Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Der temporären
Überdachung des Freibades in Form einer Traglufthalle wird unter dem Vorbehalt
der Förderung gemäß Wiederaufbauplan der Stadt Eschweiler zugestimmt.
Veranlassung
Im Zuge des Hochwasserereignisses vom 14. und 15.07.2021 zählt die
Stadt Eschweiler hinsichtlich der Schäden an Gebäuden zu den am stärksten
betroffenen Kommunen in NRW. Das Schadensgebiet erstreckt sich auf den gesamten
innerstädtischen Bereich entlang der Inde bis hin zum Stadtteil Weisweiler. Das
Hochwasser betraf den gesamten Gebäudebestand in den überfluteten Gebieten und
führte zu starken Schäden an den Gebäuden und der kommunalen Infrastruktur.
Betroffen ist eine sehr große Anzahl von privaten, gewerblichen und
öffentlichen Objekten. Zur Beantragung von Fördermitteln zum Wiederaufbau wurde
in der Sitzung des Rats der Stadt Eschweiler am 03.02.2022 der Wiederaufbauplan
beschlossen. Dieser weist die Gesamtkosten für die Wiederherstellung mit
173.232.000 Euro aus. Auf dieser Grundlage wurde am 17.02.2022 der Förderantrag
gem. der „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes
Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater
Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und
Hochwasserkatastrophe im Juli 2021“ eingereicht.
Zu den betroffenen Gebäuden zählt auch das städtische Hallenbad, das
ganzjährig für das Schulschwimmen sowie den Vereinssport und die Öffentlichkeit
genutzt wird. Das Hallenbad wurde von der Flut so stark beschädigt, dass es auf
lange Zeit nicht mehr genutzt werden kann. Die gesamte Haus- und
Schwimmbadtechnik, die Edelstahlbecken sowie die Umkleidebereiche in den beiden
Untergeschossen wurden vollständig zerstört. Derzeit wird mit Gutachten und
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen geklärt, in welcher Weise die
Wiederherstellung des Hallenbads erfolgen kann. Hierbei werden verschiedene
Varianten (Sanierung im Bestand, Abbruch und Neubau, Neubau an anderer Stelle)
untersucht. Auch wenn eine abschließende Entscheidung hierüber noch nicht
vorliegt, steht bereits fest, dass für einen Zeitraum von voraussichtlich 4-5
Jahren eine Nutzung des Hallenbads nicht mehr möglich sein wird. Um bereits
vorher das verpflichtende Schulschwimmen wieder anbieten zu können, wurde im
Wiederaufbauplan eine Interimslösung in Form der temporären Überdachung des
vorhandenen Freibads der Stadt im Stadtteil Dürwiß mit einer Traglufthalle
vorgesehen. Die Halle soll als Mietobjekt beschafft werden und jeweils für den
außerhalb der Freibadsaison liegenden Zeitraum auf- und abgebaut werden.
Begründung der
Notwendigkeit/Dringlichkeit der Maßnahme
Nach §29 Abs. 1
Schulgesetz NRW erlässt das Ministerium schulformspezifische Vorgaben für den
Unterricht (Richtlinien, Rahmenvorgaben, Lehrpläne). Diese legen insbesondere
die Ziele und Inhalte für die Bildungsgänge, Unterrichtsfächer und Lernbereiche
fest und bestimmen die erwarteten Lernergebnisse (Bildungsstandards).
Die
stufenübergreifenden Unterrichtsvorgaben für alle Schulstufen sehen die
Erteilung von Schulsport vor. Der lehrplanmäßige Schulsport beinhaltet auch die
Schwimmausbildung der Schülerinnen und Schüler.
Zur Sicherstellung
der Schwimmfähigkeit der Kinder und zur Einhaltung der schulrechtlichen
Vorgaben des Lehrplans ist die Durchführung von Schwimmunterricht im Rahmen des
Schulsports zwingend notwendig. Infolge der Hochwasserkatastrophe steht das
Hallenbad der Stadt Eschweiler bis auf Weiteres nicht zur Verfügung. Das
Freibad kann nur temporär zur Sommerzeit für den Schwimmunterricht zur
Verfügung gestellt werden. Ein Ausweichen der jeweiligen Schulen auf die
Nachbarkommunen wird derzeit zwar praktiziert, jedoch sind die verfügbaren
Schwimmzeiten in den Nachbarkommunen nicht ausreichend, um den Bedarf der
Eschweiler Schulen decken zu können. Hierdurch ist eine Erfüllung des
vorgegebenen Lehrplans nicht möglich. Die Umsetzung der vorgegebenen Lehrpläne
ist für die Schulen verbindlich. Die Zurverfügungstellung entsprechender
Sportstätten für den Schulsport ist eine Pflichtaufgabe, die dem Schulträger
obliegt.
