angestiegener Bedarf an Unterstützungsangeboten im Innenstadtbereich für erforderlich gehalten.

 

Gemäß § 43 Absatz 2 Kinderbildungsgesetz NRW erhalten Kindertageseinrichtungen, die im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung auf Vorschlag des Jugendamtes zu Familienzentren weiterentwickelt werden, eine zusätzliche finanzielle Förderung des Landes.

 

Gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 Buchstabe d) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler hat der Jugendhilfeausschuss die Aufgabe, die Entscheidung über die Entwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren NRW gemäß § 42 KiBiz NRW zu treffen.

 

Der Antrag für das neue Familienzentrum muss bis zum 15.06.2022 an den Landschaftsverband Rheinland gestellt werden. Laut Mitteilung vom Landschaftsverband Rheinland kann die entsprechende Beschlussfassung im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung auch nach der Antragstellung erfolgen, sofern dies zeitnah geschieht.

 

Die Standortvergabe zur Entwicklung eines neuen Familienzentrums wurde mit den betreffenden Trägern im Vorfeld zur Jugendhilfeausschusssitzung abgestimmt.

 

Vor dem o.g. Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die BKJ-Kindertageseinrichtung „Grüner Weg“, Grüner Weg 35, im Kindergartenjahr 2022/2023 zu einem Familienzentrum weiterzuentwickeln.

 

Zur Fristwahrung wird die entsprechende Antragstellung vor der Jugendhilfeausschusssitzung und die entsprechende Beschlussfassung im Rahmen der Jugendhilfeplanung im Anschluss erfolgen.

 


 

Im Kindergartenjahr 2022/2023 erhält das Jugendamt Eschweiler zur Weiterleitung an den Träger einen Förderbetrag des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 20.371,69 Euro (§ 43 Abs. 1 KiBiz NRW).

 

Die Landeszuweisung für die Familienzentren werden vereinnahmt unter dem Ertragskonto 41413400 – Landeszuweisungen Kitaförderung – im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege.

 

Die Landeszuweisungen werden an die Träger von Kindertageseinrichtungen über das Aufwandskonto 53118230 – Weiterleitung Landeszuweisungen Kitaförderung – im gleichen Produkt weitergeleitet.

 


 

Die Abwicklung erfolgt über Personal der Abteilung 510.