Antrag der BASIS-Fraktion vom 25.01.2021
A) Der Einführung eines „Rats-TV“ in
Eschweiler wird zugestimmt.
B) Der Einführung eines „Rats-TV“ in
Eschweiler wird aufgrund der in der Arbeitsgruppe „Rats-TV“ erörterten Erkenntnisse zunächst nicht
zugestimmt.
Mit Schreiben vom 25.02.2021 (Anlage1) beantragte die
BASIS-Fraktion, der Rat möge die Verwaltung mit der Prüfung verschiedener
Fragestellungen zur Einführung eines „Rats-TV“ in Eschweiler unter Beteiligung
einer interfraktionellen Arbeitsgruppe beauftragen. Dem stimmte der Rat in
seiner Sitzung am 17.02.2021 einstimmig
zu.
Nach einem vom Städte- und Gemeindebund NRW organisierten
Erfahrungsaustausch zu diesem Thema am 27.05.2021 führte die Verwaltung eine
Umfrage bei 18 nordrhein-westfälischen Kommunen, die bereits über ein Rats-TV
verfügen, durch und befragte diese zu organisatorischen, personellen und
finanziellen Aspekten des Projekts sowie auch zu Feststellungen zur Nachfrage
nach dem „Rats-TV“ und zu weiteren im Antrag der BASIS formulierten Aspekten
(z. B. mögliche Verunglimpfungen in sozialen Medien etc.). Darüber hinaus
wurden durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten die
datenschutzrechtlichen Aspekte eines solchen Vorhabens geprüft.
In einer ersten Sitzung der Arbeitsgruppe „Rats-TV“ wurden die
datenschutzrechtlichen Voraussetzungen durch den stv. behördlichen
Datenschutzbeauftragten erläutert. Hierzu wird auf die bereits mit VV-Nr.
027/22 übersandte Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten verwiesen. Darüber
hinaus wurden die Ergebnisse der interkommunalen Umfrage im Detail vorgestellt.
Diese wurden den Fraktionen im Anschluss an die Arbeitsgruppensitzung für die
fraktionsinternen Beratungen zur Verfügung gestellt. Eine zusammengefasste
Darstellung der Umfrageergebnisse ist als Anlage 2 beigefügt.
In einer weiteren Sitzung der Arbeitsgruppe „Rats-TV“ stellten die
Fraktionsvertreter das jeweilige Ergebnis der Erörterungen ihrer Fraktion vor.
Als Gesamtergebnis war festzuhalten, dass sich die überwiegende Mehrheit
aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse zunächst gegen eine Einführung von
„Rats-TV“ in Eschweiler aussprachen. Dem lagen hauptsächlich Erwägungen bzgl.
der Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mandatsträger sowie zum
Kosten-Nutzen-Verhältnis einer solchen Maßnahme zugrunde.
keine
keine