Betreff
2. Änderung des Bebauungsplans 248 - Sportzentrum Dürwiß -; hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss
Vorlage
275/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

   I.             Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und  2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

  II.            Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

III.            Die 2. Änderung des Bebauungsplans 248 – Sportzentrum Dürwiß – (Anlagen 2 und 3) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4) als Abschlussbegründung hierzu.

 


 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans 248 - Sportzentrum Dürwiß - umfasst ein ca. 3.200 m² großes Gebiet am „Sportpark am See“. Das Gebiet liegt im nordöstlichen Randbereich des Ortsteils Dürwiß an der Jülicher Straße (L 238). In der näheren Umgebung befindet sich das Naherholungsgebiet Dürwiß im Norden sowie die benachbarten Wohngebiete im Südwesten.

 

Mit der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans 248 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines 4- bis 5-gruppigen Kindergartens geschaffen werden, um den Bedarf an Kindergartenplätzen in geeigneter, wohngebietsnaher Lage decken zu können.

 

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 11.02.2021 (VV 026/21) die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans 248 – Sportzentrum Dürwiß – gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt: Daher wird gemäß § 13a BauGB auf die Erstellung eines Umweltberichtes verzichtet, ebenso ist kein Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft erforderlich.

 

Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 05.03.2021 bis zum 19.03.2021 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB ausgehängt und zusätzlich im Internet veröffentlicht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

 

In seiner Sitzung am 22.04.2021 beschloss der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans 248 – Sportzentrum Dürwiß – öffentlich auszulegen (VV 138/21).

 

Der Planentwurf lag mit der Begründung in der Zeit vom 07.05.2021 bis zum 07.06.2021 öffentlich aus und wurde zusätzlich im Internet veröffentlicht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum Planentwurf und zur Begründung gebeten.

 

Aus den Beteiligungen sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit bei der Stadt eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen sind, soweit sie Anregungen und Hinweise enthalten, als Anlage 5 und die Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Stellungnahmen als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans 248 – Sportzentrum Dürwiß – gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung als Abschlussbegründung hierzu.

 

 

 

Gutachten:

 

Folgende Gutachten liegen dem Bauleitplanverfahren zugrunde und können bei der Verwaltung eingesehen werden:

           Artenschutzprüfung ASP I, Haese – Büro für Umweltplanung, Stolberg

           Entwässerungskonzept, Ingenieurbüro Achten und Jansen GmbH, Aachen

 


 

Das Grundstück im Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans 248 – Sportzentrum Dürwiß – befindet sich im städtischen Eigentum.

Erschließungsmaßnahmen werden voraussichtlich nicht, sowie Ausgleichsmaßnahmen nicht anfallen.

Der Kindergartenneubau ist haushaltsrechtlich unabhängig von der Bauleitplanung anderweitig zu betrachten.

Die o.g. Gutachten wurden über die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel des entsprechenden Sach-kontos abgerechnet (Produkt 095110101 – Räumliche Planung und Entwicklung, Sachkonto 52910000 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen).

 


 

Die Aufstellung des o.a. verbindlichen Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.