Bei Heranziehung des
in 2019 tatsächlich durchgeführten Schwimmunterrichtes wurden die Bäder der
Stadt
Eschweiler von
24.592 Schüler*innen insgesamt im Rahmen des Schwimmunterrichtes besucht.
Nachfolgend ist die Aufteilung nach Schulformen dargestellt:
Schulform |
Anzahl der
Schüler*innen |
Grundschulen
|
14.485 |
Hauptschule |
683 |
Realschule |
530 |
städt.
Gymnasium |
4.071 |
priv.
Gymnasium |
3.407 |
Willi-Fährmann-Schule |
1.277 |
Gesamtschule |
139 |
Neben den 15
städtischen Schulen hat auch die Bischöfliche Liebfrauenschule
Schwimmunterricht in den städtischen Bädern wahrgenommen.
Hauptsächlich wird
das Nichtschwimmerbecken für die Erteilung des Schwimmunterrichtes genutzt. Allerdings
wird auch das Schwimmerbecken genutzt, da beispielsweise die Abnahme des
Deutschen Schwimmabzeichens zum Teil im Schwimmerbereich stattfinden muss.
Die Errichtung einer
temporären Überdachung des Freibades bis zur Wiederinbetriebnahme des Hallenbades
ist aus den vorgenannten Gründen zwingend notwendig und schnellstmöglich
umzusetzen.
Aufbau, Umbaumaßnahmen/ Vorarbeiten für die
Errichtung einer Traglufthalle im Freibad Dürwiß.
Die Traglufthalle
soll das Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken überspannen.
Vor dem eigentlichen
Aufbau der Traglufthalle im Oktober/ November 2022 müssen entsprechenden
Vorarbeiten und Umbaumaßnahmen durchgeführt werden. Der Sommerbetrieb muss für
diese Vorleistungen entsprechend früher schließen. Die vorgenannten Maßnahmen
sind grob unterteilt in:
-
Tragwerksplanung / Gründung der Traglufthalle
-
Anpassung / Erweiterung der Infrastruktur
-
Umbaumaßnahmen am Bestandsgebäude bzw. Bestandsanlagen
-
Bereitstellung weiterer Räumlichkeiten
Die vorhandenen
Pläne der Baumaßnahme sind als Anlage beigefügt.
Tragwerksplanung / Gründung der
Traglufthalle:
Bei der mehrjährigen
Nutzung der Traglufthalle ist ein Baugenehmigungsverfahren notwendig,
Bodenanker haben keine baurechtliche Zulassung, weshalb Fundamente zur Gründung
erstellt werden müssen. Aufgrund der hohen Installationsdichte um die
Schwimmbecken müssen die Erdarbeiten zum Teil als Handschachtung erfolgen. Die
Befestigungspunkte für die Traglufthalle werden in die Fundamente ebenerdig
eingebaut. Die Positionen der Fundamente um die Beckenränder kollidieren zum
Teil mit Grünstreifen und Baumbestand weshalb hier Baumfällungen und Rodungen
einschl. Genehmigung berücksichtigt werden müssen. Die Größenordnung der
Ersatzmaßnahmen bezüglich Fällung, steht noch nicht fest.
Anpassung / Erweiterung der Infrastruktur
Große Teile der
wasserführenden Leitungen sind im Winter zum Schutz vor Frostschäden außer
Betrieb. Da sich das vorhandene Wassernetz auch nach Aufbau der Halle in großen
Teilen im unbeheizten Außenbereich befindet, müssen für den Schwimmbadbetrieb
im Winter eigene Leitungen einschl. Erd- und Pflasterarbeiten bis an die
Einspeisepunkte der Traglufthalle verlegt werden. Die Netzkapazitäten für den
elektrischen Anschluss und Erdgasversorgung der Heizgebläse sind zu prüfen und
müssen einschl. Erd- und Pflasterarbeiten vom Hausanschlussraum bis zum
Standort der Technikräume (Containerlösung) verlegt werden. Die
Schwimmbadtechnik (Überwachung der Badewasserqualität mit mobilem Endgerät)
sowie Kamera- Anlagen in den nicht einsehbaren Teilen wie Schwimmkanal sind ebenfalls
zu berücksichtigen. Für den Transport der Schulkinder mit Bussen zum Freibad
müssen Bushaltestellen und Wendemöglichkeiten auf dem Freibadparkplatz
vorübergehend eingerichtet bzw. markiert werden. Der Winterbetrieb erfordert
weiterhin eine entsprechende Beleuchtung des Parkplatzes sowie der Zuwegung zum
Eingang des Bades.
Umbaumaßnahmen am Bestandsgebäude bzw.
