Betreff
Temporäre Überdachung des Freibades in Form einer Traglufthalle zur provisorischen ganzjährigen Sicherstellung des verpflichtenden städtischen Schul-Sportangebots
Vorlage
085/22
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Der temporären Überdachung des Freibades in Form einer Traglufthalle wird unter dem Vorbehalt der Förderung gemäß Wiederaufbauplan der Stadt Eschweiler zugestimmt.

 


 

Veranlassung

 

Im Zuge des Hochwasserereignisses vom 14. und 15.07.2021 zählt die Stadt Eschweiler hinsichtlich der Schäden an Gebäuden zu den am stärksten betroffenen Kommunen in NRW. Das Schadensgebiet erstreckt sich auf den gesamten innerstädtischen Bereich entlang der Inde bis hin zum Stadtteil Weisweiler. Das Hochwasser betraf den gesamten Gebäudebestand in den überfluteten Gebieten und führte zu starken Schäden an den Gebäuden und der kommunalen Infrastruktur. Betroffen ist eine sehr große Anzahl von privaten, gewerblichen und öffentlichen Objekten. Zur Beantragung von Fördermitteln zum Wiederaufbau wurde in der Sitzung des Rats der Stadt Eschweiler am 03.02.2022 der Wiederaufbauplan beschlossen. Dieser weist die Gesamtkosten für die Wiederherstellung mit 173.232.000 Euro aus. Auf dieser Grundlage wurde am 17.02.2022 der Förderantrag gem. der „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021“ eingereicht.

 

Zu den betroffenen Gebäuden zählt auch das städtische Hallenbad, das ganzjährig für das Schulschwimmen sowie den Vereinssport und die Öffentlichkeit genutzt wird. Das Hallenbad wurde von der Flut so stark beschädigt, dass es auf lange Zeit nicht mehr genutzt werden kann. Die gesamte Haus- und Schwimmbadtechnik, die Edelstahlbecken sowie die Umkleidebereiche in den beiden Untergeschossen wurden vollständig zerstört. Derzeit wird mit Gutachten und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen geklärt, in welcher Weise die Wiederherstellung des Hallenbads erfolgen kann. Hierbei werden verschiedene Varianten (Sanierung im Bestand, Abbruch und Neubau, Neubau an anderer Stelle) untersucht. Auch wenn eine abschließende Entscheidung hierüber noch nicht vorliegt, steht bereits fest, dass für einen Zeitraum von voraussichtlich 4-5 Jahren eine Nutzung des Hallenbads nicht mehr möglich sein wird. Um bereits vorher das verpflichtende Schulschwimmen wieder anbieten zu können, wurde im Wiederaufbauplan eine Interimslösung in Form der temporären Überdachung des vorhandenen Freibads der Stadt im Stadtteil Dürwiß mit einer Traglufthalle vorgesehen. Die Halle soll als Mietobjekt beschafft werden und jeweils für den außerhalb der Freibadsaison liegenden Zeitraum auf- und abgebaut werden.

 

 

Begründung der Notwendigkeit/Dringlichkeit der Maßnahme

 

Nach §29 Abs. 1 Schulgesetz NRW erlässt das Ministerium schulformspezifische Vorgaben für den Unterricht (Richtlinien, Rahmenvorgaben, Lehrpläne). Diese legen insbesondere die Ziele und Inhalte für die Bildungsgänge, Unterrichtsfächer und Lernbereiche fest und bestimmen die erwarteten Lernergebnisse (Bildungsstandards).

 

Die stufenübergreifenden Unterrichtsvorgaben für alle Schulstufen sehen die Erteilung von Schulsport vor. Der lehrplanmäßige Schulsport beinhaltet auch die Schwimmausbildung der Schülerinnen und Schüler.

 

Zur Sicherstellung der Schwimmfähigkeit der Kinder und zur Einhaltung der schulrechtlichen Vorgaben des Lehrplans ist die Durchführung von Schwimmunterricht im Rahmen des Schulsports zwingend notwendig. Infolge der Hochwasserkatastrophe steht das Hallenbad der Stadt Eschweiler bis auf Weiteres nicht zur Verfügung. Das Freibad kann nur temporär zur Sommerzeit für den Schwimmunterricht zur Verfügung gestellt werden. Ein Ausweichen der jeweiligen Schulen auf die Nachbarkommunen wird derzeit zwar praktiziert, jedoch sind die verfügbaren Schwimmzeiten in den Nachbarkommunen nicht ausreichend, um den Bedarf der Eschweiler Schulen decken zu können. Hierdurch ist eine Erfüllung des vorgegebenen Lehrplans nicht möglich. Die Umsetzung der vorgegebenen Lehrpläne ist für die Schulen verbindlich. Die Zurverfügungstellung entsprechender Sportstätten für den Schulsport ist eine Pflichtaufgabe, die dem Schulträger obliegt.

