Betreff
Fortsetzung der Schulsozialarbeit in den Städtischen Grundschulen
Vorlage
373/21
Aktenzeichen
40
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V. (VABW e.V.) die als Anlage im Entwurf beigefügte Vereinbarung abzuschließen, um auf dieser Basis die bisher praktizierte Schulsozialarbeit an allen Eschweiler Grundschulen sowie die Netzwerkarbeit über eine Koordinierungsstelle im Jugendamt ab 2022 zunächst weiterhin bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 fortzuführen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste am 10.12.2020 zuletzt den Beschluss, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V. (VABW e.V.) eine Vereinbarung abzuschließen, um auf dieser Basis die bisher praktizierte Schulsozialarbeit an allen Eschweiler Grundschulen sowie die Netzwerkarbeit über eine Koordinierungsstelle im Jugendamt ab 2021 pp. fortzuführen. Auf die begründende Verwaltungsvorlage 397/20 wird verwiesen.

 

Die StädteRegion Aachen teilte am 06.10.2021 mit, dass inzwischen dort eine neue Richtlinie inklusive der erforderlichen Antragsformulare für die Fortführung der Sozialen Arbeit an Schulen ab 2022 eingegangen sei. Diese ist als Anlage 1 beigefügt. Im Gegensatz zu den Vorjahren gehen mit der neuen Richtlinie sowohl einige Änderungen in der Beantragung als auch in den Zeiträumen für die zukünftigen Beantragungen einher. Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend aufgeführt:

 

  • Die Beantragung ist zukünftig auf das Schuljahr und nicht mehr auf das Haushalts- bzw. Kalenderjahr bezogen. Es wird nun einmalig für den Zeitraum 1.1.2022 bis 31.07.2023 beantragt und ab dem 01.08.2023 folgend für ein Schuljahr beantragt. Es muss also ab dem 01.08.2023 jedes Jahr ein neuer Antrag für das kommende Schuljahr gestellt werden.
  • Diese Umstellung der Durchführungszeiträume von Kalender- bzw. Haushaltsjahr auf Schuljahre, macht eine Aufschlüsselung nach den beiden Teilzeiträumen (1.1.2022 – 31.12.2022 und 01.01.-31-07.2023) erforderlich.
  • Eine Vollzeitstelle darf zukünftig nur noch maximal an zwei Einzelschulen eingesetzt werden, was in Eschweiler bisher bereits praktiziert wird. Teilzeitkräfte mit einer halben Stelle dürfen nur noch maximal an einer Schule tätig sein, was ebenfalls in Eschweiler gängig Praxis ist.
  • Im Antragsverfahren ändern sich Details, auf die hier nicht näher eingegangen werden soll.
  • Unter Punkt 4.1 der Richtlinie ist aufgeführt, dass nunmehr auch Koordinierungsstellen mit einem Schlüssel von 1:30 (Eine Fachkraft in Vollzeit zur Koordinierung zu mindestens 30 Fachkräften) beantragt werden können. In Eschweiler steht der Koordinierungskraft ein Stellenanteil von einer halben Stelle zur Verfügung für 10 Schulen mit z.T. Teilzeit- und zum Teil Vollzeitstellen, rechnerisch insgesamt aber nur 5,5 Stellen. Somit könnte Eschweiler weiterhin keinen Zuschuss für die Koordinierungskraft beantragen.
  • Zuwendungsfähige Ausgaben belaufen sich auf maximal 70.000 Euro Personalkosten und einen Höchstbetrag von 10.000 Euro für Sachausgaben, die tatsächlich angefallen sind.
  • Anders als in der Richtlinie aufgeführt, ist die Frist zur Abgabe des Antrags bei der Bezirksregierung der 3.12.2021. Da die Anträge für alle Städte und Kommunen zusammengefasst werden müssen, müssen die Anträge von den Kommunen bis spätestens zum 19.11.2021 gestellt werden.

 

Seitens der Verwaltung wird der Antrag auf Förderung fristgerecht gestellt.

 

Ausweislich der Anlagen zu der o.g. Richtlinie ist die für die StädteRegion Aachen vorgesehene Verteilmasse die gleiche, so dass weiterhin jährlich 1,4 Mio. € zur Verfügung stehen. Insofern wird weiterhin davon ausgegangen, dass die Stadt Eschweiler nicht mehr als die bisher bereitgestellte Summe von 142.221 Euro jährlich zu erwarten hat.

