Die Ausschussmitglieder, die
bisher noch nicht eingeführt und verpflichtet wurden, werden vom Vorsitzenden
eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften
Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtungsformel lautet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“
Die Erklärung kann durch religiöse Beteuerung mit den Worten
„Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“
bekräftigen werden.
Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.
Ausschussmitglieder, die dem Rat angehören, wurden bereits in der Ratssitzung am 10.11.2020 eingeführt und verpflichtet.
Gemäß § 67 Abs. 3 i.V.m. § 58 Abs. 2 GO NRW werden die
Ausschussmitglieder eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
keine
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