Die Verwaltung wird
beauftragt, mit dem Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V.
(VABW e.V.) die als Anlage im Entwurf beigefügte Vereinbarung abzuschließen, um
auf dieser Basis die bisher praktizierte Schulsozialarbeit an allen Eschweiler Grundschulen
sowie die Netzwerkarbeit über eine Koordinierungsstelle im Jugendamt ab 2022
zunächst weiterhin bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 fortzuführen.
Der Rat der Stadt
Eschweiler fasste am 10.12.2020 zuletzt den Beschluss, die Verwaltung zu
beauftragen, mit dem Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V.
(VABW e.V.) eine Vereinbarung abzuschließen, um auf dieser Basis die bisher praktizierte
Schulsozialarbeit an allen Eschweiler Grundschulen sowie die Netzwerkarbeit
über eine Koordinierungsstelle im Jugendamt ab 2021 pp. fortzuführen. Auf die
begründende Verwaltungsvorlage 397/20 wird verwiesen.
Die StädteRegion
Aachen teilte am 06.10.2021 mit, dass inzwischen dort eine neue Richtlinie
inklusive der erforderlichen Antragsformulare für die Fortführung der Sozialen
Arbeit an Schulen ab 2022 eingegangen sei. Diese ist als Anlage 1
beigefügt. Im Gegensatz zu den Vorjahren gehen mit der neuen Richtlinie sowohl
einige Änderungen in der Beantragung als auch in den Zeiträumen für die
zukünftigen Beantragungen einher. Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend
aufgeführt:
- Die Beantragung ist zukünftig auf das Schuljahr und nicht mehr auf
das Haushalts- bzw. Kalenderjahr bezogen. Es wird nun einmalig für den
Zeitraum 1.1.2022 bis 31.07.2023 beantragt und ab dem 01.08.2023 folgend
für ein Schuljahr beantragt. Es muss also ab dem 01.08.2023 jedes Jahr ein
neuer Antrag für das kommende Schuljahr gestellt werden.
- Diese Umstellung der Durchführungszeiträume von Kalender- bzw.
Haushaltsjahr auf Schuljahre, macht eine Aufschlüsselung nach den beiden
Teilzeiträumen (1.1.2022 – 31.12.2022 und 01.01.-31-07.2023) erforderlich.
- Eine Vollzeitstelle darf zukünftig nur noch maximal an zwei
Einzelschulen eingesetzt werden, was in Eschweiler bisher bereits
praktiziert wird. Teilzeitkräfte mit einer halben Stelle dürfen nur noch
maximal an einer Schule tätig sein, was ebenfalls in Eschweiler gängig
Praxis ist.
- Im Antragsverfahren ändern sich Details, auf die hier nicht näher
eingegangen werden soll.
- Unter Punkt 4.1 der Richtlinie ist aufgeführt, dass nunmehr auch
Koordinierungsstellen mit einem Schlüssel von 1:30 (Eine Fachkraft in
Vollzeit zur Koordinierung zu mindestens 30 Fachkräften) beantragt werden
können. In Eschweiler steht der Koordinierungskraft ein Stellenanteil von
einer halben Stelle zur Verfügung für 10 Schulen mit z.T. Teilzeit- und
zum Teil Vollzeitstellen, rechnerisch insgesamt aber nur 5,5 Stellen.
Somit könnte Eschweiler weiterhin keinen Zuschuss für die
Koordinierungskraft beantragen.
- Zuwendungsfähige Ausgaben belaufen sich auf maximal 70.000 Euro
Personalkosten und einen Höchstbetrag von 10.000 Euro für Sachausgaben,
die tatsächlich angefallen sind.
- Anders als in der Richtlinie aufgeführt, ist die Frist zur Abgabe
des Antrags bei der Bezirksregierung der 3.12.2021. Da die Anträge für
alle Städte und Kommunen zusammengefasst werden müssen, müssen die Anträge
von den Kommunen bis spätestens zum 19.11.2021 gestellt werden.
Seitens der
Verwaltung wird der Antrag auf Förderung fristgerecht gestellt.
Ausweislich der
Anlagen zu der o.g. Richtlinie ist die für die StädteRegion Aachen vorgesehene
Verteilmasse die gleiche, so dass weiterhin jährlich 1,4 Mio. € zur Verfügung
stehen. Insofern wird weiterhin davon ausgegangen, dass die Stadt Eschweiler
nicht mehr als die bisher bereitgestellte Summe von 142.221 Euro jährlich zu
erwarten hat.
