hier: Herstellung des Benehmens gemäß § 55 Kreisordnung NRW zur Festsetzung der
Allgemeinen Regionsumlage sowie der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV
- Das im Rahmen der Benehmensherstellung
gemäß § 55 Kreisordnung NRW von der StädteRegion Aachen am 04.08.2021 zur
Verfügung gestellte Eckdatenpapier zum städteregionalen Haushalt 2022
(Anlage II), die im weiteren Planungsverlauf nochmals modifizierte Haushalts-
und Finanzplanung 2022 bis 2025 (Anlage III), die Entwicklung der
Differenzierten Umlage „Abrechnung Stadt Aachen“ (Anlage IV) sowie die
Entwicklung der Ausgleichsrücklage (Anlage V) werden zur Kenntnis
genommen.
- Den Ausführungen zur Gestaltung des
Haushaltsentwurfes der StädteRegion Aachen für das Haushaltsjahr 2022, der
kritischen Bewertung der Eckdaten sowie den daraus hergeleiteten
Handlungsfeldern für die StädteRegion Aachen wird zugestimmt.
- Auf der Grundlage der vorgenannten
Erläuterungen stellt die Stadt Eschweiler das Benehmen für die Allgemeine
Städteregionsumlage 2022 her. Zugleich wird die StädteRegion Aachen
aufgefordert,
a.
weitere,
sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2022 gegenüber den
Eckdaten verlässlich ergebende, positive Entwicklungen bei den Haushaltsdaten
gleichermaßen regionsumlagesenkend zu berücksichtigen. Sich ggf. gegenüber dem
Eckdatenpapier für den Haushalt 2022 ergebende Verschlechterungen sind über
entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen, hier insbesondere durch
Aufwandsreduzierungen, zu kompensieren;
b.
mit
Blick auf die mit der Haushaltsplanung 2022 sowie der Mittelfristigen
Finanzplanung bis 2025 einhergehenden Risiken aus der konjunkturellen und
pandemiebedingten Entwicklung, den fortschreitenden (freiwilligen)
Aufgabenzuwachs und den damit verbundenen stetigen Anstieg der Personal- und
Sachkosten zu beenden.
- Das Benehmen zur Festsetzung der
Regionsumlage „Mehrbelastung ÖPNV“ wird auf Basis des Umlagevolumens in
Höhe von 17.345.500 Euro hergestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im
Rahmen des Benehmensverfahrens zur Festsetzung der Regionsumlagen 2022
gemäß § 55 Kreisordnung NRW eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der
StädteRegion Aachen abzugeben und den Rat der Stadt Eschweiler über den
weiteren Prozess zur Festsetzung der Regionsumlagen fortlaufend zu
informieren.
Gemäß § 55 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) erfolgt die Festsetzung der
Regionsumlage im Benehmen mit den regionsangehörigen Gemeinden. Das Benehmen
ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung
einzuleiten. Stellungnahmen der regionsangehörigen Gemeinden im Rahmen der
Benehmensherstellung werden dem Städteregionstag mit der Zuleitung des
Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den
Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen
der Gemeinden beschließt der Städteregionstag in öffentlicher Sitzung. Die
StädteRegion Aachen
teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.
Mit diesem Verfahren soll erreicht werden, dass die betroffenen
städteregionsangehörigen Kommunen in einem frühen Stadium vor Aufstellung des
Entwurfes des Städteregionshaushaltes in den politischen Prozess der
Festsetzung der Regionsumlage involviert werden und somit die Möglichkeit
erhalten, in erweitertem Umfang auf die kommunalpolitischen Bewertungen des
Städteregionstages Einfluss nehmen zu können.
Der in § 55 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW verwendete Begriff „im Benehmen“ weist
auf eine Beteiligungsform hin, deren Qualität über eine „schlichte Anhörung“
deutlich hinausgehen soll. Allerdings reicht sie nicht so weit wie ein
vorgeschriebenes „Einvernehmen“, d.h. die Erklärung des
Einverständnisses. Die im Zuge des Benehmensherstellungsverfahrens seitens der
Gemeinde abzugebende Stellungnahme muss aber durch den Städteregionstag
wenigstens zur Kenntnis genommen und in die Entscheidungsfindung zur
Festsetzung der Regionsumlage einbezogen werden. Insgesamt ist an die
StädteRegion Aachen die Erwartung einer gesteigerten Rücksichtnahme gegenüber
den umlagepflichtigen Kommunen zu richten, die sich im Verfahren durch ein
ernsthaftes Bemühen um die Herstellung eines Einvernehmens widerspiegeln soll.