 

Bei Heranziehung des in 2019 tatsächlich durchgeführten Schwimmunterrichtes wurden die Bäder der Stadt

Eschweiler von 24.592 Schüler*innen insgesamt im Rahmen des Schwimmunterrichtes besucht. Nachfolgend ist die Aufteilung nach Schulformen dargestellt:

 

Schulform

Anzahl der Schüler*innen

Grundschulen

14.485

Hauptschule

683

Realschule

530

städt. Gymnasium

4.071

priv. Gymnasium

3.407

Willi-Fährmann-Schule

1.277

Gesamtschule

139

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neben den 15 städtischen Schulen hat auch die Bischöfliche Liebfrauenschule Schwimmunterricht in den städtischen Bädern wahrgenommen.

 

Hauptsächlich wird das Nichtschwimmerbecken für die Erteilung des Schwimmunterrichtes genutzt. Allerdings wird auch das Schwimmerbecken genutzt, da beispielsweise die Abnahme des Deutschen Schwimmabzeichens zum Teil im Schwimmerbereich stattfinden muss.

 

Die Errichtung einer temporären Überdachung des Freibades bis zur Wiederinbetriebnahme des Hallenbades ist aus den vorgenannten Gründen zwingend notwendig und schnellstmöglich umzusetzen.

 

 

Aufbau, Umbaumaßnahmen/ Vorarbeiten für die Errichtung einer Traglufthalle im Freibad Dürwiß.

 

Die Traglufthalle soll das Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken überspannen.

Vor dem eigentlichen Aufbau der Traglufthalle im Oktober/ November 2022 müssen entsprechenden Vorarbeiten und Umbaumaßnahmen durchgeführt werden. Der Sommerbetrieb muss für diese Vorleistungen entsprechend früher schließen. Die vorgenannten Maßnahmen sind grob unterteilt in:

 

-          Tragwerksplanung / Gründung der Traglufthalle

-          Anpassung / Erweiterung der Infrastruktur

-          Umbaumaßnahmen am Bestandsgebäude bzw. Bestandsanlagen

-          Bereitstellung weiterer Räumlichkeiten

 

Die vorhandenen Pläne der Baumaßnahme sind als Anlage beigefügt.

 

Tragwerksplanung / Gründung der Traglufthalle:

 

Bei der mehrjährigen Nutzung der Traglufthalle ist ein Baugenehmigungsverfahren notwendig, Bodenanker haben keine baurechtliche Zulassung, weshalb Fundamente zur Gründung erstellt werden müssen. Aufgrund der hohen Installationsdichte um die Schwimmbecken müssen die Erdarbeiten zum Teil als Handschachtung erfolgen. Die Befestigungspunkte für die Traglufthalle werden in die Fundamente ebenerdig eingebaut. Die Positionen der Fundamente um die Beckenränder kollidieren zum Teil mit Grünstreifen und Baumbestand weshalb hier Baumfällungen und Rodungen einschl. Genehmigung berücksichtigt werden müssen. Die Größenordnung der Ersatzmaßnahmen bezüglich Fällung, steht noch nicht fest.

 

Anpassung / Erweiterung der Infrastruktur

 

Große Teile der wasserführenden Leitungen sind im Winter zum Schutz vor Frostschäden außer Betrieb. Da sich das vorhandene Wassernetz auch nach Aufbau der Halle in großen Teilen im unbeheizten Außenbereich befindet, müssen für den Schwimmbadbetrieb im Winter eigene Leitungen einschl. Erd- und Pflasterarbeiten bis an die Einspeisepunkte der Traglufthalle verlegt werden. Die Netzkapazitäten für den elektrischen Anschluss und Erdgasversorgung der Heizgebläse sind zu prüfen und müssen einschl. Erd- und Pflasterarbeiten vom Hausanschlussraum bis zum Standort der Technikräume (Containerlösung) verlegt werden. Die Schwimmbadtechnik (Überwachung der Badewasserqualität mit mobilem Endgerät) sowie Kamera- Anlagen in den nicht einsehbaren Teilen wie Schwimmkanal sind ebenfalls zu berücksichtigen. Für den Transport der Schulkinder mit Bussen zum Freibad müssen Bushaltestellen und Wendemöglichkeiten auf dem Freibadparkplatz vorübergehend eingerichtet bzw. markiert werden. Der Winterbetrieb erfordert weiterhin eine entsprechende Beleuchtung des Parkplatzes sowie der Zuwegung zum Eingang des Bades.

