Betreff
Haushaltsentwurf 2021 der StädteRegion Aachen;
hier: Herstellung des Benehmens gemäß § 55 Kreisordnung NRW zur Festsetzung der Allgemeinen Regionsumlage sowie der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV
Vorlage
412/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

1.       Die im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 55 Kreisordnung NRW von der StädteRegion Aachen am 09. November 2020 zur Verfügung gestellten Unterlagen zum städteregionalen Haushaltsentwurf 2021 (Anlagen I - IV) werden zur Kenntnis genommen.

 

2.       Den Ausführungen zur Gestaltung des Haushaltsentwurfes der StädteRegion Aachen für das Haushaltsjahr 2021, der kritischen Bewertung der Eckdaten sowie den daraus hergeleiteten Handlungsfeldern für die StädteRegion Aachen wird zugestimmt.

 

3.       Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen stellt die Stadt Eschweiler das Benehmen für die Allgemeine Städteregionsumlage 2021 her. Zugleich wird die StädteRegion Aachen aufgefordert,

 

  1. die Zahllast der regionsangehörigen Kommunen (Altkreis) für die Allgemeine Regionsumlage 2021 auf 194 Mio. € zu begrenzen und den darüber hinaus zum Haushaltsausgleich benötigten Bedarf (rd. 1,7 Mio. €) über eine zusätzliche Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu decken;

 

  1. weitere, sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2021 gegenüber den Eckdaten verlässlich ergebende, positive Entwicklungen bei den Haushaltsdaten, gleichermaßen regionsumlagesenkend zu berücksichtigen. Sich ggf. gegenüber dem Eckdatenpapier für den Haushalt 2021 ergebende Verschlechterungen sind über entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen, hier insbesondere durch Aufwandsreduzierungen, zu kompensieren;

 

  1. mit Blick auf die mit der Haushaltsplanung 2021 sowie mit der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 einhergehenden Risiken aus der konjunkturellen und pandemiebedingten Entwicklung sowie auf mögliche Veränderungen am Zinsmarkt, den fortschreitenden (freiwilligen) Aufgabenzuwachs und den damit verbundenen stetigen Anstieg der Personal- und Sachkosten zu beenden;

 

  1. die Gremienbeschlüsse über die Anpassung der Abrechnungsmodalitäten gemeinsam mit der Stadt Aachen umzusetzen und bis spätestens zur Verabschiedung des Städteregionshaushaltes 2021 abzuschließen.

 

4.       Das Benehmen zur Festsetzung der Regionsumlage „Mehrbelastung ÖPNV“ wird auf Basis des Umlagevolumens in Höhe von 17.783.875 € hergestellt mit der Maßgabe, nochmals eine umlagereduzierende Kostenoptimierung zu überprüfen bzw. eine planbarere Verteilung ohne Belastungsspitzen über den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum herbeizuführen.

 

5.       Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Benehmensverfahrens zur Festsetzung der Regionsumlagen 2021 gemäß § 55 Kreisordnung NRW eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der StädteRegion Aachen abzugeben und den Rat der Stadt Eschweiler über den weiteren Prozess zur Festsetzung der Regionsumlagen fortlaufend zu informieren.

 


 

Gemäß § 55 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) erfolgt die Festsetzung der Regionsumlage im Benehmen mit den regionsangehörigen Gemeinden. Das Benehmen ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten. Stellungnahmen der regionsangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden dem Städteregionstag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Städteregionstag in öffentlicher Sitzung. Die StädteRegion Aachen teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.

 

Mit diesem Verfahren soll erreicht werden, dass die betroffenen städteregionsangehörigen Kommunen in einem frühen Stadium vor Aufstellung des Entwurfes des Städteregionshaushaltes in den politischen Prozess der Festsetzung der Regionsumlage involviert werden und somit die Möglichkeit erhalten, in erweitertem Umfang auf die kommunalpolitischen Bewertungen des Städteregionstages Einfluss nehmen zu können.

 

Der in § 55 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW verwendete Begriff „im Benehmen“ weist auf eine Beteiligungsform hin, deren Qualität über eine „schlichte Anhörung“ deutlich hinausgehen soll. Allerdings reicht sie nicht so weit wie ein vorgeschriebenes „Einvernehmen“, d.h. die Erklärung des Einverständnisses. Die im Zuge des Benehmensherstellungsverfahrens seitens der Gemeinde abzugebende Stellungnahme muss aber durch den Städteregionstag wenigstens zur Kenntnis genommen und in die Entscheidungsfindung zur Festsetzung der Regionsumlage einbezogen werden. Insgesamt ist an die StädteRegion Aachen die Erwartung einer gesteigerten Rücksichtnahme gegenüber den umlagepflichtigen Kommunen zu richten, die sich im Verfahren durch ein ernsthaftes Bemühen um die Herstellung eines Einvernehmens widerspiegeln soll.

