Die Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Vergabe von Zuwendungen zur
Gestaltung von privaten Fassaden, Innenhöfen und Freiflächen (Anlage 1)
für Maßnahmen im Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“ wird
beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte
einzuleiten, um das Projekt umzusetzen.
Die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung von privaten Fassaden,
Innenhöfen und Freiflächen ist eine von vielen Maßnahmen, welche in den
nächsten Jahren im Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“
umgesetzt werden sollen. Zur Historie, zum Hintergrund und zum Umfang der
Städtebauförderung im Quartier Eschweiler-West wird auf die Ausführungen
in der Verwaltungsvorlage zum Sachstand des Städtebauförderungsgebiets „Soziale
Stadt Eschweiler-West“ (VV 198/21) verwiesen.
Für eine nachhaltige Entwicklung des Zuwendungsgebiets Eschweiler-West ist ein attraktives Umfeld und ein positives Image von großer Bedeutung. Private Maßnahmen zur Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Fassadenflächen werden mit der städtebaulichen Zielsetzung bezuschusst, eine fortwährende positive Veränderung des Erscheinungsbildes des Quartiers zu erreichen.
Das Erscheinungsbild des Quartiers trägt wesentlich zur Identifikation der dort lebenden Menschen bei und bestimmt das Wohlfühlen, den Aktionsradius und das Konsumverhalten der Quartiersbewohner und –besucher. Die Aufwertung des Quartiersbilds ist ein Standortfaktor für die bestehenden Strukturen sowie für eine nachhaltige Gebietsentwicklung und somit ein wichtiges Thema der Stadtentwicklung und der Wirtschaftsförderung sowie ein Motivator zur Wohnumfeldverbesserung.
Mit der Unterstützung durch Zuwendungen des Bundes, des Landes NRW und der Stadt Eschweiler sollen Private durch das Hof- und Fassadenprogramm motiviert werden, mit weiteren privaten Investitionen das Erscheinungsbild ihrer Gebäude und/oder ihrer privaten aber öffentlich wirksamen Frei- und Gartenflächen aufzuwerten:
Mit diesem Angebot in Kombination mit der aktivierenden Immobilienberatung (Anlage 3 der VV 198/21) sollen Anreize geschaffen werden, bauliche und/oder gestalterische Veränderungen im Bestand vorzunehmen, die zu einer deutlichen Aufwertung des Erscheinungsbilds des Städtebauförderungsgebiets „Soziale Stadt Eschweiler-West“ beitragen. Die Maßnahme soll insgesamt eine nachhaltige Nutzung der Immobilien stützen und Leerstand sowie Mindernutzung entgegenwirken.
Die Richtlinie Hof & Fassade (Anlage 1) soll die Stadt Eschweiler zur Weiterleitung der Zuwendungen aus der Städtebauförderung an Dritte legitimieren. Nach der Beschlussfassung und Bekanntmachung der Richtlinie kann mit der praktischen Umsetzung des "Hof- und Fassadenprogramms" begonnen werden: Die aktivierende Immobilienberatung wird interessierte Bürger im Quartierszentrum über das Programm und seine Möglichkeiten sowie die „Gestaltungsleitlinien zur Modernisierung von Gebäuden im Quartier Eschweiler-West“ (Anlage 2 der VV 198/21) informieren. Zudem werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit die wesentlichen Bausteine zusammengefasst und der Ablauf des Verfahrens erläutert.
Die Verwaltung empfiehlt, die Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung von privaten Fassaden, Innenhöfen und Freiflächen (Anlage 1) für Maßnahmen im Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“ zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um das Projekt umzusetzen.
Zuwendungsfähig sind nach Punkt
11.2 "Profilierung und Standortaufwertung" der
Stadterneuerungsrichtlinien des Landes NRW 50 % der anerkannten
zuwendungsfähigen Ausgaben (Zuwendungen jedoch höchstens
25.000 € pro Maßnahme).
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Anerkannte zuwendungsfähige Gesamtausgaben im Programmgebiet (100 %) |
80.000 € |
160.000 € |
160.000 € |
100.000 € |
100.000 € |
100.000 € |
100.000 € |
Maximale Höhe der Zuwendung (50 %) |
40.000 € |
80.000 € |
80.000 € |
50.000 € |
50.000 € |
50.000 € |
50.000 € |
Davon Zuwendungen |
32.000 € |
64.000 € |
64.000 € |
40.000 € |
40.000 € |
40.000 € |
40.000 € |
Davon Zuwendungen |
8.000 € |
16.000 € |
16.000 € |
10.000 € |
10.000 € |
10.000 € |
10.000 € |
Für die Inanspruchnahme von Zuwendungen sind somit private Ausgaben in Höhe von jährlich insgesamt mindestens 40.000 € (2021) / 80.000 € (2022-2023) / 50.000 € (2024-2027) nachzuweisen. Die Eigentümer können diesen Zuschuss nur erhalten, wenn sie mindestens die Hälfte der erforderlichen Ausgaben tragen. Von dem Zuschuss in max. gleicher Höhe beträgt der Eigenanteil der Stadt Eschweiler 20 %, 80 % der Förderung tragen Bund und Land.
Im Rahmen des Haushaltsplanentwurfes 2021, der voraussichtlich am 09.06.2021 vom Rat beschlossen wird, wurden bei dem im Produkt 095110101 – Räumliche Planung und Entwicklung – geführten Sachkonto 52910850 – Eschweiler-West – entsprechende Haushaltsmittel für die Abwicklung der Maßnahme berücksichtigt. Demgegenüber sind im o.g. Produkt im Sachkonto 41412750 LZW Soziale Stadt Eschweiler-West Einnahmen aus Landeszuwendungen in der entsprechenden Höhe für die Jahre 2021 – 2027 angemeldet.
Die Maßnahme selbst steht insgesamt unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum Haushaltsentwurf 2021.
Zur Umsetzung dieser Maßnahme aus dem ISTEK Eschweiler-West werden in der Abteilung 610 Arbeitskapazitäten gebunden.