hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
1. Die Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplans – Hüchelner Straße /
Stadionstraße – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem in der Anlage 1 dargestellten
Geltungsbereich wird beschlossen.
2.
Gleichzeitig
wird die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung (Anlagen 3 bis 5) gemäß § 3
Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der
Stadt Eschweiler beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler hat in
seiner Sitzung am 17.12.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans 305 – Hüchelner
Straße / Stadionstraße – sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit beschlossen (VV 373/20). Der Bebauungsplan 305 hat als
maßgebliches Ziel die Entwicklung einer zusätzlichen Wohnbaufläche in Hücheln.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan 305
wurde im Zeitraum vom 28.06.2021 bis zum 30.07.2021 durchgeführt und die
Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange wurden parallel beteiligt. Aus der
Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sind unter anderem Bedenken zum
Lärmschutz durch Straßen- und Bahnlärm, zur Beeinträchtigung der Anwohner, zur Erschließung
des Wohngebietes über die Stadionstraße und durch den ÖPNV, zum Landschaftsplan
und dem angrenzenden Landschaftsschutzgebiet, zur Inanspruchnahme
landwirtschaftlicher Flächen und zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens
vorgebracht worden.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Eschweiler (FNP 2009)
stellt für den überwiegenden Teil des geplanten Wohngebietes „Wohnbaufläche“
dar, ein Teil von ca. 1,0 ha wird abweichend davon als „Fläche für die
Landwirtschaft“ dargestellt (Anlage 2). Diese Teilfläche entspricht
nicht den Zielen des Bebauungsplans, hierfür ist die Darstellung in
„Wohnbaufläche“ zu ändern. Ergänzend soll eine Teilfläche mit ca. 0,2 ha an der
Hüchelner Straße als „Gemischte Baufläche“ (M) dargestellt werden (Anlage 3).
Die Darstellung der gemischten Baufläche dient der Anpassung des
Flächennutzungsplans an die bereits bestehende Nutzung.
Es war vorgesehen, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß §
13a BauGB aufzustellen. In diesem Fall hätte der Flächennutzungsplan einfach
berichtigt werden können, ohne ein formelles FNP-Änderungsverfahren
durchzuführen zu müssen. Das beschleunigte Verfahren wird jedoch nicht mehr
favorisiert, weil die Rechtsprechung die Anwendungsvoraussetzungen immer weiter
verschärft hat. Um auf der rechtssicheren Seite zu sein, wird daher das
Regelverfahren empfohlen. Infolgedessen ist das Aufstellungsverfahren zur
Änderung des FNP durchzuführen.
Als erster Verfahrensschritt für die Flächennutzungsplanänderung sind der
Aufstellungsbeschluss und die früh-zeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung der 26. Änderung des
Flächennutzungsplans – Hüchelner Straße / Stadionstraße – (Anlagen 3, 4 und
5) sowie die frühzeitige Beteiligung an dieser Bauleitplanung zu
beschließen.
Weiteres Verfahren zum
Bebauungsplan 305
Um das Bebauungsplanverfahren weiter führen zu können, ist eine
vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) erforderlich. Diese kann erst im
Frühjahr 2022 durchgeführt werden. Der nächste Verfahrensschritt des
Bebauungsplans 305, der Beschluss der öffentlichen Auslegung, wird dem
Ausschuss im Frühjahr zur Entscheidung vorgelegt.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens müssen ggf. externe
Gutachten vergeben werden. Die Notwendigkeit ergibt sich aus den Stellungnahmen
der Fachbehörden im
Aufstellungsverfahren. Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem im Produkt
095110101 – Räumliche Planung und Entwicklung – geführten Sachkonto 52910000 –
Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen – zur Verfügung.
Die Aufstellung des
o.g. vorbereitenden Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune
Arbeitskraft in der Abteilung 610.