 

Die Beteiligungs- und Verfahrensrechte der städteregionsangehörigen Gemeinden führen jedoch nicht zu einer Verlagerung der Entscheidungszuständigkeit. Diese bleibt beim Städteregionstag, der nach eigenem politischen Ermessen und frei darin, die von gemeindlicher Seite gegebenen Hinweise und vorgebrachten Einwendungen zu berücksichtigen oder diese zu verwerfen, über seine Haushaltssatzung und damit über die Festsetzung der Regionsumlage beschließt. Obwohl die Benehmensherstellung den Städteregionstag rechtlich nicht bindet, so unterliegt er bei seinem Handeln hierbei dennoch den Geboten der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Kräfte der regionsangehörigen Kommunen.

 

Die Frage, ob es sich bei der im Rahmen des Benehmensherstellungsverfahrens nach § 55 KrO NRW abzugebenden Stellungnahme um ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ handelt, das nach § 41 Absatz 3 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in die Zuständigkeit des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeisters) fällt, oder die Zuständigkeit des Stadtrates gegeben ist, ist bisher rechtlich nicht abschließend geklärt, kann aber nach bisher geübter Praxis auch offen bleiben. Zum einen hätte der Stadtrat gemäß § 41 Absatz 3 Satz 2 GO NRW die Möglichkeit, die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich zu ziehen. Zum anderen vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass mit Blick auf die grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit und die aus der Festsetzung der Regionsumlage resultierenden, enormen finanziellen Konsequenzen für den städtischen Haushalt 2021 ff. eine Beratung und Beschlussfassung durch den Stadtrat auf jeden Fall angezeigt ist.

 

 

Am 09. November 2020 hat die StädteRegion Aachen das Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2021 per E-Mail an die regionsangehörigen Kommunen übersandt und mit Wirkung vom gleichen Tag das Benehmensverfahren gemäß § 55 KrO NRW zur Festsetzung

 

           der Allgemeinen Regionsumlage

           der Regionsumlage Mehrbelastung Stadt Aachen (differenzierte Umlage)

           der Regionsumlage Mehrbelastung Jugendhilfe (für die Stadt Eschweiler nicht relevant)

           der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV

 

eingeleitet. Die seitens der StädteRegion Aachen zur Benehmensherstellung übersandten Unterlagen wurden den Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen mit E-Mail vom 11. November 2020 zur Verfügung gestellt, sie sind als Anlagen I - IV dieser Verwaltungsvorlage beigefügt.

 

Die Eckdaten zum Städteregionalen Haushaltsentwurf wurden in der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister der StädteRegion Aachen am 16. November 2020 durch Städteregionsrat Dr. Grüttemeier und dem städteregionalen Kämmerer Claßen vorgestellt. Darüber hinaus erfolgte in der Zusammenkunft der Kämmerer der städteregionsangehörigen Städte und Gemeinden am 19. November 2020 nochmals eine eingehende Vorstellung und Diskussion des Eckdatenpapiers und der Haushaltsplanung unter Beteiligung des Städterregionskämmerers. Die in diesem Gremium besprochenen Aspekte zur Regionsumlageplanung finden ihren Niederschlag in den im Beschlussentwurf formulierten Erwartungen und Forderungen gegenüber der Städteregion.

 

Die Zeitplanung für das weitere Verfahren bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2021 sieht demnach wie folgt aus:

 

-  Frist zur Abgabe der Stellungnahme im Rahmen des Benehmensverfahrens          18. Dezember 2020

-  Feststellung des Haushaltsentwurfs                                                                    18. Dezember 2020

-  Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt                                                    14. Dezember 2020

-  Auslegung des Haushaltsentwurfs                                          21. Dezember 2020 - 04. Februar 2021

-  Einbringung/Versand des Haushaltsentwurfs                                                       21. Dezember 2020

-  Beratung im Städteregionsausschuss                                                                       28. Januar 2021

-  Beschlussfassung im Städteregionstag                                                                   04. Februar 2021

