hier: Auftrag an die Verwaltung zur Umsetzung einer Variante im Bebauungsplanverfahren
1. Der Ausschuss nimmt die durch den
Projektentwickler (Ten Brinke Gruppe) vorgestellten drei Varianten zur
zukünftigen Entwicklung des Rathaus-Quartiers zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt auf der
Grundlage der Variante ______ das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung
des Bebauungsplans 313 – RathausQuartier – zeitnah weiterzuführen.
Mit Datum vom 17.02.2021 hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss des
Rates der Stadt Eschweiler die Aufstellung des Bebauungsplanes 313 –
RathausQuartier – beschlossen. Zum Hintergrund wird auf die Sitzungsvorlage
073/21 verwiesen.
Übergeordnetes Ziel des Bebauungsplans 313 – RathausQuartier – ist es,
Planungsrecht für eine geordnete städtebauliche Entwicklung mit einer Mischung
aus Wohnen, Einzelhandel, Gastronomie, Nahversorgung, Freizeitnutzungen,
Kultureinrichtungen und Dienstleistungen im Umfeld des bestehenden städtischen
Rathauses zu schaffen. Als Grundlage für den Bebauungsplan sollte im weiteren
Verfahren für die betrachteten Flächen ein städtebauliches Konzept in enger
Kooperation mit den Grundstückseigentümern und deren Projektentwickler erstellt
werden.
Den Entwurf eines städtebaulichen Konzeptes in drei Varianten wird ein
Vertreter des Projektentwicklers (Ten Brinke Gruppe) in der Sitzung des
Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 09.12.2021 präsentieren. Der
Projektentwickler beschreibt die Varianten wie folgt:
Variante 1: (vgl. Anlage 1)
„In der Planungsvariante 1 sollen jeweils in
den Häusern 1, 2 und 3 Wohnungen entstehen. In Haus 4 ist zudem eine
Einrichtung für betreutes bzw. altersgerechtes Wohnen geplant. Neben diesen
Nutzungen sollen zudem ein Gewerberiegel und eine Kita am Standort realisiert
werden. Im Gewerberiegel ist neben einem Lebensmittler im Erdgeschoss, die
Ansiedlung der Volkshochschule sowie weiterer Büroflächen in den Obergeschossen
vorgesehen. Nördlich des Gewerberiegels befindet sich ein großflächiger
Parkplatz, welcher sich Richtung Rathaus erstreckt. Die Kita befindet sich in
dieser Planungsvariante am Rande des Quartiers zur Dürener Straße.“
Variante 2: (vgl. Anlage
2)
„In der Planungsvariante 2 sollen neben
einem Gewerberiegel und einer Kita, eine Einrichtung für betreutes bzw.
altersgerechtes Wohnen (Haus 4) realisiert werden. Zusätzlich sollen am
Standort jeweils in den Häusern 1, 2 und 3 Wohnungen entstehen. Die Innenhöfe
der Wohnungsbauten sollen sich dabei zum Rathaus hin orientieren. Im
Gewerberiegel ist neben einem Lebensmittler im Erdgeschoss, die Ansiedlung der
Kita sowie der Volkshochschule in den Obergeschossen vorgesehen. Die
Außenspielfläche der Kita ist dabei auf einer der Dachflächen des Gewerberiegels
geplant. Zusätzlich bietet der Gewerberiegel Raum für mögliche andere
Nutzungen. Ein großflächiger Parkplatz befindet sich nördlich zum
Gewerberiegel.“
Variante 3: (vgl. Anlage
3)
„Bei der Planungsvariante 3 sollen jeweils
in den Häusern 1, 2 und 3 Wohnungen entstehen. Im Haus 4 ist die Ansiedlung
einer Einrichtung für betreutes bzw. altersgerechtes Wohnen geplant. Diese
Nutzungen werden ergänzt durch einen Gewerberiegel und eine Kita. Im
Gewerberiegel ist neben einem Lebensmittler im Erdgeschoss, die Ansiedlung der
Volkshochschule sowie weiterer kleinteiliger Büroflächen in den Obergeschossen
vorgesehen. Die Kita befindet sich in der zentralen Mitte des Quartiers,
nördlich zum Quartiersplatz, welcher zwischen dem Rathaus und dem Gewerberiegel
entstehen soll. Zusätzliche Aufenthaltsqualitäten sollen durch grüne Innenhöfe
geschaffen werden, die vor allem durch die Reduzierung der ebenerdigen
Parkplätze möglich werden.“
Um das Bebauungsplanverfahren 313 – RathausQuartier – fortführen zu
können, ist eine Entscheidung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
erforderlich, welche der vorgestellten Varianten weiter ausgearbeitet werden
soll.
Im Bebauungsplanverfahren wird als nächster Schritt mit der
Vorzugsvariante der städtebauliche Vorentwurf erarbeitet, der dem Ausschuss im
Frühjahr 2022 vorgelegt werden soll. Der Ausschuss entscheidet dann im
Bebauungsplanverfahren über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden nach dem Baugesetzbuch.
Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens müssen ggf. externe Gutachten vergeben werden. Die
Notwendigkeit ergibt sich erst aus den Stellungnahmen der Fachbehörden.
Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem im Produkt 095110101 – Räumliche
Planung und Entwicklung – geführten Sachkonto 52910000 – Aufwendungen für
sonstige Dienstleistungen – zur Verfügung.
Die o.a.
Bauleitplanung bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde Arbeitskapazitäten in der
Abteilung 610.