 

Hinsichtlich der Sinnhaftigkeit der Schulsozialarbeit, die seit nunmehr 10 Jahren in Eschweiler ein fest etablierter Bestandteil der Schullandschaft ist, wird auf die Ausführungen im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage 397/20 verwiesen. Inhaltlich hat sich zu den im Sachverhalt dieser Vorlage getätigten Ausführungen zur Ausgestaltung  der Schulsozialarbeit nichts verändert.

 

Es wird erneut darauf hingewiesen, dass seitens der Kommunen weiterhin der Wunsch besteht, dass die Schulsozialarbeit antragsunabhängig dauerhaft etabliert und garantiert werden soll, so dass die beschäftigten Mitarbeiter*innnen nicht über weitere Jahre auf der Grundlage befristeter Arbeitsverträge agieren müssen. Wie bereits in der o.a. Verwaltungsvorlage 397/20 mitgeteilt, sind die an Eschweiler Grundschulen über den VABW beschäftigten Schulsozialarbeiter*innen bereits seit dem 1.1.2021 unbefristet beschäftigt.

 

Wie bereits aus der letzten Verwaltungsvorlage hervorgeht, war die Finanzierung der Schulsozialarbeit bisher mit einem jährlichen Kostenaufwand von jährlich 347.450 Euro verbunden. Abzüglich der bisher gewährten Landesförderung in Höhe von 142.221 Euro betrug der städt. Eigenanteil im letzten Jahr 205.229 Euro.

 

Der jährliche Kostenaufwand konnte bisher auf die genannte Summe von 347.450 Euro gedeckelt werden, da jährlich Mittel aus einer gebildeten Rücklage in Anspruch genommen werden konnten. Im letzten Jahr wurden die Mittel aus der Rücklage nun restlos ausgeschöpft, so dass bedingt durch jährlich erfolgende Tariferhöhungen mit einer Steigerung der Personalkosten zu rechnen sein wird in 2022 ff. Ausweislich der dem Vertrag beigefügten Kalkulation des VABW e.V. ist für das Kalender-/Haushaltsjahr 2022 mit Gesamtkosten in Höhe von 362.208 Euro zu rechnen und im ersten Schulhalbjahr 2023 für sieben Monate mit einem Kostenaufwand in Höhe von 214.397 Euro.

 


Für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit an den Eschweiler Grundschulen im oben beschriebenen Umfang von rechnerisch 5,5 Stellen zuzüglich einer halben Koordinierungsstelle im Jugendamt entsteht im Haushaltsjahr 2022 ausweislich der Kalkulation des VABW e.V. ein finanzieller Aufwand in Höhe von 362.208,00 Euro. Die Verbuchung des Aufwands erfolgt bei Produkt 032430101 „sonstige schulische Aufgaben“, Sachkonto 52910000 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“. Für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit an den Eschweiler Grundschulen zuzüglich der halben Koordinierungsstelle im ersten Schulhalbjahr 2023 entsteht im Haushaltsjahr 2023 ausweislich der Kalkulation des VABW e.V. ein finanzieller Aufwand in Höhe von 214.397,00 Euro. Eine Kalkulation für die zweite Schuljahreshälfte liegt noch nicht vor. Sollten die Personalkosten gleichbleibend sein, wäre im Jahr 2023 mit einem Aufwand von insgesamt rund 368.000 € auszugehen.

 

Die Deckung dieses Aufwandes erfolgt zum einen über Erträge aus der erwarteten Landeszuwendung zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT), die der Stadt für 2022 bzw. das Schuljahr 2022/23 in einer Größenordnung von voraussichtlich 142.221 € bezogen auf das Haushaltsjahr 2022 und anteilig für das erste Halbjahr 2023 zur Verfügung gestellt werden (Produkt 032430101 „Sonstige schulische Aufgaben“, Sachkonto 41420300 „Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden“). Zum anderen erbringt die Stadt als so genannte „freiwillige Leistung“ einen Kofinanzierungsaufwand (Eigenanteil) von rund 220.000,00 Euro im Jahr 2022 und voraussichtlich ca. 225.000 Euro in 2023 sofern sich die Personalkosten im zweiten Schulhalbjahr nicht wesentlich erhöhen.

 


keine