 

 

Zusammenfassung der wesentlichen Eckpunkte:

 

 

1.         Der Jahresabschluss 2019 der Städteregion Aachen schließt mit einem Überschuss in Höhe von rund 560 T€ ab. Dies bedeutet gegenüber dem geplanten Ergebnis von - 5,1 Mio. € und der Kompensation durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in gleicher Höhe eine Verbesserung um rund 5,7 Mio. €. Der Ausgleichsrücklage konnten so rund 560 T€ zugeführt werden. Ihre Entwicklung seit 2017, dem Jahr, in dem erstmals wieder eine Ausgleichsrücklage aufgebaut worden ist, stellt sich wie folgt dar:

 

JA 2017 - Überschuss (positives Jahresergebnis)                          + 12,8 Mio. €

./. Deckung Fehlbetrag aus 2016 (Verzicht auf Sonderumlage)          - 3,4 Mio. €

                                                                                                 ------------------

Bestand der Ausgleichsrücklage zum 31.12.2017                              9,4 Mio. €

                                                                                                 ------------------

./. geplante Inanspruchnahme AR zum HH-Ausgleich 2018               - 4,4 Mio. €

+ Ergebnisverbesserung 2018                                                       + 6,8 Mio. €

                                                                                                 ------------------

Bestand der Ausgleichsrücklage zum 31.12.2018                            11,8 Mio. €

 

./. geplante Inanspruchnahme AR zum HH-Ausgleich 2019               - 5,1 Mio. €

+ Ergebnisverbesserung 2019                                                       + 5,7 Mio. €   

                                                                                                  -----------------

Bestand der Ausgleichsrücklage zum 31.12.2019                            12,4 Mio. €

 

./. geplante Inanspruchnahme AR zum HH-Ausgleich 2020               - 4,1 Mio. €

+ voraussichtliche Ergebnisverbesserung 2020                                14,0 Mio. €

                                                                                                  -----------------

Bestand (voraussichtlich) der Ausgleichsrücklage zum 31.12.2020    22,3 Mio. €

                                                                                                  -----------------

 

./. geplante Inanspruchnahme zum HH-Ausgleich 2021                    - 5,3 Mio. €

./. geplante Inanspruchnahme zum HH-Ausgleich 2022                    - 4,3 Mio. €

                                                                                                  -----------------

 

Voraussichtlicher Bestand Ausgleichsrücklage unter Berücksichtigung

JA 2020 und Inanspruchnahmen 2021 und 2022                              12,7 Mio. €

 

 

                                                                                                                   

2.         Bei der Bewirtschaftung des Haushaltes 2020 zeichnet sich nach dem Stand des Budgetberichtes  zum 30. September 2020 eine Haushaltsverbesserung in der Größenordnung + 14,0 Mio. € gegenüber dem veranschlagten und durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu deckenden Fehlbetrag von rund 4,1 Mio. € ab. Hauptursächlich hierfür ist die bereits zum Haushaltsjahr 2020 einsetzende höhere Kostenbeteiligung des Bundes (+ 25 %) an den KdU - Kosten der Unterkunft im SGB II. 

 

3.         Bei der Landschaftsverbandsumlage 2021 an den LVR  Landschaftsverband Rheinland berücksichtigt die Städteregion den im LVR-Doppelhaushalt 2020/2021 vorgesehenen Umlagesatz von 15,7 %. Auf Basis der aktuellen Umlagegrundlagen (Stand 1. Modellrechnung zum GFG 2021 vom 16. Oktober 2020) wäre demnach eine Landschaftsverbandsumlage an den LVR in Höhe von rund 165,7 Mio. € abzuführen, gegenüber der LVR-Umlage 2020 ein Mehraufwand von ca. 9,6 Mio. €. In der Mittelfristplanung 2020 für 2021 hatte die Städteregion noch eine Landschaftsumlage in Höhe von 168,7 Mio. € veranschlagt.

 

4.         Die Schlüsselzuweisungen an die Städteregion steigen um rund 1,6 Mio. € auf rund 46,6 Mio. € im Haushaltsjahr 2021 an. Gegenüber der eigenen Mittelfristplanung 2020 für 2021 (geplante SZ für 2021: ca. 48,1 Mio. €) wäre dies ein Wenigerertrag von rund 1,5 Mio. €.

