hier: Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 10.11.2021
1. Das
Ergebnis der Betrachtung aller lichtsignalisierten Kontenpunkte hinsichtlich
der Möglichkeit zur Schaffung von Fahrradaufstellflächen wird zur Kenntnis
genommen.
2 Die Ausführungen bzgl. der
Identifizierung potentiell gefährlicher Kreuzungen werden zur Kenntnis genommen.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, eine alternative Radwegeführung über Kochsgasse und
Englerthstraße hinsichtlich der hiervon zu erwartenden Verbesserung der
Sicherheit für Radfahrer zu überprüfen.
4. Die
Verwaltung wird beauftragt, die in Anlage 5 dargestellte Trasse C als
Radwegeverbindung zwischen Stolberg-Werth und Eschweiler-Hastenrath planerisch
weiter zu verfolgen und hierzu Fördermittel zu beantragen.
Ausgangslage
Im gemeinsamen
Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis90/Die Grünen vom 10.11.2021 (vgl. Anlage
1) wurden diverse Aspekte zur Erzielung von Verbesserungen im Radwegenetz
aufgeführt. Ziel des Antrags ist es sowohl die Sicherheit als auch die Attraktivität
des Radverkehrs zu steigern. Hierzu wurden vier Themenfelder benannt, zu jedem
Themenfeld wurde bereits eine Beschlussempfehlung formuliert:
- Die Verwaltung wird
beauftragt, gemeinsam mit eventuell zu beteiligenden
Straßenbau-lastträgern, Kreuzungen mit Ampelanlagen zu identifizieren, an
denen sogenannte Fahrradaufstellflächen geeignet und sinnvoll erscheinen,
um Radfahren in Eschweiler attraktiver und sicherer zu machen.
Im Gebiet der Stadt
Eschweiler existieren momentan 45 signalisierte Knotenpunkte (vgl. Anlage
2ff.), die Lichtsignalanlagen befinden sich entweder in der Baulast des
Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Bundes- und Landesstraßen), der
StädteRegion Aachen (Kreisstraße) oder der Stadt Eschweiler (Gemeinde-straßen).
Die in Rede
stehenden Aufstellflächen können bei der Führung des Radverkehrs auf der
Fahrbahn Anwendung finden. Bei auf Nebenanlagen geführten, d.h. baulich durch
Bordanlagen oder Grünstreifen von der Fahrbahn getrennten Radwegen sind
derartige Aufstellflächen meist nicht erforderlich, da sie i.d.R. separat
signalisiert sind.
Nach Auffassung des
Fachamtes bedürfen insgesamt acht signalisierte Knotenpunkte einer näheren
Betrachtung hinsichtlich der Schaffung von markierten Aufstellflächen im
Fahrbahnbereich. Es handelt sich um die Knoten-Nrn. K 2, K 5, K 11, K 14, K 20,
K 21, K 25, K 30 (vgl. Anlage 2). Von diesen Knotenpunkten sollen fünf (K 11,
K 14, K 20, K 21, K
25) ohnehin im Zuge der Umsetzung des Mobilitätskonzeptes „EsKliMo“ überplant
werden, da sie sich im Verlauf einer geplanten Radroute befinden.
Nach Ansicht des
Fachamtes bedürfen demnach zusätzlich drei Knotenpunkte (K 2, K 5, K 30) einer
Betrachtung, inwiefern hier durch Fahrradaufstellflächen eine Verbesserung der
Verkehrssicherheit erreicht werden kann. Bezüglich des Knotenpunktes K 5 –
Nordstraße/Indestraße/Langwahn wird zudem auf die Ausführungen zu Punkt 3
verwiesen.
- Die Verwaltung wird
beauftragt, potenziell besonders gefährliche Kreuzungen mit Abbiegeverkehr
zu identifizieren und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, um den toten
Winkel bei abbiegenden Fahrzeugen, vor allem Bussen und LKW, besser
einsehbar zu machen. Mögliche Lösungen könnten Spiegel sein, ggf. kommen
aber auch andere Verbesserungen in Kreuzungsbereichen in Betracht.
Der aktuellen
Unfallstatistik für 2021 ist zu entnehmen, dass im letzten Jahr 10
Pedelecfahrer und 34 Fahrradfahrer in Eschweiler verunglückten.[1]
Ein Rückschluss, ob es sich hierbei um Abbiegeunfälle an Kreuzungen handelt,
lassen die vorliegenden Daten nicht zu. Aus den Sitzungen der Unfallkommission
heraus sind aktuell keine Abbiegeunfälle mit Radfahrern bekannt. Gleichwohl
wird die Angelegenheit nochmals mit der Polizei erörtert, so dass ggf. auch
ohne eine Unfallhäufung etwaige Gefahrenpunkte identifiziert werden können.
