Betreff
18. Änderung des Flächennutzungsplans - Westlich Hover Mühlenfeld -;
hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung
Vorlage
384/20
Aktenzeichen
610.21.20-18
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

1.       Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.

 

2.       Der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Westlich Hover Mühlenfeld – (Anlage 3 und 4) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


 

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 22.11.2018 (VV 355/18) die Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Ziel der Planung ist die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung für den Betriebsstandort eines Autohauses an der Dürener Straße. Konkret soll der bestehende Betrieb um den Betriebszweig „E-Mobilität“ erweitert werden. Zur Betriebserweiterung sind der Neubau eines Gebäudekomplexes mit Ausstellungsräumen und Präsentationsflächen, ein Parkplatz sowie eine Tiefgarage auf den Flächen südwestlich des bestehenden Betriebsstandortes geplant.

Hierzu ist die Änderung der Flächennutzungsplandarstellung von ‚Grünfläche‘ in ‚gewerbliche Baufläche‘ erforderlich. Im Parallelverfahren wird aktuell die 1. Änderung des Bebauungsplans 273 – Hover Mühlenfeld – entwickelt (VV 386/20).

Der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplans wurde in der Zeit vom 02.01.2019 bis zum 18.01.2019  zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen bei der Stadt eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 8 beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen Anregungen zu Niederschlagswasser, Bergbau, Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen und Artenschutz. Die Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Stellungnahmen der Behörden ist als Anlage 1 beigefügt.

Zur Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Westlich Hover Mühlenfeld – wurde die Bezirksregierung Köln gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) um Bestätigung der Anpassung an die Ziele der Raumordnung gebeten. Gegen diese Änderung bestehen aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken (Anlage 6).

Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Westlich Hover
Mühlenfeld – mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) zum Zweck der öffentlichen Auslegung zu beschließen.

 

 

Gutachten:

Folgende Gutachten liegen dem Bauleitplanverfahren zu Grunde und können bei der Verwaltung eingesehen werden:

 - Artenschutzprüfung ASP I, Büro für Umweltplanung Dipl.-Biol. U. Haese, Stolberg, März 2020

 - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Büro RaumPlan, Aachen, Oktober 2020 

 


Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Ggf. anfallende Kosten für Gutachten, Planungen, Erschließungsmaßnahmen etc. trägt der Eigentümer/ Investor.

 


Die Aufstellung des o. a. vorbereitenden Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.