 

5.         Der Ansatz der Netto-Personal-/Versorgungsaufwendungen der Städteregion, d.h. ohne Berücksichtigung der entsprechenden Aufwendungen für das Jobcenter, die Kinderbetreuungseinrichtungen und die Geschäftsführung Energeticon, steigen im Planjahr 2021 gegenüber dem prognostizierten Ergebnis für 2020 um 3,14 Mio. € (= 4,05 %), gegenüber dem Planansatz 2020 um 4,03 Mio. € (= 5,25 %). Die 1 %ige Steigerung der Personalkostenaufwendungen in 2021 werden auf den PBK-Ansatz 2020 einschließlich aller Mehrbedarfe bis Ende 2020 bezogen. Der Stellenplan sieht für 2021 einen Stellenzuwachs von netto 28,5 unbefristete sowie 12,5 befristete Stellen vor.

 

6.         Im Bereich der Sozialleistungen ist für das Haushaltsjahr 2021 mit einem Zuschussbedarf von rund 131,8 Mio. € zu rechnen. Im Vergleich zum Planansatz 2020 bedeutet dies eine deutliche Verbesserung um ca. 24,2 Mio. €. Grund für diese deutliche Entlastung ist vor allem die vorgenannt bereits erwähnte, um 25 % erhöhte Bundesbeteiligung an den KdU - Kosten der Unterkunft im SGB II. Auf die Ausführungen unter Nr. 2.1.9 des Eckpunktepapiers wird Bezug genommen.

 

7.         Im Haushaltsjahr 2020 erzielte die Städteregion auf Basis der Umlagegrundlagen bei einem Umlagesatz von 40,3862 % einen Ertrag bei der Allgemeinen Regionsumlage (ohne Stadt Aachen) in Höhe von 201,95 Mio. €. Insbesondere auf Basis der unter 3. bis 6. dargestellten Planungsgrundlagen beabsichtigt die Städteregion, den Hebesatz der Allgemeinen Regionsumlage im kommenden Jahr auf 38,5 % zu senken (=1,88620 %). Unter Berücksichtigung der aktuellen Umlagegrundlagen gemäß 1. Modellrechnung zum GFG 2021 in Höhe von 508.341.024 € reduziert sich dadurch die Zahllast der regionsangehörigen Kommunen gegenüber 2020 um 6,2 Mio. € auf 195,7 Mio. €. Der zum Haushaltsausgleich darüber hinaus erforderliche Bedarf wird über die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von ca. 5,3 Mio. € vorgesehen.

 

8.         Der den städteregionsangehörigen Kommunen (ohne Stadt Aachen) entstehende Aufwand für die Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV beträgt im kommenden Jahr rund 17,8 Mio. €. Dies entspricht einer Mehrbelastung von rund 2,7 Mio. € (= 18,00 %) gegenüber 2020.

 

9.         Für die Mittelfristige Finanzplanung in den Jahren 2022 - 2024 sieht die Städteregion zunächst gleichbleibende Umlagesätze wie 2021 (= 38,5 %) vor, im Jahr 2024 ist eine Senkung des Umlagesatzes um 0,6 % auf dann 37,9 % geplant. Die Beibehaltung des Umlagesatzes von 38,5 % in 2022 setzt eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage von rund 4,3 Mio. € zum Haushaltsausgleich voraus, in den Jahren 2023 und 2024 ist eine Rücklageentnahme nicht mehr vorgesehen. Die Umlagesätze können jedoch nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind immer auch in Relation zur Entwicklung der Umlagegrundlagen zu sehen. Hier sieht die Städteregion einen moderaten Anstieg der Umlagegrundlagen in 2022 (+ 2,7 Mio. € zum Vorjahr) sowie deutliche Anstiege in 2023 (+ 12,5 Mio. € zum Vorjahr) und in 2024 (+ 27,3 Mio. € zum Vorjahr) vor, so dass sich die Zahllast „Allgemeine Regionsumlage“ bei den Städten und Gemeinden von geplant 195,7 Mio. € in 2021 hin zu 208,8 Mio. € in 2024 ebenso deutlich entwickeln würde.

 

 

Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Eschweiler im Haushaltsjahr 2021:

 

 

Die gemeindliche Haushaltsplanung für das Jahr 2021 stützt sich auf die 1. Modellrechnung zum GFG – Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 des MHKBG NRW vom 16. Oktober 2020. Das Eckdatenpapier der StädteRegion Aachen zum Haushalt 2021 stellt ebenfalls auf die Daten und Werte dieser Modellrechnung ab.