Die Beteiligungs- und Verfahrensrechte der städteregionsangehörigen
Gemeinden führen jedoch nicht zu einer Verlagerung der
Entscheidungszuständigkeit. Diese bleibt beim Städteregionstag, der nach
eigenem politischen Ermessen und frei darin, die von gemeindlicher Seite
gegebenen Hinweise und vorgebrachten Einwendungen zu berücksichtigen oder diese
zu verwerfen, über seine Haushaltssatzung und damit über die Festsetzung der
Regionsumlage beschließt. Obwohl die Benehmensherstellung den Städteregionstag
rechtlich nicht bindet, so unterliegt er bei seinem Handeln hierbei dennoch den
Geboten der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Rücksichtnahme auf die
wirtschaftlichen Kräfte der regionsangehörigen Kommunen.
Die Frage, ob es sich bei der im Rahmen des
Benehmensherstellungsverfahrens nach § 55 KrO NRW abzugebenden Stellungnahme um
ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ handelt, das nach § 41 Absatz 3Satz 1
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in die Zuständigkeit des Hauptverwaltungsbeamten
(Bürgermeisters)fällt, oder die Zuständigkeit des Stadtrates gegeben ist, ist
bisher rechtlich nicht abschließend geklärt, kann aber nach bisher geübter
Praxis auch offenbleiben. Zum einen hätte der Stadtrat gemäß § 41 Absatz 3 Satz
2 GO NRW die Möglichkeit, die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich zu
ziehen. Zum anderen vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass mit Blick auf
die grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit und die aus der Festsetzung der
Regionsumlage resultierenden, enormen finanziellen Konsequenzen für den
städtischen Haushalt 2021 ff. eine Beratung und Beschlussfassung durch den
Stadtrat auf jeden Fall angezeigt ist.
Mit Schreiben vom 04.08.2021 hat die StädteRegion Aachen das
Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2022 an
die regionsangehörigen Kommunen übersandt und mit Wirkung vom gleichen
Tag das Benehmensverfahren gemäß § 55 KrO NRW zur Festsetzung
• der Allgemeinen Regionsumlage
• der Regionsumlage Mehrbelastung Stadt Aachen (differenzierte Umlage)
• der Regionsumlage Mehrbelastung Jugendhilfe (für die Stadt Eschweiler nicht relevant)
• der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV
eingeleitet. Die seitens der StädteRegion Aachen zur Benehmensherstellung
übersandten Unterlagen wurden den Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen mit
E-Mail vom 10.08.2021 zur Verfügung gestellt, sie sind als Anlagen I - V dieser
Verwaltungsvorlage beigefügt.
In der Zusammenkunft der Kämmerer der städteregionsangehörigen Städte und
Gemeinden am 02. September 2021 erfolgte eine Vorstellung und Diskussion des
Eckdatenpapiers und der Haushaltsplanung unter Beteiligung des
Städteregionskämmerers sowie der für die Abrechnungsmodalitäten mit der Stadt
Aachen zuständigen Sachbearbeiterin. In diesem Gremium informierte der
Städteregionskämmerer über die gegenüber den mitgeteilten Eckdaten positive
Entwicklung bei den Umlagezahlungen an den LVR – Landschaftsverband
Rheinland. Die für das Haushaltsjahr
2022 entsprechende Aktualisierung des Eckdatenpapiers sind als Anlagen VI und
VII beigefügt. Die in diesem Gremium besprochenen Aspekte zur
Regionsumlageplanung finden ihren Niederschlag in den im Beschlussentwurf
formulierten Erwartungen und Forderungen gegenüber der Städteregion.
