hier: Ergebnis der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung
I.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden
nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.
II.
Der
Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes 200 – Industrie- und
Gewerbepark I – (Anlage 2 und 3) mit Begründung
einschließlich Umweltbericht (Anlage 4) wird zum Zweck der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4
der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 22.06.2017 (VV Nr. 174/17) die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes 200 – Industrie- und Gewerbepark I – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und in seiner Sitzung am 07.12.2017 (VV 393 / 17) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.
Der Geltungsbereich der 3.
Änderung des Bebauungsplans 200 - Industrie- und Gewerbepark I - umfasst ein
ca. 2,86 ha großes Gebiet im nordöstlichen Bereich des Industrie- und
Gewerbeparks Eschweiler (IGP). Die 3. Änderung überlagert Teilbereiche des
Bebauungsplans 200 – Industrie- und
Gewerbepark I – aus dem Jahr 1993 sowie der 2. Änderung des Bebauungsplans 200, die seit dem 29.01.2016
rechtsverbindlich ist.
Ziel der Planung ist es, dem in der Ernst-Abbe-Straße 12 ansässigen Betrieb die Möglichkeit zur Erweiterung um eine 1.800 m² große Produktionshalle zu geben, die nach derzeit gültigem Planungsrecht lediglich mit einer Größe von 800 m² zulässig wäre. Um das Vorhaben umsetzen zu können, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Die überbaubare Grundstücksfläche soll hierzu erweitert werden. Ein angrenzender Entwässerungsgraben ist dazu in seinem Verlauf zu begradigen, eine durch das Verfahren in Anspruch genommene Ausgleichsfläche wird an anderer Stelle ersetzt. Gleichzeitig sollen durch dieses Aufstellungsverfahren weitere Bau- und Nutzungsgrenzen aus dem Bebauungsplan 200 und der 2. Änderung des Bebauungsplans 200 an die heutigen Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse angepasst werden.
Die frühzeitige Beteiligung fand
statt im Zeitraum 08.01.2018 - 19.01.2018. Gleichzeitig wurde die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
durchgeführt. Nach Beschluss vom 23.05.2019 (VV 124 / 19) erfolgte
eine Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche und eines im Norden geringfügig
erweiterten Geltungsbereiches. Die frühzeitige Beteiligung wurde im Zeitraum
vom 24.06.2019 – 08.07.2019 erneut durchgeführt.
Während der frühzeitigen Beteiligungen der
Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen bei der Stadt Eschweiler eingegangen.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind,
soweit sie Anregungen und Hinweise erhalten, als Anlage 5 und die
Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Stellungnahmen als Anlage 1
beigefügt.
Durch die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes 200 werden
Eingriffe in Natur und Landschaft ermöglicht. Im Rahmen des Planverfahrens
wurde daher eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung erstellt, die zu
dem Ergebnis kommt, dass der ermöglichte Eingriff durch externe
Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden muss. Das Kompensationsdefizit von
80.131 ökologischen Einheiten wird durch externe Ausgleichsmaßnahmen im Bereich
der bestehenden Ausgleichsflächen „Röher Gracht“ in Eschweiler Röhe
kompensiert.
Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes
200 - Industrie - und Gewerbepark I - mit Begründung
einschließlich Umweltbericht zum Zwecke der öffentlichen Auslegung zu
beschließen.
Gutachten:
Folgende Gutachten
liegen dem Bauleitplanverfahren zugrunde und können bei der Verwaltung
eingesehen werden:
-
Artenschutzprüfung
(ASP) nach den §§ 44 und 45 BNatSchG , Stufe I (Vorprüfung) zur 3. Änderung des
Bebauungsplanes 200 - Industrie- und Gewerbepark I -, Haese Büro für
Umweltplanung, Stand Juni 2020
-
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag, Stadt Eschweiler, 662 / Freiraum und Grünordnung, Stand
11.08.2020.
Nach Rechtskraft der Bebauungsplanänderung können ehemalige Kompensationsflächen in einer Größe von 4.140 m² als Gewerbegebietsflächen einer Vermarktung zugeführt werden. Die haushaltsrechtliche Betrachtung erfolgt in der entsprechenden Sitzungsvorlage zum Grundstückskaufvertrag.
Eine belastbare haushaltsrechtliche Betrachtung kann zu diesem Verfahrensstand noch nicht vorgelegt werden.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens musste eine Artenschutzprüfung (ASP), Stufe I vergeben werden, ggf. müssen weitere externe Gutachten vergeben werden. Die Notwendigkeit ergibt sich aus den Stellungnahmen der Fachbehörden im weiteren Aufstellungsverfahren. Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem im Produkt 095110101 - Räumliche Planung und Entwicklung - geführten Sachkonto 52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - zur Verfügung.
Zudem ist ein Wertausgleich für eine Löschung des Bergschadensverzichtes aus dem damit belasteten Grundbuch zu leisten.
Die Aufstellung der
o. a. Änderung des verbindlichen Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der
Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610. Der Landschaftspflegerische
Fachbeitrag und der Umweltbericht wurden in der Abteilung 662 erstellt.