hier: Ergebnis der wiederholten Auslegung sowie erneuter Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
I.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 1 und 2 BauGB
werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).
II.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
III.
Die 13.
Änderung des Flächennutzungsplans – Östlich Hehlrath - (Anlage 2) mit
Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 3) wird erneut
beschlossen.
Nach Vorberatung durch den Planungs- Umwelt- und Bauausschusses am
18.03.2020 hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 05.03.2020 das Ergebnis der
öffentlichen Auslegung bereits abgewogen und die Änderung des
Flächennutzungsplans beschlossen. Beschreibung und Ziel der
Flächennutzungsplanänderung sowie Details zum Verfahrensablauf sind in der
zugehörigen Sitzungsvorlage VV 026/20 erläutert.
Im Rahmen des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens hat die
Bezirksregierung Köln darauf aufmerksam gemacht, dass die öffentliche Auslegung
zugunsten der Planungssicherheit zu wiederholen ist, da die Bekanntmachung der
öffentlichen Auslegung im Amtsblatt Nr. 15 vom 01.10.2019 eine Textpassage
enthielt, die Teile der Öffentlichkeit von einer Beteiligung hätte abhalten können.
Der Empfehlung der Bezirksregierung folgend wurde die Wiederholung der
öffentlichen Auslegung mit Frist vom 07.07.2020 bis einschließlich 07.08.2020
im Amtsblatt Nr. 14 vom 30.06.2020 bekanntgemacht. In diesem Zeitraum sind
keine weiteren Stellungnahmen zu diesem Bauleitplanverfahren eingegangen.
Demzufolge war eine Ergänzung oder Änderung der zum Beschluss vorgelegten
Planunterlagen nicht erforderlich. Die dieser Beschlussvorlage beigefügten
Unterlagen entsprechen inhaltlich den Anlagen der VV 026/20. In der Begründung
wurden lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB sind, soweit sie Anregungen, Hinweise oder Bedenken beinhalten, als Anlage 4 und die entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung dazu als Anlage 1 beigefügt.
Die eingegangenen Stellungnahmen befassen sich im Wesentlichen mit folgenden Inhalten:
- Verliehene Bergwerksfelder
- Grundwasserabsenkung/ -wiederanstieg bedingt durch Braunkohletagebaue
- Bodengrundverhältnisse Kippenmischboden/
- Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel
- Immissionsschutz
- Verkaufsflächen
- Gewässerschutz
- Entwässerung
- Bodenschutzrechtliche Belange
- Gemischte Baufläche
- Externer Ausgleich
- Fußwegeentfernung vom Plangebiet zur nächsten Bushaltestelle
- Trinkwasserversorgung
- bestehende Leitungen und deren Schutz
- Nutzung und Bebauung des Kippenbereiches
Vorgetragene Belange, die nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung sind bzw. für die Flächennutzungsplanänderung nicht relevant sind, werden im parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren weitergehend behandelt (VV 288/20).
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplans – Östlich Hehlrath - ist als Anlage
2 und seine Begründung mit Umweltbericht als Anlage 3 beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, die 13. Änderung des Flächennutzungsplans –
östlich Hehlrath – mit Begründung einschließlich Umweltbericht erneut zu
beschließen.
Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant.
Der Eigentümer/ Investor trägt die Kosten für die erforderlichen
Planungsleistungen wie auch für den Umweltbericht.
Das
Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten
in der Abteilung 610.