Betreff
2. Änderung des Bebauungsplans 248 - Sportzentrum Dürwiß -
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung
Vorlage
026/21
Aktenzeichen
51.10.02-248-2
Art
Beschlussfassung öffentlich

I.             Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans 248 - Sportzentrum Dürwiß - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

II.          Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung (Anlagen 2 und 3) gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 

 


Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans 248 - Sportzentrum Dürwiß - umfasst ein ca.

3.200 m² großes Gebiet am „Sportpark am See“. Das Gebiet liegt im nordöstlichen Randbereich des Ortsteils Dürwiß an der Jülicher Straße (L 238). In der näheren Umgebung befindet sich das Naherholungsgebiet Dürwiß im Norden sowie die benachbarten Wohngebiete im Südwesten.

 

Aufgrund des anhaltenden und nachgewiesenen hohen Bedarfs an Kindergartenplätzen im Stadtgebiet plant die Stadt Eschweiler den Neubau eines Kindergartens am Sportzentrum Dürwiß. Hierfür wird ein Anteil der Stellplätze des Sportzentrums zugunsten der Kindergartenfläche entfallen. Der für das Sportzentrum notwendige Stellplatzbedarf wird im weiteren Verfahren ermittelt und an anderer Stelle berücksichtigt

 

Zur Umsetzung des Vorhabens ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Zur planungsrechtlichen Vorbereitung des Kindergartenneubaus werden hier Flächen für den Gemeinbedarf (Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen mit Zweckbestimmung Kindergarten) festgesetzt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, als ersten Verfahrensschritt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans 248 - Sportzentrum Dürwiß – gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) mit dem beigefügten Geltungsbereich (Anlage 1) zu beschließen. Gleichzeitig soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an dieser Bauleitplanung auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfs und der Begründung (Anlagen 2 und 3) beschlossen werden.

 


Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens müssen ggf. externe Gutachten vergeben werden. Die Notwendigkeit ergibt sich erst aus den Stellungnahmen der Fachbehörden im weiteren Aufstellungsverfahren. Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem im Produkt 095110101 - Räumliche Planung und Entwicklung - geführten Sachkonto 52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - zur Verfügung.

 


Die Aufstellung des o.g. Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.