 

Bei gemeindlichen Umlagegrundlagen auf Basis der 1. Modellrechnung zum GFG 2021 (Steuerkraftmesszahl + Schlüsselzuweisung = 100.635.640 €) und dem geplanten Umlagesatz von 38,5 % wäre durch die Stadt Eschweiler eine Allgemeine Regionsumlage in Höhe von 38.744.721 € abzuführen. Dies bedeutet gegenüber dem Jahr 2020 eine Minderbelastung/Aufwandsreduzierung um 1.347.585 € (= - 3,36 %).

 

Durch die Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV entsteht für die Stadt Eschweiler im Jahr 2021 ein Umlageaufwand in Höhe von 3.181.954 €, dies bedeutet eine Mehrbelastung/Aufwandssteigerung von 474.799 € (= + 17,5 %) zu 2020.

 

 

Bewertung und Stellungnahme:

 

 

Die Senkung der Allgemeinen Regionsumlage, nicht nur was den Umlagesatz angeht (von bisher 40,3862 % um 1,8862 % auf 38,5 %), sondern auch mit positiver Wirkung auf die Zahllast der Stadt Eschweiler (von 40.092.306 € um 1.347.585 € auf 38.744.721 €) wird begrüßt. Die Städteregion zeichnet damit insbesondere die ihr zufließende, beachtenswerte Entlastung aus der höheren Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft – KdU auch für die städteregionsangehörigen Kommunen richtigerweise nach. Beim Blick auf die Mittelfristige Finanzplanung ist jedoch festzustellen, dass sich auch bei unveränderten Umlagesätzen in 2022 und 2023 bzw. einem abgesenkten Umlagesatz in 2024 die Zahllast der Städte und Gemeinden wieder kontinuierlich erhöht. Die aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie eingebrochene, originäre Steuerkraft der Kommunen, deren Erholung im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum avisiert ist und deren Wiederanwachsen dringend zur Konsolidierung des eigenen städtischen Haushaltes benötigt wird, soll jedoch nicht durch steigende Umlagezahlungen an die Städteregion wieder erheblich abgeschöpft werden.

 

Die Bemühungen der Städteregion, Verbesserungen für die umlagezahlenden Kommunen zu generieren, dürfen sich nicht nur auf die „Weitergabe“ von Ertragsverbesserungen bzw. Aufwandsreduzierungen erstrecken, die sie selbst von Dritten erfährt (höhere Bundesbeteiligung KdU, Bundesbeteiligung an der Grundsicherung, höhere Schlüsselzuweisung etc.), sondern es bedarf darüber hinausgehender, eigener Anstrengungen, vor allem im Sach- und Personalkostenbudget sowie bei fortschreitendem (freiwilligem) Aufgabenzuwachs, um dauerhaft günstigere Strukturen zu etablieren.

 

Inwieweit das Strukturkonzept 2015 - 2025 der StädteRegion Aachen, welches in seiner bisherigen Wirkung und den bislang erzielten finanziellen Effekten hinter den gesteckten Zielen und geweckten Erwartungen zurückblieb, überhaupt noch Ansätze für eine positivere Entwicklung aufzuzeigen vermag, kann derzeit aufgrund der ausstehenden Aktualisierung nicht beurteilt werden. Die Forderungen aus den vorangegangenen Benehmensherstellungen nach einer konsequenteren Umsetzung des Strukturkonzeptes und hieraus nach einer schnelleren Generierung von positiven finanziellen Ergebnissen, die auch auf die Regionsumlagen wirken, bleiben daher bestehen.

 

Der Ansatz der Netto-Personal-/Versorgungsaufwendungen der Städteregion, d.h. ohne Berücksichtigung der entsprechenden Aufwendungen für das Jobcenter, die Kinderbetreuungseinrichtungen und die Geschäftsführung Energeticon, steigen im Planjahr 2021 gegenüber dem prognostizierten Ergebnis für 2020 um 3,14 Mio. € (= 4,05 %), gegenüber dem Planansatz 2020 sogar um 4,03 Mio. € (= 5,25 %). Die 1 %ige Steigerung der Personalkostenaufwendungen in 2021 auf den PBK-Ansatz 2020 einschließlich aller Mehrbedarfe bis Ende 2020 zu beziehen, vermittelt ein unzutreffendes Bild der überproportionalen Personalkostenentwicklung. Hinsichtlich der Bewirtschaftung des Personaletats bedarf das PBK daher einer deutlich restriktiveren Fortschreibung und Anwendung.