Die Zeitplanung für das weitere Verfahren bis zur Beschlussfassung über
den Städteregionshaushalt 2022 sieht wie folgt aus:
- Frist zur Abgabe
der Stellungnahme im Rahmen des Benehmensverfahrens 16. September 2021
- Einbringung des
Haushaltsentwurfs 29.September 2021
- Beratung im
Städteregionsausschuss 18. November und 02.12.2021
- Beschlussfassung
im Städteregionstag 09.12.2021
Zusammenfassung der
wesentlichen Eckpunkte:
1. Der Jahresabschluss 2020 der Städteregion Aachen schließt mit einem Überschuss
in Höhe von rund 16 Mio. Euro ab. Dies bedeutet gegenüber dem geplanten
Ergebnis von – 4,1 Mio. € und der Kompensation durch die Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage in gleicher Höhe eine Verbesserung um rund 20,1 Mio. Euro.
Der Überschuss 2020 stärkt die Ausgleichsrücklage, die damit zum Stand
31.12.2020 auf rd. 28,5 Mio. Euro anwächst.
2. Bei der Bewirtschaftung des Haushaltes 2021 zeichnet sich nach dem
Stand des Budgetberichtes zum 30.06.2021- unter dem Vorbehalt der Auswirkungen
der Hochwasserkatastrophe – ein Ergebnis in der Größenordnung des
veranschlagten Fehlbedarfes von rd. -5,4 Mio. Euro ab.
3. Sowohl für das Haushaltsjahr 2022 als auch für die weitere
mittelfristige Finanzplanung bis 2025 ist jeweils eine regionsumlagesenkende
Entnahme aus der Ausgleichsrücklage vorgesehen. Auf die als Anlage V beigefügte
Darstellung wird ergänzend verwiesen.
4. Bei der Landschaftsverbandsumlage 2022 an den LVR Landschaftsverband
Rheinland berücksichtigt die Städteregion in ihrem Eckdatenpapier den im
Entwurf des LVR-Doppelhaushalt 2022/2023 vorgesehenen Umlagesatz von 15,8 % und
17,25 % ab dem Haushaltsjahr 2023. Auf Basis der aktuellen (verbesserten)
Umlagegrundlagen (Stand 1. Arbeitskreisrechnung zum GFG 2022 vom 29.07.2021)
wurde der Entwurf des LVR-Doppelhaushaltes aktualisiert und sieht nunmehr für
das Jahr 2022 – abweichend vom übersandten Eckpunktepapier - einen Umlagesatz
von 15,2 % (Senkung um 0,6 %) vor.
Ebenso wird für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung von 2023
– 2025 ein um 0,6 % reduzierter Umlagesatz von 16,65 % angesetzt. Im Rahmen der
Erörterung in der Zusammenkunft der Kämmerer am 02.09.2021 informierte der
Städteregionskämmerer darüber, dass der Haushaltsentwurf der StädteRegion
vorsehe, diese positive Entwicklung gleichermaßen regionsumlagesenkend zu
berücksichtigen. Demnach ist seitens der StädteRegion Aachen eine
Landschaftsverbandsumlage an den LVR in Höhe von rund 168,79 Mio. Euro
abzuführen, gegenüber der LVR-Umlage 2021 ein Mehraufwand von ca. 3,1 Mio.
Euro.
5. Die Schlüsselzuweisungen an die Städteregion steigen im Haushaltsjahr
2022 um rund 2,64 Mio. Euro auf rund 49,24 Mio. Euro.
6. Der Ansatz der Netto-Personal-/Versorgungsaufwendungen der
Städteregion, d.h. ohne Berücksichtigung der entsprechenden Aufwendungen für
das Jobcenter, die Kinderbetreuungseinrichtungen und die Geschäftsführung
Energeticon, steigen im Planjahr 2022 gegenüber dem prognostizierten Ergebnis
für 2021 um 3,51 Mio.Euro (= 4,40 %), gegenüber dem Planansatz 2021 um 3,42
Mio. € (= 4,28 %). Der Stellenplan sieht für 2022 einen Stellenzuwachs von
netto 21,5 Stellen vor.
7. Im Bereich der Sozialleistungen ist für das Haushaltsjahr 2022 mit
einem Zuschussbedarf von rund 128,5 Mio. Euro zu rechnen. Im Vergleich zum
Planansatz 2021 bedeutet dies eine Verbesserung um rd. 380.000 Euro. Grund für
diese Entlastung ist die Erstattung der KdU- Kosten der Unterkunft aus dem sog.
„5 Mrd. Paket“. Auf die Ausführungen unter Nr. 2.1.9 des Eckpunktepapiers wird
Bezug genommen.