Bestandsanlagen
Der Zugang zur
Traglufthalle (Überdruckbereich) erfolgt aus dem beheizten Umkleidegebäude
durch eine zu errichtende barrierefreie Luftschleuse. Im Bereich der
Druckschleuse und des Schwimmkanals sind Bestandsgebäude und Traglufthalle
verbunden jedoch baulich in Überdruck und Normaldruckbereich getrennt. Der
Schwimmkanal wird im Gebäude ebenfalls durch Glas- Fensterelemente ein gehaust,
da dieser ebenfalls als barrierefreier Einstieg dient, muss eine Schiebetür
berücksichtigt werden. Für den jährlichen Auf- und Abbau der Traglufthalle
müssen alle fest montierten meist geschweißten Bauteile, welche über den
Beckenrand ragen umgebaut werden, da diese dafür de- und wieder montiert werden
müssen. Zu diesen Bauteilen gehören Geländer, Einstiegsleitern,
Wasserattraktionen sowie die unteren Segmente der Rutschanlage. Weiterhin
müssen Lichtmasten, festverbaute Duschsäulen und Mülleimer sowie Betonbänke
versetzt werden. Für die Rettungswege außerhalb der Traglufthalle müssen
Zaunfelder demontiert und Grünstreifen gerodet (Genehmigung erforderlich)
werden.
Bereitstellung weiterer Räumlichkeiten
Für den Betrieb im
Winter werden entsprechende Räumlichkeiten als Personalräume und Lagerräume (z.
B. für Schwimmhilfen) für die Schulen benötigt. Container-Mietlösungen sind
einschl. der baurechtlichen Genehmigungen sowie der Rodung des Standorts und
der Medienversorgung herzustellen. Weiterhin sollte ein Zugang aus dem
Umkleidegebäude ermöglicht werden.
Zeitlicher Ablauf
Für die Im
November/Dezember 2022 geplante Inbetriebnahme der Traglufthalle ist bereits
kurzfristig der Abschluss eines Mietvertrages für die Halle erforderlich. Das
erforderliche Vergabeverfahren wird derzeit vorbereitet. Aufgrund der
Dringlichkeit soll zur frühestmöglichen Umsetzung der Inbetriebnahme nach der
erfolgten Ausschreibung die Auftragserteilung in einer Sondersitzung des Rates
voraussichtlich Ende April beschlossen werden.
Nach der
Beauftragung muss für die Herstellung und das Genehmigungsverfahren für die
Halle durch den Anbieter mit einem Zeitrahmen von ca. 7-9 Monaten gerechnet
werden. In diesem Zeitraum sollen die begleitenden Arbeiten beauftragt und
ausgeführt werden. Der Baubeginn vor Ort für die begleitenden Baumaßnahmen ist nach
Ende der Freibadsaison ab Mitte September vorgesehen, da die Arbeiten nicht
im laufenden Bäderbetrieb erfolgen können.
In den Folgejahren
soll die Traglufthalle jeweils für den Beginn der Freibadsaison im Mai abgebaut
und nach deren Ende im Herbst wieder aufgebaut werden.
Die Dauer der
Gesamtmaßnahme ist als Interimsmaßnahme auf den Zeitraum bis zur
Wiederherstellung des Hallenbads begrenzt.
Kosten / Finanzierung
Für die Gesamtmaßnahme
sind im Wiederaufbauplan Gesamtkosten in Höhe von 2,9 Mio € vorgesehen. Die
Kosten gliedern sich hierbei wie folgt:
-
Baukosten/Baunebenkosten
o KG 200 Herrichten und
Erschließen 100.000,00 €
o KG 300
Bauwerk-Baukonstruktionen 250.000,00 €
o KG 400
Bauwerk-Technische Anlagen 130.000,00 €
o KG 500 Außenanlagen 270.000,00 €
o KG 700 Baunebenkosten 400.000,00 €
-
Mietkosten der Halle und der Container für den
Gesamtzeitraum: 1.500.000,00 €
-
Kosten für den jährlichen Auf- und Abbau für den
Gesamtzeitraum: 250.000,00 €
Die Kosten für den
laufenden Betrieb der Halle (inkl. Belüftung/Beheizung), sowie der
Bereitstellung des Personals und den Transport der Schüler können mit den
eingesparten Betriebskosten des Regelbetriebs des beschädigten Hallenbads
gegengerechnet werden. Aus diesem Bereich werden keine zusätzlichen Kosten
erwartet.
Auf Grundlage des
mit Beschlussvorlage 013/22 in der Sitzung des Stadtrates am 03.02.2022
beschlossenen Wiederaufbauplanes wurde am 17.02.2022 beim Fördergeber der
Antrag auf Gewährung entsprechender Wiederaufbau-Förderung eingereicht. Ebenso
wurden sämtliche Maßnahmen des Wiederaufbauplanes -somit auch die temporäre
Überdachung des Freibades mit einer Traglaufthalle- in den Haushaltsentwurf 2022 ff. aufgenommen.
Dabei wurde gleichzeitig die Erwartung der Verwaltung, dass eine
vollumfängliche Förderung gewährt wird, entsprechend berücksichtigt. Die haushaltsmäßige Lage lässt die Umsetzung
der Maßnahme nur bei einer Bewilligung der Förderung zu. Nach den bisher erfolgten Gesprächen mit dem
Fördergeber wird von Seiten der Verwaltung diesbezüglich von einer
grundsätzlichen Förderfähigkeit ausgegangen.
Die Abwicklung
der Maßnahme erfolgt durch externe Planungsbüros und die städtischen
Mitarbeiter der Ämter 65, 40, 60 und 66.