hier: Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplan 305 –
Hüchelner Straße/Stadionstraße – (Anlagen 1 und 2) gemäß § 3 Abs. 1
BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt
Eschweiler wird beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler hat in
seiner Sitzung am 17.12.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans 305 – Hüchelner
Straße/Stadionstraße – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen
(Sitzungsvorlagen-Nr. 373/20).
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans 305 sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um bezahlbaren
Geschosswohnungsbau in Verbindung mit Einfamilienhäusern und Doppelhäusern in
Weisweiler-Hücheln zu realisieren. Die neu zu schaffende Wohnbaufläche
beinhaltet eine Fläche von ca. 2,6 ha. Der gesamte Geltungsbereich des
Bebauungsplans 305 nimmt ca. 7,3 ha in Anspruch. Angrenzende Verkehrsflächen
und Bauflächen werden in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen.
Auf der Grundlage eines städtebaulichen Konzeptes wurde der als Anlage
1 beigefügte Entwurf des Bebauungsplans erstellt. Textliche Festsetzungen
sind im Planentwurf noch nicht enthalten, diese werden erst für den nächsten
Verfahrensschritt, die öffentliche Auslegung des Planentwurfs, erarbeitet. Die
parzellenscharfe Abgrenzung der Verkehrsflächen am Rande des Geltungsbereiches
erforderte im Rahmen der Erstellung des Planentwurfs marginale Anpassungen des
Geltungsbereichs. Eine erneute Beschlussfassung über den Geltungsbereich ist
wegen der äußerst geringfügigen Veränderung hier jedoch entbehrlich.
Wegen der unmittelbaren Nähe des geplanten Wohngebietes zur Bundesstraße
264 und zur Kreisstraße 23 wurde eine „Schalltechnische
Machbarkeitsuntersuchung zum Vorhaben Hüchelner Straße in Eschweiler“ durch das
Büro Peutz Consult GmbH,
Düsseldorf, erstellt. In der Untersuchung wurden die Schallauswirkungen der
Verkehrstrassen bewertet, um auszuschließen, dass diese einer Wohnbebauung
entgegenstehen können. Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005
für allgemeine Wohngebiete werden tags und nachts um über 10 dB(A) im
Nahbereich der B 264 überschritten, zur Kreisstraße sind die Überschreitungen
geringer. Im Ergebnis sind auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes höhere
Schallauswirkungen vorhanden, die durch passive Lärmschutzmaßnahmen, die
Einschränkung von Balkonen bzw. eine Grundrissgestaltung ausreichend reduziert
werden können, um gesunde Wohnverhältnisse im Plangebiet zu gewährleisten. Das
Gutachten kann bei der Verwaltung eingesehen werden, es wird im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung zur Verfügung gestellt.
Als nächster Verfahrensschritt steht die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB an.
Die Verwaltung empfiehlt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
an dieser Bauleitplanung (Anlagen 1 und 2) zu beschließen.
Das Plangebiet wird mit Unterstützung der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH entwickelt. Dadurch soll eine zeitnahe Entwicklung, Vermarktung und Bebauung des geplanten Wohngebietes ermöglicht werden (Sitzungsvorlagen-Nr. 170/18). Die Kosten sind über ein Darlehen bei der NRW.BANK gedeckt.
Das
Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten
in der Abteilung 610.