8. Im Haushaltsjahr 2021 erzielte die Städteregion auf Basis der
Umlagegrundlagen bei einem Umlagesatz von 38,3 % einen Ertrag bei der
Allgemeinen Regionsumlage (ohne Stadt Aachen) in Höhe von rd.194,7 Mio. Euro.
Insbesondere auf Basis der unter 3. bis 7. dargestellten Planungsgrundlagen
beabsichtigt die Städteregion, den Hebesatz der Allgemeinen Regionsumlage im
kommenden Jahr auf 37,3 % zu senken. Unter Berücksichtigung der aktuellen
Umlagegrundlagen gemäß 1. Arbeitskreisrechnung zum GFG 2022 in Höhe von
529.709.842 Euro erhöht sich die Zahllast der regionsangehörigen Kommunen
-trotz reduziertem Umlagesatz- gegenüber 2021 um rd. 2,9 Mio. Euro auf 197,6
Mio. Euro. Der zum Haushaltsausgleich darüber hinaus erforderliche Bedarf wird
über die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von ca. 4,26 Mio. Euro
vorgesehen. Auf die in den beigefügten Anlagen VI und VII entsprechend dem
Stand 02.09.2021 aktualisierten Darstellungen für das Haushaltsjahr 2022 unter
Berücksichtigung der neuen Umlagesätze des LVR wird ergänzend verwiesen.
9. Der den städteregionsangehörigen Kommunen (ohne Stadt Aachen)
entstehende Aufwand für die Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV beträgt im
kommenden Jahr rund 17,35 Mio Euro. Dies
entspricht einer Mehrbelastung von rund 830.000 Euro gegenüber 2021.
10. Für die Mittelfristige Finanzplanung 2023 bis 2025 ergibt sich eine
mit deutlichen Risiken verbundene Einschätzung hinsichtlich der weiteren
Entwicklung der Regionsumlage. Nach
Mitteilung des Städteregionskämmerers soll den regionsangehörigen Kommunen hierzu
im Laufe der 36. Kalenderwoche 2021 noch eine Überarbeitung des Eckdatenpapiers
unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Verbesserung bei der abzuführenden
LVR-Umlage zur Verfügung gestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Eschweiler im
Haushaltsjahr 2022:
Die gemeindliche Haushaltsplanung für das Jahr 2022 stützt sich auf die
1. Arbeitskreisrechnung zum GFG - Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 des MHKBG
NRW vom 29.07.2021. Das Eckdatenpapier der StädteRegion Aachen zum Haushalt
2022 stellt ebenfalls auf die Daten und Werte dieser Arbeitskreisrechnung ab.
Bei gemeindlichen Umlagegrundlagen auf Basis dieser 1.
Arbeitskreisrechnung zum GFG 2022 (Steuerkraftmesszahl +Schlüsselzuweisung = 104.079.543
Euro) und dem geplanten Umlagesatz von 37,3 % wäre durch die Stadt Eschweiler
eine Allgemeine Regionsumlage in Höhe von 38.821.669 Euro abzuführen. Dies
bedeutet gegenüber dem Jahr 2021 eine Mehrbelastung in Höhe von 277.567 Euro.
Im Vergleich zur mittelfristigen Finanzplanung 2021 für 2022 beläuft sich die
Mehrbelastung auf 2.572.969 Euro.
Durch die Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV entsteht für die Stadt
Eschweiler im Jahr 2022 ein Umlageaufwand in Höhe von 3.103.519 Euro, dies
bedeutet eine Mehrbelastung/Aufwandssteigerung von 139.819 Euro zu 2021.
Bewertung und Stellungnahme:
Die Senkung der Allgemeinen Regionsumlage von bisher 38,3 % auf 37,3 %
wird - trotz steigender Zahllast - ebenso begrüßt wie die für den gesamten
mittelfristigen Finanzplanungszeitraum vorgesehene Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage. Beim Blick auf die
Mittelfristige Finanzplanung bis 2025 ist jedoch festzustellen, dass sich die
Zahllast der Städte und Gemeinden weiter kontinuierlich erhöht. Die aufgrund
der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie eingebrochene, originäre
Steuerkraft der Kommunen, deren Erholung im mittelfristigen
Finanzplanungszeitraum avisiert ist und deren Wiederanwachsen dringend zur
Konsolidierung des eigenen städtischen Haushaltes benötigt wird, soll jedoch
nicht durch steigende Umlagezahlungen an die Städteregion wieder erheblich
abgeschöpft werden. Die sich aus der Hochwasserkatastrophe ergebenden
haushaltswirksamen Auswirkungen sind hierbei noch gar nicht berücksichtigt.