Dies ist mit einem erheblichen Auswertungsaufwand seitens der Polizei
verbunden, so dass diese Prüfung vermutlich einige Zeit in Anspruch nehmen
wird.
Da auf dieser Ebene
momentan nicht ausreichend detaillierte Daten zur Verfügung stehen, musste auf
Zahlen aus dem Jahr 2019 für die Bundesrepublik Deutschland zurückgegriffen
werden. Im Jahr 2019 kamen im Straßenverkehr in Deutschland 3.046 Menschen ums
Leben, über 65.000 wurden schwer und fast 319.000 leicht verletzt. [2]
Rund die Hälfte der Unfälle mit Personenschaden geschieht an Kreuzungen,
Einmündungen und Grundstückszufahrten, innerorts sogar 58%. Nur etwa 28% dieser
Unfälle geschehen an Knotenpunkten mit Lichtsignalanlagen. Der überwiegende
Anteil der Unfälle an Kreuzungen/Einmündungen/Zufahrten sind Unfälle beim
Abbiegen (25%) und Unfälle beim Einbiegen/Kreuzen (42%). Diese Unfälle machen
rund ein Drittel aller Unfälle mit Personenschaden in Deutschland aus und
ereignen sich zu 80% innerorts.[3]
Die Hauptursache
dieser Unfälle ist das Nichtbeachten von Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen,
allerdings weist auch die Infrastruktur immer wieder Mängel auf, die
unfallrelevantes Fehlverhalten fördern kann. Hierzu gehören u.a. große
Abbiegeradien die hohe Geschwindigkeiten beim Abbiegen fördern und insbesondere
schlechte Sichtverhältnisse zwischen Kraftfahrzeugen und Radverkehr.
An dieser Stelle
können ggf. Spiegel oder auch andere Kreuzungsgeometrien zu einer Verbesserung
der Verkehrssicherheit führen. Ein möglicher Lösungsansatz könnte die so
genannte „Niederländische Kreuzung (Geschützte Kreuzung)“ sein (vgl. Anlage 3).
Dieser Kreuzungsentwurf soll die Sichtbeziehungen zwischen den
Verkehrsteilnehmer verbessern und durch enge Radien die Geschwindigkeiten der
abbiegenden Fahrzeuge reduzieren. Momentan liegen allerdings noch keine
belastbaren Daten vor, ob durch diesen Kreuzungsentwurf ein erhöhtes Maß an
Sicherheit erreicht werden kann. Die „Niederländische Kreuzung“ wird indes sehr
unterschiedlich bewertet, während der ADFC diese Entwicklung ausdrücklich
begrüßt (ADFC -
Kreuzungsdesign aus den Niederlanden)
äußert sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hierzu
deutlich skeptischer (Kreuzungen
nach niederländischem Vorbild verschlechtert Sicht für LKW (udv.de).). Die Forschungsgesellschaft für Straßen-
und Verkehrswesen (FGSV) hingegen hat sich noch keine abschließende Meinung
hierzu gebildet und lediglich ein Ad-Hoc-Arbeitspapier zu sogenannten
„geschützten Kreuzungen“ veröffentlicht. Diese auch als „Wissensdokumente“
bezeichneten Veröffentlichungen sind als Informations- und Arbeitshilfen zu
verstehen. Es wurde, meist aufgrund fehlender Erfahrungen oder Daten, noch
keine abschließende Beurteilung zum Thema vorgenommen.
Auch wenn sich zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilen lässt, ob die
„Niederländische Kreuzung“ tatsächlich zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit
führen kann, so ist doch bereits anhand der Systemskizzen erkennbar, dass der
Flächenbedarf dieser Kreuzungsform sehr hoch ist. Diese Flächen stehen jedoch
meist im Bestand gar nicht zur Verfügung, so dass sie eher im Neubau oder beim
Umbau von überdimensionierten Knotenpunkten zum Einsatz kommen könnte.
3
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Gespräche über die Einrichtung von
Fahrradaufstellflächen insbesondere an der Kreuzung Indestraße / Langwahn /
Nordstraße sowie der Einmündung Indestraße / Kochsgasse aufzunehmen und eine
zügige Umsetzung der Maßnahme anzuregen.