 

Umbaumaßnahmen am Bestandsgebäude bzw. Bestandsanlagen

 

Der Zugang zur Traglufthalle (Überdruckbereich) erfolgt aus dem beheizten Umkleidegebäude durch eine zu errichtende barrierefreie Luftschleuse. Im Bereich der Druckschleuse und des Schwimmkanals sind Bestandsgebäude und Traglufthalle verbunden jedoch baulich in Überdruck und Normaldruckbereich getrennt. Der Schwimmkanal wird im Gebäude ebenfalls durch Glas- Fensterelemente ein gehaust, da dieser ebenfalls als barrierefreier Einstieg dient, muss eine Schiebetür berücksichtigt werden. Für den jährlichen Auf- und Abbau der Traglufthalle müssen alle fest montierten meist geschweißten Bauteile, welche über den Beckenrand ragen umgebaut werden, da diese dafür de- und wieder montiert werden müssen. Zu diesen Bauteilen gehören Geländer, Einstiegsleitern, Wasserattraktionen sowie die unteren Segmente der Rutschanlage. Weiterhin müssen Lichtmasten, festverbaute Duschsäulen und Mülleimer sowie Betonbänke versetzt werden. Für die Rettungswege außerhalb der Traglufthalle müssen Zaunfelder demontiert und Grünstreifen gerodet (Genehmigung erforderlich) werden.

 

Bereitstellung weiterer Räumlichkeiten

 

Für den Betrieb im Winter werden entsprechende Räumlichkeiten als Personalräume und Lagerräume (z. B. für Schwimmhilfen) für die Schulen benötigt. Container-Mietlösungen sind einschl. der baurechtlichen Genehmigungen sowie der Rodung des Standorts und der Medienversorgung herzustellen. Weiterhin sollte ein Zugang aus dem Umkleidegebäude ermöglicht werden.

 

Zeitlicher Ablauf

 

Für die Im November/Dezember 2022 geplante Inbetriebnahme der Traglufthalle ist bereits kurzfristig der Abschluss eines Mietvertrages für die Halle erforderlich. Das erforderliche Vergabeverfahren wird derzeit vorbereitet. Aufgrund der Dringlichkeit soll zur frühestmöglichen Umsetzung der Inbetriebnahme nach der erfolgten Ausschreibung die Auftragserteilung in einer Sondersitzung des Rates voraussichtlich Ende April beschlossen werden.

 

Nach der Beauftragung muss für die Herstellung und das Genehmigungsverfahren für die Halle durch den Anbieter mit einem Zeitrahmen von ca. 7-9 Monaten gerechnet werden. In diesem Zeitraum sollen die begleitenden Arbeiten beauftragt und ausgeführt werden. Der Baubeginn vor Ort für die begleitenden Baumaßnahmen ist nach Ende der Freibadsaison ab Mitte September vorgesehen, da die Arbeiten nicht im laufenden Bäderbetrieb erfolgen können.

 

In den Folgejahren soll die Traglufthalle jeweils für den Beginn der Freibadsaison im Mai abgebaut und nach deren Ende im Herbst wieder aufgebaut werden.

 

Die Dauer der Gesamtmaßnahme ist als Interimsmaßnahme auf den Zeitraum bis zur Wiederherstellung des Hallenbads begrenzt.

 

 

Kosten / Finanzierung

 

Für die Gesamtmaßnahme sind im Wiederaufbauplan Gesamtkosten in Höhe von 2,9 Mio € vorgesehen. Die Kosten gliedern sich hierbei wie folgt:

 

-          Baukosten/Baunebenkosten

o   KG 200 Herrichten und Erschließen                                   100.000,00 €

o   KG 300 Bauwerk-Baukonstruktionen                                  250.000,00 €

o   KG 400 Bauwerk-Technische Anlagen                               130.000,00 €

o   KG 500 Außenanlagen                                                      270.000,00 €

o   KG 700 Baunebenkosten                                                  400.000,00 €

 

-          Mietkosten der Halle und der Container für den Gesamtzeitraum: 1.500.000,00 €

 

-          Kosten für den jährlichen Auf- und Abbau für den Gesamtzeitraum: 250.000,00 €

 

Die Kosten für den laufenden Betrieb der Halle (inkl. Belüftung/Beheizung), sowie der Bereitstellung des Personals und den Transport der Schüler können mit den eingesparten Betriebskosten des Regelbetriebs des beschädigten Hallenbads gegengerechnet werden. Aus diesem Bereich werden keine zusätzlichen Kosten erwartet.

 


Auf Grundlage des mit Beschlussvorlage 013/22 in der Sitzung des Stadtrates am 03.02.2022 beschlossenen Wiederaufbauplanes wurde am 17.02.2022 beim Fördergeber der Antrag auf Gewährung entsprechender Wiederaufbau-Förderung eingereicht. Ebenso wurden sämtliche Maßnahmen des Wiederaufbauplanes -somit auch die temporäre Überdachung des Freibades mit einer Traglaufthalle-  in den Haushaltsentwurf 2022 ff. aufgenommen. Dabei wurde gleichzeitig die Erwartung der Verwaltung, dass eine vollumfängliche Förderung gewährt wird, entsprechend berücksichtigt.  Die haushaltsmäßige Lage lässt die Umsetzung der Maßnahme nur bei einer Bewilligung der Förderung zu.  Nach den bisher erfolgten Gesprächen mit dem Fördergeber wird von Seiten der Verwaltung diesbezüglich von einer grundsätzlichen Förderfähigkeit ausgegangen.

 


Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt durch externe Planungsbüros und die städtischen Mitarbeiter der Ämter 65, 40, 60 und 66.