Hinsichtlich der
Sinnhaftigkeit der Schulsozialarbeit, die seit nunmehr 10 Jahren in Eschweiler
ein fest etablierter Bestandteil der Schullandschaft ist, wird auf die
Ausführungen im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage 397/20 verwiesen. Inhaltlich
hat sich zu den im Sachverhalt dieser Vorlage getätigten Ausführungen zur
Ausgestaltung der Schulsozialarbeit
nichts verändert.
Es wird erneut
darauf hingewiesen, dass seitens der Kommunen weiterhin der Wunsch besteht,
dass die Schulsozialarbeit antragsunabhängig dauerhaft etabliert und garantiert
werden soll, so dass die beschäftigten Mitarbeiter*innnen nicht über weitere
Jahre auf der Grundlage befristeter Arbeitsverträge agieren müssen. Wie bereits
in der o.a. Verwaltungsvorlage 397/20 mitgeteilt, sind die an Eschweiler
Grundschulen über den VABW beschäftigten Schulsozialarbeiter*innen bereits seit
dem 1.1.2021 unbefristet beschäftigt.
Wie bereits aus der
letzten Verwaltungsvorlage hervorgeht, war die Finanzierung der
Schulsozialarbeit bisher mit einem jährlichen Kostenaufwand von jährlich
347.450 Euro verbunden. Abzüglich der bisher gewährten Landesförderung in Höhe
von 142.221 Euro betrug der städt. Eigenanteil im letzten Jahr 205.229 Euro.
Der jährliche
Kostenaufwand konnte bisher auf die genannte Summe von 347.450 Euro gedeckelt
werden, da jährlich Mittel aus einer gebildeten Rücklage in Anspruch genommen
werden konnten. Im letzten Jahr wurden die Mittel aus der Rücklage nun restlos
ausgeschöpft, so dass bedingt durch jährlich erfolgende Tariferhöhungen mit
einer Steigerung der Personalkosten zu rechnen sein wird in 2022 ff.
Ausweislich der dem Vertrag beigefügten Kalkulation des VABW e.V. ist für das
Kalender-/Haushaltsjahr 2022 mit Gesamtkosten in Höhe von 362.208 Euro zu
rechnen und im ersten Schulhalbjahr 2023 für sieben Monate mit einem
Kostenaufwand in Höhe von 214.397 Euro.
Für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit an den Eschweiler
Grundschulen im oben beschriebenen Umfang von rechnerisch 5,5 Stellen zuzüglich
einer halben Koordinierungsstelle im Jugendamt entsteht im Haushaltsjahr 2022
ausweislich der Kalkulation des VABW e.V. ein finanzieller Aufwand in Höhe von
362.208,00 Euro. Die Verbuchung des Aufwands erfolgt bei Produkt 032430101
„sonstige schulische Aufgaben“, Sachkonto 52910000 „Aufwendungen für sonstige
Dienstleistungen“. Für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit an den Eschweiler
Grundschulen zuzüglich der halben Koordinierungsstelle im ersten Schulhalbjahr
2023 entsteht im Haushaltsjahr 2023 ausweislich der Kalkulation des VABW e.V.
ein finanzieller Aufwand in Höhe von 214.397,00 Euro. Eine Kalkulation für die
zweite Schuljahreshälfte liegt noch nicht vor. Sollten die Personalkosten
gleichbleibend sein, wäre im Jahr 2023 mit einem Aufwand von insgesamt rund
368.000 € auszugehen.
Die Deckung dieses Aufwandes erfolgt zum einen über Erträge aus der erwarteten Landeszuwendung zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT), die der Stadt für 2022 bzw. das Schuljahr 2022/23 in einer Größenordnung von voraussichtlich 142.221 € bezogen auf das Haushaltsjahr 2022 und anteilig für das erste Halbjahr 2023 zur Verfügung gestellt werden (Produkt 032430101 „Sonstige schulische Aufgaben“, Sachkonto 41420300 „Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden“). Zum anderen erbringt die Stadt als so genannte „freiwillige Leistung“ einen Kofinanzierungsaufwand (Eigenanteil) von rund 220.000,00 Euro im Jahr 2022 und voraussichtlich ca. 225.000 Euro in 2023 sofern sich die Personalkosten im zweiten Schulhalbjahr nicht wesentlich erhöhen.
keine