hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung
I.
Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans 248 - Sportzentrum Dürwiß - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13a BauGB (Bebauungspläne der
Innenentwicklung) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage
1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.
II.
Gleichzeitig
wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung (Anlagen
2 und 3) gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die
Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.
Der Geltungsbereich
der 2. Änderung des Bebauungsplans 248 - Sportzentrum Dürwiß - umfasst ein ca.
3.200 m² großes
Gebiet am „Sportpark am See“. Das Gebiet liegt im nordöstlichen Randbereich des
Ortsteils Dürwiß an der Jülicher Straße (L 238). In der näheren Umgebung
befindet sich das Naherholungsgebiet Dürwiß im Norden sowie die benachbarten
Wohngebiete im Südwesten.
Aufgrund des
anhaltenden und nachgewiesenen hohen Bedarfs an Kindergartenplätzen im
Stadtgebiet plant die Stadt Eschweiler den Neubau eines Kindergartens am
Sportzentrum Dürwiß. Hierfür wird ein Anteil der Stellplätze des Sportzentrums
zugunsten der Kindergartenfläche entfallen. Der für das Sportzentrum notwendige
Stellplatzbedarf wird im weiteren Verfahren ermittelt und an anderer Stelle
berücksichtigt
Zur Umsetzung des
Vorhabens ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Zur
planungsrechtlichen Vorbereitung des Kindergartenneubaus werden hier Flächen
für den Gemeinbedarf (Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen mit Zweckbestimmung
Kindergarten) festgesetzt.
Die Verwaltung
empfiehlt, als ersten Verfahrensschritt die Aufstellung der 2. Änderung des
Bebauungsplans 248 - Sportzentrum Dürwiß – gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne
der Innenentwicklung) mit dem beigefügten Geltungsbereich (Anlage 1) zu
beschließen. Gleichzeitig soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an dieser Bauleitplanung auf Grundlage des
Bebauungsplanentwurfs und der Begründung (Anlagen 2 und 3) beschlossen
werden.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens müssen ggf. externe
Gutachten vergeben werden. Die Notwendigkeit ergibt sich erst aus den
Stellungnahmen der Fachbehörden im weiteren Aufstellungsverfahren.
Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem im Produkt 095110101 - Räumliche
Planung und Entwicklung - geführten Sachkonto 52910000 - Aufwendungen für
sonstige Dienstleistungen - zur Verfügung.
Die Aufstellung des
o.g. Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten in
der Abteilung 610.