 

 

Die Entwicklungen im Sozialetat, die Ermittlung der Aufwands- und Ertragspositionen sind - so eine übereinstimmende Forderung der Kämmerer aus den städteregionsangehörigen Kommunen - transparenter und umfassender darzustellen und zu erläutern. Dies vor allem deshalb, weil es sich beim Sozialetat um das größte Einzelbudget des Städteregionshaushaltes handelt und sich hier mittelfristig die coronabedingten Auswirkungen in den sozialen Sicherungsleistungen mit großem Finanzvolumina abbilden werden.

 

Wie vorgenannt dargestellt, weist der Jahresabschluss 2019 der Städteregion, gegenüber einem ursprünglich geplanten und aus der Ausgleichsrücklage zu deckenden Fehlbetrag in Höhe von 5,1 Mio. €, einen Überschuss von rund 0,6 Mio. € aus, der der Ausgleichsrücklage zugeführt werden konnte. In der Planung des laufenden Haushaltes 2020 ist ebenfalls zum Haushaltsausgleich die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in einer Größenordnung von 4,1 Mio. € vorgesehen. Ausweislich der unterjährigen Haushaltsentwicklung 2020 (Budgetbericht zum 30. September 2020) ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage entfällt und stattdessen ein Überschuss in einer Größenordnung von rund 9,9 Mio. € erwirtschaftet werden kann, so dass bei entsprechender Zuführung zur Ausgleichsrücklage deren Bestand mit dem Jahresabschluss 2020 auf rund 22,3 Mio. € anwachsen würde. Unter Berücksichtigung der bereits geplanten Entnahmen (in 2021 rund 5,3 Mio. € und in 2022 rund 4,3 Mio. €) würde die Ausgleichsrücklage dann noch immer über einen Bestand von rund 12,7 Mio. € verfügen, so dass ein höherer, umlagesenkender Einsatz in 2021 erfolgen könnte, ohne die Planungsziele in der Mittelfristplanung bis 2024 auch nur annähernd zu gefährden. Daher ist es absolut vertretbar, die Städteregion aufzufordern, die Zahllast aus der Allgemeinen Regionsumlage 2021 für alle regionsangehörigen Kommunen auf den Betrag von 194 Mio. € zu begrenzen und den hierfür erforderlichen Kompensationsbetrag von rund 1,7 Mio. € über eine zusätzliche Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu generieren.

 

Die Mehrbelastung ÖPNV-Umlage steigt im Planjahr deutlich, nämlich um rund 2,7 Mio. € (= 18 %!) auf 17,78 Mio.€ an, um danach wieder kontinuierlich bis 2024 auf 16,05 Mio. € zu sinken. Die eingeflossenen Kosten sind nochmals umlagesenkend zu überprüfen, sofern nicht vermeidbar, sind sie aber zumindest über den Finanzplanungszeitraum gleichmäßiger und für die umlagezahlenden Kommunen planbar ohne  Belastungsspitzen zu verteilen.

 

Zusammenfassend wird an die StädteRegion Aachen der grundsätzliche und nachdrückliche Appell gerichtet, alle sich bietenden Konsolidierungspotentiale konsequent zu verfolgen, größtmöglich auszuschöpfen und zur Senkung des Umlagebedarfs einzusetzen. Ziel muss die deutliche und dauerhafte Absenkung der Steigerungsraten bei den Regionsumlagen, sowohl bei den Umlagesätzen, als auch bei den tatsächlich zu leistenden Umlagezahlungen sein. Hierzu soll die StädteRegion Aachen auch die bei ihr bestehenden Möglichkeiten zur Einwirkung auf den LVR im Rahmen dessen Umlagefestsetzung (Benehmensverfahren) nutzen.

 

Mit Blick auf die vorgenommene Bewertung der mit dem Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2021 der StädteRegion Aachen vorgestellten Haushaltsplanung und unter Berücksichtigung der daraus abgeleiteten und aufgezeigten Handlungsfelder schlägt die Verwaltung vor, das Benehmen zur Festsetzung der Regionsumlagen 2021 grundsätzlich herzustellen, dies allerdings nur unter den im Beschlussentwurf formulierten Forderungen.

 

 


 

Gemäß den Ausführungen im Sachverhalt.

 

 


 

Keine.