hier: Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung sowie Satzungsbeschluss
I.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
und § 4a BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage
1).
II.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage
und der Planbegründung gewürdigt.
III. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes 263 -
Ringofengelände – (Anlagen 2 und 3) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4) als
Abschlussbegründung hierzu.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in
seiner Sitzung am 21.09.2017 (VV 276/18) die Aufstellung der 2. Änderung des
Bebauungsplans 263 – Ringofengelände – sowie die frühzeitige Beteiligung gem. §
3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist die Neuordnung der
überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine barrierefreie Zuwegung zur Bahnunterführung in
Richtung Burgstraße.
Die frühzeitige Beteiligung fand statt im
Zeitraum 30.10.2018 – 16.11.2018. Gleichzeitig fand die frühzeitige Beteiligung
der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt. Mit Beschluss der öffentlichen Auslegung vom 26.03.2019 im Umwelt- und
Bauausschuss erfolgte die Beteiligung der
Öffentlichkeit vom 29.04. bis 31.05.2019 und die Beteiligung der Behörden und
TÖB vom 02.04. bis 31.05.2019.
Nach der öffentlichen Auslegung hat sich
ergeben, dass für die Schaffung einer barrierefreien Zuwegung zu der
Bahnunterführung in Richtung Burgstraße weitere Flächen entlang der Bahnlinie
in die Bebauungsplanänderung mit einbezogen werden müssen. Darüber hinaus
musste eine Anpassung der im Bereich des THW-Geländes festgesetzten Baugrenze
an den Bestand erfolgen. Aufgrund dessen wurde das Plangebiet um die vom THW
genutzten Flächen (Flächen für den Gemeinbedarf) erweitert. Eine erneute
Offenlage wurde erforderlich, da es sich bei der Plangebietserweiterung um eine
wesentliche Änderung der Planung handelt.
Mit Beschluss der erneuten öffentlichen
Auslegung vom 04.06.2020 im Umwelt- und Bauausschuss erfolgte die erneute
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange vom 18.06.2020 bis 31.07.2020. Aufgrund der
COVID - 19 - Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG)
wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit vom 07.07.2020 bis zum 07.08.2020
fortgeführt.
Aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sind
keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Stellungnahme der Verwaltung zu den
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist als Anlage
1 beigefügt. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, sofern sie Anregungen und Hinweise enthalten, sind als Anlage
5 beigefügt
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung ist als Anlage 2, die textlichen Festsetzungen als Anlage 3 und die Begründung als Anlage 4 beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, die 2. Änderung des Bebauungsplans 263
- Ringofengelände - (Anlage 2 und 3) gemäß § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung als Abschlussbegründung
hierzu.
Gutachten:
Folgende Gutachten
liegen dem bisherigen Bauleitplanverfahren zugrunde und können bei der
Verwaltung eingesehen werden:
· Vorprüfung der Artenschutzbelange (Stufe I), Haese Büro für Umweltplanung, Stolberg, Stand Februar 2019
· Artenschutzprüfung Kreuzkröte (Stufe II), Haese Büro für Umweltplanung, Stolberg, Stand Mai 2019
· Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 263 – Ringofengelände – in Eschweiler, Ingenieurbüro für Schallschutz Dipl. Ing. U. Ritterstaedt, Neuss, Stand Oktober 2003
· Gutachterliche Stellungnahme 2013 1395 zur Auswirkung von Emissionen durch Schienenverkehrslärm beurteilt nach DIN 18 005 auf die Baukörper im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 263 „Ringofengelände“ in Eschweiler, Dr.-Ing. Szymanski & Partner, Stolberg, Stand November 2013
· Gutachterliche Stellungnahme 2019 1586 zur Auswirkung von Schienenverkehrslärm im Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 263 „Ringofengelände“ in Eschweiler, Dr.-Ing. Szymanski & Partner, Stolberg, Stand März 2019
Die o.g. Gutachten wurden über die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel des entsprechenden Sachkontos abgerechnet (Produkt 095110101 – Räumliche Planung und Entwicklung, Sachkonto 52910000 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen).
Nach Rechtskraft der Bebauungsplanänderung können städtische Grundstücke einer Vermarktung zugeführt werden. Eine detaillierte haushaltsrechtliche Darstellung erfolgt in den Sitzungsvorlagen zu den Grundstückskaufverträgen.
Das
Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten
in der Abteilung 610.