Die Bemühungen der Städteregion, Verbesserungen für die umlagezahlenden
Kommunen zu generieren, dürfen sich nicht nur auf die „Weitergabe“ von
Ertragsverbesserungen bzw. Aufwandsreduzierungen erstrecken, die sie selbst von
Dritten erfährt (höhere Bundesbeteiligung KdU, Bundesbeteiligung an der
Grundsicherung, höhere Schlüsselzuweisung etc.), sondern es bedarf darüber
hinausgehender, eigener Anstrengungen, vor allem im Sach- und
Personalkostenbudget sowie bei fortschreitendem (freiwilligem) Aufgabenzuwachs,
um dauerhaftgünstigere Strukturen zu etablieren.
Inwieweit das Strukturkonzept 2015 - 2025 der StädteRegion Aachen,
welches in seiner bisherigen Wirkung und den bislang erzielten finanziellen
Effekten hinter den gesteckten Zielen und geweckten Erwartungen zurückblieb,
überhaupt noch Ansätze für eine positivere Entwicklung aufzuzeigen vermag, kann
derzeit aufgrund der ausstehenden Aktualisierung nicht beurteilt werden. Die
Forderungen aus den vorangegangenen Benehmensherstellungen nach einer
konsequenteren Umsetzung des Strukturkonzeptes und hieraus nach einer
schnelleren Generierung von positiven finanziellen Ergebnissen, die auch auf
die Regionsumlagen wirken, bleiben daher bestehen.
Der Ansatz der Netto-Personal-/Versorgungsaufwendungen der Städteregion,
d.h. ohne Berücksichtigung der entsprechenden Aufwendungen für das Jobcenter,
die Kinderbetreuungseinrichtungen und die Geschäftsführung Energeticon, steigen
im Planjahr 2022 gegenüber dem prognostizierten Ergebnis für 2021 um 3,51 Mio.
€ (= 4,40 %), gegenüber dem Planansatz 2021 um 3,42 Mio. € (= 4,28 %).
Hinsichtlich der Bewirtschaftung des Personaletats bedarf das PBK daher einer
deutlich restriktiveren Fortschreibung und Anwendung.
Die Entwicklungen im Sozialetat, die Ermittlung der Aufwands- und Ertragspositionen
sind - so eine übereinstimmende Forderung der Kämmerer aus den
städteregionsangehörigen Kommunen - transparenter und umfassender darzustellen
und zu erläutern. Dies vor allem deshalb, weil es sich beim Sozialetat um das
größte Einzelbudget des Städteregionshaushaltes handelt und sich hier
mittelfristig die coronabedingten Auswirkungen in den sozialen
Sicherungsleistungen mit großem Finanzvolumina abbilden werden.
Zusammenfassend wird an die StädteRegion Aachen der grundsätzliche und
nachdrückliche Appell gerichtet, alle
sich bietenden Konsolidierungspotentiale konsequent zu verfolgen,
größtmöglich auszuschöpfen und zur Senkung des Umlagebedarfs einzusetzen. Ziel
muss die deutliche und dauerhafte Absenkung der Steigerungsraten bei den Regionsumlagen,
sowohl bei den Umlagesätzen, als auch bei den tatsächlich zu leistenden
Umlagezahlungen sein. Hierzu soll die StädteRegion Aachen auch die bei ihr
bestehenden Möglichkeiten zur Einwirkung auf den LVR im Rahmen dessen
Umlagefestsetzung (Benehmensverfahren) nutzen.
Mit Blick auf die vorgenommene Bewertung der mit dem Eckdatenpapier zum
Haushaltsentwurf 2022 der StädteRegion Aachen vorgestellten Haushaltsplanung
und unter Berücksichtigung der daraus abgeleiteten und aufgezeigten
Handlungsfelder schlägt die Verwaltung vor, das Benehmen zur Festsetzung der
Regionsumlagen2022 grundsätzlich herzustellen, dies allerdings nur unter den im
Beschlussentwurf formulierten Forderungen.
Gemäß den Ausführungen im Sachverhalt.
Keine.