Die L 223 -
Indestraße verfügt auf dem Abschnitt zwischen den Einmündungen Langwahn und
Kochsgasse über eine Fahrbahnbreite von ca. 17,50 m, diese teilt sich in fünf
Fahrstreifen zu jeweils ca 3,00 m für den motorisierten Individualverkehr sowie
zwei „Radschutzstreifen“ an den Fahrbahnrändern mit jeweils einer Breite von
unter 1,25 m auf. Die vorhandene Breite der Radschutzstreifen ist unzureichend,
hier ist eine Breite von mindestens 1,50 m anzustreben, zumal das heutige Maß
von 1,25 m die Rinne und die Straßenabläufe beinhaltet. Die Schaffung von
Fahrradaufstellflächen sowie ausreichend dimensionierter Radschutzstreifen ist
demnach nur zu Lasten des MiV möglich, d.h. es müsste eine Reduzierung von fünf
auf vier Fahrstreifen erfolgen.
Der Landesbetrieb
Straßenbau Nordrhein-Westfalen wurde im letzten Jahr seitens der Stadt
Eschweiler im Zuge der momentan ausgesetzten Planungen zur Indepromenade auch
bzgl. des in Rede stehenden Bereichs beteiligt. Die vorliegende Planung der
Planungsgruppe MWM-Gietemann sieht hier momentan eine alternative
Radwegeführung vor. Diese wurde bereits im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
am 04.03.2021 präsentiert. Die Führung des Radverkehrs erfolgt nicht auf der
zz. fünfstreifigen Landesstraße (vgl. Anlage 4, Route A), sondern über die
Brücke Kochsgasse in die Englerthstraße und von dort in Richtung Langwahn bzw.
Dechant-Deckers-Straße (Route B).
Nach Auffassung des
Fachamtes sollte diese Alternative, auch unabhängig von einer etwaigen
Realisierung der Indepromenade, in die weiteren Betrachtungen zur möglichen
Verbesserungen des Radverkehrs am o.a. Knotenpunkt einbezogen werden.
- Die Verwaltung wird
beauftragt, die Planung eines Radweges von der Kreuzung „Vier Wege“ in
Stolberg-Werth bis zu den Ortseingängen von Hastenrath oder Scherpenseel
zu forcieren und für die Umsetzung Fördermittel beim Bund bzw. beim Land
zu beantragen.
Radwege entlang von
Landesstraßen (vgl. Anlage 5, Route A) fallen in die Zuständigkeit des
Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen, hierzu kann seitens der Stadt
Eschweiler weder eine Planung noch die Beantragung von Fördermitteln erfolgen.
In Anbetracht der Geländetopographie, der Linienführung der Landesstraße und
der Geometrie des Straßenraums am Ortseingang Hastenrath ist diese
Radwegeführung hinsichtlich der Verkehrssicherheit problematisch. Von Stolberg
kommend verschwenkt die Fahrbahn der Landesstraße nach links, zudem weist die
Straße unmittelbar zum Ortseingang Hastenrath hin ein stärkeres Gefälle auf,
dies führt zu eingeschränkten Sichtverhältnissen. Schließlich ist unmittelbar
am Ortseingang eine Engstelle, der eine Führung des Radwegs auf die Fahrbahn
zusätzlich erschwert.
Eine Radwegeführung
entlang der Scherpenseeler Straße in Richtung des Ortseingangs Scherpenseel
(Route B) erscheint mit Blick auf die geringe Verkehrsbelastung dieser Straße
nicht erforderlich
Im letzten Jahr gab
es auf der Ebene der Tiefbauämter der Städte Stolberg und Eschweiler bereits
eine Vorabstimmung hinsichtlich einer, die Stadtgrenze übergreifende,
Radwegeplanung zwischen Werth und Hastenrath. Auslöser dieser Gespräche war
eine Planung der Stadt Stolberg bzgl. eines Radweges zwischen Gressenich und
Werth. Aufbauend auf dieser in Anlage 5 rot dargestellten Trasse wird seitens
des Fachamtes die Trasse C zwischen Werth und Hastenrath favorisiert. Diese
Trasse verläuft abseits der Landesstraße 11 über bereits vorhandene
Wirtschaftswege in Richtung Albertstraße und bietet somit eine sichere
Verkehrsführung der kfz-belasteten Straßen und schließt an einem im EsKliMo
ausgewiesenen Streckenabschnitt an.
Für die Umsetzung des EsKliMo stehen bei dem bei Produkt
125410101 – Gemeindestraßen geführten Sachkonto 09110002, IV 19AIB009
Finanzmittel zur Verfügung. Vorbehaltlich der Beschlussfassung zu Punkt 4:
„Radweg zwischen Stolberg-Werth und Eschweiler-Hastenrath“ erfolgt seitens des
Fachamtes eine Veranschlagung von Finanzmitteln zur Realisierung dieser
Verbindung für die Haushaltsjahre 2023ff.
Die Umsetzung des
Mobilitätskonzeptes „EsKliMo“ bindet Arbeitskraft bei der Abteilung für
Straßenbau und Verkehr.